Bundestag: Auf der Suche nach dem perfekten Wahlrecht
Der Bundestag wird im September nach einem neuen Wahlrecht bestimmt. Experten sehen darin nur eine Übergangslösung. Wie könnte unser künftiges Wahlsystem aussehen?
© Alexandra Beier/Getty Images

Ein Stimmzettel der Bundestagswahl 2009
Das Bundestagswahljahr 2013 ist eröffnet. Und wenn die Bürger im September an die Urne dürfen, wird es auch ein neues Wahlrecht geben – der Bundestag wird es demnächst beschließen. Karlsruhe hatte 2008 das bisherige Wahlrecht verworfen (wegen des Effekts des negativen Stimmgewichts); und auch den dann folgenden Entwurf der schwarz-gelben Koalition akzeptierten die Richter nur zum Teil (und ihnen missfielen nun auch die Überhangmandate). Viel merken werden die Wähler zwar nicht vom neuen Wahlrecht, denn der Wahlzettel wird aussehen wie eh und je. Links das Kreuzchen für den Wahlkreiskandidaten, rechts das Kreuzchen für die Parteiliste.
Die Änderungen beziehen sich auf die Zuteilung der Sitze. Im Parlament verständigte man sich nach den Korrekturwünschen aus Karlsruhe schließlich darauf, das negative Stimmgewicht durch die Trennung der Landeslisten der Parteien anzugehen (ein schwarz-gelber Vorschlag), das Problem der Überhangmandate – die entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Parteienproporz eigentlich an Sitzen insgesamt zustünden – durch einen Ausgleich mit Zusatzmandaten zu regeln. Das war ein SPD-Vorschlag. Die Grünen, die ursprünglich ein System ohne Ausgleich wollten, schlossen sich dem Gesetzentwurf an. Die Linken nicht – sie bleiben bei der Forderung, es müsse auch ohne Ausgleich gehen.
Wie groß der nächste Bundestag wegen der Ausgleichsmandate sein wird, ist unklar. Realistische Berechnungen liefen auf bis zu 700 Sitze hinaus (statt regulär 598, mit Überhängen derzeit 622). Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, wie gut oder schlecht CDU, CSU und SPD abschneiden. Die Faustregel lautet: Schneiden die großen Parteien schlechter ab, steigt tendenziell die Zahl der Überhangmandate. Die Umfragen deuten derzeit aber eher darauf hin, dass es glimpflich abgeht – die Union wird derzeit mit etwa 40 Prozent gehandelt, und auch die SPD hängt nicht mehr unter der 25-Prozent-Marke.
Gibt es nur relativ wenige Überhang- und damit wenige Ausgleichsmandate, spricht einiges dafür, dass es dann vorerst bei der modifizierten Variante des alten Wahlsystems bleibt. Doch gibt es nicht wenige Stimmen, die schon heute von einem Übergangswahlrecht nur für 2013 sprechen und eine gründlichere Reform für die Wahlen in künftigen Jahren fordern. Die Überlegungen gehen hin bis zu einem regelrechten Systemwechsel.
Was die Parteien favorisieren
Im Bundestag selbst gibt es quasi drei Lager. Schwarz-Gelb hat nach dem Scheitern des eigenen Entwurfs in Karlsruhe im Juni 2012 keinen weitergehenden Ehrgeiz mehr erkennen lassen. Union und FDP haben derzeit keine Reformmodelle. Die Sozialdemokraten wiederum würden, um über das von ihnen auch für die Zukunft favorisierte Ausgleichsmodell nicht zu große Parlamente zu bekommen, nach 2013 einen weiteren Schritt machen: Die Zahl der Wahlkreise soll kleiner werden, die Zahl der Listenmandate würde sich entsprechend vergrößern – was von selbst dazu führt, dass es weniger Überhangmandate oder gar keine mehr gäbe. Und damit weniger Ausgleich. Aber das SPD-Modell hat seine Tücken – weil es letztlich, will man konsequent sein, auf das Streichen von einigen Dutzend (Fachleute sprechen von etwa 70) Wahlkreisen hinausliefe. Deren "Inhaber", also die Wahlkreisgewinner, sitzen freilich in dem Bundestag, der darüber beschließen soll, ihnen die Machtbasis zu nehmen. Es gibt Zweifel, ob die in aller Regel recht selbstbewussten Direktmandatsbesitzer in großer Mehrheit mitmachen. Zudem müssten völlig neue Wahlkreise geschnitten werden, kein ganz einfaches Unterfangen, weil auch hier Besitzstände und Gewohnheiten eine Rolle spielen.
Grüne und Linke würden wohl an ihren – einander ähnelnden – Vorschlägen festhalten, die Überhangmandate nicht durch Zusatzsitze, sondern durch Streichung von Listenmandaten auszugleichen. Die Nachteile: Der Regionalproporz wird verzerrt (unter Umständen sogar deutlich), sichere Listenplätze könnten nicht mehr ziehen, weil sie gestrichen werden müssen, und Überhangmandate von Regionalparteien ohne weitere Landeslisten (wie bei der CSU) können nicht verrechnet werden. Die Linken würden das akzeptieren, die Grünen haben vorgeschlagen, dann Direktmandate solcher Regionalparteien zu streichen. Union und SPD wollen das nicht. Insofern sind die Chancen für Grün-Links gering.




