Interview "84 Prozent nahmen das Korruptionsangebot an"
Sind Männer bestechlicher als Frauen? Und wie untersucht man etwas, über das niemand spricht? Das erklärt die Korruptionsforscherin Tanja Rabl im Interview.
ZEIT ONLINE: Frau Rabl, Sie untersuchen, wie es dazu kommt, dass Unternehmensmitarbeiter korrupt werden. Dazu gibt es in Deutschland nur wenige Studien. Warum?
Tanja Rabl: In der Betriebswirtschaftslehre ist Korruption immer noch ein Randthema, weil man sie nur sehr schwer empirisch untersuchen kann. Menschen verheimlichen bestechliches Verhalten ja möglichst. Wenn man sie direkt dazu befragt, geben sie eher das an, was sozial erwünscht ist.
ZEIT ONLINE: Wie forschen sie dann?
Rabl: Für eine Studie mit 196 Teilnehmern habe ich zum Beispiel ein Unternehmensplanspiel durchgeführt, in dem die Probanden sich entscheiden mussten, ob sie ein Korruptionsangebot annehmen oder nicht.
Die Leute merkten gar nicht, dass sie korrupt waren
ZEIT ONLINE: Wie lief das genau ab?
Rabl: Eine typische Situation war zum Beispiel diese: Der Teilnehmer schlüpft in die Rolle des Vertriebsleiters eines Unternehmens, das Fahrräder herstellt. Ein langjähriger Geschäftspartner ruft an, die beiden plaudern freundschaftlich. Plötzlich schlägt der Anrufer einen Deal vor: Er vergibt einen Auftrag an das Unternehmen, zum Ausgleich soll der Versuchsteilnehmer ihm ein teures Fahrrad schenken.
- Korruption
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Bisher erschienen in der Korruptionsserie von ZEIT ONLINE:
ZEIT ONLINE: Wie reagierten die Probanden auf solche Versuchungen?
Rabl: 84 Prozent haben das Korruptionsangebot akzeptiert.
ZEIT ONLINE: Waren Sie erschrocken darüber, dass es so viele waren?
Rabl: Ich war vor allem erstaunt, weil den meisten anscheinend gar nicht bewusst war, dass es sich überhaupt um ein Korruptionsangebot handelte.
Geldsorgen spielen keine große Rolle
ZEIT ONLINE: Spielt es eine große Rolle, ob jemand Geldsorgen hat oder unter starkem Zeit- oder Leistungsdruck steht, wenn er solche Entscheidungen treffen muss?
Die Korruptionsforscherin Dr. Tanja Rabl (31) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bayreuth am Lehrstuhl Personalwesen und Führungslehre. Die studierte Psychologie berät Unternehmen, wie sie Korruption entgegenwirken können.
Rabl: Diese Vermutung liegt nahe. In meiner Studie erwiesen sich solche Kriterien aber nicht als sonderlich relevant. Ob jemand in einer finanziellen Notsituation korrupt handelt, hängt von drei Faktoren ab: Erstens von der persönlichen Einstellung, also wie derjenige korruptes Handeln bewertet. Zweitens vom Umfeld, wie stehen zum Beispiel die Kollegen zu Korruption? Der dritte Faktor ist die wahrgenommene Kontrolle, das heißt wie hoch derjenige das Risiko einschätzt, entdeckt und bestraft zu werden. Unter starkem Zeitdruck etwa wird die Einstellung des Umfelds also eher noch wichtiger für den Entscheidungsprozess.
ZEIT ONLINE: Stimmt es, dass Männer korrupter sind als Frauen?
Rabl: Die bisherigen Studien zeigen zwar: Der typische korrupte Akteur ist männlich. Das heißt aber nicht, dass Frauen die besseren Menschen sind. Es liegt einfach daran, dass Männer in Managementpositionen überrepräsentiert sind. In experimentellen Versuchen zeigt sich, dass Frauen und Männer unter vergleichbaren Bedingungen eine ähnliche Korruptionsneigung aufweisen.
