FluchthelferBuddeln unterm Todesstreifen

"Tunnel 57" brachte die Freiheit: Zwei Fluchthelfer erinnern sich an den Oktober 1964. Damals gruben sie sich unter der Mauer durch und holten 57 Menschen aus der DDR.

Der Westberliner Fluchthelfer Klaus-Michael von Keussler während des Tunnelbaus. Er und 14 weitere gruben sich 150 Meter unter der Berliner Mauer hindurch.

Der Westberliner Fluchthelfer Klaus-Michael von Keussler während des Tunnelbaus. Er und 14 weitere gruben sich 150 Meter unter der Berliner Mauer hindurch.

Die nasse Kälte, die bleibt unvergessen. Mit dem Rücken auf der feuchten Erde, die Schaufel fest gepackt und mit dem Fuß in das feuchte Erdreich stoßen. Nur so kann man der Wand Brocken um Brocken entreißen, weil der Gang nicht hoch genug ist, um im Hocken zu arbeiten. Dicht über dem Kopf die bloße Lehmerde, von der immer wieder Erdbrocken rieseln, in die Haare, ins Gesicht. Nicht nachlassen, immer wieder die Schaufel ansetzen, mit ganzer Kraft die stählerne Klinge in die lehmige Schicht stemmen, bis so viel Erdreich heraus gebrochen ist, um wieder einen Eimer zu füllen und nach hinten zu reichen. Einen Tunnel von Westen aus unter der Mauer buddeln und nach 150 Metern, weit hinter den Grenzanlagen wieder auftauchen – kein Plan war so verwegen wie dieser.

Und immer die Angst. Vor plötzlicher Entdeckung. Oder vor Einsturz des nicht abgestützten Tunnels. Diese bangen Momente, wenn das Erdreich vibriert, weil hoch oben wieder ein schwerer Doppeldeckerbus der Berliner Verkehrsbetriebe über das Kopfsteinpflaster der westlichen Seite der Bernauer Straße rumpelt. "Das vergisst man nie", sagt Klaus-Michael von Keussler, und er lächelt ein wenig schief dabei, als habe er sich zu entschuldigen. Vielleicht liegt es daran, dass der kleingewachsene und ziemlich kahlköpfige Mann den jungen Menschen kaum noch erklären kann, wie er sich auf eine so wahnwitzige Idee überhaupt einlassen konnte. Vor allem nicht hier oben in der Sonne, neben dem aus Strahlträgern stilisierten Grenzturm, um den eine Gruppe von Jugendlichen herumspringt, für die Todesstreifen, Stacheldraht und Schießbefehl unvorstellbar fern sind.

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Wir waren unbekümmert, improvisierten spontan und gingen Risiken ein. Das ist mit heutiger Vernunftbetrachtung nicht zu vergleichen.

Klaus-Michael von Keussler, Fluchthelfer

"Wir haben Glück gehabt, dass alles gepasst hat", sagt der Anwalt Peter Schulenburg, Jahrgang 1939 wie von Keussler, aber mit vollem weißem Haar. Der grüne Rasen zu ihren Füßen irritiert; der wirkt, als wolle er etwas schöner machen, was doch Teil eines mörderischen Grenzregimes war. Der Rasen deckt zu, was das Leben von Keussler und Peter Schulenburg begleitet hat. Ihre Aktion hat sie auch mit der Frage nach Schuld beladen, fast 40 Jahre lang. "War dieses glückhafte Gelingen noch zu rechtfertigen angesichts des tragischen Todes des Grenzsoldaten?", das hat beide bewegt.

Damals nicht, aber jetzt kennt er klaustrophobische Gefühle, sagt von Keussler. Als er kürzlich in die enge Röhre eines Kernspintomographen geschoben wurde, da war das Tunnelgefühl wieder da. Der Tunnel, mit 60 Zentimeter Höhe – so hoch wie zwei DIN-A4-Blätter – gerade ausreichend, um darin kriechen zu können, zehn Meter tief unter der Erde, feucht und notdürftig beleuchtet durch 40 Watt Glühbirnen, das Ausstiegsloch mehr als 100 Meter entfernt. "Ja, wir waren unbekümmert, improvisierten spontan und gingen Risiken ein", sagt von Keussler, wie sein Freund damals 23 Jahre alt, und fügt hinzu: "Die damalige Stimmung ist mit heutiger Vernunftbetrachtung nicht zu vergleichen." Wenn sie alle Risiken abgewogen hätten, wäre nichts passiert.

Aber genau das wollten sie eben nicht, dass nichts passiert. Einige wollen Familienangehörige oder Freunde in die Freiheit holen, einige waren zuvor selbst geflohen, als die Mauer noch durchlässiger und der Todesstreifen noch nicht perfektioniert war. Andere wie der spätere Anwalt Peter Schulenburg, der keine DDR-Verwandtschaft hatte, taten mit, weil sie was "gegen die Mauer" machen wollten, so einfach sei es damals gewesen. Am Ende wurden daraus eineinhalb Jahre Buddelei für die beiden Studenten – und für Schulenburg folgte eine einjährige Haft im DDR-Gefängnis, weil er danach als Kurier aufflog.

