Homo-EheUnionsabgeordnete rütteln an konservativem Tabu

Ausgerechnet aus der CDU kommt ein Vorstoß zur steuerlichen Gleichstellung von Homosexuellen. Der Finanzminister und die CSU sind jedoch dagegen.

In der Familienpolitik mussten die Konservativen in der Union in den vergangenen Jahren schon so manches Feld räumen. Geht es nach dem Willen von 13 CDU-Abgeordneten, so soll demnächst ein weiteres dazukommen: In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie, das Ehegattensplitting auch auf die eingetragenen Partnerschaften von Homosexuellen zu übertragen.

Der Vorstoß überrascht insofern, als in der Union bisher die Sprachregelung galt, in dieser Frage wolle man eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, das derzeit eine entsprechende Verfassungsbeschwerde prüft.

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Dies war bisher auch die Position von Familienministerin Kristina Schröder (CDU), die sich nun offensiv hinter die Forderung der Abgeordneten gestellt hat.

Warten auf Karlsruhe

Zwar haben Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umzusetzen". Allerdings: Dieses Urteil steht noch aus und bisher ist auch nicht absehbar, wann es fallen könnte – geschweige denn, wie es ausgehen wird.

Noch vor wenigen Wochen hatte eine von den Grünen angestrengte Debatte im Bundestag über die Öffnung der Ehe für Homosexuelle bei der Union die üblichen Abwehrreflexe hervorgerufen. Gleichwohl sind die 13 Unterstützer überzeugt, dass die Einsicht in die Notwendigkeit einer steuerlichen Gleichstellung sich in ihrer Partei bereits weitgehend durchgesetzt habe – anders etwa als die Gewährung eines Adoptionsrechtes für homosexuelle Paare, was in der Unionsfraktion nicht vermittelbar sei.

Allerdings hielten sich Zustimmung und Ablehnung am Dienstag in etwa die Waage. Wichtigster Gegner der Gleichstellung ist der Finanzminister. "Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums gibt es derzeit keine Notwendigkeit, eingetragenen Lebenspartnern dieselben einkommenssteuerlichen Privilegien wie Eheleuten zu gewähren", sagte eine Sprecherin des Ministers ZEIT ONLINE.

Widerstand aus der CSU

Im Übrigen sei der Finanzminister weiterhin davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Rechtsauffassung folgen werde, wonach eine Ausdehnung des Ehegattensplittings auf die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht notwendig sei. Vielmehr sei eine Differenzierung im Steuerrecht unter Berufung auf den grundgesetzlich garantierten Sonderstatus von Ehe und Familien verfassungsrechtlich geboten.

Sicherlich darf man davon ausgehen, dass der Bundesfinanzminister auch die Kosten einer Gleichstellung im Blick hat. Diese wären mit 30 Millionen Euro im Verhältnis zu den 15 Milliarden Euro, die dem Staat durch das Ehegattensplitting jährlich entgehen, jedoch relativ gering.

Widerstand gegen den Vorstoß kam zudem vor allem aus der CSU. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte, sie sehe das Vorhaben "äußerst skeptisch". "Die Ehe zwischen Mann und Frau steht unter besonderem Schutz, weil sie grundsätzlich auf die Weitergabe von Leben ausgerichtet ist – in homosexuellen Beziehungen ist dies nicht der Fall." Der erste Parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Stefan Müller, lehnte den Vorstoß sogar "klar ab". Die CSU weiß sich bei dieser Position in Einklang mit der Katholischen Kirche, deren Bischofskonferenz den Vorstoß ebenfalls kategorisch ablehnte.

Gleichwohl erklärten sich sowohl Hasselfeldt als auch CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt bereit, die Diskussion nach der Sommerpause in den parlamentarischen Gremien zu führen.

Leserkommentare
  1. Wird der Sinn der Splittingtabelle nicht verstanden. Es ist keine Familieneförderung sondern ein Ausgleich der Pflichten aus einer Ehe.

    4 Leserempfehlungen
  2. Sie reduzieren offensichtlich Menschen auf den Zeugungsakt und machen davon Steuerliche Vergünstigungen abhängig. Ich glaube, dass Sie mit dieser Position relativ allein stehen und dass der Gesetzgeber es auch anders sieht. Gesellschaftlich ist die Perspektive eine vollkommen andere. Es geht um den "Nutzen", den die Gesellschaft von einer Beziehung hat. Und in dieser Hinsicht gibt es kaum Unterschiede zwischen "Ehen" und "Lebenspartnerschaften".

    Vielmehr geht es in beiden Beziehungstypen perspektivisch um Kinder und deren Erziehung und die Möglichkeiten die Kinder im späteren Leben dadurch erhalten. Es zählt also Qualität und nicht Quantität. Nach ihrer Logik ist ein Kind in einer Alkoholikerfamilie förderungswürdiger - weil heterosexuelle Eltern - als ein Kind von Homosexuellen, das mit künstlicher Befruchtung oder bei einem heterosexuellen Geschlechtsakt gezeugt wurde. Absurd.