- Datum 14.11.2012 - 15:12 Uhr
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"Es liegt einfach daran, dass Männer in Managementpositionen überrepräsentiert sind". Lobenswert. Andere Zeitungen lassen so was weg.
Fahrrad gegen Auftrag ist schon klar. Aber auch kleine Geschnke können beeinflussen. In den 1990igern die Flasche Whisky von der Kopierfirma, und man studiert nicht so intensiv andere Angebote.
Natrülich nur, wenn man insgesamt zufrieden ist. Aber der Grundsatz, kleine Geschenk erhalten die Freundschaft, sollte es im Geschäfstleben eben nicht geben.
Ich fürchte es ist schlicht unmöglich einem Thema "kriminalistisch" sozusagen "gerecht" zu werden, das bei den meisten Menschen im (engeren) Bekanntenkreis unter die Formulierung "eine Hand wäscht die andere" fallen würde, im Berufsleben aber klar den Straftatbestand erfüllen soll. Etwas provokant formuliert: Eine jahrtausendealte soziale Tradition lässt sich ebensowenig in den Köpfen der "Täter" und "Opfer" kriminalisieren wie das Beschneiden von Jungen in den jüdischen und muslimischen Traditionen. Beschneidung ist ein religiöses Ritual, Korruption ein säkulares, ein marktwirtschaftliches.
"Eine typische Situation war zum Beispiel diese: Der Teilnehmer schlüpft in die Rolle des Vertriebsleiters eines Unternehmens, das Fahrräder herstellt. Ein langjähriger Geschäftspartner ruft an, die beiden plaudern freundschaftlich. Plötzlich schlägt der Anrufer einen Deal vor: Er vergibt einen Auftrag an das Unternehmen, zum Ausgleich soll der Versuchsteilnehmer ihm ein teures Fahrrad schenken."
Die Schenkung des Fahrrades erfüllt nicht automatisch den Tatbestand der "Korruption". Dieser verlangt, dass ein "Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert" (§ 299 StGB).
Das oben genannte Fallbeispiel legt jedoch nahe, dass es sich bei dem langjährigen Geschäftspartner um einen eigenständigen Unternehmer handelt. Er ist somit weder Angestellter noch Beauftragter. Folglich ist ach der Tatbestand des § 299 StGB nicht erfüllt.
Dies zeigt, dass aus dem oben genannten Fallbeispiel in keiner Weise ersichtlich ist, ob es sich um ein Korruptionsangebot handelt.
Es geht doch um den Vertriebsleiter des Unternehmens - dieser ist korrupt.
Mag Ihnen jedoch entgangen sein, da auch Ihnen dies nicht bewusst ist ?
Der andere hat "nur" versucht zu bestechen.
verursacht schaden
geschädigt wurde hier erstmal das fahräderproduzierende unternehmen
der langjährige geschäftspartner währe kein solcher würde er nicht sowieso ordern
das verschenkte rad fehlt
ob sie den schaden in erstellungskosten oder verkaufswert rechnen ist da schon nurnoch fußnote
untreue
nennt sich so was
das der vertriebsleiter davon nichts hatte müsste er in der realität erstmal nachweisen und sollte ihm dies gelingen würde seine entlassung halt mit dämlichkeit begründet
... dürfte in so einer Situation je nach Beriebsgröße der Einkäufer oder der Geschäftsführer sein. Beide sind keine Unternehmer, sondern erfüllen den Tatbestand des § 299 StGB.
Was Sie beschreiben, wäre lediglich beim "e.K." richtig.
Wesentlich ist hier die Trennung zwischen beruflich und privat: fordert der Einkäufer 1 Fahrrad fürs Unternehmen zusätzlich, ist das Rabatt. Will er das Fahrrad jedoch für sich privat, spricht man in der Tat von Korruption. Beim "e.K." gibt es diese Unterscheidung so nicht.
