Euro-Rettungsschirm Jetzt muss der Bundestag entscheiden

Das Parlament will künftig beim Euro-Rettungspaket mehr mitreden. Der Vorschlag von Union und FDP sieht ein Vetorecht vor. Doch ist das praktikabel?

Das Gesetz ist so kurz wie sein Name lang: "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" lautet der volle Titel der Vorschrift, deren Änderung das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Das Wörtermonster, der Einfachheit halber nur noch "StabMech" genannt, besteht inhaltlich aus genau einem Paragrafen. Der allerdings hat es in sich: Wenn das Parlament Ende September zugestimmt hat, verdoppelt Deutschland knapp seine Garantien für Kredite an Euro-Krisenstaaten, und es billigt neue Nothilfemechanismen für den Euro-Rettungsfonds EFSF.

Was genau sieht das Gesetz vor?

Praktisch werden damit die Beschlüsse des Euro-Gipfels am 21. Juli in nationales Recht umgesetzt. Der Kreditrahmen des EFSF für Not leidende Euro-Staaten soll auf 440 Milliarden Euro steigen; das bedeutet eine Aufstockung der Garantiezusagen auf 780 Milliarden Euro, von denen Deutschland etwas mehr als ein Viertel trägt. Diese 211 Milliarden Euro sind vorerst nur Bürgschaften, die erst bei Zahlungsunfähigkeit fällig würden.

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Die Hilfen sind stets an Auflagen und harte Reformprogramme geknüpft, die die Krisenstaaten aus der Überschuldung führen sollen. Das gilt auch für die vier neuen Instrumente, die den EFSF zu einer Art Euro-Feuerwehr machen sollen. Als akute Brandbekämpfung kann der EFSF dann direkt oder über den Kapitalmarkt – den sogenannten Sekundärmarkt – Staatspapiere aufkaufen. Er darf Staaten auch helfen, kriselnde Banken zu retten. Schließlich darf er vorsorglich Staaten Kreditlinien einräumen, die in Gefahr stehen, als nächste das Vertrauen der Finanzmärkte zu verlieren.

Welche Bedingungen müssen Staaten erfüllen, um Hilfen zu bekommen?

Diese Bedingungen sind im Vertragswerk der Euro-Staaten unterschiedlich hart gefasst: Wer sich durch den Kauf von Staatsanleihen retten lassen muss, muss von da an ein volles Reformprogramm absolvieren und steht ab da praktisch unter Aufsicht der "Troika" aus Europäischer Zentralbank (EZB), Internationalem Währungsfonds (IWF) und EU-Kommission. Wer vorsorglich Kredite zugesagt bekommt, muss zwar ebenfalls Spar- und Reformbemühungen einleiten, steht aber noch nicht unter Kuratel der Bürgen.

Festgesetzt hat diese Bedingungen der Euro-Gipfel; formuliert sind sie in einem völkerrechtlichen Vertrag. Der Bundestag kann inhaltlich also daran nichts mehr verändern – er kann zu dem Paket nur Ja oder Nein sagen. Noch nicht ausverhandelt sind auf europäischer Ebene die genauen Verfahrensvorschriften für die vier neuen Instrumente. Sie sollen aber fertig sein, bevor der Bundestag beschließt.

Technisch ist das, was das Kabinett beschlossen hat, übrigens nur eine "Formulierungshilfe". Den Gesetzentwurf bringen nächste Woche die schwarz-gelben Fraktionen ein. Das Verfahren spart eine Beratungsrunde im Bundesrat und ist üblich, wenn es schnell gehen soll. Auch aus einem anderen Grund ist es diesmal praktisch: Wie der Bundestag über die Umsetzung des EFSF mitbestimmt, soll er ausdrücklich selbst festlegen.

Leser-Kommentare
  1. Mich erinnert das alles irgendwie an ein modernes Ermächtigungsgesetz...

    12 Leser-Empfehlungen
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    Aus welchen Gründen auch immer traut sich das kein Politker und auch kaum ein Journalist, diesen Schandentwurf beim namen zu nennen. An dem Tag, an dem dieser Entwurf unser Parlament ungeändert passiert, ist die Demokratie in dieser Republik endgültig beerdigt.

