Afghanistan-Bombardement Jetzt streiten sich die Juristen
Das vom deutschen Oberst Georg Klein angeordnete Bombardement von Tanklastern in Afghanistan hat rechtliche Folgen. Welche?
Es war die Nacht zum 4. September. Isaf- Kommandeur Oberst Georg Klein erhielt die Meldung, Aufständische hätten zwei Tanklastwagen gekapert. Klein schickte US-Kampfflieger zur Luftaufklärung. Die Lastwagen waren auf dem Weg in ein Taliban-Gebiet, steckten aber auf einer Sandbank im Kundus-Fluss fest. Dutzende Umstehende mühten sich, sie wieder flottzukriegen. Da zuvor schon Tanklaster als rollende Bomben verwendet worden waren und es entsprechende Warnungen gab, entschied sich Klein zu handeln. Er ordnete an, die Lastwagen zu bombardieren. Die Aktion kostete nach einem Isaf-Bericht bis zu 142 Menschen das Leben, darunter 30 bis 40 Zivilisten.
Wie reagierte die Politik?
Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) verteidigte das Bombardement unmittelbar danach. Die Taliban hätten gedroht, "auch und gerade vor den Bundestagswahlen Anschläge auf die Bundeswehr" zu verüben. "Und deshalb war es eine sehr konkrete Gefahrenlage, wenn die Taliban in den Besitz von zwei Tanklastwagen gekommen sind, die hier erhebliche Gefahr für unsere Soldaten bedeutet haben." An den folgenden Tagen bezeichnete Jung den Luftangriff als "geboten", auch, als deutlich wurde, dass es zivile Opfer gegeben haben muss. Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan stellte sich hinter die Soldaten: "Sie haben mein persönliches Vertrauen in ihre Leistungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein". Er gehe davon aus, dass die Entscheidung für den Angriff Ergebnis einer "sorgfältigen Beurteilung der Lage" gewesen sei.
Was taten die Strafverfolger?
Soldaten im Auslandseinsatz unterliegen dem deutschen Strafrecht. Wer den Tod eines Menschen durch Fahrlässigkeit verursacht, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft, heißt es im Strafgesetzbuch. Der Nachweis ist kompliziert und erfordert genaue Ermittlungen. Zuerst untersuchte die Potsdamer Staatsanwaltschaft den Fall, dann die Leipziger, weil Klein dort stationiert ist. Später übernahm ihn die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft.
Warum hat sich Generalbundesanwältin Monika Harms eingeschaltet?
Für bestimmte, besonders gravierende Straftaten ist die Generalbundesanwältin zuständig. Die Dresdner Behörde hat ihr die Akte angetragen, weil eine Tat nach dem Völkerstrafgesetzbuch vorliegen könnte, ein Kriegsverbrechen. Diese Einschätzung wäre auch für die Politik ein Novum: Dann hätten die Juristen geklärt, dass in Afghanistan ein "internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt" ausgetragen wird, wie es im Gesetz heißt. Ein Krieg eben. Am Donnerstag teilte die Behörde mit, sie prüfe noch, ob das Völkerstrafrecht auf den Vorfall anwendbar ist. Auch sehe man noch keinen "Anfangsverdacht" gegen Oberst Klein. Erst wenn beide Kriterien erfüllt seien, werde man förmlich gegen ihn ermitteln.
Wie wichtig sind die neuen Dokumente?
Einem Anfangsverdacht muss noch lange kein Urteil folgen. Klein hätte ein Kriegsverbrechen begangen, wenn er "nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen" vorsätzlich getötet hätte. Man müsste ihm nachweisen, dass er den Tod der Zivilisten bewusst in Kauf genommen hat, und der militärische Erfolg, das Verhindern eines möglichen Attentats, dazu in keinem Verhältnis stand. Dann droht sogar lebenslange Haft. Finden die Karlsruher Ermittler dafür keine Anhaltspunkte, werden sie den Fall nach Dresden zurückgeben. Die nun aufgetauchten Dokumente geben aber offenbar Hinweise, über welche Informationen Klein zum Zeitpunkt des Befehls verfügte. Dabei geht es auch um Aussagen eines afghanischen Informanten, denen er vertraute. Möglicherweise hat der Oberst den Angriff doch nicht ausreichend abgewogen.