    Fakt ist, Homosexuelle Partnerschaften haben sehr häufig eigene Kinder. Sie leisten dieselbe Erziehungsarbeit wie heterosexuelle Eltern, haben dieselben Kosten und tragen die gleiche Verantwortung.

    Aus diesem Grunde spricht das Bundesverfassungsgericht auch von "Wesensgleichheit" homosexueller Beziehungen. Ergo haben sie auch alle Rechte zu erhalten die "Ehen" erhalten. Die Pflichten haben sie ja bereits.

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Aus meiner Sicht"
    • joG
    • 07.08.2012 um 19:43 Uhr

    ... ärgerlich. Subventionen beziehen sich auf direkte wirtschaftliche Förderung."

    Sie können es auch Transfers nennen. Das ist der Terminus, unter dem solche Unterstützungen fallen würden. Natürlich wird nichts transferiert, da nur weniger einbehalten wird. Wahr ist, dass das Wort Subvention meist aber nicht immer verwendet wird für die Unterstützung wirtschaftender Aktivität. Hier ging es ja auch um die Reproduktive Einheit der Gesellschaft, also schon irgendwie um eine faktisch wirtschaftende Aktivität. Aber nennen wir es also Transfer.

    "Es ist ein Hort der Liebe, den ich für meine Homosexuellen und BisexuelleN Freunde genau so geschützt haben Mächte ..."

    Das ist lieb von Ihnen. Dann tun sie es. Bezahlen Sie für deren Hort der Liebe. Aber zwingen Sie doch bitte nicht Andere ihr Geld dafür aufzuwenden. Das finde ich ist eine Unverschämtheit von Ihnen. Das ist deren Sache und deren Spaß. Dann sollen sie es auch zahlen und Sie, wenn es Ihnen Spaß macht.

    Aber bei so viel Menschen auf der Welt braucht es auch für die Reproduktion keine Transfers, zumal "Kinder die größte Freude im Leben" sind. Also stellen wir das Splitting einfach ein. Für alle. Die Erziehung der Kinder kann man weiterhin subventionieren, denn es ist wichtig für die Wirtschaft. ;)

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Subventionen"
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    man darf es natürlich weder Subvention noch Transfern nennen! Wir sind uns also einig. Dankeschön.

    Wissen Sie, die wenigsten Menschen weinen bei einem Heiratsantrag, weil sie nun weniger Steuern zahlen können. Glauben Sie mir, das ist nicht der Grund aus denen ihnen die Tränen in den Augen treiben.

    Und ja, ich finde es gut und richtig eine traditionelle INstitution wie die Ehe zu schützen um darin ungezwungen familiäres Leben mit Kindern zu ermöglichen. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Steuererlass nicht erst eintritt, wenn Kinder da sind. Denn das ist einer der wenigen menschlichen Zeichen von Seiten der Politik. Es geht nicht nur um die "wirtschaftliche Produktivität" wie Sie so romantisch formulieren, sondern zuallererst um den Schutz zweier sich liebender Menschen, die aufgrund dieser Zuneigung der Wahrscheinlichkeit nach eben eine Familie gründen werden. Mir geht das Herz auf, wenn ich daran denke. Die Liebe und die Ehe sind wundervolle Dinge und ich bin froh darüber, dass diese wundervollen Dinge staatlich gefördert werden. Ihre Kosten-Nutzen Rechnung geht bei dieser von der Verfassung geschützten Institution nicht auf.

    man darf es natürlich weder Subvention noch Transfern nennen! Wir sind uns also einig. Dankeschön.

    Wissen Sie, die wenigsten Menschen weinen bei einem Heiratsantrag, weil sie nun weniger Steuern zahlen können. Glauben Sie mir, das ist nicht der Grund aus denen ihnen die Tränen in den Augen treiben.

    Und ja, ich finde es gut und richtig eine traditionelle INstitution wie die Ehe zu schützen um darin ungezwungen familiäres Leben mit Kindern zu ermöglichen. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Steuererlass nicht erst eintritt, wenn Kinder da sind. Denn das ist einer der wenigen menschlichen Zeichen von Seiten der Politik. Es geht nicht nur um die "wirtschaftliche Produktivität" wie Sie so romantisch formulieren, sondern zuallererst um den Schutz zweier sich liebender Menschen, die aufgrund dieser Zuneigung der Wahrscheinlichkeit nach eben eine Familie gründen werden. Mir geht das Herz auf, wenn ich daran denke. Die Liebe und die Ehe sind wundervolle Dinge und ich bin froh darüber, dass diese wundervollen Dinge staatlich gefördert werden. Ihre Kosten-Nutzen Rechnung geht bei dieser von der Verfassung geschützten Institution nicht auf.

