NSU-ProzessTürkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage

Der für Türken im Ausland zuständige Vizepremier verlangt, dass im NSU-Prozess auch türkische Medien Platz finden. Er wirft den Münchner Richtern Parteinahme vor.

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Regierung hat das Münchener Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische Diplomaten und Medienvertreter beim Prozess gegen die Rechtsterror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund scharf kritisiert. Da acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten, sei die Türkei direkt betroffen, sagte der für die Auslandstürken zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen Verfahren nicht vertreten sein könne, "wo denn sonst?", fragte Bozdag.

Er zweifelte an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte Bozdag. "Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung gibt."

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Die regierungsnahe Zeitung Today's Zaman argumentierte in eine ähnliche Richtung. Sie kommentierte in einem Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer "schützenden Haltung gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen" in Deutschland.

Der NSU hatte acht türkischstämmige Migranten, einen griechischen Einwanderer und eine Polizistin ermordet. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April beginnen. Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Die Richter gingen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei erhielten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze. Insgesamt sind 123 Medien akkreditiert. Medien ohne Sitzplatz dürfen nur in den Saal, wenn ein Reporter mit Sitzplatz nicht kommt. Das Gericht lehnte auch ab, dass Medien ihren festen Platz an türkische Zeitungen abgeben. Ebenso hält es eine Videoübertragung des Prozesses in einen anderen Raum des Gerichts für unzulässig.

Das Gericht reservierte unter Verweis auf die Strafprozessordnung auch dem türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, keinen festen Platz im Saal. Er muss sich jetzt wie alle anderen Besucher in die Warteschlange einreihen.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Trotz der Haltung der Münchner Richter wollen Botschafter Karlsioglu und auch führende Parlamentarier aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte, er hoffe noch immer auf die Unterstützung durch die deutschen Behörden.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Mittwoch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschlagen, um in künftigen Prozessen zu verhindern, dass Gerichte in ähnliche Zwangslagen kämen. "Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden", sagte sie.

Wenn das OLG eine Übertragung der Hauptverhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen abgelehnt habe, müsse man diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts respektieren. Politiker, die andere Lösungen forderten, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Gesetzesänderung einbringen.

Leser-Kommentare
  1. 121. Vor dem

    Gericht gibt es keine "REchthaberei"....seltsamer Kommentar!!

    Eine Leser-Empfehlung
  2. 122. [...]

    Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich mit konstruktiven Beiträgen an der Diskussion. Danke, die Redaktion/au

    2 Leser-Empfehlungen
    • okky
    • 29.03.2013 um 14:36 Uhr
    7 Leser-Empfehlungen
  3. Sie werden mich in keinem Beitrag erleben wo ich z.B. die schlechten Bedingungen in der Türkei vorschütze um die lokalen zu entschuldigen. Christliche Kirchen usw. Sie verstehen?

    "...und die Ihrigen es "satt haben, mit brauner Scheiße" beschmissen zu werden, dann fangen Sie endlich an, der Welt eine Haltung zu zeigen, die sich aus Souveränität, Toleranz, Gleicher unter Gleichen und internationalem Humanismus speist."

    Für mich fehlt in Ihrer Auflistung noch "Besonnen" und "Vernünftig" sowie "Unvoreingenommen". Toleranz unterstreiche ich wobei ich der Meinung bin, dass man Intoleranten keine Toleranz zeigen sollte, was aber jetzt keinen Bezug zum Artikelthema hat.

    7 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Mr. Head, wenn Sie..."
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • H.v.T.
    • 29.03.2013 um 14:42 Uhr

    Dass Sie überhaupt auf den völlig unsachlichen Kommentar des @vincentvision antworten, ist nun wirklich unverständlich. Überlesen ist da eindeutig das bessere Mittel.

    • H.v.T.
    • 29.03.2013 um 14:42 Uhr

    Dass Sie überhaupt auf den völlig unsachlichen Kommentar des @vincentvision antworten, ist nun wirklich unverständlich. Überlesen ist da eindeutig das bessere Mittel.

    • kael
    • 29.03.2013 um 14:37 Uhr

    Das ist fraglos eine große Errungenschaft. Und diese Unabhängigkleit muss um jeden Preis verteidigt werden.

    Hier aber geht es vordringlich um organisatorische als um Rechtsfragen. Ein wenig Flexibilität in dieser Sache würde unseren Rechtssstaat nicht beschädiogen..

    5 Leser-Empfehlungen
  4. das Bekennervideo. In dem Verfahren geht es um die Tatbeteiligung von Zschäpe.

    Antwort auf "[...]"
  5. Jeder zweite Artikel in der Presse zum Thema und jeder dritte Beitrag in den Foren dazu, wirft der Justiz vor, sie sei nicht "sensibel" genug.

    Justitia aber ist nie sensibel, in ihre allegorische Darstellung trägt sie eine Augenbinde. Sensibilität ist eine Kategorie, die vor Gericht nichts verloren hat. Zwischen Sensibilität und Willkür gibt es keine definierbare Grenze. Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit sind die einzigen Kategorien, die dort zu gelten haben.

    8 Leser-Empfehlungen
  6. ... stellt einen weiteren Baustein in der Mauer gegen eine EU-Zulassung dar.
    Gut so.

    3 Leser-Empfehlungen

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