Katholische Kirche Kardinal Meisners Kehrtwende in der Pillenfrage

Ausgerechnet der Hardliner Kardinal Meisner will auf einmal, dass die katholische Kirche ihre Haltung zur Pille danach ändert. Er ist bekannt für seine Sprunghaftigkeit.

Kardinal Joachim Meisner (Archivbild)

Kardinal Joachim Meisner (Archivbild)

Die katholische Kirche steht seit zwei Wochen in der Kritik, weil Ärzte in katholischen Krankenhäusern die Pille danach weder verabreichen noch verschreiben dürfen – auch nicht Frauen, die vergewaltigt worden sind. Zwei Kliniken in Köln hatten die Untersuchung einer jungen Frau abgelehnt. Nun hat sich der Kölner Kardinal Joachim Meisner dazu geäußert und den Einsatz des Medikaments unter bestimmten Bedingungen gebilligt. Nun fragen sich viele, ob dies eine grundsätzliche Abkehr der katholischen Kirche von ihrer Haltung bedeutet.

Was hat Kardinal Meisner gesagt?

Nach einer Beratung mit Fachleuten sei ihm klar geworden, dass unter dem Begriff Pille danach "unterschiedliche Präparate mit unterschiedlichen Wirkungen zu verstehen sind", erklärte Kardinal Joachim Meisner am Donnerstag schriftlich. Es gebe Präparate, die die Zeugung verhinderten, und solche, die dazu führten, dass sich eine bereits befruchtete Eizelle in der Gebärmutter einnisten kann. Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat eingesetzt werde, um die Befruchtung zu verhindern, "dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar". Präparate, die die Einnistung der befruchteten Eizelle verhinderten, seien aber "nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird". Zugleich forderte Meisner die Ärzte in katholischen Einrichtungen explizit auf, den "neuesten Stand der Wissenschaft" bei der Behandlung von vergewaltigten Frauen zu berücksichtigen.

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Bislang durfte in katholischen Einrichtungen die Pille danach weder verabreicht noch verschrieben werden, da das Medikament als eine Form von Abtreibung gewertet wird, die der katholischen Morallehre widerspricht. Gerade Meisner war stets ein Verfechter der reinen Lehre, von der selbst bei Vergewaltigungsopfern nicht abgewichen werden durfte.

Warum hat der Kardinal seine Meinung geändert?

Vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass zwei katholische Kliniken in Köln eine Frau abgewiesen hatten, die fürchtete, betäubt und vergewaltigt woden zu sein. Der Fall hatte große Empörung ausgelöst – zumal sich herausstellte, dass die Ärzte die Behandlung deshalb abgelehnt hatten, weil sie sich unter Druck der Bistumsleitung fühlten und Angst hatten, sich falsch zu verhalten. Denn einen Monat zuvor hatten radikale Abtreibungsgegner eine Detektivin in katholische Kliniken in Köln geschickt, die testen sollte, ob sie die Pille danach dort bekommt. Da einige der Kliniken mit externen Ärzten zusammenarbeiten, die nicht dem katholischen Arbeitgeber unterstellt sind, erhielt die Detektivin in einigen Krankenhäusern das Medikament – woraufhin die Abtreibungsgegner die Kliniken bei Kardinal Meisner denunzierten. Der Generalvikar verpflichtete kurz darauf alle katholischen Kliniken in Köln zu einer "Null-Toleranz-Linie" bezüglich der Pille danach.

Nach großem öffentlichen Druck wegen des Falls entschuldigte sich Kardinal Meisner vor einer Woche: Dass einer notleidenden Person Hilfe verweigert wurde, widerspreche dem christlichen Auftrag und "hätte nie geschehen dürfen". Gleichzeitig wiederholte er die rigide Position der Kirche, wonach die Pille danach grundsätzlich abzulehnen sei. In den Tagen danach scheint auf allen Ebenen der Bistumsleitung nach Gesprächen mit Medizinern ein Umdenken stattgefunden zu haben.

Spricht Meisner für die gesamte katholische Kirche?

Nein. Kardinal Meisner ist mit seiner Äußerung alleine vorgeprescht – was seine Bischofskollegen verärgert. In der Deutschen Bischofskonferenz will man sich zu dem Thema Pille danach nicht äußern, bevor sich die Bischöfe nicht gemeinsam auf eine Sichtweise verständigt haben. Die Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz in drei Wochen könnte ein Ort dafür sein.

