Europäische Union Bundesrat ebnet Weg zur EU-Reform
Die Länderkammer hat dem Bundestag mehr Kompetenz bei EU-Entscheidungen zugesprochen. Damit ist der Weg für die deutsche Zustimmung zur Reform der EU-Zusammenarbeit frei
Deutschland hat bei dem weiteren Ausbau der EU-Kompetenzen in den Kernbereichen der deutschen Gesetzgebung künftig ein Veto-Recht. Dafür sorgte zum einen das Votum des Bundestags von Anfang September und nun das der Länderkammer am Freitagmittag. Im Bundesrat stimmten alle Länder den Begleitgesetzen zum Vertrag von Lissabon zu.
In der vorangegangenen Debatte übte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers starke Kritik am Lissabon-Urteil der Karlsruher Richter. Das Urteil sei "zu traditionell" und beruhe auf "überholtem Denken", sagte der CDU-Politiker. Ende Juni hatten die Karlsruher Richter mit einem Urteil verlangt, dass Bundestag und Bundesrat künftig bei allen EU-Entscheidungen ein Mitspracherecht bekommen.
Dies wurde nun erreicht: Durch die neuen Regelungen werden die Rechte der Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene bei EU-Entscheidungen deutlich gestärkt, etwa in den Bereichen Strafrecht, Verteidigung, Umweltschutz, Binnenmarkt sowie Arbeit und Soziales. Bei diesen muss der Bundestag der Verlagerung der Kompetenzen auf EU-Ebene mit Gesetz oder Beschluss zustimmen. Der Bundesrat ist immer dann gefragt, wenn Länder-Belange berührt sind.
Damit wird der Handlungsspielraum der EU-Kommission künftig erschwert, jedoch nicht blockiert. Aus wichtigen außen- und integrationspolitischen Gründen kann Brüssel von den Parlamentsvorgaben aus Deutschland abweichen. Das gilt auch für Entscheidungen zur Aufnahme von neuen Beitrittsverhandlungen.
Allerdings ist noch völlig unklar, ob Bundespräsident Horst Köhler den Vertrag auch abschließend unterzeichnen kann und somit die Begleitgesetze auch gelten. Grund ist eine erneute Verfassungsbeschwerde: Per Eilantrag will der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann die Ratifikation erneut stoppen.
In der von dem Berliner Professor Markus Kerber verfassten Beschwerde heißt es, die Integrationsverantwortung des Bundestags sei unzureichend ausgestaltet. Zudem fehle ein völkerrechtlicher Vorbehalt, wonach der Vertrag nur nach Maßgabe des Karlsruher Lissabon-Urteils gelten soll. Spethmann gehörte zu einer Gruppe von Beschwerdeführern, die mit ihrer ersten Klage gegen den EU-Reformvertrag beim Bundesverfassungsgericht teilweise Erfolg hatten.
Die Zeit jedoch drängt. Am 2. Oktober findet in Irland die zweite Volksabstimmung zum Lissabon-Vertrag statt. Auch Tschechien und Polen müssen den Vertrag noch endgültig ratifizieren. In beiden Ländern haben die Parlamente bereits bewilligt, doch die Staatschefs zögern noch mit ihrer endgültigen Unterschrift wegen noch laufender Klagen.
- Datum 18.09.2009 - 15:16 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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