Einigung der Koalition Wie die Sicherungsverwahrung gerichtsfest werden soll

Schwarz-Gelb hat sich geeinigt, wie mit gefährlichen Straftätern umgegangen werden soll, die auch nach Haftende noch gefährlich sind. Die Einigung im Überblick

Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt in Offenburg

Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt in Offenburg

Den ganzen Sommer über haben Union und FDP darüber diskutiert, was mit Straftätern passiert, die aus der Haft zwar entlassen, aber nach wie vor ein Gefährdungspotenzial für die Gesellschaft haben. Jetzt haben sie sich geeinigt.

Wer hat sich durchgesetzt?

Das Thema sei so kompliziert und wichtig für die Gesellschaft, dass es sich für keine Form von Profilierung eigne, winkt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ab. Tatsächlich aber haben sich de Maizière und die Union in einem ganz wesentlichen Punkt durchgesetzt: Für alle bereits verurteilten Gewalttäter soll es nach der Haft weiter die Möglichkeit einer "sicheren Unterbringung" geben. Nur für künftige Fälle soll – entsprechend der Position von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) – nachträglich keine Verwahrung mehr angeordnet werden können. Dieses Problem werde sich frühestens in zehn oder 15 Jahren stellen, sagt Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU). Weit wichtiger sei es gewesen, die zu befürchtende Freilassung von mehr als 80 Gewaltverbrechern aus der Sicherungsverwahrung zu verhindern. Dies sei mit dem Kompromiss gelungen.

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Warum war eine Neuregelung nötig?

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und FDP bereits auf eine Reform verständigt. Schließlich war die bisherige Praxis der Sicherungsverwahrung vielen Juristen nicht mehr geheuer. Mit welcher Berechtigung sperrte man Menschen weg, die ihre Strafe bereits verbüßt hatten? Andererseits: Durfte man sie freilassen, wenn sie aus Gutachtersicht weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstellten? Unter Zugzwang geriet die Regierung im Dezember 2009, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die nachträgliche Sicherungsverwahrung als verkappte Strafverlängerung kritisierte. Unter Bezug auf dieses Urteil wurden in Deutschland seither 17 Sicherungsverwahrte entlassen, gut 80 hoffen noch darauf. Die Öffentlichkeit reagierte entsetzt, und die Länder riefen nach dem Gesetzgeber. Bisher wissen sie sich nicht anders zu helfen, als die Entlassenen mit einem Großaufgebot an Polizisten auf Schritt und Tritt zu bewachen.

Juristisch problematisch ist die deutsche Praxis vor allem bei Straftätern, die vor 1998 verurteilt wurden. Damals war ihre Verwahrung noch auf zehn Jahre begrenzt, inzwischen können sie für immer weggesperrt bleiben. Die rückwirkende Verlängerung widerspricht dem Grundsatz, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Derselbe Konflikt tut sich bei der nachträglichen Verwahrung auf, die auf einer neuen Einschätzung des bereits inhaftierten Täters basiert. Die Unterbringung hat dann nur noch mit dem Schutz der Gesellschaft, nicht aber mit der strafwürdigen Tat selber zu tun.

Leser-Kommentare
  1. ich meine natürlich in dem fall dass sie fälschlich eine gefährlichkeit feststellen (sprich herbeilügen). im umgekehrten fall tut das ja die bild und der lynchmob.
    hierin liegt imo eine in der seriösen berichterstattung gänzlich vernachlässigte, aber wichtige fragestellung. die nicht neutrale folgeerwartung für den 'gutachter' wird doch ohne zweifel zu einer nicht neutralen einschätzungspraxis führen (und führt, da wette ich, heute schon dazu).
    solange der potentielle täter eingesperrt bleibt, ist der 'gutachter' fein raus.

    dazu würde ich gerne mal etwas in zb. der zeit lesen...

  2. Absurd!

    Weder sind Gutachter hinreichend juristisch vorgebildet (schon gar nicht zum Richteramt), noch sind mögliche Straftaten sanktionsfähig; denn sie fanden nie statt!

    Dennoch führt das Urteil eines Gutachters zur jahrelangen, bisweilen lebenslänglichen Inhaftierung.

    Für ein derart hohes Strafmaß braucht es normalerweise
    3 Berufsrichter und 2 Schöffen einer Schwurgerichtskammer, und der Möglichkeit einer Revision vor dem BGH.
    Und da steht dann ein entsprechendes Verbrechen zur Anklage!

    Und wie sieht es denn mit einer Revision der gutachterlichen Entscheidung von einer übergeordneten Instanz aus? Davon ist nie die Rede!