Es gibt innerkirchlich Zweifel daran, ob sich die Wirkungsweisen von den zwei verschiedenen Pillen danach tatsächlich so klar voneinander trennen lassen, wie es Meisners Äußerung suggeriert. Fest steht: Die deutschen Bischöfe können bei einer so zentralen moraltheologischen Frage nicht im Alleingang eine Neubewertung beschließen. Die Entscheidung muss in Rom fallen.

Leser-Kommentare
  1. Zitat kaligura:

    "Bei Verhütung wird auch kein menschliches Leben vernichtet"

    Warum gibt es dann überhaupt eine Diskussion über das Thema? Könnte sein, das sie Unrecht haben und "Pille danach", Abtreibungspillen doch "Hemmung der Nidation" zur Folge haben und so ohne weiteres von der RKK nicht akzeptiert werden weil Verantwortung für menschliches Leben eingefordert wird?

    Antwort auf "Bei Verhütung"
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    den Kommentar auf den ich geantwortet habe.
    Ich beziehe mich auf diesen Abschnitt:

    "Grund hierfür ist, dass nach der Lehre der Kirche die Sexualität eng mit dem Menschen verbunden ist und somit einen Teil seiner Würde darstellt. Eine künstliche Veränderung seiner sexuellen Natur, zu dem auch die Fruchtbarkeit des Menschen gehört, stellt nach Auffassung der Kirche einen Eingriff in den Wesensgehalt menschlichen Seins dar und folglich auch seiner Würde."

    Darüberhinaus bin ich davon ausgegangen, dass es bei diesen Ausführungen um Kondome etc. ging.

    ... wenn mal Verantwortung für die psychische Gesundheit einer vergewaltigten Frau eingefordert würde! Die Frau ist jedenfalls eindeutig und

    den Kommentar auf den ich geantwortet habe.
    Ich beziehe mich auf diesen Abschnitt:

    "Grund hierfür ist, dass nach der Lehre der Kirche die Sexualität eng mit dem Menschen verbunden ist und somit einen Teil seiner Würde darstellt. Eine künstliche Veränderung seiner sexuellen Natur, zu dem auch die Fruchtbarkeit des Menschen gehört, stellt nach Auffassung der Kirche einen Eingriff in den Wesensgehalt menschlichen Seins dar und folglich auch seiner Würde."

    Darüberhinaus bin ich davon ausgegangen, dass es bei diesen Ausführungen um Kondome etc. ging.

    ... wenn mal Verantwortung für die psychische Gesundheit einer vergewaltigten Frau eingefordert würde! Die Frau ist jedenfalls eindeutig und

  2. den Kommentar auf den ich geantwortet habe.
    Ich beziehe mich auf diesen Abschnitt:

    "Grund hierfür ist, dass nach der Lehre der Kirche die Sexualität eng mit dem Menschen verbunden ist und somit einen Teil seiner Würde darstellt. Eine künstliche Veränderung seiner sexuellen Natur, zu dem auch die Fruchtbarkeit des Menschen gehört, stellt nach Auffassung der Kirche einen Eingriff in den Wesensgehalt menschlichen Seins dar und folglich auch seiner Würde."

    Darüberhinaus bin ich davon ausgegangen, dass es bei diesen Ausführungen um Kondome etc. ging.

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    Antwort auf "@ kaligura"
    • doof
    • 02.02.2013 um 19:06 Uhr

    sie verwechseln die "pille danach" mit der "antibabypille".
    die antibabypille verhindert den eisprung, während die "pille danach" deswegen so heisst, weil sie nach dem geschlechtsverkehr die befruchtung des eies verhindern soll - und diese befruchtung beschieht nicht sofort nach dem geschlechtsverkehr, sondern die spermien brauchen eine zeit, bis sie die eizelle finden - diese karrenzzeit spricht meisner an, das sind glaube ich ca. 72 std., während denen die spermien "lebensfähig", also beweglich sind und während denen eine befruchtung möglich ist.

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    • doof
    • 02.02.2013 um 19:08 Uhr

    nach dem geschlechtsverkehr ist denn auch in etwa die zeit, bis zu der maximal die "pille danach" eingenommen werden sollte (medizinisch gesehen, wegen wirkung).
    mit eisprung oder nicht hat das ganze nichts zu tun.

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    @ doof
    ...wenn sie den im Text verlinkten Artikel zur "Pille danach" gelesen hätten, oder auch mal bei Wikipedia nachgeschaut hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass die Hauptwirkung der Pille danach auf der Eisprunghemmung liegt - die Hemmung von Spermien oder der eigentlichen Befruchtung ist bisher nur experimentell belegt. Insofern ist die "Pille danach" nur eine schnell wirkende "Anti-Baby-Pille".
    Das von mir beschriebene mögliche Dilemma des Arztes bleibt also!

