NSU-ProzessTürkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage

Der für Türken im Ausland zuständige Vizepremier verlangt, dass im NSU-Prozess auch türkische Medien Platz finden. Er wirft den Münchner Richtern Parteinahme vor.

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Regierung hat das Münchener Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische Diplomaten und Medienvertreter beim Prozess gegen die Rechtsterror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund scharf kritisiert. Da acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten, sei die Türkei direkt betroffen, sagte der für die Auslandstürken zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen Verfahren nicht vertreten sein könne, "wo denn sonst?", fragte Bozdag.

Er zweifelte an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte Bozdag. "Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung gibt."

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Die regierungsnahe Zeitung Today's Zaman argumentierte in eine ähnliche Richtung. Sie kommentierte in einem Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer "schützenden Haltung gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen" in Deutschland.

Der NSU hatte acht türkischstämmige Migranten, einen griechischen Einwanderer und eine Polizistin ermordet. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April beginnen. Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Die Richter gingen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei erhielten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze. Insgesamt sind 123 Medien akkreditiert. Medien ohne Sitzplatz dürfen nur in den Saal, wenn ein Reporter mit Sitzplatz nicht kommt. Das Gericht lehnte auch ab, dass Medien ihren festen Platz an türkische Zeitungen abgeben. Ebenso hält es eine Videoübertragung des Prozesses in einen anderen Raum des Gerichts für unzulässig.

Das Gericht reservierte unter Verweis auf die Strafprozessordnung auch dem türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, keinen festen Platz im Saal. Er muss sich jetzt wie alle anderen Besucher in die Warteschlange einreihen.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Trotz der Haltung der Münchner Richter wollen Botschafter Karlsioglu und auch führende Parlamentarier aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte, er hoffe noch immer auf die Unterstützung durch die deutschen Behörden.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Mittwoch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschlagen, um in künftigen Prozessen zu verhindern, dass Gerichte in ähnliche Zwangslagen kämen. "Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden", sagte sie.

Wenn das OLG eine Übertragung der Hauptverhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen abgelehnt habe, müsse man diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts respektieren. Politiker, die andere Lösungen forderten, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Gesetzesänderung einbringen.

Leser-Kommentare
    • fse69
    • 30.03.2013 um 11:04 Uhr

    "...Um die "objektiv Herangehenden" der diesbezüglichen Diskussion einerseits nicht "anzufeinden", andererseits seine Kritik an den Äußerungen türkischer Regierungsvertreter zu formulieren, ist es vielleicht gestattet, zu den geäußerten Anwürfen an die Unparteilichkeit des Gerichts - und damit der deutschen Justiz - von Seiten des Vize-Ministerpräsidenten der Türkei Bekir Bozdag zu äußern:..."

    ... eine recht schmerzliche Erkenntnis, aber gerade die gesamte Causa NSU ist nicht gerade der günstigste Anlass, um vom (noch dazu unmittelbar betroffenen) Ausland bedingungsloses Vertrauen in die Integrität deutscher Rechtsstaatlichkeit einzufordern.

    Es hätte das Gericht nichts gekostet, wenn es seine legalen Ermessensspielräume im Sinne eines positiven Begleiteffektes auch als vertrauensbildende Maßnahme verstanden hätte, statt selbige dazu zu nutzen, um mit dem überflüssigen, weil vorher von niemandem offen in Frage gestellten Bestreben, die eigene Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit just dadurch demonstrieren zu wollen, in dem man insbesondere die Türken gezielt und wiederholt vor den Kopf stößt.

    Man kann sich gegen Bozdags Vorwürfe in der Sache verwahren, allerdings ist es weder gerechtfertigt, noch sonderlich glaubwürdig, sich angesichts der Vorgeschichte und dem fortgesetzt an den Tag gelegten Verhaltens- und Entscheidungsmustern des Gerichtes über derartige Vorwürfe aus dem Ausland skandalisierend zu empören.

    4 Leser-Empfehlungen
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    "Achtung: was ich Ihnen jetzt zu sagen habe, ist vielleicht eine recht schmerzliche Erkenntnis, aber gerade die gesamte Causa NSU ist nicht gerade der günstigste Anlass, um vom (noch dazu unmittelbar betroffenen) Ausland bedingungsloses Vertrauen in die Integrität deutscher Rechtsstaatlichkeit einzufordern."

