NSU-Prozess: Türkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage
Der für Türken im Ausland zuständige Vizepremier verlangt, dass im NSU-Prozess auch türkische Medien Platz finden. Er wirft den Münchner Richtern Parteinahme vor.
© Daniel Naupold/dpa

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".
Die türkische Regierung hat das Münchener Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische Diplomaten und Medienvertreter beim Prozess gegen die Rechtsterror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund scharf kritisiert. Da acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten, sei die Türkei direkt betroffen, sagte der für die Auslandstürken zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen Verfahren nicht vertreten sein könne, "wo denn sonst?", fragte Bozdag.
Er zweifelte an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte Bozdag. "Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung gibt."
Die regierungsnahe Zeitung Today's Zaman argumentierte in eine ähnliche Richtung. Sie kommentierte in einem Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer "schützenden Haltung gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen" in Deutschland.
Der NSU hatte acht türkischstämmige Migranten, einen griechischen Einwanderer und eine Polizistin ermordet. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April beginnen. Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Die Richter gingen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei erhielten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze. Insgesamt sind 123 Medien akkreditiert. Medien ohne Sitzplatz dürfen nur in den Saal, wenn ein Reporter mit Sitzplatz nicht kommt. Das Gericht lehnte auch ab, dass Medien ihren festen Platz an türkische Zeitungen abgeben. Ebenso hält es eine Videoübertragung des Prozesses in einen anderen Raum des Gerichts für unzulässig.
Das Gericht reservierte unter Verweis auf die Strafprozessordnung auch dem türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, keinen festen Platz im Saal. Er muss sich jetzt wie alle anderen Besucher in die Warteschlange einreihen.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Trotz der Haltung der Münchner Richter wollen Botschafter Karlsioglu und auch führende Parlamentarier aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte, er hoffe noch immer auf die Unterstützung durch die deutschen Behörden.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Mittwoch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschlagen, um in künftigen Prozessen zu verhindern, dass Gerichte in ähnliche Zwangslagen kämen. "Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden", sagte sie.
Wenn das OLG eine Übertragung der Hauptverhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen abgelehnt habe, müsse man diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts respektieren. Politiker, die andere Lösungen forderten, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Gesetzesänderung einbringen.





Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/au
".... Antidemokrtisch und irgendwie total türkisch ....
ihr Kommentar...."
und irgendwie "typisch Deutsch", Ihr Kommentar. Und so problematisch die Verhältnisse in der Türkei selber auch sein mögen, ein Blick in den Spiegel täte Ihnen ganz gut: allein bei den drei spektakulärsten Fällen mit türkischen Opfern in den letzten zwei Jahrzehnten - Mölln, Solingen und NSU-Affäre - sind insgesamt 16 Türken oder Menschen türkischer Abstammung aus purem rassistischen Hass nachts im Schlaf abgefackelt oder erschossen worden (die Hälfte davon Frauen und Kinder).
Kritik an der Moderation richten Sie gerne an community@zeit.de. Danke, die Redaktion/au
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".... Antidemokrtisch und irgendwie total türkisch ....
ihr Kommentar...."
und irgendwie "typisch Deutsch", Ihr Kommentar. Und so problematisch die Verhältnisse in der Türkei selber auch sein mögen, ein Blick in den Spiegel täte Ihnen ganz gut: allein bei den drei spektakulärsten Fällen mit türkischen Opfern in den letzten zwei Jahrzehnten - Mölln, Solingen und NSU-Affäre - sind insgesamt 16 Türken oder Menschen türkischer Abstammung aus purem rassistischen Hass nachts im Schlaf abgefackelt oder erschossen worden (die Hälfte davon Frauen und Kinder).
Kritik an der Moderation richten Sie gerne an community@zeit.de. Danke, die Redaktion/au
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Man sollte dem Gericht wegen mangelnder Sensibilität bei der Amtsausübung den Prozess machen, also eine Aburteilung anstreben.
Aber wer darf das, wer ist befugt? Wahrscheinlich nur ein höheres Gericht.
... und das ist auch gut so!
Zitat: "Man sollte dem Gericht wegen mangelnder Sensibilität bei der Amtsausübung den Prozess machen, also eine Aburteilung anstreben. Aber wer darf das, wer ist befugt? Wahrscheinlich nur ein höheres Gericht."
Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit. Inhaltlich ist kein Politiker und auch kein anderes Gericht einem Richter gegenüber weisungsbefugt. Das ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaates. Die Richtigkeit des Urteils kann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht (in diesem Fall der BGH) überprüfen.
