NSU-Prozess: Türkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage
Der für Türken im Ausland zuständige Vizepremier verlangt, dass im NSU-Prozess auch türkische Medien Platz finden. Er wirft den Münchner Richtern Parteinahme vor.
© Daniel Naupold/dpa

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".
Die türkische Regierung hat das Münchener Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische Diplomaten und Medienvertreter beim Prozess gegen die Rechtsterror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund scharf kritisiert. Da acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten, sei die Türkei direkt betroffen, sagte der für die Auslandstürken zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen Verfahren nicht vertreten sein könne, "wo denn sonst?", fragte Bozdag.
Er zweifelte an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte Bozdag. "Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung gibt."
Die regierungsnahe Zeitung Today's Zaman argumentierte in eine ähnliche Richtung. Sie kommentierte in einem Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer "schützenden Haltung gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen" in Deutschland.
Der NSU hatte acht türkischstämmige Migranten, einen griechischen Einwanderer und eine Polizistin ermordet. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April beginnen. Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Die Richter gingen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei erhielten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze. Insgesamt sind 123 Medien akkreditiert. Medien ohne Sitzplatz dürfen nur in den Saal, wenn ein Reporter mit Sitzplatz nicht kommt. Das Gericht lehnte auch ab, dass Medien ihren festen Platz an türkische Zeitungen abgeben. Ebenso hält es eine Videoübertragung des Prozesses in einen anderen Raum des Gerichts für unzulässig.
Das Gericht reservierte unter Verweis auf die Strafprozessordnung auch dem türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, keinen festen Platz im Saal. Er muss sich jetzt wie alle anderen Besucher in die Warteschlange einreihen.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Trotz der Haltung der Münchner Richter wollen Botschafter Karlsioglu und auch führende Parlamentarier aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte, er hoffe noch immer auf die Unterstützung durch die deutschen Behörden.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Mittwoch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschlagen, um in künftigen Prozessen zu verhindern, dass Gerichte in ähnliche Zwangslagen kämen. "Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden", sagte sie.
Wenn das OLG eine Übertragung der Hauptverhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen abgelehnt habe, müsse man diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts respektieren. Politiker, die andere Lösungen forderten, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Gesetzesänderung einbringen.





Die im Forum zum Teil angestellten Vergleiche mit den Vorgehensweisen bei Prozessen in der Türkei sind überflüssig und dienen nur den Falschen.
Was die meines Erachtens nur politisch motivierten Angriffe aus der Türkei angeht sollte man diese ignorieren. Eine unabhängige Justiz ist die Basis einer funktionierenden Demokratie, das ist und bleibt ein Fakt, trotz eventueller einzelner Schwächen einzelner Personen in diesem System.
Es handelt sich um ein Strafverfahren.mit seiner Prozessordnung in Deutschland. Punkt !
DIe Unterstellung der Türkei (also die türkische Regierung) das Gericht wäre nicht neutral im Hinblick auf die Anklage ist für mich ein diplomatischer Affront ohnegleichen. Das geht eindeutig zu weit.
Man kann natürlich über verschiedene Vergabemodalitäten diskutieren, keine Frage. Aber daran die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz festzumachen ist schlicht und einfach inakzeptabel. Das muss klar und deutlich auch nach außen so klar gemacht werden !!
Ein neutrales Gerichtsverfahren kann nur gesichert sein wenn alle politischen Einflussnahmen ausgeschlossen werden, egal welcher Couleur und Interessensseite. Emotionen sind zwar durchaus verständlich, insbesondere bei diesem Prozess, aber konterkarieren eine korrekte Arbeit der Justiz. Man sollte diese seine Arbeit machen lassen und währendessen aufmerksam verfolgen.
Es geht in diesem Prozess nähmlich auch um eine Aufarbeitung der gemachten Fehler seitens der Regierungen und Institutionen !
Entfernt. Bitte bleiben Sie beim konkreten Thema des Artikels. Danke, die Redaktion/au
"...Formalien dürfen nicht wichtiger als der Prozessinhalt sein, eigentlich ganz logisch. Logik darf gerade in der Rechtswissenschaft nicht aufhören...."
