Afghanistan UN bereiten sich auf Stichwahl vor

Afghanistans Präsident Karsai sträubt sich gegen die Bekanntgabe des Berichts einer unabhängigen Wahlkommission. Die UN stellen sich jedoch bereits auf eine Stichwahl ein

Mitarbeiter der der UN-unterstützten Wahl-Beschwerdekommission (ECC) überprüfen Wahlzettel auf irreguläre Muster und Anzeichen von Wahlbetrug

Mitarbeiter der der UN-unterstützten Wahl-Beschwerdekommission (ECC) überprüfen Wahlzettel auf irreguläre Muster und Anzeichen von Wahlbetrug

Präsident Karsai wehrt sich nach Angaben aus diplomatischen Kreisen weiterhin gegen die Bekanntgabe eines Endergebnisses der UN-unterstützten Beschwerdekommission (ECC), die ihm keine absolute Mehrheit bescheinigt. Er sehe sich als klarer Sieger der Präsidentschaftswahl im August und wittere eine Verschwörung der Ausländer.

Die New York Times und die Washington Post hatten am Freitag berichtet, Karsai habe eine absolute Mehrheit nach Abzug gefälschter Stimmen verfehlt. Sollte der amtierende Präsident die 50-Prozent-Marke tatsächlich nicht erreichen, wäre laut Verfassung eine Stichwahl zwischen Karsai und seinem Herausforderer, Ex-Außenminister Abdullah Abdullah, notwendig.

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Nach der Verkündung eines Endergebnisses würden zwei bis drei Wochen benötigt, um eine Abstimmung zu organisieren. Spätester Wahltermin sei Anfang November. "Die Vorbereitungen für eine zweite Runde laufen", sagte Aleem Siddique, Sprecher der Mission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA).

Die Beschwerdekommission hatte ihre Analyse des Wahlbetrugs am Samstag nicht wie angekündigt an die Wahlkommission (IEC) übergeben und auch nicht veröffentlicht. Die ECC untersuchte die Betrugsvorwürfe stichprobenartig. Die IEC muss die von der ECC ermittelten gefälschten Stimmen bei der Erfassung des amtlichen Endergebnisses berücksichtigen und darf dieses erst danach veröffentlichen.

In Artikel 52, Absatz 6 des von Karsai selbst unterzeichneten Wahlgesetzes heißt es zwar: "Entscheidungen der ECC sind unanfechtbar." Das Lager des Präsidenten scheint aber dennoch zu erwägen, das Verfassungsgericht anzurufen, um die ECC- Entscheidung zu kippen.

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