Diese Hetzjagd auf unsere Gerichte nimmt Formen an, die schockierend sind. Das sind Rückfälle in Zeiten, die ich zum Glück nicht miterlebt habe. Es würde vielen Foristen und auch der Redaktion gut anstehen, sich juristische Grundkenntnisse zu vergegenwärtigen, die wären sehr hilfreich für die Beurteilung.
Zum Artikel:
Die türkische Regierung fragt "wo denn sonst" - klare Antwort: nirgendwo! Eine Bevorzugung, insbesondere von Medien, hat in keinem Prozess dieses Landes Raum. Besonders geschützt sind von der Prozessordnung:
1.) Die Angeklagten
2.) Die Verletzten, also die zur Nebenklage berechtigten
Es wäre zu begrüßen, wenn türkische Medien im Saal Platz hätten, aber eine nach Gutdünken oder "Volksempfinden" sortierte Öffentlichkeit kann es in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht geben!
Genau! "Aburteilen" sollte man das Gericht, "wegen mangelnder Sensibilität bei der Amtsausübung" (StGB § sosundso, aber egal) und ins Umerziehungslager stecken.
Erdreistet es sich doch tatsächlich, dem Gerechtigkeitsempfinden aller Gerechten nicht Rechnung zu tragen, sondern spießig auf seinen althergebrachten Verfahrensgrundsätzen zu beharren.
Sonst noch Vorschläge?
Sollte der Prozeß nicht überhaupt besser an Richterin Barbara Salesch übertragen und live in SAT.1 oder RTL II übertragen werden? Mit Sonja Zietlow und Sonya Kraus als Kommentatorinnen?
Auch Sie haben das Problem nicht durchdrungen. Das Gericht (bzw genauer gesagt, die Verwaltung) hat die Entscheidung mit hoher Sensibilität und mit intelligenter Abwägung getroffen. Wenn, wie viele Foristen hier meinen, eine bestimmte Gruppe von Journalisten einen Sonderstatus eingeräumt bekommen hätten, dann könnte daraus nachher im Verfahren ein findiger Verteidiger einen Revisionsgrund konstruieren. Um dies zu vermeiden, um zu vermeiden, dass von Bevorteilung oder Benachteiligung gesprochen wird, hat das Gericht ein neutrales Verfahren (das zudem noch von der StPO vorgeschrieben wird) angewendet. Jegliche, darüber hinausgehende Sonderregelung könnte ein Revisionsgrund werden.
... und das ist auch gut so!
Zitat: "Man sollte dem Gericht wegen mangelnder Sensibilität bei der Amtsausübung den Prozess machen, also eine Aburteilung anstreben. Aber wer darf das, wer ist befugt? Wahrscheinlich nur ein höheres Gericht."
Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit. Inhaltlich ist kein Politiker und auch kein anderes Gericht einem Richter gegenüber weisungsbefugt. Das ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaates. Die Richtigkeit des Urteils kann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht (in diesem Fall der BGH) überprüfen.
Diese Hetzjagd auf unsere Gerichte nimmt Formen an, die schockierend sind. Das sind Rückfälle in Zeiten, die ich zum Glück nicht miterlebt habe. Es würde vielen Foristen und auch der Redaktion gut anstehen, sich juristische Grundkenntnisse zu vergegenwärtigen, die wären sehr hilfreich für die Beurteilung.
Zum Artikel:
Die türkische Regierung fragt "wo denn sonst" - klare Antwort: nirgendwo! Eine Bevorzugung, insbesondere von Medien, hat in keinem Prozess dieses Landes Raum. Besonders geschützt sind von der Prozessordnung:
1.) Die Angeklagten
2.) Die Verletzten, also die zur Nebenklage berechtigten
Es wäre zu begrüßen, wenn türkische Medien im Saal Platz hätten, aber eine nach Gutdünken oder "Volksempfinden" sortierte Öffentlichkeit kann es in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht geben!
Genau! "Aburteilen" sollte man das Gericht, "wegen mangelnder Sensibilität bei der Amtsausübung" (StGB § sosundso, aber egal) und ins Umerziehungslager stecken.
Erdreistet es sich doch tatsächlich, dem Gerechtigkeitsempfinden aller Gerechten nicht Rechnung zu tragen, sondern spießig auf seinen althergebrachten Verfahrensgrundsätzen zu beharren.
Sonst noch Vorschläge?
Sollte der Prozeß nicht überhaupt besser an Richterin Barbara Salesch übertragen und live in SAT.1 oder RTL II übertragen werden? Mit Sonja Zietlow und Sonya Kraus als Kommentatorinnen?
