Gesundheitsdebatte Rösler lehnt Widerspruchsregel zur Organspende ab

Wer zeitlebens einer Organspende nicht widersprochen hat, dem sollen nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen, fordert die Union. Der Gesundheitsminister ist dagegen.

Die Nierenspende von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier für seine Frau hat die Debatte über die geringe Bereitschaft der Deutschen zur Organspende neu entfacht. Allerdings ist sich die Koalition uneins über das weitere Vorgehen. Der Obmann der Unionsfraktion im Gesundheitsausschuss, Rolf Koschorrek (CDU), kündigte an, für die sogenannte Widerspruchsregelung zu kämpfen. Ärzte könnten Hirntoten dann jederzeit die Organe entnehmen, wenn die Betroffenen dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) und die Ärztekammer dagegen lehnen den Vorstoß ab. Und auch der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, hält ihn für zu weitgehend. Allerdings forderte der CDU-Politiker im Gespräch mit dem Tagesspiegel , "dass man jeden Erwachsenen mindestens einmal im Leben mit dem Thema konfrontieren muss". Ein guter Zeitpunkt dafür wäre aus seiner Sicht der Führerscheinerwerb. Im Idealfall könne die Bereitschaft zur Organspende dann gleich auf diesem Dokument vermerkt werden.

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Ablauf einer Organspende

Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.

Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.

Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle "Eurotransplant" geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.

Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden.

Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen.

Zustimmung

Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Das ist am einfachsten mit einem Organspendeausweis möglich. Darin kann jeder festlegen, ob er generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft lässt sich aber auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.

Wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hat, wird nach seinem Tod mit den Angehörigen gesprochen und gefragt, ob sie einer Spende zustimmen.

In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.

Gesetzeslage

In Deutschland regelt seit 1997 das Transplantationsgesetz die Organspende sowohl für Spenden während des Lebens als auch nach dem Tod. Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann allerdings nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden.

Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist.

Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.

Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.

Die Bereitschaft zur Organspende dürfe nicht verordnet werden, sagte Rösler der Welt am Sonntag . Schon wenn man verlange, dass sich jeder auf seiner Versichertenkarte für oder gegen die Organspende entscheiden müsse, baue man "emotionale Hürden" auf. Auch die Bundesärztekammer ist vorsichtig. Schon die Debatte um eine Widerspruchsregelung verstärke bestehende Ressentiments. "Sie macht mehr kaputt, als sie an Nutzen bringt", sagte Vizepräsident Frank-Ulrich Montgomery dem Tagesspiegel . Zudem habe jeder Mensch auch das Recht, sich mit seinem Lebensende nicht zu befassen.

Rösler wandte sich auch strikt dagegen, Patienten mit Spenderausweis auf den Wartelisten für Transplantationen zu bevorzugen. Die Verteilung richte sich europaweit "ausschließlich nach medizinisch-ethischen Kriterien", sagte er. "Davon sollte nicht abgewichen werden."

Transplantationsmediziner plädieren seit längerem für eine Widerspruchsregelung. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht darin "die sinnvollste und einfachste Maßnahme, um den Menschen zu helfen, die auf ein Spenderorgan warten". Rösler allerdings verwies darauf, dass es in Österreich bereits ein ähnliches Prinzip gebe, die Zahl der Spender dort aber geringer sei als in Mecklenburg-Vorpommern. Entscheidend sei es, den Ablauf der Organspenden zu verbessern. So müsse es in den Kliniken dafür mehr Verantwortliche geben. Seit kurzem erhalte jedes Haus für eine entsprechende Koordinatorenstelle 800 Euro im Monat.

In Deutschland warten derzeit 12.000 Menschen auf ein Organ. Die Zahl der Spender stieg 2009 zwar auf 1217. Doch noch immer haben nur elf Prozent der Bundesbürger einen Spenderausweis. Und laut Statistik sterben jeden Tag drei Patienten, die man mit einem neuen Organ hätte retten können.

Erschienen im Tagesspiegel

 
Leser-Kommentare
  1. Herr Rösler scheint nicht besonders gut informiert zu sein. Die Bereitschaft zur Organspende dürfe nicht verordnet werden, sagt er. Das ist bei der Widerspruchslösung auch nicht der Fall. Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss das auch nicht. Er muss halt nur widersprechen. Die Widerspruchslösung hat sich weltweit bewährt.

