NSU-Prozess: Türkei stellt Neutralität der Münchner Richter infrage
Der für Türken im Ausland zuständige Vizepremier verlangt, dass im NSU-Prozess auch türkische Medien Platz finden. Er wirft den Münchner Richtern Parteinahme vor.
© Daniel Naupold/dpa

Die türkische Zeitung "Hürriyet" titelt am Dienstag: "Türkische Presse nicht erwünscht".
Die türkische Regierung hat das Münchener Oberlandesgericht wegen der Verweigerung fester Sitzplätze für türkische Diplomaten und Medienvertreter beim Prozess gegen die Rechtsterror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund scharf kritisiert. Da acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln hatten, sei die Türkei direkt betroffen, sagte der für die Auslandstürken zuständige Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag dem Nachrichtensender A Haber. Wenn die Türkei in einem solchen Verfahren nicht vertreten sein könne, "wo denn sonst?", fragte Bozdag.
Er zweifelte an der Unparteilichkeit des Gerichts. Er frage sich, was die Richter im Falle einer objektiven Herangehensweise bei Anwesenheit türkischer Vertreter im Saal zu befürchten hätten, sagte Bozdag. "Das bedeutet doch, dass sie sich fürchten, weil es eine subjektive Haltung gibt."
Die regierungsnahe Zeitung Today's Zaman argumentierte in eine ähnliche Richtung. Sie kommentierte in einem Leitartikel, das Vorgehen des Gerichts zeuge von einer "schützenden Haltung gegenüber Rassisten und rechtsextremen Gruppen" in Deutschland.
Der NSU hatte acht türkischstämmige Migranten, einen griechischen Einwanderer und eine Polizistin ermordet. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer soll am 17. April beginnen. Das Münchener Oberlandesgericht hatte am Montag die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Die Richter gingen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Große ausländische Medien etwa aus der Türkei erhielten demnach keinen der 50 garantierten Presse-Sitzplätze. Insgesamt sind 123 Medien akkreditiert. Medien ohne Sitzplatz dürfen nur in den Saal, wenn ein Reporter mit Sitzplatz nicht kommt. Das Gericht lehnte auch ab, dass Medien ihren festen Platz an türkische Zeitungen abgeben. Ebenso hält es eine Videoübertragung des Prozesses in einen anderen Raum des Gerichts für unzulässig.
Das Gericht reservierte unter Verweis auf die Strafprozessordnung auch dem türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslioglu, keinen festen Platz im Saal. Er muss sich jetzt wie alle anderen Besucher in die Warteschlange einreihen.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Trotz der Haltung der Münchner Richter wollen Botschafter Karlsioglu und auch führende Parlamentarier aus Ankara zur Prozesseröffnung nach München reisen. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, sagte, er hoffe noch immer auf die Unterstützung durch die deutschen Behörden.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Mittwoch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgeschlagen, um in künftigen Prozessen zu verhindern, dass Gerichte in ähnliche Zwangslagen kämen. "Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden", sagte sie.
Wenn das OLG eine Übertragung der Hauptverhandlung in einen anderen Raum aus Rechtsgründen abgelehnt habe, müsse man diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts respektieren. Politiker, die andere Lösungen forderten, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Gesetzesänderung einbringen.





sich anstellen wie jeder andere auch"
Ermordet wurden die Opfer nicht "wie jeder andere auch", sondern wegen ihrer Herkunft. Wenn ein Gericht dieser Ausgangssituation in seiner Platzierungspraxis für die Medien und Politiker nicht Rechnung trägt, sondern erwartet, dass die Türken "sich anstellen wie jeder andere auch", darf es sich nicht wundern, wenn es mit einem beliebigen Markthändler verglichen wird.
PS
Mir ist bekannt, dass das Zauberwort von der "Unschuldsvermutung" dazu taugt, die hinlänglich bekannte Ausgangssituation in Frage zu stellen und seine Kenntnis im übrigen x Semester Jura + Staatsexamen ersetzt. Allerdings sehe ich es so, dass allein der VERDACHT, es habe sich um rassistisch motivierte Verbrechen gehandelt, ausreichen muss, der internationalen Presse und den Interessenvertretern der Opfer (also in diesem Fall auch türkischen Politikern) uneingeschränkt Zugang zu gewähren, und sei es (in diesem Fall) auch "nur", um (bestenfalls) den Verdacht überzeugend zu entkräften.
da sind Ihnen wohl die sachlichen Argumente ausgegangen. Kann ich verstehen angesichts Ihrer haltlosen Positionen.
Hm, das arme München ist die Stadt, aus der die Nazibewegung gekommen ist. Es gab dort - wie überall - nie eine Entnazifizierung von Justiz und Polizei - weder im Dienst, noch bei den Ausbildern, noch an den Universitäten (vor allem nicht in München).
Bei einer derartigen Unsensibilität im Umgang mit Opfern rassistischer Gewalttaten ist mit Blick auf die Geschichte zumindest die Frage nach einer unbewussten oder bewussten gedanklichen Kontinuität zu stellen - es gibt ja nicht ganz zufällig in der NSU-Affäre auch drängende Fragen nach einem "tiefen Staat".
Wer war das nochmal der Ermittlungen aufgrund eines rechten/rassistischen Hintergrundes "untersagte", und wo sitzen dies Vorgesetzten?
Genau ... im "armen München" ,,,
hinter seinen eigenen Regeln verschanzen.
"Sie werden aber auf jeden Fall Juristen finden, die Ihnen sagen werden, dass beide Gerichte [Mannheim, Oldenburg] die Grundsätze der Öffentlichkeit durch eine gezielte Vorstrukturierung bei den Medien verletzt haben."
Sie werden aber bestimmt auch Juristen finden die das Wer-zu-erst-kommt-Prinzip Kritisieren
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