Auch Sie haben das Problem nicht durchdrungen. Das Gericht (bzw genauer gesagt, die Verwaltung) hat die Entscheidung mit hoher Sensibilität und mit intelligenter Abwägung getroffen. Wenn, wie viele Foristen hier meinen, eine bestimmte Gruppe von Journalisten einen Sonderstatus eingeräumt bekommen hätten, dann könnte daraus nachher im Verfahren ein findiger Verteidiger einen Revisionsgrund konstruieren. Um dies zu vermeiden, um zu vermeiden, dass von Bevorteilung oder Benachteiligung gesprochen wird, hat das Gericht ein neutrales Verfahren (das zudem noch von der StPO vorgeschrieben wird) angewendet. Jegliche, darüber hinausgehende Sonderregelung könnte ein Revisionsgrund werden.
...und die Türkei versteckt Kriminelle, die in Deutschland Straftaten begangenen. Beispielsweise den Totschläger von Jonny K.
Wenn interessiert also was die Türkei denkt? Ich denke ja auch, daß die Türkei keine Demokratie ist, interessiert auch keinen...
Entfernt. Bitte bleiben Sie beim konkreten Thema des Artikels. Die Redaktion/au
"...und die Türkei versteckt Kriminelle, die in Deutschland Straftaten begangenen. Beispielsweise den Totschläger von Jonny K."
Deutschland liefert auch keine Straftäter (Mörder!) aus, z. B. die Täter des Massakers in Italien, 2011 dort verurteil zu lebenslänglich.
(Vielleicht bleibt das Argument – verkürzt – im Zusammenhang mit dem o. g. Zitat, auf das es sich bezieht, diesmal ungelöscht.)
Entfernt. Bitte bleiben Sie beim konkreten Thema des Artikels. Die Redaktion/au
"...und die Türkei versteckt Kriminelle, die in Deutschland Straftaten begangenen. Beispielsweise den Totschläger von Jonny K."
Deutschland liefert auch keine Straftäter (Mörder!) aus, z. B. die Täter des Massakers in Italien, 2011 dort verurteil zu lebenslänglich.
(Vielleicht bleibt das Argument – verkürzt – im Zusammenhang mit dem o. g. Zitat, auf das es sich bezieht, diesmal ungelöscht.)
... kommen da hoch zu einem Prozeß gegen Jugendliche bei dem ALLE, auch türkische, Pressevertreter aus Fürsorge um das Wohl der Jugendlichen ausgeschlossen waren?
... darin, dass es bei vielen nicht nur an der Wertschätzung der Gewaltenteilung fehlt, sondern sie manchen offenbar völlig unbekannt ist.
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/au
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/au
Womit schlussendlich, wenn man es einmal nur an dieser Schlagzeile festmachen will, als erwiesen angesehen werden muss, dass das OLG München alles richtig gemacht hat.
Die Aussage, dass das mit dem Fall betraute deutsche Gericht wäre nicht neutral, ist der Gipfel des von türkischen Medien inszenierten und von türkischen Politikern verbal unterstützten Kesseltreibens zu Ungunsten der unabhängigen deutschen Justiz. Der Vorgang ist skandalös und sollte ein diplomatisches Nachspiel haben!
"...Die Aussage, dass das mit dem Fall betraute deutsche Gericht wäre nicht neutral, ist der Gipfel des von türkischen Medien inszenierten und von türkischen Politikern verbal unterstützten Kesseltreibens zu Ungunsten der unabhängigen deutschen Justiz. Der Vorgang ist skandalös und sollte ein diplomatisches Nachspiel haben!..."
Die Türkei hat sich erst gestern in dieser Angelegenheit offiziell zu Wort gemeldet. Die Empörung der letzten Tage ging von anständigen und gewissenhaften Deutschen selber aus.
Deutschland unterliegt mit Blick auf die Aufklärung der Ermordung von sechs türkischen Staatsangehörigen gegenüber der Türkei einer Erklärungspflicht.
Wenn nun jene Instanz, die ganz wesentlich mit der Aufklärung betraut ist, zunächst in einem beispiellosen diplomatischen Affront dem Botschafter der Türkei höhnisch-spöttisch über die Presse mitteilen lässt, dass er sich halt früh genug in die Schlange stellen möge, wenn er dem Prozess beiwohnen will, und im weiteren nun auch noch die freie Presseberichterstattung der Medien aus dem Herkunftsland der meisten Opfer mit bürokratischen Tricksereien massiv behindert wird, ist es nicht nur verständlich, sondern geradezu zwingend, dass die türkische Regierung sich zu Wort meldet.
dem Botschafter der Türkei höhnisch-spöttisch über die Presse mitteilen lässt"
Wenn Sie die Freundlichkeit besitzen würden, mir die "höhnisch-spöttische" Pressemitteilung im Volltext öffentlich zu machen, würde ich Ihre Behauptung, das OLG München hätte sich "höhnisch-spöttisch" eingelassen, gerne objektiv prüfen. Einstweilen und bis dahin jedoch wieder mein Verweis darauf, dass Ihnen anscheinend mehr daran gelegen scheint (!), hier explizit für türkische Interessen zu schreiben und dem OLG München ebenfalls die zweifelsfrei zu zustehende Neutralität abzusprechen bzw. diese zu unterminieren.
