NSU-ProzessTürkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage

Der für Türken im Ausland zuständige Vizepremier verlangt, dass im NSU-Prozess auch türkische Medien Platz finden. Er wirft den Münchner Richtern Parteinahme vor.

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Regierung hat das Münchener Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische Diplomaten und Medienvertreter beim Prozess gegen die Rechtsterror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund scharf kritisiert. Da acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten, sei die Türkei direkt betroffen, sagte der für die Auslandstürken zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen Verfahren nicht vertreten sein könne, "wo denn sonst?", fragte Bozdag.

Er zweifelte an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte Bozdag. "Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung gibt."

Anzeige

Die regierungsnahe Zeitung Today's Zaman argumentierte in eine ähnliche Richtung. Sie kommentierte in einem Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer "schützenden Haltung gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen" in Deutschland.

Der NSU hatte acht türkischstämmige Migranten, einen griechischen Einwanderer und eine Polizistin ermordet. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April beginnen. Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Die Richter gingen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei erhielten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze. Insgesamt sind 123 Medien akkreditiert. Medien ohne Sitzplatz dürfen nur in den Saal, wenn ein Reporter mit Sitzplatz nicht kommt. Das Gericht lehnte auch ab, dass Medien ihren festen Platz an türkische Zeitungen abgeben. Ebenso hält es eine Videoübertragung des Prozesses in einen anderen Raum des Gerichts für unzulässig.

Das Gericht reservierte unter Verweis auf die Strafprozessordnung auch dem türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, keinen festen Platz im Saal. Er muss sich jetzt wie alle anderen Besucher in die Warteschlange einreihen.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Trotz der Haltung der Münchner Richter wollen Botschafter Karlsioglu und auch führende Parlamentarier aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte, er hoffe noch immer auf die Unterstützung durch die deutschen Behörden.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Mittwoch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschlagen, um in künftigen Prozessen zu verhindern, dass Gerichte in ähnliche Zwangslagen kämen. "Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden", sagte sie.

Wenn das OLG eine Übertragung der Hauptverhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen abgelehnt habe, müsse man diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts respektieren. Politiker, die andere Lösungen forderten, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Gesetzesänderung einbringen.

Leser-Kommentare
  1. ...Sie wollen es einfach nicht verstehen, dabei kann es jeder beispielsweise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachlesen, wer im Ausland Schwierigkeiten hat, der kann sich zwecks Vermittlung eines Anwalts an den Botschafter oder die Botschaft wenden, aber weder wird der Botschafter als Anwalt selbst tätig, noch entsteht hieraus eine Sitzplatzgarantie.

    9 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • fse69
    • 29.03.2013 um 15:38 Uhr

    "......Sie wollen es einfach nicht verstehen, dabei kann es jeder beispielsweise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachlesen, wer im Ausland Schwierigkeiten hat, der kann sich zwecks Vermittlung eines Anwalts an den Botschafter oder die Botschaft wenden, aber weder wird der Botschafter als Anwalt selbst tätig, noch entsteht hieraus eine Sitzplatzgarantie...."

    Ihre Taktik der Nebelkerzen in allen Ehren: weder war hier die Rede davon, dass der Botschafter als "Anwalt tätig" wird, noch habe ich die Unmittelbarkeit eines Anspruchs auf einen Sitzplatz behauptet. Bleiben Sie also bitte redlich.

    Wenn das Gericht eine Möglichkeit sieht, dem Botschafter die Erfüllung seiner Dienstpflichten ohne Vorzugsbehandlung zu gewährleisten, bitte sehr. Ich wage das zu bezweifeln. Ob sich der Botschafter in einer Schlange anstellen muss, entscheidet übrigens nicht das Gericht. Da haben sicherheitsrelevante Fragen des Personenschutzes Vorrang.

    Darüber hinaus halte ich mal fest, dass Sie von Ihrer unsinnigen Behauptung eines Verstoßes gegen das Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten Abstand genommen haben.

    • fse69
    • 29.03.2013 um 15:38 Uhr

    "......Sie wollen es einfach nicht verstehen, dabei kann es jeder beispielsweise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachlesen, wer im Ausland Schwierigkeiten hat, der kann sich zwecks Vermittlung eines Anwalts an den Botschafter oder die Botschaft wenden, aber weder wird der Botschafter als Anwalt selbst tätig, noch entsteht hieraus eine Sitzplatzgarantie...."

