Verfassungsschutz und Linke: Eine Behörde in der Kritik
Der Geheimdienst observiert Parlamentarier der Linkspartei. Dafür wird er kritisiert. Zu Recht? Welche Rechte hat er? Und wie kann die Politik sich wehren?
© Ralph Orlowski/Getty Images

Die Linkspartei steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.
Der Verfassungsschutz durchlebt schwere Zeiten: Wegen der Beobachtung von 27 Bundestagsabgeordneten der Linken steht er heftig in der Kritik, wegen des Versagens der Ermittlungsbehörden und eben auch des Nachrichtendienstes bei der Fahndung nach der Terrorzelle wurde eigens ein Untersuchungsausschuss geschaffen. Und schnell wird der Vorwurf politisch ausgeschlachtet, der Verfassungsschutz agiere übereifrig im linken politischen Spektrum und nachlässig in rechtsextremen Gefilden.
Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Abgeordneten beobachtet?
Das Verfassungsschutzgesetz ermächtigt den Geheimdienst, immer dann Informationen zu sammeln und auszuwerten, wenn er Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sieht. Das Bundesamt nimmt das bei der Linken beziehungsweise ihrer Vorgängerpartei PDS seit 1995 an. Im aktuellen Bericht des Bundesamtes sind zwölf Seiten zur Linken enthalten – mit dem Vorwurf, sie sammele unter dem Begriff des "Pluralismus" unter anderem "solche ,linken’ Kräfte, welche das Ziel einer grundlegenden Veränderung der bisherigen Staats- und Gesellschaftsordnung verfolgen". Linksextremistische Bestrebungen sieht das BfV vor allem in Gliederungen wie der Kommunistischen Plattform (KPF), der Sozialistischen Linken (SL), der Antikapitalistischen Linken (AKL) sowie dem Jugendverband Solid.
Können sich die Abgeordneten gegen die Überwachung wehren?
Sie versuchen es – zum einen wie jetzt mit lautstarkem Protest, zum anderen auf juristischem Weg. Mit einem Musterprozess will Bodo Ramelow, früherer Bundestagsabgeordneter und Linksfraktionschef in Thüringen, die gegen ihn angeordnete Datensammlung stellvertretend auch für andere Linken-Politiker stoppen. Anders als bei den Vorinstanzen erlitt er aber im Juli 2010 vor dem Bundesverwaltungsgericht eine herbe Niederlage. Das Leipziger Gericht urteilte, dass bei einer Beobachtung der Partei auch das Spitzenpersonal mit einbezogen werden darf, selbst wenn es selbst keine extremistische Politik macht. Ausdrücklich wurde auch die Beobachtung von Mandatsträgern für zulässig erachtet. Die Linke will beim Bundesverfassungsgericht und möglicherweise auch vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg für eine andere Bewertung streiten.
Unabhängig davon beschäftigt die Frage, ob Abgeordnete überwacht werden dürfen, auch den Bundestag. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde, zwar müsse die Beobachtung von Abgeordneten "im Einzelfall" möglich sein. Er fordert aber, dass das Parlament darüber mindestens informiert wird. Wegen der "völlig überzogenen" Beobachtung der Linkspartei solle sich Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) entschuldigen. Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck sagte, es sei "Stuss", diese Partei als Gefahr für die Demokratie anzusehen.





Darüber können wir noch Tage- Wochen- oder auch ein Leben lang diskutieren - das darunter liegende Grundproblem (wer entscheidet denn was "Recht" ist) lösen wir damit nicht.
Macht entscheidet, nicht Vernunft oder Ratio!
Traurig, aber so ist "der Mensch" nun mal...
Deshalb werden die Linken beobachtet, so lange wir eine Konservative Regierung haben. Die Rechten werden dann beobachtet, wenn die Linken...
