Das Bundesverfassungsgericht wird heute sein endgültiges Urteil über mehrere Klagen gegen den dauerhaften
Euro-Rettungsschirm ESM verkünden. Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit
einer Eilentscheidung die deutsche Beteiligung am
ESM unter bestimmten Auflagen
gebilligt. Doch blieben dabei einige Kritikpunkte ungeklärt. Offen ist beispielsweise die Beteiligung des Bundestags an Entscheidungen.
Die Verfassungsrichter mussten damals über Eilanträge gegen die am 29. Juni 2012 vom
Bundestag beschlossenen Zustimmungsgesetze zu ESM-Vertrag und
Fiskalpakt entscheiden. Die Kläger, unter ihnen auch der
CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die
Linke
im Bundestag, hielten die eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar. Zudem vertrat die
frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
(SPD) rund 37.000 Bürger, die sich der Klage des Vereins Mehr Demokratie gegen den ESM angeschlossen hatten.
Die Richter hatten in der Eilentscheidung zwei Vorbehalte für Deutschlands Beitritt zum ESM genannt. Zum einen dürfe der Rettungsschirm nicht so ausgelegt werden, dass sich der Anteil Deutschlands von 190 Milliarden Euro ohne Zustimmung der deutschen Seite – und damit des Bundestages – erhöhe. Zum anderen dürfe die Schweigepflicht für alle ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen, dass der Bundestag nicht ausreichend unterrichtet werde.
Der Geschäftsführer des Vereins Mehr Demokratie, Roman Huber, erhofft sich durch das endgültige Urteil mehr Rechte für den Bundestag. Zwar werde das Gericht "mit relativ großer Sicherheit" die ESM-Verträge nicht für verfassungswidrig erklären. "Doch es wird vermutlich dem Bundestag weitere Rechte einräumen. Das ist auch das, was wir hoffen", sagte Huber der Zeitung Neues Deutschland.
Kommentare
Dieses Bundesverfassungsgericht hat unser Land schon zur Genüge
verraten und hat dabei unverständlicherweise noch immer einen ziemlich guten Ruf.
Verrat?
An welcher Stelle sind wir denn vom Bundesverfassungsgericht verraten worden?
via ZEIT ONLINE plus App
Zum Beispiel bei der ersten ESM-Entscheidung
im September 2012.
Unser tolles Verfassungsgericht
In Zeiten einer großen Koalition ist es auch absolut kein Risiko mehr, wenn man den gesamten Bundestag in die Entscheidungen zum ESM mit einbezieht.
Und sobald sich das Verfassungsgericht dafür entschieden hat, wird es in wieder in jeder Zeitung und in jedem Forum über den grünen Klee gelobt.
Das gilt ...
>> In Zeiten einer großen Koalition ist es auch absolut kein Risiko mehr, wenn man den gesamten Bundestag in die Entscheidungen zum ESM mit einbezieht. <<
... dank unserer ... sagen wir mal: sehr homogenen Parteienlandschaft nicht nur in Zeiten der großen Koalition, das galt davor auch schon. Der ESM ist bekanntlich damals im Bundestag mit mehr als zwei Drittel Mehrheit aus Union, SPD, FDP und Grünen beschlossen worden - SPD und Grüne hießen damals zumindest auf dem Papier "Opposition".
Insoweit ist die Haftungsbeschränkung auf 190 Mrd Euro eine Farce, denn der Berliner Abnickverein wird einer Erhöhung im Zweifel ohnehin zustimmen.
Dennoch steht es nicht in der Macht des Bundesverfassungsgerichts, über Sinn und Unsinn fehlgeleiteter Politik zu urteilen.
Brechtzitat sehr aktuell: Wenn Unrecht zu Recht wird,
wird Widerstand zur Pflicht!!