Vorratsdatenspeicherung Arbeitgeber wollen Datenerfassung schneller ausweitenSeite 2/2

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 3.1.2010)

 
Leser-Kommentare
  1. "Zu den Warnungen vor möglichem Datenmissbrauch sagte Gunkel, dafür gebe es bislang keine Belege. Es sei gesetzlich festgelegt, dass ein Zugriff auf die Arbeitnehmerdaten nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen dürfe."

    Wenn der Arbeitnehmer Leistungen beantragen will, muss er doch die Daten freigeben!? Also ist es doch ein Zwang. Ohne Freigabe keine Leistung. Und dann kaönnen Behörden alles einsehen, was gemeldet wurde.

  2. die Daten nicht ran.... Bis jetzt! Es wird nicht lange dauern, bis diese Forderung gestellt wird. Z.B. um die Historie eines Bewerbers automatisch bewerten zu können... nebenbei erkennt man ob derdiejenige ein renitenter Typ ist. Ohne Einwilligung der Abfrage kein Job!

    Alles in Allem riecht das nach "Effizient das Arbeitsvieh kontrollieren können"!! Die Selbstbestimmtheit des Arbeitnehmers (Bürgers) ist schon lägst zur Phrase verkommen. Unterstellt wird grundsätzlich eine Sozialbetrugsneigung aus subjektiver SelbstfürElitehalten-Sicht. Wenn jemand aber durch "rausmobben" (z.B. unerfüllbare Zielvorgaben) seinen Job verliert, dann steht das nur aus Arbeitgebersicht in der Datenbank, ist unter informationstheoretischen Gesichtspunkten ohne wirklichen Informationsgehalt und wird trotzdem so interpretiert. Das ist wie bei Schulnoten, informationsgehalt ist gering, ohne die Kenntnis der Prüfung! Trotzdem werden sie wie der Gral der Bildungsmessung behandelt.

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    Ich stimme Ihnen fast zu, nur das mit den Schulnoten bewerte ich anders:

    Nehmen wir 2 theoretische Bewerber, der eine hat ein Abitur von 2,6 und der andere ein 2,9. Die beiden Bewerber unterscheiden sich in Ihren Bewerbungen ausschließlich durch die Abiturnote. Dann ist nicht ausgeschlossen, dass der Bewerber mit 2,9 später der bessere Mitarbeiter ist, aus unzähligen Gründen.

    Nichtsdestotrotz sind die Noten ein guter Indikator, denn zwischen 2,6 und 3,9 besteht wiederum sehr wohl ein Unterschied und ein Blick auf die Deutschnote lässt durchaus erkennen, ob der/die Gute auch Briefe ohne Rechtschreibfehler schreiben kann. Da ist eine 5 weniger förderlich als eine 2

    Ich stimme Ihnen fast zu, nur das mit den Schulnoten bewerte ich anders:

    Nehmen wir 2 theoretische Bewerber, der eine hat ein Abitur von 2,6 und der andere ein 2,9. Die beiden Bewerber unterscheiden sich in Ihren Bewerbungen ausschließlich durch die Abiturnote. Dann ist nicht ausgeschlossen, dass der Bewerber mit 2,9 später der bessere Mitarbeiter ist, aus unzähligen Gründen.

    Nichtsdestotrotz sind die Noten ein guter Indikator, denn zwischen 2,6 und 3,9 besteht wiederum sehr wohl ein Unterschied und ein Blick auf die Deutschnote lässt durchaus erkennen, ob der/die Gute auch Briefe ohne Rechtschreibfehler schreiben kann. Da ist eine 5 weniger förderlich als eine 2

  3. "Gespeichert würden 'nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Informationen'. Die direkte Zuordnung von Streiktagen auf die jeweiligen Beschäftigten etwa werde unmöglich gemacht."

    entweder man braucht die streiktage personalisiert um damit sozialansprüche zu berechnen, oder man braucht sie eben nicht. was den nun liebes ministerium?