Droht auch Jung ein Verfahren?
Theoretisch ja, die Linken haben ihn schon angezeigt. Der Vorwurf: Strafvereitelung, weil er oder Ministeriumsmitarbeiter mit seinem Wissen die Erkenntnisse der Feldjäger zurückgehalten haben sollen. Abwegig ist das nicht. Staatsanwälte sind verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen, und können dafür von Behörden Auskunft verlangen. Unterdrückt jemand wichtige Dokumente, kann er sich strafbar machen. Der amtierende Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat am Donnerstag gesagt, die fraglichen Dokumente seien den Strafverfolgern nicht übermittelt worden.
Was ist mit den Opferfamilien?
Die Angehörigen fordern Entschädigung von der Bundesregierung. Der Bremer Anwalt Karim Popal vertritt mit drei Kollegen aus Berlin und Frankfurt am Main nach eigenen Angaben 78 afghanische Familien. Dienstag vergangener Woche haben sie dem Verteidigungsminister zwei Briefe geschrieben. Darin regen sie Gespräche über eine außergerichtliche Einigung an, um, wie Popal sagt, Zivilklagen zu vermeiden. Eine Antwort ist das Ministerium bisher schuldig geblieben. "Wir prüfen das derzeit und werden schnell entscheiden, wie wir damit umgehen", sagte ein Sprecher. Ob und bis wann mit einer Antwort zu rechnen ist, ließ er offen. "Das Ministerium hat noch bis Ende kommender Woche Zeit, uns zu antworten. Wenn wir nichts hören, klagen wir", sagte Popal – auf Schadenersatz wegen fehlerhaftem und grob fahrlässigem Verhalten der Bundeswehr. Die Klagen würden am Landgericht Potsdam sowie den Verwaltungsgerichten Köln und Berlin eingereicht.
"Die Bundeswehr hätte auch anders handeln können", argumentiert der Deutsch-Afghane Popal. So hätten die Piloten zunächst im Tiefflug über die Tanklaster fliegen können, um die Menschen zu warnen. Die Anwälte haben mit Hilfe der UN-Organisation Unama und afghanischen Menschenrechtsorganisationen eine Liste erstellt. Darauf sind die Namen von 178 zivilen Opfern (darunter je 20 Verletzte und Verschollene). "Ich war zweimal vor Ort und habe unter großem Risiko in Kundus recherchiert", sagte er. Dabei hätten ihn auch afghanische Abgeordnete unterstützt. Popal hat gute Kontakt in das Land, er war im Auftrag der Max-Planck-Gesellschaft für Völkerrecht am Aufbau der afghanischen Justiz beteiligt. "Wir können beweisen, dass Zivilisten, darunter viele Jugendliche und Frauen, ums Leben gekommen sind." Das sei schon wenige Stunden nach dem Angriff klar gewesen. Diese Belege – Dokumente, Videos, Zeugenaussagen, Fotos – würden am heutigen Freitag veröffentlicht. "Das Verteidigungsministerium muss nun sicherstellen, dass die Wahrheit nicht scheibchenweise ans Licht kommt." Er habe sich "maßlos" über den damaligen Verteidigungsminister geärgert. "Mit seinen Lügen hat Jung die Grenzen von Menschlichkeit überschritten." Statt Fehler zuzugeben und sich zu entschuldigen, habe er Tote verheimlicht und so dem Ansehen Deutschlands geschadet. "So hat er den Taliban in die Hände gespielt.
Wurden bisher Entschädigungen gezahlt?
Gut drei Wochen nach dem Angriff habe der Gouverneur von Kundus erklärt, je 2000 Dollar an Hinterbliebene von 30 getöteten Zivilisten aus dem Dorf Tschadador gezahlt zu haben, sagte Popal. Das Geld sei von der Regierung in Kabul gekommen, habe es geheißen. Doch das sei gelogen. "Zehn meiner Mandanten haben Zahlungen erhalten. Aber meine Kontakte sagen, dass das Geld nicht aus Kabul kam. Woher das Geld stammt, ist unklar." Die Bundeswehr war daran nach eigenen Angaben nicht beteiligt. "Aber früher hat sie bereits an Hinterbliebene Entschädigungen gezahlt", sagte Popal.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel)
- Datum 27.11.2009 - 10:34 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
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Jawoll, da hat ein deutscher Offizier im Rahmen von Kampfhandlungen eine Entscheidung getroofen, die den Tod einiger Leute nach sich gezogen hat (guckst du WW1 oder WW2, Tote kommen in Krieg vor, ja schlimm, oder? ganz böse!), und nun wird ein Strafverfahren diskutiert. An Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
Wir hätten links und rechts der Mauer liegen bleiben sollen. Da lagen wir ganz gut. Mit Kleingärtnerseelen läßt sich nun mal nicht mit den Großen spielen.