  3. Opfer und Täter, wer muss vor wem geschützt werden? Müssen Täter vor sich selbst geschützt werden, wie es der Harmoniejournalist Hahne vorschlägt oder müssen potentielle Opfer vor schon auffällig gewordenen akut gefährlichen Tätern geschützt werden, die noch in Haft sind oder bald entlassen werden sollen?

    Inzwischen muss der Staat mit seinen Organen wie Polizei und Bundespolizei entlassene Straftäter schützen, die nach Auffassung von Menschenrechtsgesetzgebern unrechtmäßig in Sicherheitsverwahrung genommen wurden und daraufhin entlassen werden mussten. Jene "armen Schweine" müssen vor einer lynchmotivierten Meute "braver Bürger" geschützt werden, weil diese von einer blindwütigen und demagogisch agierenden Boulevardpresse mit Schaum vor dem Mund aufgehetzt worden sind. Dabei ist es schon verwunderlich, dass Staat und Legislative so spät reagiert haben, zu spät, denn die ersten 15 als "gefährlich" eingestuften Sicherheitsverwahrten sind schon auf freiem Fuß.

    Wie schwerfällig arbeitet der Justizapparat und das Innenministerium, dass es soweit kommen musste, dass allein für einen entlassenen "Täter" ein halbes Dutzend Polizisten freigestellt werden mussten, um diesen vor einem mögliche Volkszorn zu schützen?

    Wie lange wußte das Innen- und das Justizministerium schon, dass der Europäische Gerichtshof so entscheiden würde und warum wurden nicht schon frühzeitig Präventionsmaßnahmen geschaffen, um diesen Konflikt zwischen Bürgern, Opfern und Tätern zu vermeiden.

    W. Neisser

  4. Bei gefährlichen Sexualverbrechern sollte die Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung nur nach Kastrierung möglich sein. Es muss höchste Priorität haben unsere Kinder vor Perverslingen zu schuetzen. Heutzutage muss man als Vater Angst haben seine Kinder ohne Begleitung auch nur auf den Schulweg zu schicken. Wer solche Typen auf unsere Kleinsten loslässt hat selbst keine Kinder, oder liebt die eigenen Kinder zumindest nicht.

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    "Kastrieren
    Bei gefährlichen Sexualverbrechern sollte die Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung nur nach Kastrierung möglich sein. Es muss höchste Priorität haben unsere Kinder vor Perverslingen zu schuetzen. Heutzutage muss man als Vater Angst haben seine Kinder ohne Begleitung auch nur auf den Schulweg zu schicken. Wer solche Typen auf unsere Kleinsten loslässt hat selbst keine Kinder, oder liebt die eigenen Kinder zumindest nicht."
    -------------------------------------------------------------

    Dazu kann man nur schreiben:

    Weit über 90% des Mißbrauchs von Kindern, einschließlich des sexuellen Mißbrauchs, findet in der Familie oder dem unmittelbaren Umfeld des Kindes statt!!

    Ein Kind ist demnach weit weniger durch Sexualstraftäter Ihrer Beschreibung gefährdet; nicht der Heimweg ist es, sondern es ist das Heim (´Zuhause), der den gefährdetsten Ort für ein Kind darstellt.

    "Kastrieren
    Bei gefährlichen Sexualverbrechern sollte die Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung nur nach Kastrierung möglich sein. Es muss höchste Priorität haben unsere Kinder vor Perverslingen zu schuetzen. Heutzutage muss man als Vater Angst haben seine Kinder ohne Begleitung auch nur auf den Schulweg zu schicken. Wer solche Typen auf unsere Kleinsten loslässt hat selbst keine Kinder, oder liebt die eigenen Kinder zumindest nicht."
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    Dazu kann man nur schreiben:

    Weit über 90% des Mißbrauchs von Kindern, einschließlich des sexuellen Mißbrauchs, findet in der Familie oder dem unmittelbaren Umfeld des Kindes statt!!

    Ein Kind ist demnach weit weniger durch Sexualstraftäter Ihrer Beschreibung gefährdet; nicht der Heimweg ist es, sondern es ist das Heim (´Zuhause), der den gefährdetsten Ort für ein Kind darstellt.