Recht haben Sie, wenn Sie feststellen, daß Macht entscheidet- nicht recht haben Sie, wenn Sie glauben, daß rechts heute nicht überwacht wird. Demokratische Zeitungen, wie Preußische Allgemeine und Junge Freiheit, mußten jahrelang durch alle Instanzen gehen, um sich gegen die Überwachung zu wehren. Und selbszt heute noch hängt ein Makel an diesen Blättern, die nie auch nur ansatzweise Veranlassung gegeben haben zur Beobachtung.
die Linke regierte schon oft in Bundesländern der ehemaligen DDR und dort hatte Sie noch nie in ihrer Regierungszeit solche fiesen Instrumente verwandt,wie es die Konservativen, besonders aus Bayern, tun.
Recht haben Sie, wenn Sie feststellen, daß Macht entscheidet- nicht recht haben Sie, wenn Sie glauben, daß rechts heute nicht überwacht wird. Demokratische Zeitungen, wie Preußische Allgemeine und Junge Freiheit, mußten jahrelang durch alle Instanzen gehen, um sich gegen die Überwachung zu wehren. Und selbszt heute noch hängt ein Makel an diesen Blättern, die nie auch nur ansatzweise Veranlassung gegeben haben zur Beobachtung.
die Linke regierte schon oft in Bundesländern der ehemaligen DDR und dort hatte Sie noch nie in ihrer Regierungszeit solche fiesen Instrumente verwandt,wie es die Konservativen, besonders aus Bayern, tun.
Jetzt bin ich sehr gut über die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine geheimdienstlichen Überwachung einer etablierten politischen Partei in Deutschland sind. Allein: das Prozedere hat eben nicht nur eine formal-juristische Dimension.
Für mich ein typischer Fall von Tagesspiegel-Meißner-Artikel: man fragt sich nur, ob die LINKEN gerichtlich gegen den Geheimdienst ankommen, denn eigentlich begrüßt man die Verunglimpfung der Arbeiterbewegung im Parlament.
Unsachlich, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht gerecht werdend und bourgeois.
Es lohnt sich die Wagenknecht-Rede aus der Debatte ums Finanzmarktstabilisierungsgesetz noch einmal zu vergegenwärtigen. Man überwacht die LINKE aus unerklärlichen Gründen, aber diejenigen, die eine Abgabe parlamentarischer Souveränität fordern oder gar eine "marktkonforme Demokratie", finden keine Beachtung.
hinterher sind Sie schlauer. Was dort unter dem Deckmantel der Demokratie postuliert wird, ist so demokratisch wie die DDR. Und die taugt ja nun wahrlich nicht als Maßstab. Unter Demokratie versteht die Linke so eine Art Räterepublik, bei der alle damit beschäftigt sind einem vorzuschreiben, was man tun und lassen soll. Danke, darauf kann ich verzichten.
Die Linke verfolgt auch ganz andere Ziele als die Interessen der Arbeiter. Die SED und die westdeutschen K-Gruppen aus denen die SED entstand, haben sich nie wirklich viel für den einfachen hartarbeitenden Mann/Frau interessiert.
Die Linksextremisten der "Antifa", mit denen sie kooperiert, hat soziale Gerechtigkeit auch nie wirklich interessiert, Gewalt gegen Andersdenkende, und "Deutschland verrecken" lassen schon eher.
hinterher sind Sie schlauer. Was dort unter dem Deckmantel der Demokratie postuliert wird, ist so demokratisch wie die DDR. Und die taugt ja nun wahrlich nicht als Maßstab. Unter Demokratie versteht die Linke so eine Art Räterepublik, bei der alle damit beschäftigt sind einem vorzuschreiben, was man tun und lassen soll. Danke, darauf kann ich verzichten.
Die Linke verfolgt auch ganz andere Ziele als die Interessen der Arbeiter. Die SED und die westdeutschen K-Gruppen aus denen die SED entstand, haben sich nie wirklich viel für den einfachen hartarbeitenden Mann/Frau interessiert.
