NSU-ProzessTürkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage

Der für Türken im Ausland zuständige Vizepremier verlangt, dass im NSU-Prozess auch türkische Medien Platz finden. Er wirft den Münchner Richtern Parteinahme vor.

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Regierung hat das Münchener Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische Diplomaten und Medienvertreter beim Prozess gegen die Rechtsterror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund scharf kritisiert. Da acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten, sei die Türkei direkt betroffen, sagte der für die Auslandstürken zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen Verfahren nicht vertreten sein könne, "wo denn sonst?", fragte Bozdag.

Er zweifelte an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte Bozdag. "Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung gibt."

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Die regierungsnahe Zeitung Today's Zaman argumentierte in eine ähnliche Richtung. Sie kommentierte in einem Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer "schützenden Haltung gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen" in Deutschland.

Der NSU hatte acht türkischstämmige Migranten, einen griechischen Einwanderer und eine Polizistin ermordet. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April beginnen. Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Die Richter gingen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei erhielten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze. Insgesamt sind 123 Medien akkreditiert. Medien ohne Sitzplatz dürfen nur in den Saal, wenn ein Reporter mit Sitzplatz nicht kommt. Das Gericht lehnte auch ab, dass Medien ihren festen Platz an türkische Zeitungen abgeben. Ebenso hält es eine Videoübertragung des Prozesses in einen anderen Raum des Gerichts für unzulässig.

Das Gericht reservierte unter Verweis auf die Strafprozessordnung auch dem türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, keinen festen Platz im Saal. Er muss sich jetzt wie alle anderen Besucher in die Warteschlange einreihen.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Trotz der Haltung der Münchner Richter wollen Botschafter Karlsioglu und auch führende Parlamentarier aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte, er hoffe noch immer auf die Unterstützung durch die deutschen Behörden.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Mittwoch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschlagen, um in künftigen Prozessen zu verhindern, dass Gerichte in ähnliche Zwangslagen kämen. "Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden", sagte sie.

Wenn das OLG eine Übertragung der Hauptverhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen abgelehnt habe, müsse man diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts respektieren. Politiker, die andere Lösungen forderten, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Gesetzesänderung einbringen.

Leser-Kommentare
  1. ... das Urteil gegen Tschäpe ist doch nur eine kleine Facette in diesem Fall. Auf was sich der berechtigte Zweifel an der Neutralität in der Hauptsache bezieht ist die Aufklärung des Falles insbesondere hinsichtlich der Verstrickungen deutschen Behörden und der Ermittlung des gesamten Umfeldes der NSU. Auf das was im Dunkeln bleibt und was nicht kann ein Gericht sehr wohl maximalen Einfluß ausüben - und trotzdem den Angeklagten "erwartungsgemäß" verurteilt.

    2 Leser-Empfehlungen
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    ... werden von türkischer Seite aus der Unterstellung abgeleitet, türkischen Journalisten sei gezielt der Zugang vereitelt worden. Und das ist ganz einfach Unsinn. Egal was man von dem Verfahren halten mag.

    ... werden von türkischer Seite aus der Unterstellung abgeleitet, türkischen Journalisten sei gezielt der Zugang vereitelt worden. Und das ist ganz einfach Unsinn. Egal was man von dem Verfahren halten mag.

  2. 26. @fse69

    "Aber selbstredend hat ein Botschafter grundsätzlich einen "Sonderstatus", was denn sonst?"

    Aber nicht in einem Gerichtssaal. Oder haben sie andere Informationen..

    21 Leser-Empfehlungen
  3. Wenn ich mir die national verblendeten Kommentare hüben wie drüben zu Gemüte führe wird mir schlecht.

    Das einzige was mich da noch ruhig schalfen lässt ist die Tatsche das ich weiss, wie leicht sich Kommentare und Kommentarempfehlungen manipulieren lassen.

    6 Leser-Empfehlungen
  4. Man sollte die Türkei solch krude Thesen ruhig verbreiten lassen. Nur einfach nicht hinhören und eventuelle Presseplätze streichen :-)

    5 Leser-Empfehlungen
  5. ... werden von türkischer Seite aus der Unterstellung abgeleitet, türkischen Journalisten sei gezielt der Zugang vereitelt worden. Und das ist ganz einfach Unsinn. Egal was man von dem Verfahren halten mag.

    27 Leser-Empfehlungen
    • teecap
    • 29.03.2013 um 13:10 Uhr

    vernichtete Unterlagen..., verschwundene Dateien..., unprofessionelle Vorgehensweise..., falsche Anschuldigungen...., vorurteilsbehaftete Datensammlung...,....

    Ist die deutsche Regierung wirklich an einer seriösen Aufklärung interessiert?

