NSU-ProzessTürkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage

Der für Türken im Ausland zuständige Vizepremier verlangt, dass im NSU-Prozess auch türkische Medien Platz finden. Er wirft den Münchner Richtern Parteinahme vor.

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Regierung hat das Münchener Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische Diplomaten und Medienvertreter beim Prozess gegen die Rechtsterror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund scharf kritisiert. Da acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten, sei die Türkei direkt betroffen, sagte der für die Auslandstürken zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen Verfahren nicht vertreten sein könne, "wo denn sonst?", fragte Bozdag.

Er zweifelte an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte Bozdag. "Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung gibt."

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Die regierungsnahe Zeitung Today's Zaman argumentierte in eine ähnliche Richtung. Sie kommentierte in einem Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer "schützenden Haltung gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen" in Deutschland.

Der NSU hatte acht türkischstämmige Migranten, einen griechischen Einwanderer und eine Polizistin ermordet. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April beginnen. Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Die Richter gingen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei erhielten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze. Insgesamt sind 123 Medien akkreditiert. Medien ohne Sitzplatz dürfen nur in den Saal, wenn ein Reporter mit Sitzplatz nicht kommt. Das Gericht lehnte auch ab, dass Medien ihren festen Platz an türkische Zeitungen abgeben. Ebenso hält es eine Videoübertragung des Prozesses in einen anderen Raum des Gerichts für unzulässig.

Das Gericht reservierte unter Verweis auf die Strafprozessordnung auch dem türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, keinen festen Platz im Saal. Er muss sich jetzt wie alle anderen Besucher in die Warteschlange einreihen.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Trotz der Haltung der Münchner Richter wollen Botschafter Karlsioglu und auch führende Parlamentarier aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte, er hoffe noch immer auf die Unterstützung durch die deutschen Behörden.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Mittwoch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschlagen, um in künftigen Prozessen zu verhindern, dass Gerichte in ähnliche Zwangslagen kämen. "Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden", sagte sie.

Wenn das OLG eine Übertragung der Hauptverhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen abgelehnt habe, müsse man diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts respektieren. Politiker, die andere Lösungen forderten, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Gesetzesänderung einbringen.

Leser-Kommentare
  1. Der Staat beansprucht das Gewaltmonopol für sich alleine, die dazu gehörende Rechtsprechung inclusive und das ist gut so, denn es war einmal, da wurde Recht auf offener Straße gesprochen, von Todesschwadronen.
    Doch was ist in diesem Fall auf staatlicher Seite geschehen? Es wurde falsch ermittelt, es wurden sehr spät, sehr viele wichtige Unterlagen beseitigt, geschreddert etzetera, es kam auch eine Staatsbedienstete unter höchst mysteriösen und bisher nicht eindeutig geklärten Umständen ums Leben (die in Heilbronn ermorderte Polizistin) und jetzt soll nicht nur die türkische, sondern die gesamte Weltpresse ( BBC, CNN) von der juristischen Aufarbeitung ausgesperrt werden? Wo waren die Prinzipienreiter als Haufenweise Akten vernichtet worden sind, oder sind die gesamten Nachrichtendienste extra-staatliche Organisationen?

    3 Leser-Empfehlungen
  2. "Die wäre gewesen? Ich bin gespannt."

    Ich wiederhole mich ungern. Lesen Sie meinen ersten Beitrag.

    "Pauschalisierung und weitere Unterstellung sonst nichts."

    Nein, keine Pauschalierung. Und die ich Ihnen auch vorher nichts unterstellte, sondern Sie zitierte, auch keine "weitere Unterstellung".

    "So wie sie den Menschen latente Ausländerfeindlichkeit vorwerfen sind sie selbst voreingenommen."

    Beleg? Und "den" Menschen habe ich schon gar nichts unterstellt.

    "Zudem nicht in der Lage zu differenzieren."

    Beleg? Oder dient es einfach so mal der pauschalen Unterstellung intellektueller Defizite bei jemandem, der eine andere Meinung als Sie vertritt? Na gut, Sie koennen es halt nicht nur "faekal", sondern auch "differenziert".

    "Artikulieren sie doch einfach mal ganz frei was sie erwarten."