    Was ich Ihnen dazu zu sagen habe, bezüglich "Erkenntnis" (auch wenn es Sie vielleicht schmerzt): Ich halte das "Ausland" bezüglich der Einschätzung deutscher Rechtsstaatlichkeit und juristischer Redlichkeit selbst in diesem Fall nicht für "unmittelbar" betroffen.
    Zu den Motiven äußere ich mich nicht.

    "Achtung: was ich Ihnen jetzt zu sagen habe, ist vielleicht eine recht schmerzliche Erkenntnis, aber gerade die gesamte Causa NSU ist nicht gerade der günstigste Anlass, um vom (noch dazu unmittelbar betroffenen) Ausland bedingungsloses Vertrauen in die Integrität deutscher Rechtsstaatlichkeit einzufordern."

    Was ich Ihnen dazu zu sagen habe, bezüglich "Erkenntnis" (auch wenn es Sie vielleicht schmerzt): Ich halte das "Ausland" bezüglich der Einschätzung deutscher Rechtsstaatlichkeit und juristischer Redlichkeit selbst in diesem Fall nicht für "unmittelbar" betroffen.
    Zu den Motiven äußere ich mich nicht.

  1. "nein dürfen sie nicht sonst gäbe es einen revisionsgrund, das sollten doch gerade sie wissen!"
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    "Froh sein" ist ein Revisionsgrund? Ich fürchte da vertun Sie sich.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Wenn das alles ist"
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    und wenn die Richter erst alle Akkreditierungsanträge eingehen lassen,
    sich anschließend wie Schneekönige freuen, dass alle Reporter aus der Türkei "zu Spät" abgeschickt haben,
    dann würde ich als Nebenkläger einen Befangenheitsantrag stellen.

    Das mit dem Freuen ist natürlich eine Unterstellung.

    Aber so stur wie die Richter auf ihrer Entscheidung beharren und die Alternativen ablehnen, müssen die sich das vorwerfen lassen.

    und wenn die Richter erst alle Akkreditierungsanträge eingehen lassen,
    sich anschließend wie Schneekönige freuen, dass alle Reporter aus der Türkei "zu Spät" abgeschickt haben,
    dann würde ich als Nebenkläger einen Befangenheitsantrag stellen.

    Das mit dem Freuen ist natürlich eine Unterstellung.

    Aber so stur wie die Richter auf ihrer Entscheidung beharren und die Alternativen ablehnen, müssen die sich das vorwerfen lassen.

    • fse69
    • 30.03.2013 um 11:13 Uhr

    "...Auch um Ihre Betonung seines Status, etc. ein wenig zu dämpfen.
    Der Botschater und die anderen Herrschaften aus der Türkei sind Zuschauer und nicht mehr. Da kommen sie auch mit dem WÜD nicht weiter...."

    .... Wickies Lederbeutel war prall gefüllt mit glänzenden Münzen. "Damit kannst Du ein Pferd samt Wagen und Rotkohl kaufen.", sagte Snorre. "Aber was willst Du mit so viel Rotkohl?" - "Keine Ahnung", sagte Wickie. "Den Rotkohl hast Du Dir ausgedacht."...

    3 Leser-Empfehlungen
  2. auf Ihren Beitrag

    Antwort auf "nein dürfen sie nicht"
  3. 405. Und wer

    sollte diese Revision einlegen? Hürriyet?

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "nein dürfen sie nicht"
    • mick08
    • 30.03.2013 um 11:20 Uhr

    das ist genau der Punkt. Es wäre gegangen nach geltendem Recht, ohne die Revision zu gefährden, türkischen Presseleuten Plätze zu reservieren. Das OLG hat sich sogar mit der Vergabe von Presseplätzen an ausländische Presse beschäftigt - wie beim Fall Kachelmann, wo 10 Presseplätze reserviert wurden – und wollte eben bewusst nicht der ausländischen / türkischen Presse einen Sitzplatz zusichern. Die Kritik die nun seit einer Woche anhält ist daher völlig berechtigt: den Richtern fehlte bisher es an Empathie, Fingerspitzengefühl, Sensibilität und auch moralisch haben sie versagt, wenn man den Gesamtkomplex bisherigen Versagens der Staatsgewalten berücksichtigt. Die Kritik sollte und wird hoffentlich nicht abnehmen und das OLG wird hoffentlich doch noch einlenken.