    • joG
    • 02.09.2011 um 8:55 Uhr

    ....Ermächtigungsgesetz. Immerhin: "Festgesetzt hat diese Bedingungen der Euro-Gipfel; formuliert sind sie in einem völkerrechtlichen Vertrag. Der Bundestag kann inhaltlich also daran nichts mehr verändern – er kann zu dem Paket nur Ja oder Nein sagen." Noch ist das der Plan. Aber Sie kennen das System Monnet. Also wird es weitere kleine Schritte geben: Viele davon und unumkehrbar.

    Aus welchen Gründen auch immer traut sich das kein Politker und auch kaum ein Journalist, diesen Schandentwurf beim namen zu nennen. An dem Tag, an dem dieser Entwurf unser Parlament ungeändert passiert, ist die Demokratie in dieser Republik endgültig beerdigt.

    • joG
    • 02.09.2011 um 8:55 Uhr

    ....Ermächtigungsgesetz. Immerhin: "Festgesetzt hat diese Bedingungen der Euro-Gipfel; formuliert sind sie in einem völkerrechtlichen Vertrag. Der Bundestag kann inhaltlich also daran nichts mehr verändern – er kann zu dem Paket nur Ja oder Nein sagen." Noch ist das der Plan. Aber Sie kennen das System Monnet. Also wird es weitere kleine Schritte geben: Viele davon und unumkehrbar.

  2. Aus welchen Gründen auch immer traut sich das kein Politker und auch kaum ein Journalist, diesen Schandentwurf beim namen zu nennen. An dem Tag, an dem dieser Entwurf unser Parlament ungeändert passiert, ist die Demokratie in dieser Republik endgültig beerdigt.

    12 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Wohin führt das?"
    • MeÖz
    • 01.09.2011 um 12:42 Uhr

    Was für eine Frage. Selbstverständlich ist das praktikabel, passt aber nicht den Plan von Merkel & Schäuble. Sie wissen es gibt einen versteckte Widerstand in den Fraktionen von CDU/CSU und FDP. Alles andere außerhalb ist verfassungswidrig und gefährdet im höchsten Maße unsere Demokratie.

    Ich würde mir lieber einen kompletten Untergang der Finanzmärkt, als den Untergang unsere sowieso schon ausgehöhlten Demokratie wünschen.

    Den Rest unserer Freiheiten und Bürgerrechten, um die wir permanent gegen - ja fast paranoide - Innenminister kämpfen müssen wir verteidgen. Es kann nicht wahr sein, das wir hier blöd rumsitzen und bei der Beerdigung der Bundesrepublikanischen Demokratie zusehen und der Errichtung einer Dikatur der "Märkte".

    Empört euch! Geschichte wiederholt sich. Die Weimarer Republik wurde auch mit solchen Tricks regiert und was danach kam, will ich und viele meiner jungen Altersgenossen nicht wieder haben.

  3. Ich sehs schon kommen..die Geschichte wiederholt sich...
    Anscheinend kann man aus ihr nicht lernen, sondern nur hoffen sie zu überleben...

    • Chali
    • 01.09.2011 um 12:47 Uhr

    ... "entscheidet"
    schon seit Langem nichts mehr.

    Er exekutiert lediglich Entscheidungen, die andere getroffen haben. Und deren Folgen andere zu Tragen haben.

    Wozu also der Aufstand?

    • Unhold
    • 01.09.2011 um 12:55 Uhr

    über die entscheidenden Passagen des "Ermächtigungsgesetzes"2.0!
    http://www.freiewelt.net/...

    Eine Leser-Empfehlung
    • MeÖz
    • 01.09.2011 um 12:57 Uhr

    Ich denke es ist an der Reihe sich näher mit Art. 20 Abs. (4) des Grundgesetztes zu befassen.

    "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

    62 Jahre hat sie scheinbar gedauert - die deutsche Demokratie - und würde abgelöst von einer Diktatur einiger Weniger.

  4. Ich wette, die Verfassungsbeschwerden gegen die mögliche Abnickung dieses Gesetzes sind schon fertig geschrieben...die Professoren, Herr Henkel und Herr Gauweiler wie auch Herr Schäffler werden am Tag nach seiner Ausfertigung und Verkündung- der Bundespräsident hat ja zumindest auch ein auf das Formelle beschränkte Prüfungskompetenz und auch die Pflicht-des Gesetzes, wird Karlsruhe damit beschenkt.

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