  3. "Die Ehe zwischen Mann und Frau steht unter besonderem Schutz, weil sie grundsätzlich auf die Weitergabe von Leben ausgerichtet ist – in homosexuellen Beziehungen ist dies nicht der Fall."

    Hier gibt also ein Christ das Statement ab, dass konservative Ehen, wie sie von ihnen bevorzugt werden, rein produktiv zu sehen sind, da es um die Erzeugung von Kindern geht.

    Worum mag es Homosexuellen bloß gehen? Womöglich um Gefühle. Sowas kann ein Christ nicht auf sich sitzen lassen; wäre ja ungeheuerlich wenn plötzlich die Liebe zum Partner um Vordergrund steht.

    5 Leserempfehlungen
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    der Ehe als potenziell reproduktiv war stets das Argument der CDU für die Benachteiligung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Heten-Ehe. Das BVerfG hat aber nun mehrfach genau diese typisierende Betrachtung als falsch und grundgesetzwidrig erklärt, denn erstens gbit es zahlreiche nicht reproduktive Ehen und zweitens gibt es zahlreiche Lebenspartnerschaften mit Kindern.
    Man kann also allen Leuten in diesem Thread, die sich auf die typisierende Betrachtung der Ehe als reproduktiv berufen, mitteilen, dass sie nicht auf dem Boden der FDGO argumentieren und somit ausserhalb der Verfassung argumentieren.
    Das muss man sich ganz klar machen, da wird ein Arumentationsstrang entwickelt, der mit unserem GG nicht in Einklang ist.

    der Ehe als potenziell reproduktiv war stets das Argument der CDU für die Benachteiligung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Heten-Ehe. Das BVerfG hat aber nun mehrfach genau diese typisierende Betrachtung als falsch und grundgesetzwidrig erklärt, denn erstens gbit es zahlreiche nicht reproduktive Ehen und zweitens gibt es zahlreiche Lebenspartnerschaften mit Kindern.
    Man kann also allen Leuten in diesem Thread, die sich auf die typisierende Betrachtung der Ehe als reproduktiv berufen, mitteilen, dass sie nicht auf dem Boden der FDGO argumentieren und somit ausserhalb der Verfassung argumentieren.
    Das muss man sich ganz klar machen, da wird ein Arumentationsstrang entwickelt, der mit unserem GG nicht in Einklang ist.

  4. Das Ehegatten-Splitting stammt aus einer Zeit, in der Heirat noch fast zwangsläufig Kinder bedeutete, aus einer Zeit in der es in Westdeutschland überwiegend Heimchen gab, deren "Job" sich auf Hausfrau und Mutter beschränkte.

    Eine Ehe ist heutzutage fast abgekoppelt vom Kinderkriegen (in aller Regel passiert es vorher oder gar nicht), sie ist also gar nicht mehr als Schranke für eine steuerliche Entlastung wegen der Kinder geeignet und benachteiligt all jene, die nicht diese überkommene Einrichtung nutzen.

    Konsequenterweise sollte das ES abgeschafft werden, statt zusätzlich Lebensgemeinschaften zu stützen, die keinen Mehrwert in Sachen Erhaltung der Gesellschaft bringen können. Vielmehr kann man das zusätzlich eingenommene Geld in die wichtigen Gesellschaftsinstitutionen zu stecken. Mir fällt da neben der direkten Nachwuchsförderung auch Bildung und Infrastruktur ein...

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    Ihre Annahme ist falsch, das homosexuelle Lebensgemeinschaften keine Kinder bekommen können. Warum sollten Homosexuelle unfruchtbar sein?

    Über den Zeugungsakt hinaus leisten sie genau dieselbe "Familienarbeit" wie heterosexuelle Paare. Insofern stehen ihnen dabei auch dieselben Leistungen und Vergünstigen zu wie "Ehepaaren" auch.

    Darüber hinaus, haben Menschen im allgemeinen in der Gesellschaft mehrere Funktion neben der "Familienentwicklung". Sie sind auch in dieser Hinsicht nicht weniger Wert als Heterosexuelle Menschen.

    Ihre Annahme ist falsch, das homosexuelle Lebensgemeinschaften keine Kinder bekommen können. Warum sollten Homosexuelle unfruchtbar sein?

    Über den Zeugungsakt hinaus leisten sie genau dieselbe "Familienarbeit" wie heterosexuelle Paare. Insofern stehen ihnen dabei auch dieselben Leistungen und Vergünstigen zu wie "Ehepaaren" auch.

    Darüber hinaus, haben Menschen im allgemeinen in der Gesellschaft mehrere Funktion neben der "Familienentwicklung". Sie sind auch in dieser Hinsicht nicht weniger Wert als Heterosexuelle Menschen.