"...Die Aussage, dass das mit dem Fall betraute deutsche Gericht wäre nicht neutral, ist der Gipfel des von türkischen Medien inszenierten und von türkischen Politikern verbal unterstützten Kesseltreibens zu Ungunsten der unabhängigen deutschen Justiz. Der Vorgang ist skandalös und sollte ein diplomatisches Nachspiel haben!..."
Die Türkei hat sich erst gestern in dieser Angelegenheit offiziell zu Wort gemeldet. Die Empörung der letzten Tage ging von anständigen und gewissenhaften Deutschen selber aus.
Deutschland unterliegt mit Blick auf die Aufklärung der Ermordung von sechs türkischen Staatsangehörigen gegenüber der Türkei einer Erklärungspflicht.
Wenn nun jene Instanz, die ganz wesentlich mit der Aufklärung betraut ist, zunächst in einem beispiellosen diplomatischen Affront dem Botschafter der Türkei höhnisch-spöttisch über die Presse mitteilen lässt, dass er sich halt früh genug in die Schlange stellen möge, wenn er dem Prozess beiwohnen will, und im weiteren nun auch noch die freie Presseberichterstattung der Medien aus dem Herkunftsland der meisten Opfer mit bürokratischen Tricksereien massiv behindert wird, ist es nicht nur verständlich, sondern geradezu zwingend, dass die türkische Regierung sich zu Wort meldet.
dem Botschafter der Türkei höhnisch-spöttisch über die Presse mitteilen lässt"
Wenn Sie die Freundlichkeit besitzen würden, mir die "höhnisch-spöttische" Pressemitteilung im Volltext öffentlich zu machen, würde ich Ihre Behauptung, das OLG München hätte sich "höhnisch-spöttisch" eingelassen, gerne objektiv prüfen. Einstweilen und bis dahin jedoch wieder mein Verweis darauf, dass Ihnen anscheinend mehr daran gelegen scheint (!), hier explizit für türkische Interessen zu schreiben und dem OLG München ebenfalls die zweifelsfrei zu zustehende Neutralität abzusprechen bzw. diese zu unterminieren.
Gut, kann mir dann jemand erklären, warum es bei anderen Prozessen, wie bei Kachelmann, problemlos möglich war ausländische Medien Sitzplätze zu garantieren, aber bei diesem Fall NICHT?
Na, warum wohl! Geht hier ja schießlich um Nazis...
Das für den Kachelmann zuständige Gericht hat vor der Akkreditierung die Form derselben bekannt gemacht.
Das für den NSU-Prozess zuständige Gericht hat vor der Akkreditierung die Form derselben bekannt gemacht.
Wo ist der Unterschied?
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/au
Das für den Kachelmann zuständige Gericht hat vor der Akkreditierung die Form derselben bekannt gemacht.
Das für den NSU-Prozess zuständige Gericht hat vor der Akkreditierung die Form derselben bekannt gemacht.
Wo ist der Unterschied?
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".... Antidemokrtisch und irgendwie total türkisch ....
ihr Kommentar...."
und irgendwie "typisch Deutsch", Ihr Kommentar. Und so problematisch die Verhältnisse in der Türkei selber auch sein mögen, ein Blick in den Spiegel täte Ihnen ganz gut: allein bei den drei spektakulärsten Fällen mit türkischen Opfern in den letzten zwei Jahrzehnten - Mölln, Solingen und NSU-Affäre - sind insgesamt 16 Türken oder Menschen türkischer Abstammung aus purem rassistischen Hass nachts im Schlaf abgefackelt oder erschossen worden (die Hälfte davon Frauen und Kinder).
und gerade deswegen sollte man den prozess nach der strafprozessordnung führen, und keine sonderregelungen treffen. denn nur so kann man rechtsstaatlichkeit aufrecht erhalten. druck von der straße ist wirklich kontraproduktiv...
und gerade deswegen sollte man den prozess nach der strafprozessordnung führen, und keine sonderregelungen treffen. denn nur so kann man rechtsstaatlichkeit aufrecht erhalten. druck von der straße ist wirklich kontraproduktiv...
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