    Ihre Taktik der Nebelkerzen in allen Ehren: weder war hier die Rede davon, dass der Botschafter als "Anwalt tätig" wird, noch habe ich die Unmittelbarkeit eines Anspruchs auf einen Sitzplatz behauptet. Bleiben Sie also bitte redlich.

    Wenn das Gericht eine Möglichkeit sieht, dem Botschafter die Erfüllung seiner Dienstpflichten ohne Vorzugsbehandlung zu gewährleisten, bitte sehr. Ich wage das zu bezweifeln. Ob sich der Botschafter in einer Schlange anstellen muss, entscheidet übrigens nicht das Gericht. Da haben sicherheitsrelevante Fragen des Personenschutzes Vorrang.

    Darüber hinaus halte ich mal fest, dass Sie von Ihrer unsinnigen Behauptung eines Verstoßes gegen das Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten Abstand genommen haben.

  2. "[...]Acht NSU-Opfer seien türkische Staatsbürger ohne doppelte Staatsangehörigkeit gewesen, weshalb der türkische Staat in der Pflicht sei, sich um den Prozess zu kümmern.[...]"

    http://www.tagesspiegel.d...

    Die türkische Staatsbürgerschaft von acht Opfern rechtfertigt das Interesse des türkischen Staates und der türkischen Medien an diesem Prozess. Aus diesem Grunde nehme ich der Türkei und den türkischen Medien ihre Gefühlsausbrüche nicht übel. Dieses Verhalten ist in diesem Fall einfach richtig und absolut nachvollziehbar.

    Dennoch, das Gericht hat seine Entscheidung getroffen und ein Abweichen von dieser Entscheidung würde zu diesem Zeitpunkt als "Extrawurst" angesehen werden und die Unabhängigkeit deutscher Gerichte in Zweifel ziehen. Vielleicht können die deutschen Medien diese Entscheidung aber dennoch unterlaufen. Was sollte zum Beispiel die Bild Zeitung im Rahmen einer 'Kooperation' mit einer türkischen Zeitung davon abhalten eine Art "Austauschjournalist" aus der Türkei für die Bild Zeitung in die Verhandlung zu schicken? Dieser türkische Austauschjournalist wäre ja für die Bild Zeitung dort, wäre aber gleichzeitig dennoch ein türkischer (Austausch-) Journalist.

    Vielleicht könnte man ja auf diese Art und Weise die Situation retten.

    2 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Was sollte zum Beispiel die Bild Zeitung im Rahmen einer 'Kooperation' mit einer türkischen Zeitung davon abhalten eine Art "Austauschjournalist" aus der Türkei für die Bild Zeitung in die Verhandlung zu schicken? Dieser türkische Austauschjournalist wäre ja für die Bild Zeitung dort, wäre aber gleichzeitig dennoch ein türkischer (Austausch-) Journalist."

    Das geht nicht, da alle zugelassenen Medien alle ihre Mitarbeiter/innen namentlich akkreditieren mussten, auch die Vertretungen bei Krankheit oder sonstigen Terminproblemen.

    Spontaner "Platztausch" ist daher nicht möglich.

    Verzichtet eine Zeitung auf einen Platz, geht dieser automatisch an den/die Erste auf der Warteliste (usw.).

    "Was sollte zum Beispiel die Bild Zeitung im Rahmen einer 'Kooperation' mit einer türkischen Zeitung davon abhalten eine Art "Austauschjournalist" aus der Türkei für die Bild Zeitung in die Verhandlung zu schicken? Dieser türkische Austauschjournalist wäre ja für die Bild Zeitung dort, wäre aber gleichzeitig dennoch ein türkischer (Austausch-) Journalist."

    Das geht nicht, da alle zugelassenen Medien alle ihre Mitarbeiter/innen namentlich akkreditieren mussten, auch die Vertretungen bei Krankheit oder sonstigen Terminproblemen.

    Spontaner "Platztausch" ist daher nicht möglich.

    Verzichtet eine Zeitung auf einen Platz, geht dieser automatisch an den/die Erste auf der Warteliste (usw.).

  3. .... wie hier rücksichtslos auf Stimmung und der der Versuch gemacht werden, ein Gericht unter Druck zu setzen. Nach Ansicht des Herrn Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag ist die Türkei hier direkt betroffen. Warum hat es dann die Türkei unterlassen, als Nebenkläger aufzutreten?
    Wir haben in Deutschland eine unabhängige Justiz und das muss so bleiben. Die gegenwärtigen Einmischungen, Unterstellungen und Verleumdungen verhindern absolut, dass von Seiten des Gerichts Änderungen bei den Zulassungen vorgenommen werden.
    Ich fürchte Schlimmes für den 17. April. Es ist mit Krawallmachern zu rechnen, darunter auch Minister und Abgeordnete. Zumindest liegt der Verdacht nahe, wenn die in dem Artikel wiedergegebenen Aussagen zutreffen.