    Z.B. eine Diskussion in der Sie andere Meinungen nicht mit Ausdruecken wie "braune Scheisse" und mit Unterstellungen intellektueller Defizite bei Andersdenkenden und -argumentierenden bedenken. Ich gebe zu, vielleicht erwarte ich da zu viel.

    Zu Ihnen ist alles gesagt. Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass ich mich nunmehr interessanteren Beitraegen zuwende.

    Antwort auf "[...]"
    • fse69
    • 29.03.2013 um 17:31 Uhr

    "...eher wieder die unterschiede zwischen deutschen und deutschen hervorhebt. ..."

    ... aber sechs der acht waren nicht nur türkischstämmig, sie waren auch ganz offiziell türkische Staatsangehörige.

    3 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "ich beziehe mich..."
  3. 260. Fakten

    7."es ist auch keine benachteiligung wenn alle gleich behandelt werden. ... also wenn sie nur türkische wurzeln haben, sind es doch deutsche "

    nein,es ist keine Benachteiligung,wenn alle gleich behandelt,dennoch sind es immer die gleichen die jammern.

    Außerdem kann man gut studieren,wie die Realität aussieht,nämlich Unmenge Türken in der EU.(egal was für einen Paß sie haben,sie fühlen sich als Türken und wollen und werden Türken bleiben)

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "ja und ...?"
  4. http://www.justiz.bayern....

    Seite 6 '...eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens bis spätestens Donnerstag, den 14. März 2013 bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts München (pressestelle@olg-m.bayern.de; Fax-Nr. +49(89)55975176) zu akkreditieren.'

    Beides war zulässig, Email und Fax.

    Darüber hinaus von Interesse, ebenfalls auf Seite 6 'Akkreditierungsgesuche, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die hiernach zulässigen Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei Mehrfachbenennungen zunächst außer Betracht bleiben.
    Über die Zulassungen entscheidet der Vorsitzende des 6. Strafsenats ***nach vollständigem Eingang*** der Akkreditierungsgesuche.' (***Hervorhebung von mir)

    Mit anderen Worten: es war für nicht mit der (üblichen?) Praxis am OLG München vertrauten Medien nicht ersichtlich, daß das Windhund-Verfahren Anwendung finden könnte. Sondern es wurde der Eindruck erweckt, die Entscheidung über die Sitzvergabe würde erst nach vollständigem Eingang aller Gesuche bis 14.3.2013 23h59 getroffen.

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  5. ... Aushang, Internet, Mail-Listen? Zeitrahmen? Fristen? Vorbedingungen?) nicht klar sind, kann man hier so ziemlich alles begründen.

    Nach Bauchgefühl begründen, und das kosten Politik, Medien (und hier auch Kommentatoren) bis an die Grenze zur Verschwörungstheorien aus. Leider war und ist nichts anderes von diesem Prozess zu erwarten.

    Dass allerdings auch die Justiz schon bei der Auswahl der zugelassenen Prozessbeobachter nicht absolut zweifelsfrei unparteiisch bleibt, ist bedenklich.

    Aktuell ist noch nicht einmal mehr die vollständige Sicherheitsverfügung zum Prozess öffentlich (http://www.justiz.bayern....).

    So kann nur noch jemand, der vorher ein "berechtigtes Interesse" bei der Justizpressestelle der OLG München nachweist, erfahren, welche Medienvertreter überhaupt gemeldet sind.

    Den Gerüchten nach sollen es im Kreis der erlauchten 50 ja wohl 7 ÖR-Sender, 1 Münchner Lokalradio, die "Bild", ... aber weder eine türkische Zeitung, noch BBC noch CNN.

    Dass man die (internationale) Medienpräsenz bei einem Prozess auch anders reglementieren kann, ist im Artikel aufgeführt.

    Kai Hamann

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  6. ...steht fest, und das Thema ist sogar bei sueddeutsche und taz auf den hinteren Rängen gelandet, also, je eher man sich mit der Lage anfreundet, , und sich auf den Inhalt des Prozesses konzentriert, umso besser, und umso weniger Aufregung.

    5 Leser-Empfehlungen
  7. 264. [...]

    Entfernt. Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgangston. Danke, die Redaktion/sam

    Eine Leser-Empfehlung

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