NSU-ProzessTürkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage

Der für Türken im Ausland zuständige Vizepremier verlangt, dass im NSU-Prozess auch türkische Medien Platz finden. Er wirft den Münchner Richtern Parteinahme vor.

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".

Die türkische Regierung hat das Münchener Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische Diplomaten und Medienvertreter beim Prozess gegen die Rechtsterror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund scharf kritisiert. Da acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten, sei die Türkei direkt betroffen, sagte der für die Auslandstürken zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen Verfahren nicht vertreten sein könne, "wo denn sonst?", fragte Bozdag.

Er zweifelte an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte Bozdag. "Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung gibt."

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Die regierungsnahe Zeitung Today's Zaman argumentierte in eine ähnliche Richtung. Sie kommentierte in einem Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer "schützenden Haltung gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen" in Deutschland.

Der NSU hatte acht türkischstämmige Migranten, einen griechischen Einwanderer und eine Polizistin ermordet. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April beginnen. Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Die Richter gingen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei erhielten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze. Insgesamt sind 123 Medien akkreditiert. Medien ohne Sitzplatz dürfen nur in den Saal, wenn ein Reporter mit Sitzplatz nicht kommt. Das Gericht lehnte auch ab, dass Medien ihren festen Platz an türkische Zeitungen abgeben. Ebenso hält es eine Videoübertragung des Prozesses in einen anderen Raum des Gerichts für unzulässig.

Das Gericht reservierte unter Verweis auf die Strafprozessordnung auch dem türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, keinen festen Platz im Saal. Er muss sich jetzt wie alle anderen Besucher in die Warteschlange einreihen.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Trotz der Haltung der Münchner Richter wollen Botschafter Karlsioglu und auch führende Parlamentarier aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte, er hoffe noch immer auf die Unterstützung durch die deutschen Behörden.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Mittwoch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschlagen, um in künftigen Prozessen zu verhindern, dass Gerichte in ähnliche Zwangslagen kämen. "Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden", sagte sie.

Wenn das OLG eine Übertragung der Hauptverhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen abgelehnt habe, müsse man diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts respektieren. Politiker, die andere Lösungen forderten, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Gesetzesänderung einbringen.

Leser-Kommentare
  1. 489. [...]

    Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich mit sachlichen Argumenten. Danke, die Redaktion/ls

    Antwort auf "[....]"
  2. 490. [...]

    Entfernt. Der Kommentar, auf den Sie sich beziehen, wurde entfernt. Die Redaktion/ls

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "[...]"
    • HeidiS
    • 31.03.2013 um 10:51 Uhr

    hier im Forum durchgelesen und komme zu dem abschließenden Urteil, dass aus diesem Prozess kein Schauprozess gemacht werden sollte - aber genau das ist die Gefahr. Ich hoffe, dass das OLG sich von keiner Seite beeinflussen lässt.
    Schöne Feiertage noch.

    3 Leser-Empfehlungen
  3. 492. [...]

    Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, das ist nunmal so. [...] Leider springen viel zuviele deutsche Medien in die gleiche Bresche: Die NSU habe "türkische Staatsbürger" getötet. Nötig wäre aber ein öffentliches Signal, dass die 8 getöteten auch deutsche Staatsbürger waren, dass sie zu uns gehörten, dass sie Mitglieder unserer Gesellschaft waren.[...]

    Gekürzt, da unsachlich. Die Redaktion/ls

    2 Leser-Empfehlungen
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    "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, das ist nunmal so."

    Das ist nun mal nicht so, warum soll ein unsinniger aus dem Mittelalter stammender Spruch "richtig" sein? Einfach den Artikel lesen: es gibt noch die Topfmethode und die Quotenmethode.

    Ganz im Gegenteil ist die "wer zuerst kommt"-Methode rechtswidrig: http://www.ksta.de/politi...

    Jetzt haben wir 49 deutsche Zeitungen (z.B. Bild) und nur eine niederländische Zeitung und gar keine internationalen. Da ist irgendwas faul.

    "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, das ist nunmal so."

    Das ist nun mal nicht so, warum soll ein unsinniger aus dem Mittelalter stammender Spruch "richtig" sein? Einfach den Artikel lesen: es gibt noch die Topfmethode und die Quotenmethode.

    Ganz im Gegenteil ist die "wer zuerst kommt"-Methode rechtswidrig: http://www.ksta.de/politi...

    Jetzt haben wir 49 deutsche Zeitungen (z.B. Bild) und nur eine niederländische Zeitung und gar keine internationalen. Da ist irgendwas faul.

  4. Das ist doch nicht wahr.

    Antwort auf "Tja, Asgard35,"
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    "Das ist doch nicht wahr."

    ich behaupte ja gar nicht, daß irgendetwas wahr ist.

    Ich sage lediglich: Das Gericht soll nach geltendem Recht auf Grundlage der Beweise entscheiden; und ich sage daß das Publikum für die Wahrheitsfindung nebensächlich sein sollte.

    Ich sehe das so.

    "Das ist doch nicht wahr."

    ich behaupte ja gar nicht, daß irgendetwas wahr ist.

    Ich sage lediglich: Das Gericht soll nach geltendem Recht auf Grundlage der Beweise entscheiden; und ich sage daß das Publikum für die Wahrheitsfindung nebensächlich sein sollte.

    Ich sehe das so.

    • Dr.Ing
    • 31.03.2013 um 11:27 Uhr

    Sie haben es kurz und treffend auf den Punkt gebracht. Es kann nicht angehen das Gerichte und Richter in ihren Rechten von ausländischen Politikern eingeschränkt werden sollen.

    Eine Leser-Empfehlung
    • onurb2
    • 31.03.2013 um 11:34 Uhr
    495. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/sam

    Eine Leser-Empfehlung
  5. FranzDerKleine(498. Antwort),

    haben Sie schon mal etwas von Meinungsfreiheit gehört? Seit wann umfasst dieses Grundrecht nicht mehr die Religionen? Schon Sigmund Freud hat Religion als „kollektive Zwangsneurose“ bezeichnet. Das und vieles mehr ist Bestandteil einer schwer erkämpften Aufklärung. Und nun kommen Sie daher und wollen den Islam nur noch von Islamwissenschaftlern kritisieren lassen. Das könne Sie doch nicht im Ernst meinen! Hier gelten Grundgesetz und die darauf aufbauenden Gesetze. Und sonst nichts!

    4 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "@FranzDerKleine (494.)"
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    Üben Sie Kritik bitte mittels Argumenten und in sachlichem Tonfall. Danke, die Redaktion/fk

    da sind Ihnen wohl die sachlichen Argumente ausgegangen. Kann ich verstehen angesichts Ihrer haltlosen Positionen.

    Üben Sie Kritik bitte mittels Argumenten und in sachlichem Tonfall. Danke, die Redaktion/fk

    da sind Ihnen wohl die sachlichen Argumente ausgegangen. Kann ich verstehen angesichts Ihrer haltlosen Positionen.

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