Haben Sie schon einmal etwas vom Kriegsvölkerecht und Kriegsverbrechen gehört? Sind das für Sie Begriffe aus der Fabelwelt, oder schlimmer, sind Sie der Ansicht das das lächerliche Gesetze und internationale Übereinkünfte sind? Ganz zu schweigen von den mit dem Afghanistaneinsatz verbundenen Einsatzregeln bei Kampfhandlungen und der ausdrücklichen Vorgabe der am Krieg beteiligten Nato-Staaten, zivile Opfer zu vermeiden. Das besonders wegen der o.g. Gesetze und auch deshalb,weil die Zustimmung in der Bevölkerung der Nato Staaten zum Afg.-Einsatz ohnehin sehr gering ist, und diese Zustimmung bei Opfern unter der Zivilbevölkerung weiter erodiert.
Abgesehen davon fanden definitiv KEINE KAMPFHANDLUNGEN statt, nehmen Sie das doch endlich einmal zur Kenntnis! Man hätte auch die am Ort des Geschehens anwesenden Zivilisten, die zum Teil von den Taliban gezwungen worden waren bei der Bergung des Benzins zu helfen, durch das Überfliegen der Jets verscheuchen können (was von den Piloten vorgeschlagen wurde) bevor man die Tanks zerbombt! Das wollte Oberst Klein ausdrücklich nicht, er hat damit bewußt das Töten von Zivilisten in Kauf genommen. Ein klares Kriegsverbrechen. Das ist Ihnen offenbar wurscht! Das offenbart Ihre "Kleingärtnerseele" ohne diesen damit zu nahe treten zu wollen. Welche Großmachtsgelüste haben Sie denn verinnerlicht, wollen Sie ein viertes Großdeutschland?
Haben Sie schon einmal etwas vom Kriegsvölkerecht und Kriegsverbrechen gehört? Sind das für Sie Begriffe aus der Fabelwelt, oder schlimmer, sind Sie der Ansicht das das lächerliche Gesetze und internationale Übereinkünfte sind? Ganz zu schweigen von den mit dem Afghanistaneinsatz verbundenen Einsatzregeln bei Kampfhandlungen und der ausdrücklichen Vorgabe der am Krieg beteiligten Nato-Staaten, zivile Opfer zu vermeiden. Das besonders wegen der o.g. Gesetze und auch deshalb,weil die Zustimmung in der Bevölkerung der Nato Staaten zum Afg.-Einsatz ohnehin sehr gering ist, und diese Zustimmung bei Opfern unter der Zivilbevölkerung weiter erodiert.
Abgesehen davon fanden definitiv KEINE KAMPFHANDLUNGEN statt, nehmen Sie das doch endlich einmal zur Kenntnis! Man hätte auch die am Ort des Geschehens anwesenden Zivilisten, die zum Teil von den Taliban gezwungen worden waren bei der Bergung des Benzins zu helfen, durch das Überfliegen der Jets verscheuchen können (was von den Piloten vorgeschlagen wurde) bevor man die Tanks zerbombt! Das wollte Oberst Klein ausdrücklich nicht, er hat damit bewußt das Töten von Zivilisten in Kauf genommen. Ein klares Kriegsverbrechen. Das ist Ihnen offenbar wurscht! Das offenbart Ihre "Kleingärtnerseele" ohne diesen damit zu nahe treten zu wollen. Welche Großmachtsgelüste haben Sie denn verinnerlicht, wollen Sie ein viertes Großdeutschland?