Mit Korruption hat der Versuch nichts zu tun. Im Geschäftsleben nennt man das auch Bartergeschäft. Es kann nämlich sein, daß der langjährige Geschäftspartner auch Geschäftsführer ist und somit einen Vorteil darin sieht, Ware gegen Auftrag zu tauschen. Natürlich muß der "Beschenkte" das Fahrrad als geldwerten Vorteil versteuern. Daran ist rechtlich nichts auszusetzen, sofern kein Dritter geschädigt wird. Dies ist im Beispiel oben aber nicht erwähnt. §299 StGB dürfte kaum greifen, weil das Geschäft nicht wettbewerbswidrig zustande kam (nicht im Text erwähnt). Darüber hinaus hat der Vertriebsleiter im Versuch erstmal keinen persönlichen Vorteil (nicht erwähnt).
Ein überaus fragwürdiges Experiment.
Es geht doch um den Vertriebsleiter des Unternehmens - dieser ist korrupt.
Mag Ihnen jedoch entgangen sein, da auch Ihnen dies nicht bewusst ist ?
Der andere hat "nur" versucht zu bestechen.
verursacht schaden
geschädigt wurde hier erstmal das fahräderproduzierende unternehmen
der langjährige geschäftspartner währe kein solcher würde er nicht sowieso ordern
das verschenkte rad fehlt
ob sie den schaden in erstellungskosten oder verkaufswert rechnen ist da schon nurnoch fußnote
untreue
nennt sich so was
das der vertriebsleiter davon nichts hatte müsste er in der realität erstmal nachweisen und sollte ihm dies gelingen würde seine entlassung halt mit dämlichkeit begründet
... dürfte in so einer Situation je nach Beriebsgröße der Einkäufer oder der Geschäftsführer sein. Beide sind keine Unternehmer, sondern erfüllen den Tatbestand des § 299 StGB.
Was Sie beschreiben, wäre lediglich beim "e.K." richtig.
Wesentlich ist hier die Trennung zwischen beruflich und privat: fordert der Einkäufer 1 Fahrrad fürs Unternehmen zusätzlich, ist das Rabatt. Will er das Fahrrad jedoch für sich privat, spricht man in der Tat von Korruption. Beim "e.K." gibt es diese Unterscheidung so nicht.
Mit Korruption hat der Versuch nichts zu tun. Im Geschäftsleben nennt man das auch Bartergeschäft. Es kann nämlich sein, daß der langjährige Geschäftspartner auch Geschäftsführer ist und somit einen Vorteil darin sieht, Ware gegen Auftrag zu tauschen. Natürlich muß der "Beschenkte" das Fahrrad als geldwerten Vorteil versteuern. Daran ist rechtlich nichts auszusetzen, sofern kein Dritter geschädigt wird. Dies ist im Beispiel oben aber nicht erwähnt. §299 StGB dürfte kaum greifen, weil das Geschäft nicht wettbewerbswidrig zustande kam (nicht im Text erwähnt). Darüber hinaus hat der Vertriebsleiter im Versuch erstmal keinen persönlichen Vorteil (nicht erwähnt).
Ein überaus fragwürdiges Experiment.
Die Aussage, dass sich in experimentellen Versuchen zeige, dass Frauen und Männer unter vergleichbaren Bedingungen eine ähnliche Korruptionsneigung aufweisen, ist nicht so ganz richtig. Vielmehr weisen Frauen in kontrollierten Experimenten meist eine geringere Korruptionsneigung auf, das ist fast ein standardmäßiger Befund. Dazu gibt es durchaus eine breite Forschung, z.B. hier: http://www.wiwi.uni-passa...
Wenn der Deal mit dem Fahrrad bereits als Korruption angesehen wird, ist die deutsche Wirtschaft ein beispielloser Haufen von Kriminiellen.
das gewählte Beispiel ist alles andere als trivial zu werten.
Man kann den Spieß auch mal umdrehen. Wenn das Spiel so geht: ich kaufe bei euch 100 Fahrräder zum Preis von 500 Eur, wenn ihr mir eins für 2000 schenkt (dem Unternehmer wäre es je nach Unternehmensform ein Leichtes, das Fahrrad als Firma zu kaufen, und als besonderen Lohnausgleich für sich abzurechnen), man kann es also unternehmerisch auch als Gesamtangebot betrachten, sozusagen das "Geschenk" als Rabatt.
