NSU-Prozess: Türkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage
Der für Türken im Ausland zuständige Vizepremier verlangt, dass im NSU-Prozess auch türkische Medien Platz finden. Er wirft den Münchner Richtern Parteinahme vor.
© Daniel Naupold/dpa

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".
Die türkische Regierung hat das Münchener Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische Diplomaten und Medienvertreter beim Prozess gegen die Rechtsterror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund scharf kritisiert. Da acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten, sei die Türkei direkt betroffen, sagte der für die Auslandstürken zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen Verfahren nicht vertreten sein könne, "wo denn sonst?", fragte Bozdag.
Er zweifelte an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte Bozdag. "Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung gibt."
Die regierungsnahe Zeitung Today's Zaman argumentierte in eine ähnliche Richtung. Sie kommentierte in einem Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer "schützenden Haltung gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen" in Deutschland.
Der NSU hatte acht türkischstämmige Migranten, einen griechischen Einwanderer und eine Polizistin ermordet. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April beginnen. Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Die Richter gingen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei erhielten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze. Insgesamt sind 123 Medien akkreditiert. Medien ohne Sitzplatz dürfen nur in den Saal, wenn ein Reporter mit Sitzplatz nicht kommt. Das Gericht lehnte auch ab, dass Medien ihren festen Platz an türkische Zeitungen abgeben. Ebenso hält es eine Videoübertragung des Prozesses in einen anderen Raum des Gerichts für unzulässig.
Das Gericht reservierte unter Verweis auf die Strafprozessordnung auch dem türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, keinen festen Platz im Saal. Er muss sich jetzt wie alle anderen Besucher in die Warteschlange einreihen.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Trotz der Haltung der Münchner Richter wollen Botschafter Karlsioglu und auch führende Parlamentarier aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte, er hoffe noch immer auf die Unterstützung durch die deutschen Behörden.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Mittwoch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschlagen, um in künftigen Prozessen zu verhindern, dass Gerichte in ähnliche Zwangslagen kämen. "Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden", sagte sie.
Wenn das OLG eine Übertragung der Hauptverhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen abgelehnt habe, müsse man diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts respektieren. Politiker, die andere Lösungen forderten, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Gesetzesänderung einbringen.





ich bin aus der tuerkei und ich will die EU in der Tuerkei nicht sehen.
in Deutschland geht alles nach Recht und Ordnung, selbst das, was unter humanen, internationalen und zivilisatorischen Gesichtspunkten nicht mehr in Ordnung ist, funktioniert nach diesem Prinzip.
das heftig. Das Beispiel Kachelmann hat ja gezeigt, daß es auch anders ginge.....wenn man denn wollte.
Man will wohl aber nicht.
Bei der Vorgeschichte des Falles und den Fakten ist es in meinen Augen völlig normal, daß türkische Journalisten und der türkische Botschafter an diesem Prozeß teilnehmen.
Im umgekehrten Fall möchte ich nicht wissen, wie sich hier die Deutschen entrüsten würden, wenn in der Türkei keine deutsche Presse im Falle eines Prozesses gestattet wäre - da wäre sicher ein heftiger shitstorm fällig.
Es macht wirklich den Eindruck, man möchte die türkische Presse draußen halten - und dafür sollte Deutschland sich schämen (vom Gericht in München ganz abgesehen).
kommt hier nicht so gut, vielleicht sollten die im Ausland lebenden Türken das dem für sie offenbar zuständigen (wieso gibt es den eigentlich?) Vizepremier mal erklären
Dass Sie überhaupt auf den völlig unsachlichen Kommentar des @vincentvision antworten, ist nun wirklich unverständlich. Überlesen ist da eindeutig das bessere Mittel.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf diffamierende Äußerungen. Die Redaktion/mak
Leider kann ich Ihnen nur einen Punkt geben und nicht 100
Also probieren wir es noch einmal:
Deutsche Richter sind unabhängig!
Und das ist gut so!
Aber dass dieses Vorgehen auf der Skala zwischen "klug" und "strohdumm" nicht grade klug zu nennen ist, darf man sagen.
Oder vielleicht auch schon nicht mehr.
Die Damen und Herren gucken in ihre Vorschriften und sehen, zu dieser nicht grade klugen Entscheidung gibt es keine Alternative.
Wenn die Vorschriften das so wollen, dann soll es so geschehen.
Nicht nur in diesem Fall:
Dieses Land wird vorschriftsmäßig vor die Wand gefahren.
Leider kann ich Ihnen nur einen Punkt geben und nicht 100
Also probieren wir es noch einmal:
Deutsche Richter sind unabhängig!
Und das ist gut so!
Aber dass dieses Vorgehen auf der Skala zwischen "klug" und "strohdumm" nicht grade klug zu nennen ist, darf man sagen.
Oder vielleicht auch schon nicht mehr.
Die Damen und Herren gucken in ihre Vorschriften und sehen, zu dieser nicht grade klugen Entscheidung gibt es keine Alternative.
