Vorratsdatenspeicherung Arbeitgeber wollen Datenerfassung schneller ausweiten

Die Zentrale Mitarbeiterdatei "Elena" bleibt umstritten. Die Bundesregierung kündigt Korrekturen an. Streiktage sollen nicht mehr individuell zugeordnet werden können.

Vernetzte Daten: Kritik an der zentralen Mitarbeiterdatei "Elena" hagelt es von Gewerkschaften, Mitarbeitern und auch Arbeitgebern

Vernetzte Daten: Kritik an der zentralen Mitarbeiterdatei "Elena" hagelt es von Gewerkschaften, Mitarbeitern und auch Arbeitgebern

Nach Datenschützern und Gewerkschaften haben nun auch die Arbeitgeber Kritik am neuen Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm Elena geübt. Das in der zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten steckende "Potenzial zum Bürokratieabbau“ werde "leider nur rudimentär genutzt“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Alexander Gunkel, dem Tagesspiegel. Der zusätzliche Aufwand für die Arbeitgeber stehe bislang in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Seit Beginn des Jahres müssen alle Firmen die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle melden. Bislang seien in das Verfahren aber nur die Angaben für Arbeitslosengeld I, Elterngeld und Wohngeld einbezogen, sagte Gunkel. "Es wäre besser gewesen, wenn man die elektronische Erfassung gleich auf mehr Bescheinigungen ausgeweitet hätte.“

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Ziel des bereits unter Rot-Grün entwickelten Projekts ist der Abbau von Bürokratie, die Entlastung der Firmen und das Verhindern von Sozialbetrug. Verdi-Chef Frank Bsirske hatte jedoch kritisiert, dass man ein ursprünglich sinnvolles Projekt "durch eine aberwitzige Datensammelwut ins absolute Gegenteil verkehrt“, und mit der Prüfung "sämtlicher Klagemöglichkeiten“ gedroht. Als problematisch werteten Gewerkschafter etwa, dass der Datenspeicher auch Angaben darüber enthalten sollte, ob Beschäftigte gestreikt oder Abmahnungen erhalten haben. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die Verhältnismäßigkeit der Datensammlung bezweifelt.

Die Bundesregierung kündigte daraufhin Korrekturen an. Man werde die Datenfragebögen in Kürze überarbeiten, sagte ein Sprecher von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Gespeichert würden "nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Informationen“. Die direkte Zuordnung von Streiktagen auf die jeweiligen Beschäftigten etwa werde unmöglich gemacht.

Laut Gunkel haben die Arbeitgeber "mehr als 100 Auskunfts-, Melde- und Bescheinigungspflichten gegenüber Behörden“. Das liege aber daran, "dass unser Sozialversicherungsrecht so kompliziert ist“. Die Firmen seien an einer Verringerung der vorgeschriebenen Datenweitergabe interessiert. "Wir wollen so wenig Daten wie möglich liefern“, sagte der BDA-Vize. "Die Streichung von Überflüssigem würden wir sofort unterstützen.“ Allerdings müssten die Kritiker sagen, welche Daten wegfallen könnten. "Uns ist dazu bisher nichts eingefallen.“

Zu den Warnungen vor möglichem Datenmissbrauch sagte Gunkel, dafür gebe es bislang keine Belege. Es sei gesetzlich festgelegt, dass ein Zugriff auf die Arbeitnehmerdaten nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen dürfe. Außerdem sei es eigenartig, dass die Missbrauchswarnung ausgerechnet vom Datenschutzbeauftragten komme, der den "Hauptschlüssel zur ’Elena’-Datenbank“ verwalte.

Leser-Kommentare
  1. "Zu den Warnungen vor möglichem Datenmissbrauch sagte Gunkel, dafür gebe es bislang keine Belege. Es sei gesetzlich festgelegt, dass ein Zugriff auf die Arbeitnehmerdaten nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen dürfe."

    Wenn der Arbeitnehmer Leistungen beantragen will, muss er doch die Daten freigeben!? Also ist es doch ein Zwang. Ohne Freigabe keine Leistung. Und dann kaönnen Behörden alles einsehen, was gemeldet wurde.

  2. die Daten nicht ran.... Bis jetzt! Es wird nicht lange dauern, bis diese Forderung gestellt wird. Z.B. um die Historie eines Bewerbers automatisch bewerten zu können... nebenbei erkennt man ob derdiejenige ein renitenter Typ ist. Ohne Einwilligung der Abfrage kein Job!

    Alles in Allem riecht das nach "Effizient das Arbeitsvieh kontrollieren können"!! Die Selbstbestimmtheit des Arbeitnehmers (Bürgers) ist schon lägst zur Phrase verkommen. Unterstellt wird grundsätzlich eine Sozialbetrugsneigung aus subjektiver SelbstfürElitehalten-Sicht. Wenn jemand aber durch "rausmobben" (z.B. unerfüllbare Zielvorgaben) seinen Job verliert, dann steht das nur aus Arbeitgebersicht in der Datenbank, ist unter informationstheoretischen Gesichtspunkten ohne wirklichen Informationsgehalt und wird trotzdem so interpretiert. Das ist wie bei Schulnoten, informationsgehalt ist gering, ohne die Kenntnis der Prüfung! Trotzdem werden sie wie der Gral der Bildungsmessung behandelt.

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    Ich stimme Ihnen fast zu, nur das mit den Schulnoten bewerte ich anders:

    Nehmen wir 2 theoretische Bewerber, der eine hat ein Abitur von 2,6 und der andere ein 2,9. Die beiden Bewerber unterscheiden sich in Ihren Bewerbungen ausschließlich durch die Abiturnote. Dann ist nicht ausgeschlossen, dass der Bewerber mit 2,9 später der bessere Mitarbeiter ist, aus unzähligen Gründen.