Nun bin ich kein Korruptionsforscher, ich jedoch halte das Experiment für schlecht ausgewählt. Ebenfalls halte ich das Anbieten eines Vorteils für viel weniger verwerflich als das Annehmen des Vorteils, sozusagen die andere SEite
den konjunktiv auch einfach weglassen
stimmte dann komplett
wobei koruption nicht allgegenwärtig ist
es giebt auch solche die wg namen, qualitäten oder preis sowas nicht nötig haben
das gewählte Beispiel ist alles andere als trivial zu werten.
Man kann den Spieß auch mal umdrehen. Wenn das Spiel so geht: ich kaufe bei euch 100 Fahrräder zum Preis von 500 Eur, wenn ihr mir eins für 2000 schenkt (dem Unternehmer wäre es je nach Unternehmensform ein Leichtes, das Fahrrad als Firma zu kaufen, und als besonderen Lohnausgleich für sich abzurechnen), man kann es also unternehmerisch auch als Gesamtangebot betrachten, sozusagen das "Geschenk" als Rabatt.
Nun bin ich kein Korruptionsforscher, ich jedoch halte das Experiment für schlecht ausgewählt. Ebenfalls halte ich das Anbieten eines Vorteils für viel weniger verwerflich als das Annehmen des Vorteils, sozusagen die andere SEite
den konjunktiv auch einfach weglassen
stimmte dann komplett
wobei koruption nicht allgegenwärtig ist
es giebt auch solche die wg namen, qualitäten oder preis sowas nicht nötig haben
Na da bin ich ja froh, dass die Bundesregierung das Anti-Koruptionsgesetz ablehnt.
Naja, unsere demokratischen Volksvertreter werden sicher zu den anderen 16 Prozent gehören.
Merken Sie selbst wie Absurd das klingt?
"Naja, unsere demokratischen Volksvertreter werden sicher zu den anderen 16 Prozent gehören."
Naja oder zu 100% zu dem "kleinen" Rest, dann ist die Ablehnung gar nicht so absurd =)
Unsere Volksvertreter bemühen sich, die Interessen der Mehrheit unserer Menschen in Politik umzusetzen. Und die Mehrheit ist offensichtlich nicht gegen Korruption. Wozu dann ein Anti-Korruptionsgesetz oder Strafabarkeit von Bestechlichkeit für Abgeordnete?
Ihre schlußfolgende Vermutung ist nicht richtig.
Die jahrzehtelange Verweigerung von Antikorruptionsregelungen für Abgeordnete läßt Ihre Schlußfolgerung mit den 16% nicht zu.
"Naja, unsere demokratischen Volksvertreter werden sicher zu den anderen 16 Prozent gehören."
Naja oder zu 100% zu dem "kleinen" Rest, dann ist die Ablehnung gar nicht so absurd =)
Unsere Volksvertreter bemühen sich, die Interessen der Mehrheit unserer Menschen in Politik umzusetzen. Und die Mehrheit ist offensichtlich nicht gegen Korruption. Wozu dann ein Anti-Korruptionsgesetz oder Strafabarkeit von Bestechlichkeit für Abgeordnete?
Ihre schlußfolgende Vermutung ist nicht richtig.
Die jahrzehtelange Verweigerung von Antikorruptionsregelungen für Abgeordnete läßt Ihre Schlußfolgerung mit den 16% nicht zu.
"Vielmehr weisen Frauen in kontrollierten Experimenten meist eine geringere Korruptionsneigung auf,"
wie steht es dort im text:
"Women and men appear not to be different with respect to their preferences for the framings."
aber es liest halt jeder was er will aus wissenschaftlichen texten herraus
...sagen die Autoren selbst auf Seite 12.
...sagen die Autoren selbst auf Seite 12.
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