Die Linksextremisten der "Antifa", mit denen sie kooperiert, hat soziale Gerechtigkeit auch nie wirklich interessiert, Gewalt gegen Andersdenkende, und "Deutschland verrecken" lassen schon eher.
kann in diesem Land nicht von der Demokratie gesprochen werden! Was bedeutet ansonsten Volkeswille?
Paragraph 3 Verfassungsschutzgesetz: Bestrebungen, die „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit“ des Landes gerichtet sind, sind durch den Verfassungsschutz zu beobachten.
Kommunistische Plattform: „Die DDR ist nicht bloß unsere Vergangenheit, sondern unsere Zukunft.“
Cuba Si:“Der Kampf Kubas gegen die konterrevolutionären Organisationen ist ein legitimer Kampf für die Menschlichkeit.“
Programm Linkspartei: „Grundlegende Veränderung der herrschenden Eigentums-, Verfügungs- und Machtverhältnisse.“
Urteil Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom 21.07.2010: Die Beobachtung sei zulässig, „weil die Partei „Die Linke“ verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“.
Schlussfolgerung: Weiter beobachten!
Heute steht auf Spiegel-online, dass in NRW die Rockerbanden ihren Krieg fortsetzen. Warum zeigt unser Herr Innenminister hier nicht, was eine CSU-Harke ist? Oder gibt es hier (wieder mal) ein Kompetenzgerangel zwischen Bundesinnenministerium und den Ländern nach dem Motto: Wer hat die Hosen an? Oder sollte man besser sagen: Wer hat die Hosen mehr gestrichen voll, wenn es um gewalttätige Rockerbanden auf deutschen Straßen geht: das Bundesinnenministerium oder die Bundesländer? Gewalt auf unseren Straßen ist verfassungwidrig. Wo bleibt der Staat, der hier wirkungsvoll Flagge zeigt. Es ist eine Schande, was die CDU/CSU hier (nicht) zu leisten im Stande ist. Oder sind die bereits mafiös unterwandert?
hinterher sind Sie schlauer. Was dort unter dem Deckmantel der Demokratie postuliert wird, ist so demokratisch wie die DDR. Und die taugt ja nun wahrlich nicht als Maßstab. Unter Demokratie versteht die Linke so eine Art Räterepublik, bei der alle damit beschäftigt sind einem vorzuschreiben, was man tun und lassen soll. Danke, darauf kann ich verzichten.
Man kann es ablehnen, man kann es unvernünftig finden, dass LINKE eine Räterepublik wollen. Was aber auch sehr zu bezweifeln ist. Jedoch rechtfertigt die persönliche Abneigung nicht für die geheimdienstliche Unterwanderung.
Das ist nicht freiheitlich, das ist undemokratisch.
Das ist doch Demokratie!
Man kann es ablehnen, man kann es unvernünftig finden, dass LINKE eine Räterepublik wollen. Was aber auch sehr zu bezweifeln ist. Jedoch rechtfertigt die persönliche Abneigung nicht für die geheimdienstliche Unterwanderung.
Das ist nicht freiheitlich, das ist undemokratisch.
Das ist doch Demokratie!
Ich stell mir grad vor, ich wäre Journalist, und würde an einer Buchreihe über die Entwicklung der Parteien seit der Wende arbeiten. Natürlich wäre ein Band der SED-Nachfolge gewidmet. Bei den Recherchen könnte ich sämtliche öffentlich zugänglichen Quellen verwenden, und auch anonyme Informationen könnten ins Manuskript einfliessen. Und wer könnte mich daran hindern, das Material zu veröffentlichen? Und jeder dürfte die Bände kaufen und lesen und kritisieren und bewerten, auch der Staat.
Ich stell mir grad vor, ich bin in einer Partei, und möchte um Zustimmung für mein Programm werben. Ich würde alle Informationskanäle nutzen, um meine Konzepte zu verbreiten, müßte mich aber über diese auch anderen Meinungen und Kritik stellen. Meine Vita würde öffentlich durchleuchtet von Bürgern und Journalisten, manche würden von einer Hetzjagd sprechen und ich müßte mich evtl für dunkle Punkte in meiner Vergangenheit rechtfertigen.