    Nichtsdestotrotz sind die Noten ein guter Indikator, denn zwischen 2,6 und 3,9 besteht wiederum sehr wohl ein Unterschied und ein Blick auf die Deutschnote lässt durchaus erkennen, ob der/die Gute auch Briefe ohne Rechtschreibfehler schreiben kann. Da ist eine 5 weniger förderlich als eine 2

    Ich stimme Ihnen fast zu, nur das mit den Schulnoten bewerte ich anders:

    Nehmen wir 2 theoretische Bewerber, der eine hat ein Abitur von 2,6 und der andere ein 2,9. Die beiden Bewerber unterscheiden sich in Ihren Bewerbungen ausschließlich durch die Abiturnote. Dann ist nicht ausgeschlossen, dass der Bewerber mit 2,9 später der bessere Mitarbeiter ist, aus unzähligen Gründen.

    Nichtsdestotrotz sind die Noten ein guter Indikator, denn zwischen 2,6 und 3,9 besteht wiederum sehr wohl ein Unterschied und ein Blick auf die Deutschnote lässt durchaus erkennen, ob der/die Gute auch Briefe ohne Rechtschreibfehler schreiben kann. Da ist eine 5 weniger förderlich als eine 2

  3. "Gespeichert würden 'nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Informationen'. Die direkte Zuordnung von Streiktagen auf die jeweiligen Beschäftigten etwa werde unmöglich gemacht."

    entweder man braucht die streiktage personalisiert um damit sozialansprüche zu berechnen, oder man braucht sie eben nicht. was den nun liebes ministerium?

  4. Es ist eine immer wieder beeindruckende Fähigkeit der deutschen Bürokratie, eine im Grunde positive Sache so zu gestalten und zu überfrachten, dass am Ende nur noch Murks übrig bleibt. Statt nur die sozialversicherungsrechtlich relevanten Daten den zuständigen Institutionen zugänglich zu machen wird anscheinend schon wieder versucht, durch eine Hintertür die totale Nabelschau der Arbeitnehmer zu erreichen. Intention sollte wohl eher sein, die Bescheinigungsflut einzudämmen, die bisher die i. d. R. knapp besetzten Personalbüros u. a. aufgrund nicht einheitlicher Bescheinigungen beschäftigt (Krankengeld, Arbeitslosengeld, monatliche Meldungen bei nebenberuflich tätigen ALG-Empfängern usw.) und deren Bearbeitung damit zeitlich spürbar zu verkürzen. In diesem Zusammenhang haben Informationen über Streikteilnahmen, Abmahnungen, Kündigungsgründen u. Ä. absolut nichts zu suchen. Erstaunlich, dass Herr Gunkel nicht auf diese simplen Streichpositionen kommt.

  5. Bürokratische Aufgaben staatlicher Stellen werden jetzt einfach den Arbeitgebern auf´s Auge gedrückt. Geld bekommen die für Ihren gestiegenen Aufwand (natürlich) nicht. Ob man Personal in den staatlichen Bürokratien einspaaren -sprich entlassen- kann, sei mal mit Blick auf´s Berufsbeamtentum dahin gestellt. Bürokratieabbau als Motivation für Elena anzugeben, scheint fragwürdig.

  6. 6.

    Ich stimme Ihnen fast zu, nur das mit den Schulnoten bewerte ich anders:

    Nehmen wir 2 theoretische Bewerber, der eine hat ein Abitur von 2,6 und der andere ein 2,9. Die beiden Bewerber unterscheiden sich in Ihren Bewerbungen ausschließlich durch die Abiturnote. Dann ist nicht ausgeschlossen, dass der Bewerber mit 2,9 später der bessere Mitarbeiter ist, aus unzähligen Gründen.

    Nichtsdestotrotz sind die Noten ein guter Indikator, denn zwischen 2,6 und 3,9 besteht wiederum sehr wohl ein Unterschied und ein Blick auf die Deutschnote lässt durchaus erkennen, ob der/die Gute auch Briefe ohne Rechtschreibfehler schreiben kann. Da ist eine 5 weniger förderlich als eine 2

    Antwort auf "Arbeitgeber kommen an"
    • Fokko
    • 03.01.2010 um 16:09 Uhr

    @Datenkrake:

    Schulnoten besagen in den meisten Fällen gar nichts. Ich beispielsweise hatte bei der Fachhochschulreife eine 4 in Deutsch und habe anschließend 14 Jahre hauptsächlich von meiner Schreibe gelebt, was ich auch derzeit wieder tue.

    Ok, dass stimmt nur aufs Fachliche bezogen: Wer einen angepassten, pflegeleichten MA bevorzugt, fährt wohl ganz gut mit dem Blick aufs Zeugnis...

    Fokko vom Selbstversorger-Blog/Fantasy-Blog
    -------------------------------------------
    http://selbstversorger-bl...
    http://fokko.wordpress.com

  7. Alle Einkommensdaten werden vom Arbeitgeber bereits ans Finanzamt gesendet. Dort liegen also die maßgeblichen Daten vor, mit der eindeutigen Steuernummer zuzuordnen, übrigens auch inclusive der Zinseinkünfte, weil auch die Banken die Daten ans Finanzamt liefern.
    Die FDP hatte vor, ALLE Sozialleistungen vom Finanzamt ermitteln und ausgeben zu lassen. Warum folgt man nicht diesem Konzept? Was benötigen wir eine neue Datenbank und eine neue Behörde? Das Problem ist doch nur, dass zu viele verschiedene Behörden Sozialleistungen erbringen (z.B. die verschiedene Bezahlung des Kindergeldes bei Beamten und bei normalen Arbeitnehmern).

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