    14 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Ich fürchte Schlimmes für den 17. April. Es ist mit Krawallmachern zu rechnen, darunter auch Minister und Abgeordnete. Zumindest liegt der Verdacht nahe, wenn die in dem Artikel wiedergegebenen Aussagen zutreffen."

    Auch ohne demonstrierende Minister und Abgeordnete wird die Nacht vor dem ersten Prozesstag im Hinblick auf die Sicherheitssituation ein absoluter Alptraum werden.

    Da die wenigen Zuschauerplätze für die Öffentlichkeit auch streng nach Reihenfolge vergeben werden, werden dann wohl Neonazis und Mitarbeiter der türkischen Botschaft aufeinandertreffen, die für den Herrn Botschafter einen Platz in der Warteschlange sichern sollen. (Wobei ich den türkischen Botschaftsangehörigen Friedfertigkeit unterstelle, den Neonazis aber nicht.)

    Der Münchner Polizeipräsident ist nicht zu beneiden.

    "Ich fürchte Schlimmes für den 17. April. Es ist mit Krawallmachern zu rechnen, darunter auch Minister und Abgeordnete. Zumindest liegt der Verdacht nahe, wenn die in dem Artikel wiedergegebenen Aussagen zutreffen."

    Auch ohne demonstrierende Minister und Abgeordnete wird die Nacht vor dem ersten Prozesstag im Hinblick auf die Sicherheitssituation ein absoluter Alptraum werden.

    Da die wenigen Zuschauerplätze für die Öffentlichkeit auch streng nach Reihenfolge vergeben werden, werden dann wohl Neonazis und Mitarbeiter der türkischen Botschaft aufeinandertreffen, die für den Herrn Botschafter einen Platz in der Warteschlange sichern sollen. (Wobei ich den türkischen Botschaftsangehörigen Friedfertigkeit unterstelle, den Neonazis aber nicht.)

    Der Münchner Polizeipräsident ist nicht zu beneiden.

  4. "Was sollte zum Beispiel die Bild Zeitung im Rahmen einer 'Kooperation' mit einer türkischen Zeitung davon abhalten eine Art "Austauschjournalist" aus der Türkei für die Bild Zeitung in die Verhandlung zu schicken? Dieser türkische Austauschjournalist wäre ja für die Bild Zeitung dort, wäre aber gleichzeitig dennoch ein türkischer (Austausch-) Journalist."

    Das geht nicht, da alle zugelassenen Medien alle ihre Mitarbeiter/innen namentlich akkreditieren mussten, auch die Vertretungen bei Krankheit oder sonstigen Terminproblemen.

    Spontaner "Platztausch" ist daher nicht möglich.

    Verzichtet eine Zeitung auf einen Platz, geht dieser automatisch an den/die Erste auf der Warteliste (usw.).

    3 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Das ist bedauerlich. In dem Fall hoffe ich, dass die diversen Zeitungen zumindest einige Journalisten mit türkischen Wurzeln akkreditiert haben und diese zum Zug, bzw. zum Prozess kommen.

    Rechtlich wäre es durchaus möglich, wenn das Gericht es allen Medien ermöglichte einen zusätzlichen Journalsten akkreditieren zu lassen. Damit lieferte man keinen Revisionsgrund. Das derzeitige Verfahren ist eher geeignet einen Revisionsgrund zu liefern, da es Journalisten mit guten Kontakten zum Gericht und Insiderwissen bevorzugte, wodurch fast alle ausländischen Medien, die türkischen wie auf die internationalen Medien nicht zum Zuge kamen. Das Verfahren und die Sturheit des Gerichts sind eine Schande für ganz Deutschland.

    Das ist bedauerlich. In dem Fall hoffe ich, dass die diversen Zeitungen zumindest einige Journalisten mit türkischen Wurzeln akkreditiert haben und diese zum Zug, bzw. zum Prozess kommen.