Ich stell mir grad vor, ich arbeite beim Verfassungsschutz. Den Dienstvorschriften gemäß soll ich Strukturen und Personen beobachten, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Und mir wird vorgegeben, mich nur aus öffentlich zugänglichen Quellen zu bedienen.
Nun sitz ich vor meinem Text, und weis nicht, warum der eine darf, was der andere lassen soll. Mir als Bürger hilft es bei Wahlentscheidungen, wenn ich weiß, wer sich mir zur Wahl stellt. Und diese Information - natürlich in der Sache korrekt - möchte ich in jedem Fall bekommen, egal von wem.
Unterschied zwischen Ihnen als Journalist/Autor, der Informationen sammelt und dem Verfassungsschutz ist derjenige, dass der Verfassungsschutz in für "geheim" (für Freude der Exaktheit: VS-Vertraulich im Regelfall) erklärten Berichten seine Erkenntnisse an die Spitzen der jeweiligen Exekutiven (Innenminister/MP/Bundeskanzleramt) berichtet und aufgrund des Geheimschutzes diese Berichte Dritten und der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Da aber die Spitzen der Exekutive in der Demokratie im politischen Kampf mit der (beobachteten) Opposition stehen, kann sich hieraus ein Informationsvorsprung derjenigen ergeben, die gerade an der Exekutive stehen, was nun wiederum die Chancen der Opposition ihrerseits in die Exekutive zu kommen, erheblich erschweren kann. Dies steht aber dem Prinzip der Demokratie von der "Herrschaft auf Zeit" diametral entgegen. Ihr Zeitungsartikel oder ihr Buch sind im Regelfall frei und für alle Zugänglich und Sie sind eben gerade nicht die amtierende Regierung. Das ist der - nun wirklich entscheidende - Unterschied.
CHILLY
Unterschied zwischen Ihnen als Journalist/Autor, der Informationen sammelt und dem Verfassungsschutz ist derjenige, dass der Verfassungsschutz in für "geheim" (für Freude der Exaktheit: VS-Vertraulich im Regelfall) erklärten Berichten seine Erkenntnisse an die Spitzen der jeweiligen Exekutiven (Innenminister/MP/Bundeskanzleramt) berichtet und aufgrund des Geheimschutzes diese Berichte Dritten und der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Da aber die Spitzen der Exekutive in der Demokratie im politischen Kampf mit der (beobachteten) Opposition stehen, kann sich hieraus ein Informationsvorsprung derjenigen ergeben, die gerade an der Exekutive stehen, was nun wiederum die Chancen der Opposition ihrerseits in die Exekutive zu kommen, erheblich erschweren kann. Dies steht aber dem Prinzip der Demokratie von der "Herrschaft auf Zeit" diametral entgegen. Ihr Zeitungsartikel oder ihr Buch sind im Regelfall frei und für alle Zugänglich und Sie sind eben gerade nicht die amtierende Regierung. Das ist der - nun wirklich entscheidende - Unterschied.
CHILLY
Bis in das Jahr 2012 hinein wird diskutiert, ob Patienteh das Recht haben, nach GG behandelt und präventiv geschützt zu werden. Diskussionen führen die, die GG verpflichtet sind und waren. CDU und FDP sind dagegen, dass Patienten zu jeder Zeit einfachen und normalen Zugang zu ehrlicher Antwort zu ihrem Zustand haben. Auch, wenn "ein Fehler" geschehen ist. Partei-, standespolitische u. haftungs-rechtliche "Interessen" sind/waren wichtiger, als GG verbriefte Rechte auf Gesundheit - auf Vermeidung, Behebung von Schäden an Leib, Seele, mit Existenzschutz. Alle im Gesundheitssystem sind GG verpflichtet. Warum werden Patienten im "Fehlerfall" gemobbt durch "Fehlerverursacher"/Versich./auch bestimmte Justiz?
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