    • hirmer
    • 26.08.2010 um 23:23 Uhr

    warum sollten die 99,9% Gerechten, bzw. die, die sich dafür halten, nicht einen Katalog von Verhalten unter der Strafbarkeitsschwelle aufstellen, das für Verbrecher typisch ist? Und wer genügend Mißverhaltenspunkte hat, wird erstmal weggesperrt, nach dem Urteil eines einzelnen Gutachters, der dafür persönlich bürgt. Weiter wird man sehen. - Wer sich oft in Kreisen herumtreibt, wo viele Vergewaltiger vorkommen bzw. Räuber, sollte man den nicht vorsorglich aus dem Verkehr ziehen?
    Darf man einen, der mit 7,53% Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren ein schweres Verbrechen begeht, länger frei laufen lassen? Oder müssen wir demokratisch abstimmen, ob schon 5,826% genügen?!

    Das Problem der allgemeinen Überwachung, daß der Obrigkeit jederzeit bekannt ist, was jeder Bürger tut, wird man auch noch lösen; es wird bekanntlich mit Kräften daran gearbeitet.

    Wollt ihr die totale Prävention, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?!

    Kein Witz: Die Ironie von heute ist die Wirklichkeit von morgen.

    Nun schlaft mal schön.

    Harald Artur Irmer

    Karlsruhe

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    • joG
    • 27.08.2010 um 10:13 Uhr

    ... hier als "schwer" definieren: "Darf man einen, der mit 7,53% Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren ein schweres Verbrechen begeht, länger frei laufen lassen? Oder müssen wir demokratisch abstimmen, ob schon 5,826% genügen?!"

    Jeder, der jemals mit der Bestimmung psychologischer Geschäftsunfähigkeit zu tun hatte, weiß, wie wenig exakt die Wissenschaft da ist und wie sehr der Ausgang einer solchen Bestimmung davon abhängt, welcher Richter urteilt, welcher Psychologe gutachtet und von wem der Psychologe unterhalten wird. Da ist sehr viel Ermessensspielraum dabei. Nach einer Studie, die in den Medien letzthin weit diskutiert wurde, sperrt man von 100 wahrscheinlich 90 Leute weg, die nie straffällig werden würden.

    Die damit mögliche Willkür ist vermutlich auch eine der Gründe, weshalb Diktatoren das Instrument so gerne mögen. Man kann einen offensichtlich Verrückten ewig wegsperren und braucht so niemandem zu erklären, wieso seine politischen Ansichten abstrus sind.

    • joG
    • 27.08.2010 um 10:13 Uhr

    ... hier als "schwer" definieren: "Darf man einen, der mit 7,53% Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren ein schweres Verbrechen begeht, länger frei laufen lassen? Oder müssen wir demokratisch abstimmen, ob schon 5,826% genügen?!"

    Jeder, der jemals mit der Bestimmung psychologischer Geschäftsunfähigkeit zu tun hatte, weiß, wie wenig exakt die Wissenschaft da ist und wie sehr der Ausgang einer solchen Bestimmung davon abhängt, welcher Richter urteilt, welcher Psychologe gutachtet und von wem der Psychologe unterhalten wird. Da ist sehr viel Ermessensspielraum dabei. Nach einer Studie, die in den Medien letzthin weit diskutiert wurde, sperrt man von 100 wahrscheinlich 90 Leute weg, die nie straffällig werden würden.

    Die damit mögliche Willkür ist vermutlich auch eine der Gründe, weshalb Diktatoren das Instrument so gerne mögen. Man kann einen offensichtlich Verrückten ewig wegsperren und braucht so niemandem zu erklären, wieso seine politischen Ansichten abstrus sind.

  5. Wer die Diskussionen der letzten Zeit um dieses Thema verfolgt hat, kann sich nur fragen, was durch diesen neuen Etikettenschwindel eigentlich geschützt werden soll.
    Eine hysterische Gesellschaft, der - aufgepeitscht durch gewinnsüchtige BILDungsinstitutionen und verantwortungslose Volks-(geist-) Vertreter - nichts anderes mehr einfällt als Todesstrafe und Zwangskastration oder sofortigem Austritt aus der EU (die allerdings mit der Entscheidung des EuGH relativ wenig zu tun hat) ? Eventuell auch nur die etwas hilflos agierende Koalition, die auf einmal so erschreckend zielstrebig und konsequent erscheint ?
    Ein Gesetz kann man eventuell (bei der nötigen Koalitionsdisziplin) in kurzer Zeit "durchpeitschen", aber es darf ja keine Strafgesetz (Bundeskompetenz) sein, sondern irgendwie eine präventive Maßnahme (besonderes Polizeirecht - Kompetenz der 16 so schön unterschiedlichen Länder). Und dann auch noch Vollzugsgesetze oder -verordnungen. Die Strafvollzugsgesetze darf man ja wieder nicht nehmen. Ob da das Bundesverfassungsgericht auch noch die Hühneraugen zukneift?
    Eine (oder gar 16) Einrichtung muss man auch noch schaffen, in der der "realexistierende Unhold" angemessen verwahrt (Entschuldigung "untergebracht") werden kann. Vielleicht ein Leuchtturm auf Helgoland oder ein ausgedientes Asylbewerberheim in Niederbayern?
    Es gibt noch mehr Argumente, warum uns der EuGH wieder den "Hosenboden strammziehen" wird.