Wenn die Vorschriften das so wollen, dann soll es so geschehen.
Nicht nur in diesem Fall:
Dieses Land wird vorschriftsmäßig vor die Wand gefahren.
Leider kann ich Ihnen nur einen Punkt geben und nicht 100
"... Mal abgesehen davon, dass ein Botschafter in Deutschland wissen sollte, dass ein MdB keine Platzreservierungen in Gerichtssälen vornehmen kann, sollte wenigstens die türkische Regierung wissen, wer in Deutschlands Gerichten die Hausordnung bestimmt...."
... sich darum zu kümmern, welche Instanzen und Institutionen eines Empfangsstaates mit welchen Kompetenzen ausgestattet sind. Wenn er einen öffentlichen Prozess besuchen will, in dem es um die Ermordung von 6 türkischen Staatsangehörigen geht, ist dies im Rahmen des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen nach Art. 3.1.b und 3.1.d. als Teil der vom Empfangsstaat zu gewährleistenden Aufgaben einer diplomatischen Mission ein völkerrechtlich gedeckter Anspruch. Nach Art. 26 des besagten Abkommens hat er als Diplomat volle Bewegungsfreiheit, so lange keine Belange der nationalen Sicherheit tangiert werden, nach Art. 29 verpflichtet sich der Empfangsstaat ihn mit der gebotenen Achtung seiner Würde zu behandeln und angemessen zu schützen.
Hieraus mag sich zwar keine unmittelbare Verpflichtung auf Vorzugsbehandlung in einem Gerichtssaal ergeben, doch wird man sinnvoller Weise schon aus purem Eigeninteresse unter Berücksichtigung des vorzitierten einem Botschafter weder zumuten, sich in eine öffentlich zugängliche Schlange (mit ggf. Neonazis) zu stellen, noch wird man ihn im Saal wahllos und auf gut Glück auf Platzsuche schicken können.
Verstöße gegen das WÜD wären selbstredend der Bundesrepublik anzulasten.
...Sie erzählen hier Unsinn, mit Verlaub. In dem von Ihnen zitierten Wiener Abkommen steht in Art 41.
"Artikel 41
(1) Alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die Gesetze und andere Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen."
Also nichts mit Sitzplatzgarantie für den Botschafter, mein Juraprof hat immer gesagt, weiterlesen fördert die Rechtsfindung, ein sehr probates Mittel.
"Hieraus mag sich zwar keine unmittelbare Verpflichtung auf Vorzugsbehandlung in einem Gerichtssaal ergeben, doch wird man sinnvoller Weise schon aus purem Eigeninteresse unter Berücksichtigung des vorzitierten einem Botschafter weder zumuten, sich in eine öffentlich zugängliche Schlange (mit ggf. Neonazis) zu stellen, noch wird man ihn im Saal wahllos und auf gut Glück auf Platzsuche schicken können.
Verstöße gegen das WÜD wären selbstredend der Bundesrepublik anzulasten."
Ihnen muß doch klar sein, dass das Auftauchen des Botschafters im Gerichtsaal als versuchte Beeinflussung des Gerichtes gesehen werden kann, vor allem vom Gericht selber. Nachdem jetzt von offizieller türkischer Seite eine Parteilichkeit des Gerichtes unterstellt wird, ist diese Idee noch schlechter. Ihr Botschafter wird sich mit der Nachbarschaft von Neonazis abfinden müssen. Ich gehe mal davon aus,dass eine derartige Situation der Türkei auch sehr gelegen käme.
...Sie erzählen hier Unsinn, mit Verlaub. In dem von Ihnen zitierten Wiener Abkommen steht in Art 41.
"Artikel 41
(1) Alle Personen, die Vorrechte und Immunitäten genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die Gesetze und andere Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen."
Also nichts mit Sitzplatzgarantie für den Botschafter, mein Juraprof hat immer gesagt, weiterlesen fördert die Rechtsfindung, ein sehr probates Mittel.
"Hieraus mag sich zwar keine unmittelbare Verpflichtung auf Vorzugsbehandlung in einem Gerichtssaal ergeben, doch wird man sinnvoller Weise schon aus purem Eigeninteresse unter Berücksichtigung des vorzitierten einem Botschafter weder zumuten, sich in eine öffentlich zugängliche Schlange (mit ggf. Neonazis) zu stellen, noch wird man ihn im Saal wahllos und auf gut Glück auf Platzsuche schicken können.
Verstöße gegen das WÜD wären selbstredend der Bundesrepublik anzulasten."
Ihnen muß doch klar sein, dass das Auftauchen des Botschafters im Gerichtsaal als versuchte Beeinflussung des Gerichtes gesehen werden kann, vor allem vom Gericht selber. Nachdem jetzt von offizieller türkischer Seite eine Parteilichkeit des Gerichtes unterstellt wird, ist diese Idee noch schlechter. Ihr Botschafter wird sich mit der Nachbarschaft von Neonazis abfinden müssen. Ich gehe mal davon aus,dass eine derartige Situation der Türkei auch sehr gelegen käme.
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