Urteil für Väter Ein Unrecht ist beendet

Der Europäische Gerichtshof zwingt die deutsche Gesellschaft zur Emanzipation und gibt unverheirateten Eltern mehr Gerechtigkeit. Ein Kommentar

Ein Vater kommt seiner Sorgepflicht nach und lässt sein Baby in seinem Arm einschlafen

Ein Vater kommt seiner Sorgepflicht nach und lässt sein Baby in seinem Arm einschlafen

Es gibt sie ja, die unverheirateten Paare. Beide lieben sich. Sie bekommen ein Kind. Wenn es das erste ist, haben sie bisher keine vergleichbaren Glücksmomente erlebt. Geburtsvorbereitung, Kinderzimmereinrichten und dann die Geburt. Sie sind so glücklich, dass sie vieles drum herum vergessen. Zum Beispiel, das gemeinsame Sorgerecht für das Kind zu beantragen.

Dieses Lebensmodell ist in Deutschland durchaus verbreitet. Und diesem Modell entsprechend haben heute die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein überfälliges Urteil gesprochen.

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Bisher ist es in Deutschland so: Wenn ein Mann Vater eines unehelichen Kindes wird, hat er nicht automatisch das Sorgerecht für seinen Nachwuchs. Er hat laut der geltenden Gesetze beispielsweise nicht darüber zu entscheiden, welchen Sportverein oder welche Schule sein Kind besucht. Das darf nur die Mutter.

Die Straßburger Richter gaben nun einem Kläger aus Deutschland Recht, der seit Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter kämpfte. Die Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.

Dieses Urteil wird Folgen haben. Deutschland muss jetzt die Gesetze ändern. Zwar ist es auch heute schon möglich, sich das Sorgerecht zu teilen, selbst wenn man nicht verheiratet ist. Doch muss die Mutter des Kindes diesem geteilten Sorgerecht ausdrücklich zustimmen. Zum Ersten schließt das Urteil also eine Gerechtigkeitslücke.

Zum Zweiten ist es auch Unterstützung für die Emanzipationsbewegung in Deutschland. Denn natürlich ist es auch aus Sicht einer unverheirateten Mutter wichtig, dass sie nicht automatisch allein in der Sorgepflicht ist. Egal, ob verheiratet oder nicht: Wenn zwei Menschen ein Kind bekommen, sollten beide dafür verantwortlich sein.

Drittens könnte das Urteil neben der juristischen, manchmal theoretischen Gerechtigkeit auch für mehr Eindeutigkeit im tatsächlichen Alltag junger Familien sorgen. Eltern, die unverheiratet zusammenleben, weil sie Heiraten altmodisch finden, teilen sich künftig unweigerlich das Sorgerecht. Das ist gut, solange beide sich verstehen.

Nichts ist für ein Kind schlimmer, als wenn seine Eltern sich nicht mehr lieben. Für diese Fälle und die daraus resultierenden Konflikte muss der deutsche Gesetzgeber jetzt eine neue Grundlage schaffen.

Das bisher in Deutschland geltende Unrecht – die Abhängigkeit des Vaters vom Wollen der Mutter – hatte das Bundesverfassungsgericht vor knapp sieben Jahren gebilligt. Besser kein gemeinsames Sorgerecht als dauernden Streit, falls sich die Eltern trennen und darum konkurrieren, was das Beste ist für das Kind. So lautete damals eine Begründung der Karlsruher Richter. Streit wird es aber auch zukünftig geben. Die Rechtssprechung muss nun den juristischen Rahmen vorgeben, in dem Streitigkeiten zum Wohle des Kindes ausgefochten werden können.

 
Leser-Kommentare
    • ztc77
    • 03.12.2009 um 20:54 Uhr

    Es ist beschönigend, wenn Herr Dobbert schreibt: "Denn natürlich ist es auch aus Sicht einer unverheirateten Mutter wichtig, dass sie nicht automatisch allein in der Sorgepflicht ist."
    .
    Genau das ist der Knackpunkt: Väter freuen sich seit heute über hinzugewonnenes Sorge-RECHT. Nicht über die dazugehörige Sorge-PFLICHT!
    Ergebnis kann also sein: Mehr Sorge-RECHT für die Väter, Sorge-PFLICHTEN werden mit viel Rechthaberei der Mutter aufgebürdet.