    Rechtlich wäre es durchaus möglich, wenn das Gericht es allen Medien ermöglichte einen zusätzlichen Journalsten akkreditieren zu lassen. Damit lieferte man keinen Revisionsgrund. Das derzeitige Verfahren ist eher geeignet einen Revisionsgrund zu liefern, da es Journalisten mit guten Kontakten zum Gericht und Insiderwissen bevorzugte, wodurch fast alle ausländischen Medien, die türkischen wie auf die internationalen Medien nicht zum Zuge kamen. Das Verfahren und die Sturheit des Gerichts sind eine Schande für ganz Deutschland.

  5. "Spätenstens jetzt sollte das OLG München darüber nachdenken die exakten Zeiten der Akkreditierungsgesuche zu veröffentlichen. Es kursieren zwei verschiedene Versionen zur Bewerbung von Hürriyet und warum der Journalist Fuchs, der sein Gesuch um 08:59 versandte auf Platz 27 landete und das Nederlands Dagblad, dessen Bewerbung um 09:39 einging es auf Platz 22 schaffte, bedarf einer Erklärung."

    https://www.freitag.de/au...

    6 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Wer zu spät kommt,"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • fse69
    • 29.03.2013 um 15:47 Uhr

    Mal schauen, ob es hier für eine plausible Erklärung geben wird.

    In der Posteingangsstelle eines Gerichts arbeiten mehrere Justizbedienstete die Eingänge ab und legen sie dem zuständigen Richter über die Geschäftsstelle vor.

    Dabei kommt es aus unerfindlichen Gründen (Krankheit, Toilettenbesuch, Kaffeepause, Urlaubsvertretung pp.) zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten - ja sogar sich über mehrere Tage erstreckende Verzögerungen.

    Das befriedigt zwar Verschwörungstheoretiker nicht - die erfinden permanent nicht beweisbares - könnte aber so auch hier die Sache erklären. Die Eingänge werden natürlich nicht im minutengenauen Zeittakt vorgelegt, wie Sie sich das offenbar vorstellen. Im Übrigen kann der betreffende Journalist Widerspruch gegen den Justizverwaltungsakt einlegen.

    Wenn allgemein erwartet wird, dass die Richter des OLG München die Öffentlichkeit permanent über Banalitäten informieren sollen, findet die Hauptverhandlung am St. Nimmerleinstag statt.

    • fse69
    • 29.03.2013 um 15:47 Uhr

    Mal schauen, ob es hier für eine plausible Erklärung geben wird.

    In der Posteingangsstelle eines Gerichts arbeiten mehrere Justizbedienstete die Eingänge ab und legen sie dem zuständigen Richter über die Geschäftsstelle vor.

    Dabei kommt es aus unerfindlichen Gründen (Krankheit, Toilettenbesuch, Kaffeepause, Urlaubsvertretung pp.) zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten - ja sogar sich über mehrere Tage erstreckende Verzögerungen.

    Das befriedigt zwar Verschwörungstheoretiker nicht - die erfinden permanent nicht beweisbares - könnte aber so auch hier die Sache erklären. Die Eingänge werden natürlich nicht im minutengenauen Zeittakt vorgelegt, wie Sie sich das offenbar vorstellen. Im Übrigen kann der betreffende Journalist Widerspruch gegen den Justizverwaltungsakt einlegen.

    Wenn allgemein erwartet wird, dass die Richter des OLG München die Öffentlichkeit permanent über Banalitäten informieren sollen, findet die Hauptverhandlung am St. Nimmerleinstag statt.

  6. Seit der Gründung der Bundsrepublik Deuschland,
    haben alle im deuschen Bundestag vertretenen Parteien
    in Sorgfalt die Judikative geachtet.
    Wenn die Regierung der Türkei vorgibt einen rechtliche Anspruch zu haben,
    dann bitte auf dem Rechtsweg in Getalt einer Beschwerde vor dem Gericht
    und nicht so wie geschehen.

    5 Leser-Empfehlungen
  7. Das ist bedauerlich. In dem Fall hoffe ich, dass die diversen Zeitungen zumindest einige Journalisten mit türkischen Wurzeln akkreditiert haben und diese zum Zug, bzw. zum Prozess kommen.

    Antwort auf "Kein Platztausch"
    • coeval
    • 29.03.2013 um 15:33 Uhr

    Das Interesse der türkischen Öffentlichkeit an einem Platz in diesem Gericht ist absolut nachvollziehbar.
    Die Borniertheit und die Vorschriftenreiterei des Münchner Gerichts ist nicht akzeptabel.

    4 Leser-Empfehlungen

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service