  4. Es ist eine immer wieder beeindruckende Fähigkeit der deutschen Bürokratie, eine im Grunde positive Sache so zu gestalten und zu überfrachten, dass am Ende nur noch Murks übrig bleibt. Statt nur die sozialversicherungsrechtlich relevanten Daten den zuständigen Institutionen zugänglich zu machen wird anscheinend schon wieder versucht, durch eine Hintertür die totale Nabelschau der Arbeitnehmer zu erreichen. Intention sollte wohl eher sein, die Bescheinigungsflut einzudämmen, die bisher die i. d. R. knapp besetzten Personalbüros u. a. aufgrund nicht einheitlicher Bescheinigungen beschäftigt (Krankengeld, Arbeitslosengeld, monatliche Meldungen bei nebenberuflich tätigen ALG-Empfängern usw.) und deren Bearbeitung damit zeitlich spürbar zu verkürzen. In diesem Zusammenhang haben Informationen über Streikteilnahmen, Abmahnungen, Kündigungsgründen u. Ä. absolut nichts zu suchen. Erstaunlich, dass Herr Gunkel nicht auf diese simplen Streichpositionen kommt.

  5. Bürokratische Aufgaben staatlicher Stellen werden jetzt einfach den Arbeitgebern auf´s Auge gedrückt. Geld bekommen die für Ihren gestiegenen Aufwand (natürlich) nicht. Ob man Personal in den staatlichen Bürokratien einspaaren -sprich entlassen- kann, sei mal mit Blick auf´s Berufsbeamtentum dahin gestellt. Bürokratieabbau als Motivation für Elena anzugeben, scheint fragwürdig.

  6. 6.

    Ich stimme Ihnen fast zu, nur das mit den Schulnoten bewerte ich anders:

    Nehmen wir 2 theoretische Bewerber, der eine hat ein Abitur von 2,6 und der andere ein 2,9. Die beiden Bewerber unterscheiden sich in Ihren Bewerbungen ausschließlich durch die Abiturnote. Dann ist nicht ausgeschlossen, dass der Bewerber mit 2,9 später der bessere Mitarbeiter ist, aus unzähligen Gründen.

    Nichtsdestotrotz sind die Noten ein guter Indikator, denn zwischen 2,6 und 3,9 besteht wiederum sehr wohl ein Unterschied und ein Blick auf die Deutschnote lässt durchaus erkennen, ob der/die Gute auch Briefe ohne Rechtschreibfehler schreiben kann. Da ist eine 5 weniger förderlich als eine 2

    Antwort auf "Arbeitgeber kommen an"
    • Fokko
    • 03.01.2010 um 16:09 Uhr

    @Datenkrake:

    Schulnoten besagen in den meisten Fällen gar nichts. Ich beispielsweise hatte bei der Fachhochschulreife eine 4 in Deutsch und habe anschließend 14 Jahre hauptsächlich von meiner Schreibe gelebt, was ich auch derzeit wieder tue.

    Ok, dass stimmt nur aufs Fachliche bezogen: Wer einen angepassten, pflegeleichten MA bevorzugt, fährt wohl ganz gut mit dem Blick aufs Zeugnis...

    Fokko vom Selbstversorger-Blog/Fantasy-Blog
    -------------------------------------------
    http://selbstversorger-bl...
    http://fokko.wordpress.com

  7. Alle Einkommensdaten werden vom Arbeitgeber bereits ans Finanzamt gesendet. Dort liegen also die maßgeblichen Daten vor, mit der eindeutigen Steuernummer zuzuordnen, übrigens auch inclusive der Zinseinkünfte, weil auch die Banken die Daten ans Finanzamt liefern.
    Die FDP hatte vor, ALLE Sozialleistungen vom Finanzamt ermitteln und ausgeben zu lassen. Warum folgt man nicht diesem Konzept? Was benötigen wir eine neue Datenbank und eine neue Behörde? Das Problem ist doch nur, dass zu viele verschiedene Behörden Sozialleistungen erbringen (z.B. die verschiedene Bezahlung des Kindergeldes bei Beamten und bei normalen Arbeitnehmern).

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