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    dass Sie auf die patriarchale Unterdrückung der Schwächsten in unserer Gesellschaft, der Frauen, Kinder und Muslime aufmerksam machen.
    Wird sicher vielen nicht gefallen, aber wir lassen uns den Mund nicht verbieten!

    feministisches Gejammer in Reinkultur :-(

    • papa3
    • 03.12.2009 um 23:02 Uhr

    in meinem fall ist folgendes geschehen:
    nach der trennung hat die kindesmutter mir das besuchsrecht verweigert. ich habe 1,5 jahre meine kinder nicht gesehen, bin vor gericht um das umgangsrecht einzuklaggen. dann bekamm ich den zuspruch für das umgangsrecht. dieses jahr setzt sich die kindesmutter mehrmals in die psychiatrie. 2x für 6 wochen nehme ich meine jungen zu mir (ich bin der vater und mache das auch gerne) ganze 7 weitere male müssen meine jungen in die kindernotunterkunft (ohne info an mich) nun sitzen sie bei einer pflegefamilie, weil die kindesmutter, die ja psychisch krank ist und sich nicht um die kinder kümmern kann es nicht zulässt, dass ich sie ein weiteres mal für einen längeren zeitraum zu mir hole. ist es hier nicht angebracht, das sorgerecht auf mich zu übertragen und mir die kinder zu geben. ich bin bereit,das sorgerecht, und auch die sorgepflicht zu übernehmen. also bitte nicht immer alles über einen kamm scheren.

    sie scheinen die rechtslage nicht zu kennen, also informieren sie sich

    es gibt eine sorgepflicht im gesetz bei männern im gegensatz zu den frauen

    dass Sie auf die patriarchale Unterdrückung der Schwächsten in unserer Gesellschaft, der Frauen, Kinder und Muslime aufmerksam machen.
    Wird sicher vielen nicht gefallen, aber wir lassen uns den Mund nicht verbieten!

    feministisches Gejammer in Reinkultur :-(

    • papa3
    • 03.12.2009 um 23:02 Uhr

    in meinem fall ist folgendes geschehen:
    nach der trennung hat die kindesmutter mir das besuchsrecht verweigert. ich habe 1,5 jahre meine kinder nicht gesehen, bin vor gericht um das umgangsrecht einzuklaggen. dann bekamm ich den zuspruch für das umgangsrecht. dieses jahr setzt sich die kindesmutter mehrmals in die psychiatrie. 2x für 6 wochen nehme ich meine jungen zu mir (ich bin der vater und mache das auch gerne) ganze 7 weitere male müssen meine jungen in die kindernotunterkunft (ohne info an mich) nun sitzen sie bei einer pflegefamilie, weil die kindesmutter, die ja psychisch krank ist und sich nicht um die kinder kümmern kann es nicht zulässt, dass ich sie ein weiteres mal für einen längeren zeitraum zu mir hole. ist es hier nicht angebracht, das sorgerecht auf mich zu übertragen und mir die kinder zu geben. ich bin bereit,das sorgerecht, und auch die sorgepflicht zu übernehmen. also bitte nicht immer alles über einen kamm scheren.

    sie scheinen die rechtslage nicht zu kennen, also informieren sie sich

    es gibt eine sorgepflicht im gesetz bei männern im gegensatz zu den frauen

  1. "...ist es auch Unterstützung für die Emanzipationsbewegung in Deutschland. Denn natürlich ist es auch aus Sicht einer unverheirateten Mutter wichtig, dass sie nicht automatisch allein in der Sorgepflicht ist..."

    da kennt mal wieder jemand nicht den unterschied zwischen sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht,

    also wenn journalisten nicht in der lage sind, sich zu informieren bzw das gelesene wort zu verstehen, dann finde ich das tragisch

    durch das sorgerecht wird sich wohl kaum was daran ändern, dass das kind bei der mutter verbleibt und dort seinen hauptwohnsitz hat, wo mama wohnt - daher wird auch in zukunft der arbeitgeber davon ausgehen, dass frauen sich um kinder kümmern müssen - ja es ist nicht beides möglich, allein über die kinder entscheiden und gleichzeitig karriere in spitzenfunktionen zu machen

  2. 3. Danke

    dass Sie auf die patriarchale Unterdrückung der Schwächsten in unserer Gesellschaft, der Frauen, Kinder und Muslime aufmerksam machen.
    Wird sicher vielen nicht gefallen, aber wir lassen uns den Mund nicht verbieten!

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    • j0409
    • 04.12.2009 um 15:51 Uhr

    2009 haben wir doch keine Benachteiligungen als Frau mehr! In welchem Mittelalter leben Sie denn? In dem der muslimischen Frauen? Ich bin jedenfalls Frau mit allem was dazu gehört - insbesondere auch Vorteile, die Männer nicht haben. Wenn Sie sich schwach fühlen, dann nur weil Sie selbst schwach sein wollen. Gehen Sie doch raus, arbeiten Sie, seien Sie aktiv, sagen Sie, was Sie wollen - aber machen Sie nicht einfach Kinder und jammern dann! Wer Kinder kriegt, muss sich um sie sorgen und ist auf dem Arbeitsmarkt nur noch die Hälfte wert - das ist nun mal so. Völlig zu recht - egal, ob Mann oder Frau! Auch Männer sind unzuverlässige Mitarbeiter, die im Büro auf die Uhr schauen, weil Sie den Nachwuchs vom Kindergarten abholen müssen.