    »Strafrechtsprofessor Volk kritisierte das "Wer-zuerst-kommt-Prinzip" bei der Zuteilung als ungerecht. Es sei unrealistisch zu glauben, dass ausländische Medien die gleichen Chancen hatten wie lokale Reporter mit vermutlich deutlich besseren Kontakten zum Gericht, sagte er dem SPIEGEL. Das Gericht hätte bei dem international beachteten Verfahren Regelungen für einen Ausnahmefall finden können, sagte auch Hassemer. Der Presserechtler Gernot Lehr schlug vor, für deutsche, türkische und sonstige ausländische Medien getrennte Körbe zu bilden und aus jedem Korb eine bestimmte Zahl auszuwählen.«

    http://www.spiegel.de/pol...

    5 Leser-Empfehlungen
    • mick08
    • 30.03.2013 um 11:32 Uhr

    der offensichtlich beim Zeit Online Lesepublikum Beifall findet. Diese dumpfe Unreflektiert eines sich als intellektuell verstehenden Leserschaft finde ich ziemlich erschrecken.

    »Strafrechtsprofessor Volk kritisierte das "Wer-zuerst-kommt-Prinzip" bei der Zuteilung als ungerecht. Es sei unrealistisch zu glauben, dass ausländische Medien die gleichen Chancen hatten wie lokale Reporter mit vermutlich deutlich besseren Kontakten zum Gericht, sagte er dem SPIEGEL. Das Gericht hätte bei dem international beachteten Verfahren Regelungen für einen Ausnahmefall finden können, sagte auch Hassemer. «

    Auch einer Übertragung in einen anderen Raum steht rechtlich nichts im Wege. Alle Argumente, die bisher die unsensible Entscheidung des OLG und deren stur-starre Haltung verteidigen haben sich in Luft aufgelöst.

    » Das geltende Recht lasse eine solche Übertragung "sehr wohl zu, wenn im zweiten Saal die gleichen Bedingungen erfüllt sind wie im Sitzungssaal".

    Profitieren würden davon zahlreiche Journalisten und Medienvertreter, die keinen reservierten Platz im Gerichtssaal erhalten haben. Unter ihnen ist auch der türkische Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu.«

    http://www.spiegel.de/pol...

    3 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Wer zu spät kommt,"
  4. "Sie haben Recht, was zählt, ist der Prozess selbst. [...] Das OLG bereits im Vorfeld wegen der Auswahl der Räumlichkeiten und der Auswahl von einer der zulässigen Methoden der Platzvergabe an die Presse vorzuverurteilen, ist m.E. ein Unding."

    Genau. Nur wenn das Gericht bereits im Vorfeld, von vielen Platzvergabemethoden die einzige Methode gewählt hat, mit der ausländische Journalisten am sichersten ausgeschlossen werden konnten, dann könnte man zunächst von Dusseligkeit des Gerichts ausgehen. Wenn dann Stimmen laut werden, die bekunden, dass sie mit dieser Methode nicht zufrieden sind, könnte das Gericht spätestens dann seinen Schusseligkeitsfehler erkannt haben. Wenn das Gericht sich dann aber auf stur und Willkür schaltet und sich hinter nicht existierenden Paragraphen versteckt und sogar verbietet, dass z.B. die Blöd ihren Platz türkischen Journalisten gibt, dann geht man bereits vor dem Prozess von Unneutralität aus.

    "Es verdrängt derzeit in der Berichterstattung komplett das eigentlich wichtige Thema: Die zehn Morde, die der Hauptangeklagten (mit) zu Last gelegt werden und die Frage, inwieweit die anderen Angeklagten (und mögliche weitere Personen) die Taten mit ermöglicht haben."

    Das war vermutlich so gewollt. Wir müssen uns nun über unwichtige Formalien unterhalten, vom Fall selbst sollte abgelenkt werden. Staatliche Einrichtungen sind nun mal zu sehr in dieTaten verwickelt. Vom OLG München war es taktisch klug, diese Nebelkerze zu zünden.

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