Im Hinterhof der sanierten Strelitzer Straße 55 im früheren Ost-Berlin stehen Mülltonnen akkurat neben Hecken, wo einst der Schuppen stand, in dem der Tunnel endete. Der "Tunnel 57", so genannt, weil er 57 Menschen im Oktober 1964 in die Freiheit brachte; die erfolgreichste unterirdische Fluchtaktion. Und der Kohlenplatz, der Ort ihrer größten Enttäuschung ist überbaut worden von einem Neubau. Nur wer es weiß, sieht im Pflaster der Rheinsberger Straße, mitten auf der Fahrbahn, die mit Asphalt zugeschmierten Löcher, wo bis 1989 der erste Grenzzaun stand, direkt gegenüber von Nummer 55. Mehrfach haben sie dort an der Haustür gestanden, wenige Meter entfernt von den Vopos, die im direkten Grenzgebiet auf jeden achteten, der hier nicht wohnte. "Da flatterten mir immer die Hosen", erzählt von Keussler. Bloß nicht entdeckt werden. Aber ohne die Besuche in Ost-Berlin ging es nicht. Immer wieder machten sie Kurierfahrten, spähten das Gelände aus, knüpften Kontakte zu fluchtwilligen Ost-Berlinern oder suchten nach Anzeichen, dass die Grenzer ihnen auf die Spur gekommen waren.

Leserkommentare
  1. VerwechseVerstehe nicht ganzln Sie da nicht etwas?

    In dem Artikel taucht an KEINER Stelle der Begriff "Menschenschmuggelei" auf.

    Obwohl ich keine Lesebrille aufhabe, lese zumindest ich:

    Fluchthelfer.

    Wenn ich flüchten möchte und mir dafür einen Helfer suche, trage ICH die Verantwortung und nicht der Helfer, den ich dafür angeheuert habe.

    Ferner ist abzuschätzen, dass weder die Helfer noch die Flüchtenden davon ausgingen, dass es sich um einen hochsolide mit Stahlträgern und Beton ausgegossenen Fluchttunnel handelte.

    Es wird ja ausdrücklich beschrieben, wie einige vor dem Antritt ihrer konkreten Flucht doch von Panikgefühlen heimgesucht wurden.

    Und sie werden schon gewusst haben, warum!

    Daher gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass sich ALLE Beteiligten darüber im Klaren waren, auf was sie sich da potentiell einließen!

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    sorry, erste zeile:

    verwechseln sie da nicht etwas??

    Egal, aus welchem Motiv man "flüchtet" oder eine andere -auch strafbare- Handlung begeht und sich dabei Unterstützung sucht:
    Mit gegangen - mit gefangen!
    Ein illegaler Grenzübertritt bleibt ein illegaler Grenzübertritt - egal, ob man diese Grenze -die von der UN sogar anerkannt wurde- als Grenze betrachtet oder nicht.
    Eine "Unrechts-Grenze bleibt eine Unrechtsgrenze" im Sinne des Betrachters. Das ist schon richtig.
    Eine Grenze bleibt aber auch eine Grenze, die es erst dann legal zu überschreiten gilt, wenn dafür die Voraussetzungen geschaffen wurden.
    Legal war es damals, einen Antrag auf Ausreise oder Familienzusammenführung zu stellen.
    Illegal ist es, eine Grenze ohne Erlaubnis der Behörden zu übertreten - egal ob mit oder ohne Androhung von Gewalt für Leib und Leben Dritter. Oder anders gesagt:
    Im Kriegsrecht ist es auch so, dass ein Gefangener alles zu unternehmen hat, sich zu befreien - der Gegner aber wiederum sieht dies als Flucht und hat diese zu verhindern!
    In der heutigen Zeit können Sie auch nicht einfach in ein anderes Land einfach so -ohne Visa oder andere Dokumente vorlegen zu müssen- "rübermachen". Sie müssen auch bestimmte Nachweise erbringen, um aufgenommen zu werden.
    Übertreten Sie diese Grenze nicht auf legale Weise, dann sind Sie illegal eingereist und werden als Straftäter behandelt. Bemühen Sie noch einen Helfer, dann ist dieser genauso mitverantwortlich wie der Auftraggeber.
    Schmuggel ist ein Zollvergehen - der Gegenstand spielt dabei keine Rolle!

    sorry, erste zeile:

    verwechseln sie da nicht etwas??