Mir fehlt bei all den Modellen ein Ansatz zur Erhöhung der Wahlbeteiligung.
Mein Vorschlag dazu: Das Bundesparlament bleibt in der jetzigen Grösse (ca. 600 Mandate plus X) nur erhalten, wenn eine Wahlbeteiligung von mindestens 75% erreicht wird. Jedes Prozent weniger bedeutet automatisch eine Verkleinerung um 6 Sitze (1%).
Bei einer Wahlbeteiligung wie 2009 (70,8%), hätte so das Parlament um 24 Sitze verringert werden müssen.
Eine solche Regel könnte ähnlich auch auf Landesparlamente übertragen werden.
Die Folgen wären:
- Parteien und Politiker hätten ein stärkeres Interesse, Wahlkämpfe und Wahlen interessant und attraktiv zu gestalten und gerade in diesem Kernbereich der Demokratie mehr gegen die Politikverdrossenheit zu unternehmen.
- Die "Partei" der Nichtwähler würde "sichtbar".
Ein parallel laufender Ansatz könnte sein, ebenso mit der staatlichen Parteienfinanzierung zu verfahren. Auch hier liesse sich eine Verringerung des Betrags in Abhängigkeit von der erzielten Wahlbeteiligung einrechnen.
... aber der Demokratie gut tun würde, wäre eine Bindung der Größe der Parlamente, Land UND Bund, an die Wahlbeteiligung!
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50% Wahlbeteiligun = 1/2 Anzahl der Abgeordneten.
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Das würde Politiker dazu "nötigen" mal wieder nicht nur im Wahlkampf mit Bürgern zu reden und das "Raumschiff" Berlin ein wenig mit dem Rest des Landes verbinden!
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Dann habe ich nicht gegen einen Bundestag mit 600-700 Abgeordneten nominal,wenn der "reale" nur noch 300 zählt.
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Danach kann man/frau ja wieder die üblichen Direkt und Listenmandate aufteilen:))
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Als 2. Veränderung sollte man Abgeordnete (ähnlich wie den Präsidenten der USA) nur für 2 Wahlperioden wählen dürfen.
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Berufspolitiker OHNE Brotberuf sind, wie die Wirklichkeit der letzen 10 Jahre ja zeigt, ziemlich...... mhmm. Lassen wir das.
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Die Parlamente des vergangenen Jahrhunderts waren dort viel näher an der Wirklichkeit. (In der 2. Häfte wohlbemerkt).
Meine 2 Cent
meint
Sikasuu
1. der Bundestag wird in 50 % Direktmandate und 50 % Listenmandate aufgeteilt.
2. Es gibt soviele Direktmandate wie es Wahlkreise gibt.
3. Die Direktmandate können einer Partei müssen aber keiner Partei angehören!
4. Die Listenwahl hier erhält jeder Bürger n - Stimmen die er auf der frei über die Listen (Länderlisten) verteilen kann. Mit der Option auch nur eine Liste zu wählen!
Vorteil: Listenkämpfe machen kaum Sinn, der Bürger wählt nachseimen Interesse die Leute die er für Kompetent hält.
Nachteil: Der Bürger muss sich mit den Kandidaten auseinander setzen und im Wahllokal denken!
Ja, ich glaube, ad täuschen Sie sich. Ich ahbe mehrere Jahre für einen MdB gearbeitet. Es gibt zwar von Abgeordnetem zu Abgeordnetem teils große Unterschiede, aber speziell die Direktmandatsträger arbeiten in der Regel sehr viel für ihren Wahlkreis. Da gibt es kaum freie Wochenenden (die gehen für Schützenfeste, Skatturniere, Vereinsjubiläen usw drauf). Ich wüßte nicht, wie wir damals noch einen größeren WK hätten bewältigen sollen - außer durch mehr Geld und mehr Personal, wobei das ja auch nur bedingt den MdB selbst ersetzen aknn. Und dabei war das noch ein städtischer WK, nicht mal einer von denen auf dem Land, wo Sie zum Teil über zwei Stunden brauchen, um von einem Ende zum anderen zu fahren. Glauben sie mir, weniger MdB wären absolut nicht im Sinne der Wähler. Und überhaupt - die Machtkonzentration wäre selbstverständlich noch schlimmer. Daß sich die Macht vor allem bei der Regierung findet, heißt gar nichts - denn die rekrutiert sich ja aus den Abgeordneten der regierenden Partei(en)! Im Extremfall würden, eine entsprechend niedrige Wahlbeteiligung vorausgesetzt, dann z.B. nur noch Regierungsmitglieder eine Fraktion bilden. Das wäre nun wirklich alles andere als demokratisch!
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