    Na dann zeigen Sie es, viel Zeit und Chanchen haben Sie nicht dafür.

    16 Leser-Empfehlungen
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    ..juckt in dem Fall keinen! Gewaltenteilung, unabhängiges Gerichte..

    Aber Hauptsache was geschrieben gell..

    ..juckt in dem Fall keinen! Gewaltenteilung, unabhängiges Gerichte..

    Aber Hauptsache was geschrieben gell..

  6. 31. Warum..

    ...gehen Sie eigentlich nicht auf den Inhalt des Artikels ein? Auf Seite 2 sind schöne Beispiele dafür gegeben wie es hätte anders laufen MÜSSEN.

    Was wirklich nervt ist die ständige Wiederholung des Vorwurfs "die Türken seien zu langsam gewesen". Inwiefern? Liegen Wochen, Tage, Stunden, Minuten oder vielleicht doch nur Sekunden zwischen Platz 50 und 68? Bitte bringen Sie Licht in diese Angelegenheit, damit ich den einzigen Grund der hier immer wieder genannt wird auch nachvollziehen kann.

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    Antwort auf "So langsam nervts echt"
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    Sie begehen hier leider den gleichen Fehler, wie derzeit nahezu alle Medien auch. Sie nehmen alte Verfahren und sagen: Weil es da ging, muss es hier auch gehen. Ja, in Mannheim und Oldenburg hat man andere Wege gewählt und ja, türkische Medien im Saal wären beim NSU-Prozess wünschenswert. Aber: Die Vorgehensweise in Mannheim und Oldenburg ist mitnichten absolut revisionsfest. Man hatte einfach nur Glück, dass niemand aus diesem Grund aktiv geworden ist ("Wo klein Kläger..."). Sie werden aber auf jeden Fall Juristen finden, die Ihnen sagen werden, dass beide Gerichte die Grundsätze der Öffentlichkeit durch eine gezielte Vorstrukturierung bei den Medien verletzt haben. Das heißt: Es gibt beim NSU-Prozess ein Risiko, dass irgendjemand ein Kontingent für türkische Medien als Verfahrensfehler auslegen könnte. Und es besteht die Möglichkeit, dass der BGH das Urteil dann tatsächlich wegen dieser Vorgehensweise aufhebt und alles neu verhandelt werden muss. Und dann bin ich mal auf die Reaktionen der Medien gespannt, die sich derzeit alle aufregen.
    Fazit: Die einzig wirklich total wasserdichten, auch höchstrichterlich abgesegneten Vorgehensweisen sind entweder das Windhund- oder das Losverfahren. Sprich: Das Gericht hat völlig richtig gehandelt, die Aufregung ist zwar emotional verständlich, aber schießt weit über das Ziel hinaus.

    Sie begehen hier leider den gleichen Fehler, wie derzeit nahezu alle Medien auch. Sie nehmen alte Verfahren und sagen: Weil es da ging, muss es hier auch gehen. Ja, in Mannheim und Oldenburg hat man andere Wege gewählt und ja, türkische Medien im Saal wären beim NSU-Prozess wünschenswert. Aber: Die Vorgehensweise in Mannheim und Oldenburg ist mitnichten absolut revisionsfest. Man hatte einfach nur Glück, dass niemand aus diesem Grund aktiv geworden ist ("Wo klein Kläger..."). Sie werden aber auf jeden Fall Juristen finden, die Ihnen sagen werden, dass beide Gerichte die Grundsätze der Öffentlichkeit durch eine gezielte Vorstrukturierung bei den Medien verletzt haben. Das heißt: Es gibt beim NSU-Prozess ein Risiko, dass irgendjemand ein Kontingent für türkische Medien als Verfahrensfehler auslegen könnte. Und es besteht die Möglichkeit, dass der BGH das Urteil dann tatsächlich wegen dieser Vorgehensweise aufhebt und alles neu verhandelt werden muss. Und dann bin ich mal auf die Reaktionen der Medien gespannt, die sich derzeit alle aufregen.
    Fazit: Die einzig wirklich total wasserdichten, auch höchstrichterlich abgesegneten Vorgehensweisen sind entweder das Windhund- oder das Losverfahren. Sprich: Das Gericht hat völlig richtig gehandelt, die Aufregung ist zwar emotional verständlich, aber schießt weit über das Ziel hinaus.

  7. 32. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf haltlose Unterstellungen. Danke, die Redaktion/au

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    ganz ein wenig informiert hätten, wüssten Sie, das Sie mit Ihrer Anschuldigung/Vermutung ganz weit daneben liegen!

    ganz ein wenig informiert hätten, wüssten Sie, das Sie mit Ihrer Anschuldigung/Vermutung ganz weit daneben liegen!

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