    @ doof
    ...wenn sie den im Text verlinkten Artikel zur "Pille danach" gelesen hätten, oder auch mal bei Wikipedia nachgeschaut hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass die Hauptwirkung der Pille danach auf der Eisprunghemmung liegt - die Hemmung von Spermien oder der eigentlichen Befruchtung ist bisher nur experimentell belegt. Insofern ist die "Pille danach" nur eine schnell wirkende "Anti-Baby-Pille".
    Das von mir beschriebene mögliche Dilemma des Arztes bleibt also!

  3. ... bin jedoch nicht so optimistisch wie Sie.

    An der Haltung der Führungspersonen der RKK hat sich nichts geändert, nur der medizinische Fortschritt kommt dem Dogma entgegen....

    Ein m.E. recht differenzierter Artikel in der Süddeutschen führt dies gut aus:

    http://www.sueddeutsche.d...

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  4. das sind keine "frauenkleider", was der kath. klerus beim amtswalten (siehe auch bild oben) so anhat. das ist original römisch-antike priestertracht, der oberpriester (=Papst) trägt heut noch den "heidnischen" titel "pontifex maximus". all diese kleidungsstücke haben original lateinische namen. dazu kommt noch etwas ägyptisch-pharaonische zutat: der Hirtenstab, vergoldet, und die zweizipflelige bischofsmütze (krone von ober- und unterägypten).

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    ich danke für die Belehrung.
    Zukünftig schreibe ich dann: römisch-antike priestertracht

    ich danke für die Belehrung.
    Zukünftig schreibe ich dann: römisch-antike priestertracht

  5. Es gibt immer mehr Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen, die von beiden Kirchen betrieben werden, weil Kommunen den Betrieb ausschreiben. Der Staat bzw. Sozialversicherungen zahlen weiterhin die Kosten. Es gibt jetzt drei Lösungen für die Probleme mit den Tendenzbetrieben.

    1. Es werden säkulare Betreiber bevorzugt.
    2. Bund oder Länder gründen eine Betriebsgesellschaft, um die Kommunen zu entlasten.
    3. Oder der Staat muss die Sonderrechte der Tendenzbetriebe einschränken.

    Verdi unterstützt 3. mit Klagen vor Arbeitsgerichten, deren Rechtssprechung sich langsam wandelt.

    Die Kommunen könnten bessere Verträge aushandeln. So könnten sie fordern, dass kirchliche Sonderrechte nur auf Priester anzuwenden sind. Staatliches Recht gilt für alle anderen Bediensteten. Kirchenmitglieder dürfen nicht bevorzugt werden (Diskriminierungsverbot). Auch der Leistungsumfang kann festgelegt werden. Keine Einschränkung der Mitarbeiter aufgrund religiöser Dogmen.

    Früher waren 50% der Beschäftigten Priester und Pfarrer. Heute sind es nur etwa 10%. Das wäre Grund genug für Politiker, die Sonderrechte der Tendenzbetriebe zu überarbeiten. Wahrscheinlich werden aber zuerst wie in Königswinter die Kommunalpolitiker aktiv werden und den Betreiber wechseln.

    Es ist auch bedenklich, dass Berufsberater den MuslimInnen nicht empfehlen, Krankenschwester, Altenpfleger oder andere soziale Berufe zu erlernen, weil sie in kirchlichen Betrieben nicht eingestellt würden!

    Kirche braucht den Gewinn!

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    • doof
    • 02.02.2013 um 19:50 Uhr

    kirchliche soziale einrichtungen, die von der caritas supervidiert werden haben im vergleich zu z.b. kindertageseinrichtungen der kommunen und freien träger allerdings immer noch die weitaus besseren standards: sowohl was die (pädagogische) qualität der einrichtungen anbelangt (von erzieherin/gruppe bis zu fortbildungen der erzieher, bestimmten vorgaben was inhalte etc. betrifft wie auch bestimmte organisatorische standards) als auch was die bezahlung des pesonals anbelangt (deutlich mehr als tvöd!). auch das ist krichliches arbeitsrecht
    das wird leider in der diskussion immer unterschlagen - von den kommunen gerne, denn immer noch sind die kirchlichen einrichtungen vor allem in ländlichen regionen konkurrenz zur gemeinde - und kommunen sehen gerne, was sie alles sparen könnten, wären die einrichtungen nur unter kommunaler hand!
    ob das immer im sinne der eltern und auch der kinder ist, sei dahingestellt.
    ich für mein empfinden finde das nicht - auch hier ist die kirche ein wichitges korrektiv für komunale einrichtungen, denn die zögerlichen entwicklungen was qualität anbelangt wären ohne die kirchlichen einrichtungen nicht in dem maße in der fachdiskussion und 28 kinder/gruppe wären die regel und nicht die ausnahme!