    • Chali
    • 30.08.2010 um 11:23 Uhr

    Führende deutsche Ökononmie-Professoren werden sicherlich den Übergang nach HartzIV empfehlen.

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  2. die in Kriegsfilmen immer als Ausstieg aus der Mitmenschlichkeit eingebaut wurde: Man nimmt den Verstorbenen die Stiefel und andere Besitztümer, da diese sie nicht mehr und die Verbleibenden dringend benötigen. Schlimm, dass wir so weit gehen, mit der Begründung, es gebe bei den möglichen Empfängern eine Dringlichkeit, der man gerecht werden müsse.

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    Ihren seelischen Zustand zu beobachten, während Sie darauf warten, dass endlich jemand mit geeignetem Spenderorgan zur Verfügung steht, während Sie so ganz langsam verrecken und Ihnen schon seit Jahren hätte geholfen werden können, wenn es nicht diese dumme Zustimmungsregelung gäbe.

    Das Entnehmen von Organen ist nicht der Ausstieg aus der Mitmenschlichkeit, sondern sondern der Anfang!!! Organspende sollte Pflicht sein für jeden verantwortungsvollen Bürger!

    Ihren seelischen Zustand zu beobachten, während Sie darauf warten, dass endlich jemand mit geeignetem Spenderorgan zur Verfügung steht, während Sie so ganz langsam verrecken und Ihnen schon seit Jahren hätte geholfen werden können, wenn es nicht diese dumme Zustimmungsregelung gäbe.

    Das Entnehmen von Organen ist nicht der Ausstieg aus der Mitmenschlichkeit, sondern sondern der Anfang!!! Organspende sollte Pflicht sein für jeden verantwortungsvollen Bürger!

    • Chali
    • 30.08.2010 um 11:27 Uhr
  3. Ihren seelischen Zustand zu beobachten, während Sie darauf warten, dass endlich jemand mit geeignetem Spenderorgan zur Verfügung steht, während Sie so ganz langsam verrecken und Ihnen schon seit Jahren hätte geholfen werden können, wenn es nicht diese dumme Zustimmungsregelung gäbe.

    Das Entnehmen von Organen ist nicht der Ausstieg aus der Mitmenschlichkeit, sondern sondern der Anfang!!! Organspende sollte Pflicht sein für jeden verantwortungsvollen Bürger!

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    würde ich sagen. Für mich ist es genau das und diese Meinung habe ich mir trotz zweier Spendenempfänger im Umfeld gebildet. Die Erkrankung des einen kann für mich nicht die "Ernte" bei anderen sein.

    Für mich ist der Anfang der Mitmenschlichkeit in diesem Bereich ganz klar der erklärte Wille, sich als Spender zur Verfügung zu stellen. Wenn dieser nicht vorliegt, kann er nicht vermutet werden. Eine Entnahme bei nicht vorhandener Willensentscheidung ist ein Tribut an den Markt und den Bedarf. Nicht mehr und nicht weniger.

    Organspende kann keine Pflicht sein, sondern kann ein Weg sein, wenn man ihn denn einschlagen will. Es gibt aber viele Gründe dagegen.

    • Petka
    • 30.08.2010 um 12:41 Uhr

    Not ist keine Begründung für Zwang. Darf es nie sein. Also lass bitte diese "ich wünsche dir Schlechtes, damit du meinen Standpunkt einsiehst"-Argumentation.

    Verantwortungsbewusstsein und Mitmenschlichkeit kann man nicht verordnen.
    Oh, man kann es schon - dann aber bitte nicht fünf Jahre später wieder darüber jammern, dass die Leute bei den Themen X 1, X 2, etc. _selbst_ wieder keine Verantwortung übernehmen. Wenn Staat (oder Religion) dir die Entscheidung abnehmen, dann wirst du darauf auch beim nächsten Problem warten.

    Mitmenschlichkeit funktioniert auf lange Sicht immer nur freiwillig. So wie Blutspenden, Organspenderausweis ausfüllen, am Zebrastreifen anhalten und der Oma die schwere Tasche in den ICE heben.

    würde ich sagen. Für mich ist es genau das und diese Meinung habe ich mir trotz zweier Spendenempfänger im Umfeld gebildet. Die Erkrankung des einen kann für mich nicht die "Ernte" bei anderen sein.