  5. Die Überschrift erzeugt ein falsches Meinungsbild, das im Text keine Entsprechung findet.
    Es sind 13 CDU-Abgeordnete/von 194 CDU-Parlamentariern, die eine Absprache und Festlegung des abgeschlossenen Koalitionsvertrages einfordern.

    Es sagt viel über den Zustand der regierenden politischen Kaste aus, die ihre eigenen festgelegten Grundlagen nicht erfüllen können oder wollen. Der Wähler kann 2013 seine Entscheidung treffen.

    Das Finanzministerium hat sich schon vielfach geirrt, ob seine Rechtsauffassung Bestand haben wird, entscheidet das BVerfG. Parlamentarier, die das Heft des Handelns aus der Hand geben und abwarten, wie Karlsruhe entscheidet werden ihrer Aufgabe nicht gerecht.

    ““ Anders als das Finanzministerium rechnen die Unterstützer ebenso wie die FDP und sämtliche Oppositionsparteien nicht damit, dass die Karlsruher Richter die bisherige Praxis bestätigen könnten. ““

    Offensichtlich wir hier unvollständig und nicht korrekt informiert, Das BVerfG hat klar den Weg vorgegeben, am 21. 07. 2010 wurde entschieden:

    ““ Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. ““
    http://www.bverfg.de/ents...

    Diese Entscheidungen sind Weichenstellungen, sie bilden Grundlagen, die zu den Bestimmungen des Ehegattensplittung der eingetragenen Lebenspartnerschaften führen werden.

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    es ist keine Förderung – in keiner Richtung.

    Das Einkommen wird zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner verteilt.
    Maßgebend ist nicht der einzelne Verdienst, die Ehe wird als Wirtschaftsgemeinschaft gesehen. Diese Sichtweise der steuerlichen Leistungsgemeinschaft entspricht der verfassungsgemäßen Ordnung. Ob und eventuell wieweit dieses Splitting verfassungsrechtlich eingeschränkt werden kann ist strittig.
    Tendenz: eher kleine Spielräume.

    Faktisch wird das Ehegattensplittung für eingetragene Lebenspartnerschaften schon vielfach angewandt und dabei offensichtlich das BVerfG – Urteil vorweggenommen:
    Verschiedene Landes-Finanzgerichte, z. B. Finanzgericht Köln, haben inzwischen entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln sind.
    Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

    ““ Allerdings ist es möglich, dass am Ende doch alles ganz anders gelöst wird. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegen Verfassungsbeschwerden von eingetragenen homosexuellen Lebenspartnern, die bei ihrer Steuererklärung verlangt haben, entsprechend .... ““
    http://www.spiegel.de/pol...

    es ist keine Förderung – in keiner Richtung.

    Das Einkommen wird zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner verteilt.
    Maßgebend ist nicht der einzelne Verdienst, die Ehe wird als Wirtschaftsgemeinschaft gesehen. Diese Sichtweise der steuerlichen Leistungsgemeinschaft entspricht der verfassungsgemäßen Ordnung. Ob und eventuell wieweit dieses Splitting verfassungsrechtlich eingeschränkt werden kann ist strittig.
    Tendenz: eher kleine Spielräume.

    Faktisch wird das Ehegattensplittung für eingetragene Lebenspartnerschaften schon vielfach angewandt und dabei offensichtlich das BVerfG – Urteil vorweggenommen:
    Verschiedene Landes-Finanzgerichte, z. B. Finanzgericht Köln, haben inzwischen entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln sind.
    Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

    ““ Allerdings ist es möglich, dass am Ende doch alles ganz anders gelöst wird. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegen Verfassungsbeschwerden von eingetragenen homosexuellen Lebenspartnern, die bei ihrer Steuererklärung verlangt haben, entsprechend .... ““
    http://www.spiegel.de/pol...

  6. Ihre Annahme ist falsch, das homosexuelle Lebensgemeinschaften keine Kinder bekommen können. Warum sollten Homosexuelle unfruchtbar sein?

    Über den Zeugungsakt hinaus leisten sie genau dieselbe "Familienarbeit" wie heterosexuelle Paare. Insofern stehen ihnen dabei auch dieselben Leistungen und Vergünstigen zu wie "Ehepaaren" auch.

    Darüber hinaus, haben Menschen im allgemeinen in der Gesellschaft mehrere Funktion neben der "Familienentwicklung". Sie sind auch in dieser Hinsicht nicht weniger Wert als Heterosexuelle Menschen.

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    Du hast meinen Beitrag nicht gelesen. Nicht die Homo-Ehe ist nicht förderungswürdig, die Institution Ehe an sich ist nicht förderungswürdig.

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  7. 56. @55 ...

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    Antwort auf "Falsche Grundlage"

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