... bilden eine dialektische Einheit, die man gerade im Recht nicht trennen kann. Sie gehen der argumentativen Schutzbehauptung des Gerichtes auf den Leim, wenn Sie deren behauptete Dichothomie - das entweder-oder - zwischen Form und Inhalt indirekt anerkennen. Der Punkt ist, dass es - entgegen der Behauptung des Gerichtes - auch unter formalen Gesichtspunkten völlig bedenkenlos andere Kriterien und Vorgaben hätte wählen können. Man WOLLTE nicht.
Zwar steht das Gericht hinsichtlich einer formal nicht zu beanstandenden Präferenz zunächst einmal nicht in einer Rechtfertigungspflicht, allerdings hat es den Rechtfertigungsdiskurs selber angenommen. Und was es in diesem Rahmen vorgebracht hat, waren vollkommen unglaubwürdige Schutzbehauptungen. Zum einen, als man schlicht die Unwahrheit verbreitet hat, in dem behauptet wurde, dass die einzige Alternative ein Losverfahren gewesen sei, zum anderen durch das universelle Allzweckalibi und Schreckgespenst "Revisionsgrund", das, einmal aufgeschnappt, völlig unhinterfragt ins Standardrepertoire der selbsternannten (tatsächlichen oder vorgeblichen) Verteidiger von "Recht, Gesetz und Gewaltenteilung" eingegangen ist.
Hubers Halbwahrheiten hinsichtlich aller goldenen Brücken, die man ihm gebaut hat - bspw. mit Blick auf die "technische Doppelung" des Gerichtssaales - tun ihr übriges.
"...Sollte diese Nachricht stimmen, hoffe ich zugunsten von Herrn Huber, dass eine solche (falsche) Entscheidung einzig und allein durch SIcherheitserwägungen motiviert ist (Gefährdung des Botschafters im Außenbereich des Gerichts bei "normalem" Schlangestehen).
..."
Was hier selbst gestandene Volljuristen nicht kapieren wollen: Die Vorzugsbehandlung eines Botschafters - und zwar egal welchen Landes - lässt sich IMMER als Erfordernis diverser völkerrechtlich verbindlicher Normen juristisch sauber rechtfertigen. Auch Sicherheitserwägungen fallen übrigens darunter.
"Missachtung" kann man auch einem Diplomaten aufdrücken, also kann sich seine Exzellenz auch ganz schnell wieder vor der Tür wiederfinden bzw. er wird rausbegleitet.
"Missachtung" kann man auch einem Diplomaten aufdrücken, also kann sich seine Exzellenz auch ganz schnell wieder vor der Tür wiederfinden bzw. er wird rausbegleitet.
Sie sollten Ihre Diskusionsskultur einmal überdenken und Unterstellungen unterlassen. Ich kann keine Hinweis auf eine Verharmlosung oder gar den Versuch einer "Lächerlichmachung" der Morde in meinen Kommentaren finden. Es liegt mir auch fern. Ich habe lediglich die Aufregung um das zweifelsfrei rechtmäßige Akkreditierungsverfahren als m.M.n. lächerlich bezeichnet. Dabei bleibe ich und wie schon gepostet, ist es nach dem Grundgestz jedem gestattet, anderer Meinung zu sein. Können Sie das mit Ihrem Intellekt nicht erfassen oder wollen Sie nicht ?
"Missachtung" kann man auch einem Diplomaten aufdrücken, also kann sich seine Exzellenz auch ganz schnell wieder vor der Tür wiederfinden bzw. er wird rausbegleitet.
... ist ein in hohem Maße vernünftiger und zivilisierter Mensch, gilt im internationalen Diplomatenbetrieb über alle Grenzen hinweg als außergewöhnliche Persönlichkeit, machen Sie sich um den mal keine Sorgen.
Ich finde das vollkommen korrekt, dass in der Türkei große Empörung darüber herrscht. Stellen Sie sich vor ein Türke hätte in der Türkei 10 Deutsche ermordet und die deutsche Presse wird vom Prozess ausgeschlossen.
Ich glaube die Empörung wäre hier nicht gerade niedrig. Diese Sturschaltung des Münchener Gerichtes...dazu fällt mir nichts ein. Einfach nur ein Armutszeugnis für dieses Land bzw. Bundesland.