    Egal, aus welchem Motiv man "flüchtet" oder eine andere -auch strafbare- Handlung begeht und sich dabei Unterstützung sucht:
    Mit gegangen - mit gefangen!
    Ein illegaler Grenzübertritt bleibt ein illegaler Grenzübertritt - egal, ob man diese Grenze -die von der UN sogar anerkannt wurde- als Grenze betrachtet oder nicht.
    Eine "Unrechts-Grenze bleibt eine Unrechtsgrenze" im Sinne des Betrachters. Das ist schon richtig.
    Eine Grenze bleibt aber auch eine Grenze, die es erst dann legal zu überschreiten gilt, wenn dafür die Voraussetzungen geschaffen wurden.
    Legal war es damals, einen Antrag auf Ausreise oder Familienzusammenführung zu stellen.
    Illegal ist es, eine Grenze ohne Erlaubnis der Behörden zu übertreten - egal ob mit oder ohne Androhung von Gewalt für Leib und Leben Dritter. Oder anders gesagt:
    Im Kriegsrecht ist es auch so, dass ein Gefangener alles zu unternehmen hat, sich zu befreien - der Gegner aber wiederum sieht dies als Flucht und hat diese zu verhindern!
    In der heutigen Zeit können Sie auch nicht einfach in ein anderes Land einfach so -ohne Visa oder andere Dokumente vorlegen zu müssen- "rübermachen". Sie müssen auch bestimmte Nachweise erbringen, um aufgenommen zu werden.
    Übertreten Sie diese Grenze nicht auf legale Weise, dann sind Sie illegal eingereist und werden als Straftäter behandelt. Bemühen Sie noch einen Helfer, dann ist dieser genauso mitverantwortlich wie der Auftraggeber.
    Schmuggel ist ein Zollvergehen - der Gegenstand spielt dabei keine Rolle!

  2. sorry, erste zeile:

    verwechseln sie da nicht etwas??

    Antwort auf "@9 Verstehe nicht ganz"
  3. Egal, aus welchem Motiv man "flüchtet" oder eine andere -auch strafbare- Handlung begeht und sich dabei Unterstützung sucht:
    Mit gegangen - mit gefangen!
    Ein illegaler Grenzübertritt bleibt ein illegaler Grenzübertritt - egal, ob man diese Grenze -die von der UN sogar anerkannt wurde- als Grenze betrachtet oder nicht.
    Eine "Unrechts-Grenze bleibt eine Unrechtsgrenze" im Sinne des Betrachters. Das ist schon richtig.
    Eine Grenze bleibt aber auch eine Grenze, die es erst dann legal zu überschreiten gilt, wenn dafür die Voraussetzungen geschaffen wurden.
    Legal war es damals, einen Antrag auf Ausreise oder Familienzusammenführung zu stellen.
    Illegal ist es, eine Grenze ohne Erlaubnis der Behörden zu übertreten - egal ob mit oder ohne Androhung von Gewalt für Leib und Leben Dritter. Oder anders gesagt:
    Im Kriegsrecht ist es auch so, dass ein Gefangener alles zu unternehmen hat, sich zu befreien - der Gegner aber wiederum sieht dies als Flucht und hat diese zu verhindern!
    In der heutigen Zeit können Sie auch nicht einfach in ein anderes Land einfach so -ohne Visa oder andere Dokumente vorlegen zu müssen- "rübermachen". Sie müssen auch bestimmte Nachweise erbringen, um aufgenommen zu werden.
    Übertreten Sie diese Grenze nicht auf legale Weise, dann sind Sie illegal eingereist und werden als Straftäter behandelt. Bemühen Sie noch einen Helfer, dann ist dieser genauso mitverantwortlich wie der Auftraggeber.
    Schmuggel ist ein Zollvergehen - der Gegenstand spielt dabei keine Rolle!

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    Antwort auf "@9 Verstehe nicht ganz"
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    ... !!

    ... !!

  4. ... !!

  5. Genauer gesagt, die sich nicht der russischen Besatzung unterwerfen wollten. Sollten doch die anderen ruhig ausbaden, was die Deutschen im 2. Weltkrieg in Russland so angerichtet haben.

    Antwort auf "@ 1 Wattwandern"
  6. Jetzt hier im "Trockenen" zu sagen, dass eine Flucht über die DDR-Grenze nicht rechtens war ist doch - gelinde gesagt - unverschämt.
    Wo beginnt denn nach dem Verständnis eine "rechtmäßige" Flucht? Ause einem Gulag auszubrechen ist dann auch illegitim, da es ja verboten ist. Wer so argumentiert öffnet den Diktaturen Tür und Tor für ihre Willkür. Man darf also keinen Widerstand leisten (Flucht und Fluchthilfe sind Widerstand), weil es ja nicht erlaubt ist. Und da tut es auch nichts zur Sache, dass die meisten DDR-Bürger nicht geflohen sind. Denn das war ihre eigene, legitime, Entscheidung.
    Mit diesen Rechtsargumenten wird man immer den Widerstand zu verraten versuchen. Auch hier und heute. Da sollten sich einige hier für schämen.

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