    • doof
    • 02.02.2013 um 20:19 Uhr

    und dann noch was:
    „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. (...)
    Die steuerliche Privilegierung kommt in zwei Situationen zum tragen:
    - wenn Einnahmen erzielt werden, die als geringfügig anzusehen sind
    - wenn die Einnahmenerzielung zur Art der gemeinnützigen Tätigkeit notwendigerweise dazugehört

    Einnahmen (einschließlich der Umsatzsteuer) sind bis zu einem Betrag von 35.000 € jährlich steuerunschädlich (§ 64 Abs. 3 AO). Liegen die Einnahmen über dieser Grenze, entfällt die steuerliche Privilegierung, es sei denn die Einnahmenerzielung gehört notwendigerweise zur gemeinnützigen Tätigkeit, dann liegt ein sog. Zweckbetrieb vor. In der Praxis sind lediglich die in §§ 66 bis § 68 AO benannten Zweckbetriebe von Bedeutung, z. B. Krankenhäuser, Wohlfahrtspflegeeinrichtungen, Wissenschaft, Bildung und Kultur unter den jeweiligen besonderen Voraussetzungen."

    http://de.wikipedia.org/w...

    kirchen sind gemeinnützige organisationen und soziale einrichtungen werfen keinen gewinn ab - auch pflegeheime nicht.
    und wenn, muss der reinvestiert werden.
    reich werden die kirchen damit nicht, das dann eher dadurch, dass sie (immer noch) menschen beerben, tatsächlich immobilienvermögen haben etc....

    • doof
    • 02.02.2013 um 19:50 Uhr

    kirchliche soziale einrichtungen, die von der caritas supervidiert werden haben im vergleich zu z.b. kindertageseinrichtungen der kommunen und freien träger allerdings immer noch die weitaus besseren standards: sowohl was die (pädagogische) qualität der einrichtungen anbelangt (von erzieherin/gruppe bis zu fortbildungen der erzieher, bestimmten vorgaben was inhalte etc. betrifft wie auch bestimmte organisatorische standards) als auch was die bezahlung des pesonals anbelangt (deutlich mehr als tvöd!). auch das ist krichliches arbeitsrecht
    das wird leider in der diskussion immer unterschlagen - von den kommunen gerne, denn immer noch sind die kirchlichen einrichtungen vor allem in ländlichen regionen konkurrenz zur gemeinde - und kommunen sehen gerne, was sie alles sparen könnten, wären die einrichtungen nur unter kommunaler hand!
    ob das immer im sinne der eltern und auch der kinder ist, sei dahingestellt.
    ich für mein empfinden finde das nicht - auch hier ist die kirche ein wichitges korrektiv für komunale einrichtungen, denn die zögerlichen entwicklungen was qualität anbelangt wären ohne die kirchlichen einrichtungen nicht in dem maße in der fachdiskussion und 28 kinder/gruppe wären die regel und nicht die ausnahme!

    • doof
    • 02.02.2013 um 20:19 Uhr

    und dann noch was:
    „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. (...)
    Die steuerliche Privilegierung kommt in zwei Situationen zum tragen:
    - wenn Einnahmen erzielt werden, die als geringfügig anzusehen sind
    - wenn die Einnahmenerzielung zur Art der gemeinnützigen Tätigkeit notwendigerweise dazugehört

    Einnahmen (einschließlich der Umsatzsteuer) sind bis zu einem Betrag von 35.000 € jährlich steuerunschädlich (§ 64 Abs. 3 AO). Liegen die Einnahmen über dieser Grenze, entfällt die steuerliche Privilegierung, es sei denn die Einnahmenerzielung gehört notwendigerweise zur gemeinnützigen Tätigkeit, dann liegt ein sog. Zweckbetrieb vor. In der Praxis sind lediglich die in §§ 66 bis § 68 AO benannten Zweckbetriebe von Bedeutung, z. B. Krankenhäuser, Wohlfahrtspflegeeinrichtungen, Wissenschaft, Bildung und Kultur unter den jeweiligen besonderen Voraussetzungen."

    http://de.wikipedia.org/w...

    kirchen sind gemeinnützige organisationen und soziale einrichtungen werfen keinen gewinn ab - auch pflegeheime nicht.
    und wenn, muss der reinvestiert werden.
    reich werden die kirchen damit nicht, das dann eher dadurch, dass sie (immer noch) menschen beerben, tatsächlich immobilienvermögen haben etc....

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