    • j0409
    • 04.12.2009 um 15:51 Uhr

    2009 haben wir doch keine Benachteiligungen als Frau mehr! In welchem Mittelalter leben Sie denn? In dem der muslimischen Frauen? Ich bin jedenfalls Frau mit allem was dazu gehört - insbesondere auch Vorteile, die Männer nicht haben. Wenn Sie sich schwach fühlen, dann nur weil Sie selbst schwach sein wollen. Gehen Sie doch raus, arbeiten Sie, seien Sie aktiv, sagen Sie, was Sie wollen - aber machen Sie nicht einfach Kinder und jammern dann! Wer Kinder kriegt, muss sich um sie sorgen und ist auf dem Arbeitsmarkt nur noch die Hälfte wert - das ist nun mal so. Völlig zu recht - egal, ob Mann oder Frau! Auch Männer sind unzuverlässige Mitarbeiter, die im Büro auf die Uhr schauen, weil Sie den Nachwuchs vom Kindergarten abholen müssen.

  3. feministisches Gejammer in Reinkultur :-(

    • jeises
    • 03.12.2009 um 21:53 Uhr

    ...es ist eine gute Entscheidung-doch müssen die Menschen erst heranwachsen, die diese Möglichkeit seelisch ausfüllen können.
    Man muß sich selber gut kennen, um in einer Trennungssituation dem Expartner und den Kindern gleichermaßen gerecht zu werden.

    • papa3
    • 03.12.2009 um 23:02 Uhr

    in meinem fall ist folgendes geschehen:
    nach der trennung hat die kindesmutter mir das besuchsrecht verweigert. ich habe 1,5 jahre meine kinder nicht gesehen, bin vor gericht um das umgangsrecht einzuklaggen. dann bekamm ich den zuspruch für das umgangsrecht. dieses jahr setzt sich die kindesmutter mehrmals in die psychiatrie. 2x für 6 wochen nehme ich meine jungen zu mir (ich bin der vater und mache das auch gerne) ganze 7 weitere male müssen meine jungen in die kindernotunterkunft (ohne info an mich) nun sitzen sie bei einer pflegefamilie, weil die kindesmutter, die ja psychisch krank ist und sich nicht um die kinder kümmern kann es nicht zulässt, dass ich sie ein weiteres mal für einen längeren zeitraum zu mir hole. ist es hier nicht angebracht, das sorgerecht auf mich zu übertragen und mir die kinder zu geben. ich bin bereit,das sorgerecht, und auch die sorgepflicht zu übernehmen. also bitte nicht immer alles über einen kamm scheren.

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    Sie dasn nicht verstehen können, nicht verstehen wollen.
    Aber die verantwortungsvolle Mutter hat Ihnen aus gutem Grund den Kontakt zu den Kindern untersagt. Ihr liegt das Kindeswohl nämlich mehr am Herzen als die tradierten Ansprüche des Patriarchats

    Sie dasn nicht verstehen können, nicht verstehen wollen.
    Aber die verantwortungsvolle Mutter hat Ihnen aus gutem Grund den Kontakt zu den Kindern untersagt. Ihr liegt das Kindeswohl nämlich mehr am Herzen als die tradierten Ansprüche des Patriarchats

    • joshne
    • 03.12.2009 um 23:14 Uhr

    Das darf nur ein erster Schritt sein.
    Vorweg: ich kann noch gar nicht einschätzen, inwiefern die Bundesregierung darauf reagiert. Ich befürchte Schlimmes.
    Der Einfluss auf Deutschland hinsichtlich des Sorgerechts Unverheirateter Paare muss insofern erweitert werden, als dass er ebenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht in den Focus rückt. Sicherlich ist dieses bei Problemfällen notwendig, in der Regel erlaubt es aber das Sorgerecht tatsächlich auszuhölen. Salopp: Du kannst soviel Sorgerecht haben wie du willst, der-oder diejenige, welche das Aufenhaltsbestimmungsrecht inne hat, kann die Umsetzung und Erfüllung des Sorgerechts vollkommen lenken. Mit mittelalterlichen Folgen.
    Mein Dank gilt den tatkräftigen Vätern und den vielen Frauen und Müttern, die aktiv die zutiefst rückständige deutsche Politik in Frage stellen.
    Ich spreche aus Erfahrung.

  4. denn sagt die Mutter nein, war es das mal wieder. Hier ist noch zu viel Einseitigkeit möglich, genau wie beim steuerlich benachteiligten Vater als Unterhaltszahler. Er muss bis zum Anschlag zahlen und bekommt nicht mal eine anständige Steuerklasse. Das ist Mittelalter! http://viereggtext.blogsp...

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