"Kein Sonderstatus für die Türkei"
- Ja, aber wenn Deutsche in einem asiatischen Land an Naturkatastrophen wird immer erwähnt "Unter den Toten waren 3 Deutsche". Das ist normal, wir fühlen uns verbunden mit denen. Wenn die Nachrichten die Namen der beispielsweise 2 anderen Toten aufzählen, Jao Lee Son und Bin Ki Mai (Natürlich keine echte Namen, soll nicht rassistisch wirken), würden wir das als unnötig empfinden. Denkt mal darüber nach wieso.
"In der Türkei würden die das auch nicht machen"
- Naja, das kann ich nicht beurteilen. Aber was sollen diese Maßstäbe immer? Argumente a la "In Saudi-Arabien sprengen die auch Kirchen in die Luft, warum tun wir das nicht mit Moscheen" oder "Im Iran dürfen Deutsche sich nicht negativ über das Land äußern, warum dürfen das iranische Migranten in Deutschland".
Einfach albern. Wenn man sich als Maßstab Saudi-Arabien und Nordkorea nimmt, dann kann man demjenigen auch nicht mehr weiter helfen.
... ist ein in hohem Maße vernünftiger und zivilisierter Mensch, gilt im internationalen Diplomatenbetrieb über alle Grenzen hinweg als außergewöhnliche Persönlichkeit, machen Sie sich um den mal keine Sorgen.
Ich finde das vollkommen korrekt, dass in der Türkei große Empörung darüber herrscht. Stellen Sie sich vor ein Türke hätte in der Türkei 10 Deutsche ermordet und die deutsche Presse wird vom Prozess ausgeschlossen.
Ich glaube die Empörung wäre hier nicht gerade niedrig. Diese Sturschaltung des Münchener Gerichtes...dazu fällt mir nichts ein. Einfach nur ein Armutszeugnis für dieses Land bzw. Bundesland.
"Kein Sonderstatus für die Türkei"
- Ja, aber wenn Deutsche in einem asiatischen Land an Naturkatastrophen wird immer erwähnt "Unter den Toten waren 3 Deutsche". Das ist normal, wir fühlen uns verbunden mit denen. Wenn die Nachrichten die Namen der beispielsweise 2 anderen Toten aufzählen, Jao Lee Son und Bin Ki Mai (Natürlich keine echte Namen, soll nicht rassistisch wirken), würden wir das als unnötig empfinden. Denkt mal darüber nach wieso.
"In der Türkei würden die das auch nicht machen"
- Naja, das kann ich nicht beurteilen. Aber was sollen diese Maßstäbe immer? Argumente a la "In Saudi-Arabien sprengen die auch Kirchen in die Luft, warum tun wir das nicht mit Moscheen" oder "Im Iran dürfen Deutsche sich nicht negativ über das Land äußern, warum dürfen das iranische Migranten in Deutschland".
Einfach albern. Wenn man sich als Maßstab Saudi-Arabien und Nordkorea nimmt, dann kann man demjenigen auch nicht mehr weiter helfen.
entsteht eben Eindruck, dass die Richter froh über die Eingangsstempel sind.
"so wie das Gericht sich aufführt entsteht eben Eindruck, dass die Richter froh über die Eingangsstempel sind."
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Dürfen sie das denn nicht?
"so wie das Gericht sich aufführt entsteht eben Eindruck, dass die Richter froh über die Eingangsstempel sind."
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Dürfen sie das denn nicht?
... ist ein in hohem Maße vernünftiger und zivilisierter Mensch, gilt im internationalen Diplomatenbetrieb über alle Grenzen hinweg als außergewöhnliche Persönlichkeit, machen Sie sich um den mal keine Sorgen.
Wenn er sich dort irgendwie "ungebührlich" benimmt kann es ein sehr kurzer Weg nach draußen werden.
Auch um Ihre Betonung seines Status, etc. ein wenig zu dämpfen.
Der Botschater und die anderen Herrschaften aus der Türkei sind Zuschauer und nicht mehr.
Da kommen sie auch mit dem WÜD nicht weiter.
Wenn er sich dort irgendwie "ungebührlich" benimmt kann es ein sehr kurzer Weg nach draußen werden.
Auch um Ihre Betonung seines Status, etc. ein wenig zu dämpfen.
Der Botschater und die anderen Herrschaften aus der Türkei sind Zuschauer und nicht mehr.
Da kommen sie auch mit dem WÜD nicht weiter.
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