    Für mich ist der Anfang der Mitmenschlichkeit in diesem Bereich ganz klar der erklärte Wille, sich als Spender zur Verfügung zu stellen. Wenn dieser nicht vorliegt, kann er nicht vermutet werden. Eine Entnahme bei nicht vorhandener Willensentscheidung ist ein Tribut an den Markt und den Bedarf. Nicht mehr und nicht weniger.

    Organspende kann keine Pflicht sein, sondern kann ein Weg sein, wenn man ihn denn einschlagen will. Es gibt aber viele Gründe dagegen.

    • Petka
    • 30.08.2010 um 12:41 Uhr

    Not ist keine Begründung für Zwang. Darf es nie sein. Also lass bitte diese "ich wünsche dir Schlechtes, damit du meinen Standpunkt einsiehst"-Argumentation.

    Verantwortungsbewusstsein und Mitmenschlichkeit kann man nicht verordnen.
    Oh, man kann es schon - dann aber bitte nicht fünf Jahre später wieder darüber jammern, dass die Leute bei den Themen X 1, X 2, etc. _selbst_ wieder keine Verantwortung übernehmen. Wenn Staat (oder Religion) dir die Entscheidung abnehmen, dann wirst du darauf auch beim nächsten Problem warten.

    Mitmenschlichkeit funktioniert auf lange Sicht immer nur freiwillig. So wie Blutspenden, Organspenderausweis ausfüllen, am Zebrastreifen anhalten und der Oma die schwere Tasche in den ICE heben.

  4. würde ich sagen. Für mich ist es genau das und diese Meinung habe ich mir trotz zweier Spendenempfänger im Umfeld gebildet. Die Erkrankung des einen kann für mich nicht die "Ernte" bei anderen sein.

    Für mich ist der Anfang der Mitmenschlichkeit in diesem Bereich ganz klar der erklärte Wille, sich als Spender zur Verfügung zu stellen. Wenn dieser nicht vorliegt, kann er nicht vermutet werden. Eine Entnahme bei nicht vorhandener Willensentscheidung ist ein Tribut an den Markt und den Bedarf. Nicht mehr und nicht weniger.

    Organspende kann keine Pflicht sein, sondern kann ein Weg sein, wenn man ihn denn einschlagen will. Es gibt aber viele Gründe dagegen.

    Antwort auf "Es wäre interessant"
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    Sie entnehmen nur Organe, die ein anderer nicht mehr benötigt und die sonst verschwendet, weggeworfen würden. Eine Ernte würde ein gezieltes Heranzüchten von Menschen zum Zweck der Organentnahme bedeuten.
    Es gibt keine rationale Begründung gegen eine Organspende. Wenn Sie diese nicht wünschen, können Sie ja widersprechen, mit dem derzeitigen Zustand wird unnötig Leid und Schmerzen verursacht.

    Sie entnehmen nur Organe, die ein anderer nicht mehr benötigt und die sonst verschwendet, weggeworfen würden. Eine Ernte würde ein gezieltes Heranzüchten von Menschen zum Zweck der Organentnahme bedeuten.
    Es gibt keine rationale Begründung gegen eine Organspende. Wenn Sie diese nicht wünschen, können Sie ja widersprechen, mit dem derzeitigen Zustand wird unnötig Leid und Schmerzen verursacht.

  5. ...das wäre keine gute Lösung, nicht jeder hat einen Führerschein - ich habe keinen, will keinen, lebe nicht in Deutschland - und werde da auch nicht mehr leben.

    Nehmen wir mal in der Theorie an mir passiert ein Unfall bei meinem Urlaub in Deutschland - würde dass dann heißen kein Führerschein ich kann auseinandergeschnibbelt werden? Will ich nicht.

    Wenn müssten Menschen die einer Organspende zustimmen ein Papier tragen mit welhem sie dieser Zustimmen, meinetwegen als offizieller Aufkleber auf einem ofiziellen Dokument - Personalausweis etc.

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    au man, ich sollte meine Beiträge korrekturlesen... fehlende Kommata, Verben schreibt man klein...

    au man, ich sollte meine Beiträge korrekturlesen... fehlende Kommata, Verben schreibt man klein...

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