Haben Sie schon einmal etwas vom Kriegsvölkerecht und Kriegsverbrechen gehört? Sind das für Sie Begriffe aus der Fabelwelt, oder schlimmer, sind Sie der Ansicht das das lächerliche Gesetze und internationale Übereinkünfte sind? Ganz zu schweigen von den mit dem Afghanistaneinsatz verbundenen Einsatzregeln bei Kampfhandlungen und der ausdrücklichen Vorgabe der am Krieg beteiligten Nato-Staaten, zivile Opfer zu vermeiden. Das besonders wegen der o.g. Gesetze und auch deshalb,weil die Zustimmung in der Bevölkerung der Nato Staaten zum Afg.-Einsatz ohnehin sehr gering ist, und diese Zustimmung bei Opfern unter der Zivilbevölkerung weiter erodiert.
Abgesehen davon fanden definitiv KEINE KAMPFHANDLUNGEN statt, nehmen Sie das doch endlich einmal zur Kenntnis! Man hätte auch die am Ort des Geschehens anwesenden Zivilisten, die zum Teil von den Taliban gezwungen worden waren bei der Bergung des Benzins zu helfen, durch das Überfliegen der Jets verscheuchen können (was von den Piloten vorgeschlagen wurde) bevor man die Tanks zerbombt! Das wollte Oberst Klein ausdrücklich nicht, er hat damit bewußt das Töten von Zivilisten in Kauf genommen. Ein klares Kriegsverbrechen. Das ist Ihnen offenbar wurscht! Das offenbart Ihre "Kleingärtnerseele" ohne diesen damit zu nahe treten zu wollen. Welche Großmachtsgelüste haben Sie denn verinnerlicht, wollen Sie ein viertes Großdeutschland?
Nach drei Afghanistaneinsätzen und täglichem Kontakt zu Afghanen war mir bereits bei der ersten Veröffentlichung zum Thema Tanklaster klar, wie die Zusammensetzung der "zivilen Opfer" ausgesehen haben muss.
Die Uhrzeit des Angriffs lässt nur zwei Schlüsse zu:
Die anwesenden Zivilisten wurden entweder von Aufständischen gezwungen, die feststeckenden Reserven zu sichern
oder
es handelt sich um Unterstützer der Aufständischen.
Aus zahlreichen Gesprächen mit Ortskundigen weis ich, dass in der Region Kunduz "rechtschaffende Bürger" mit Einbruch der Dunkelheit um ihr Leben fürchten müssen, weil die hohe Kriminalitätsrate mit der schwachen Polizei einfach nicht in den Griff zu bekommen ist.
Mir fehlt in Bezug auf die "Tanklaster-Affäre" eine wesentliche Diskussion:
Gibt es Erkenntnisse, die nahe legen, dass dieser Angriff seitens der irregulären Kräfte provoziert worden ist, um die Afghanistan-Diskussion in Deutschland anzustacheln?
Um die Entscheidung von Oberst Klein nachvollziehen zu können, müssen neben den "frei verfügbaren" Informationen, die die Medien "wie die sprichwörtliche Sau durch das Dorf getrieben haben" auch die Geheimdienstberichte der vorherigen Monate ausgewertet werden.
Derartige Informationen können von keinem deutschen Gericht sachkundig behandelt werden.
Ich halte es für grob fahrlässig, nur am "Endergebniss" zu diskutieren und öffentlich taktische und strategische Entscheidungen zu hinterfragen.
Das gefährdet unsere Soldaten im Einsatz!
...es sein kann, dass sich Rechtler jetzt darum kümmern, sind die dazu notwendigen Fakten zum Teil geheim und im Ganzen erst jetzt dem Verteidigungsminister bekannt.
Die Bundesregierung hält krampfhaft an der Einstellung fest, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Wenn Oberst Klein gegen Einsatzregeln verstoßen hat und eigenmächtig vorsätzlich Menschen töten ließ, muss gegen ihn ermittelt werden. Es lagen keine Kampfhandlungen vor. Deutsche Soldaten waren nicht unmittelbar bedroht. Von den Tanklastern ging keine unmittelbare Gefahr aus. Durfte Oberst Klein die Tanklaster "präventiv" bombardieren lassen...unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel? Durfte er ohne Vorwarnung und ohne unmittelbare Bedrohung den Gegner dezimieren, weil sich die Gelegenheit bot...unter Inkaufnahme ziviler Opfer? Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht Ansichtssache, sondern muss sich an
Rechtsnormen orientieren.
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