  6. "Kastrieren
    Bei gefährlichen Sexualverbrechern sollte die Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung nur nach Kastrierung möglich sein. Es muss höchste Priorität haben unsere Kinder vor Perverslingen zu schuetzen. Heutzutage muss man als Vater Angst haben seine Kinder ohne Begleitung auch nur auf den Schulweg zu schicken. Wer solche Typen auf unsere Kleinsten loslässt hat selbst keine Kinder, oder liebt die eigenen Kinder zumindest nicht."
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    Dazu kann man nur schreiben:

    Weit über 90% des Mißbrauchs von Kindern, einschließlich des sexuellen Mißbrauchs, findet in der Familie oder dem unmittelbaren Umfeld des Kindes statt!!

    Ein Kind ist demnach weit weniger durch Sexualstraftäter Ihrer Beschreibung gefährdet; nicht der Heimweg ist es, sondern es ist das Heim (´Zuhause), der den gefährdetsten Ort für ein Kind darstellt.

    Antwort auf "Kastrieren"
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    • Fifty4
    • 27.08.2010 um 10:22 Uhr

    Der Autor hatte sicherlich nicht die Absicht, jeden Vater, der sein Kind missbraucht hat, dafür kastrieren zu lassen. Er meinte wohl, dass das nur für "Fremde" gelten sollte, wie makaber das aus sein mag.

    Der sexuelle Missbrauch in unserer Gesellschaft ist sehr weit verbreitet, die Dunkelziffer ist sehr hoch, nicht nur bei Mädchen auch bei Jungen, nicht nur durch Väter auch durch Mütter.

    Was würde der Autor denn bei denen vorschlagen operativ zu vollziehen?

    Es ist letztlich ein großes Armutszeugnis der Gesellschaft, so viele Sexualstraftäter zu produzieren und es ist ein noch größeres Armutszeugnis sie innerhalb von 15 Jahren dort wo sie nicht einmal in der Lage sind weg zu laufen, nicht therapieren zu können, obwohl es dazu Methoden gibt.

    • Fifty4
    • 27.08.2010 um 10:22 Uhr

    Der Autor hatte sicherlich nicht die Absicht, jeden Vater, der sein Kind missbraucht hat, dafür kastrieren zu lassen. Er meinte wohl, dass das nur für "Fremde" gelten sollte, wie makaber das aus sein mag.

    Der sexuelle Missbrauch in unserer Gesellschaft ist sehr weit verbreitet, die Dunkelziffer ist sehr hoch, nicht nur bei Mädchen auch bei Jungen, nicht nur durch Väter auch durch Mütter.

    Was würde der Autor denn bei denen vorschlagen operativ zu vollziehen?

    Es ist letztlich ein großes Armutszeugnis der Gesellschaft, so viele Sexualstraftäter zu produzieren und es ist ein noch größeres Armutszeugnis sie innerhalb von 15 Jahren dort wo sie nicht einmal in der Lage sind weg zu laufen, nicht therapieren zu können, obwohl es dazu Methoden gibt.

    • joG
    • 27.08.2010 um 10:13 Uhr

    ... hier als "schwer" definieren: "Darf man einen, der mit 7,53% Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren ein schweres Verbrechen begeht, länger frei laufen lassen? Oder müssen wir demokratisch abstimmen, ob schon 5,826% genügen?!"

    Jeder, der jemals mit der Bestimmung psychologischer Geschäftsunfähigkeit zu tun hatte, weiß, wie wenig exakt die Wissenschaft da ist und wie sehr der Ausgang einer solchen Bestimmung davon abhängt, welcher Richter urteilt, welcher Psychologe gutachtet und von wem der Psychologe unterhalten wird. Da ist sehr viel Ermessensspielraum dabei. Nach einer Studie, die in den Medien letzthin weit diskutiert wurde, sperrt man von 100 wahrscheinlich 90 Leute weg, die nie straffällig werden würden.

    Die damit mögliche Willkür ist vermutlich auch eine der Gründe, weshalb Diktatoren das Instrument so gerne mögen. Man kann einen offensichtlich Verrückten ewig wegsperren und braucht so niemandem zu erklären, wieso seine politischen Ansichten abstrus sind.

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