Lissabon-Vertrag Klaus will EU-Vertrag zustimmen

An seiner Unterschrift hängt es, ob der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt. Zum Ärger der EU hat sich Tschechiens Präsident Klaus geweigert zu signieren, nun will er doch.

Der tschechische Staatspräsident Vaclav Klaus hat seine Zustimmung zum EU-Reformvertrag von Lissabon signalisiert. Ein Vertragsangebot der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft stellte den EU-kritischen Klaus vorerst zufrieden. Was genau Schweden den Tschechen angeboten hat, wurde nicht bekannt gegeben.

Damit der EU-Reformvertrag in Kraft treten kann, fehlt europaweit nur noch die Unterschrift des tschechischen Präsidenten. Klaus will für Tschechien ein Aussetzen der EU-Grundrechtecharta erreichen, um sein Land vor Rückgabeforderungen von im Zweiten Weltkrieg Vertriebenen zu schützen.

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Polen und Großbritannien haben bereits Ausnahmen für die dem Lissabon-Vertrag angehängte Charta erreicht. Polen will damit verhindern, dass das Abtreibungsverbot infrage gestellt wird, Großbritannien erkannte die Grundrechtecharta nicht an, weil sie das Streikrecht schützt.

Ziel

Der Reformvertrag von Lissabon soll die vergrößerte EU mit ihren derzeit 27 Mitgliedsstaaten in die Lage versetzen, schneller zu entscheiden, und er schafft dazu klarere Strukturen. Der Vertrag ersetzt die EU-Verfassung, die am Nein der Franzosen und Niederländer gescheitert war.

Der Vertrag mit seinen neuen Regeln kann erst in Kraft treten, wenn ihn alle 27 Mitgliedsländer ratifiziert haben. In Irland hatte das Volk im Oktober mehrheitlich dafür gestimmt, nachdem ein erstes Referendum im Juni 2008 gescheitert war. Polen und Tschechien haben den Vertrag noch  nicht unterzeichnet.

Mehrheitsentscheidungen

Beschlüsse können im Ministerrat künftig in mehr Bereichen mit Mehrheit statt bisher einstimmig gefasst werden. Ausgenommen sind die Steuer- und Sozialpolitik, der EU-Haushalt sowie Verteidigung und Außenpolitik.

Bei den Abstimmungen gilt ab 2014 das Prinzip der doppelten Mehrheit: Zustimmen müssen dann 55 Prozent aller Mitgliedsstaaten, mindestens jedoch 15, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Bis 2017 kann allerdings jeder Mitgliedsstaat beantragen, dass noch nach den alten Regeln des Nizza-Vertrags abgestimmt wird.

Demokratisierung

Die Rechte des Europäischen Parlaments werden gestärkt. Es wählt künftig den Kommissionspräsidenten und muss auch alle anderen Kommissare bestätigen. Außerdem darf es über den EU-Haushalt und internationale Verträge mitentscheiden. Das Recht, selber Gemeinschaftsgesetze (Richtlinien) einzubringen, erhalten die Straßburger Abgeordneten jedoch weiterhin nicht.

Auch die nationalen Parlamente werden stärker eingebunden. Sie können Einspruch gegen Brüsseler Entscheidungen einlegen, wenn sie nationale Zuständigkeiten beschränkt sehen. Die EU-Bürger können über eine Petition mit mindestens einer Million Unterschriften die Kommission zu einer Gesetzesinitiative auffordern.

Führung

Um das bisherige Nebeneinander von Außenkommissar und Außenbeauftragten zu beseitigen, soll künftig ein "Hoher Vertreter" die EU in internationalen Verhandlungen repräsentieren. Er ist zugleich Vizepräsident der Kommission. Anders als in der Verfassung vorgesehen, erhält er zwar einen eigenen diplomatischen Dienst, allerdings nicht den Titel EU-Außenminister.

Um für mehr Kontinuität in der politischen Führung nach innen und außen zu sorgen, wird künftig für jeweils zweieinhalb Jahre ein ständiger Präsident des EU-Rats gewählt. Bisher wechselt dieser Posten alle sechs Monate unter den Mitgliedsländern.

Ursprünglich war vorgesehen, dass ab 2014 nicht mehr jedes Mitgliedsland einen Vertreter in der Brüsseler Kommission stellt. Auf Drängen kleinerer Länder soll das aber wieder geändert werden. Dann bliebe es doch bei einstweilen 27 Kommissaren.

Grundrechte

Die Grundrechtscharta der EU-Verfassung wurde formal nicht in den Vertrag übernommen. Sie wird jedoch für rechtsverbindlich erklärt – mit Ausnahme für Großbritannien und Irland. Auch Irland hat sich Ausnahmen ausbedungen. So will es in jedem Fall sein striktes Scheidungs- und Abtreibungsrecht beibehalten.

Seitdem Klaus seine Forderung nach einer Ausnahmeklausel Anfang Oktober bekannt gab, verhandelt Schweden mit dem Land. Tschechien will bei dem für kommende Woche geplanten Treffen von EU-Regierungschefs in Brüssel ein Einverständnis der Staaten für die Sonderregelung erzielen.

Neben der Ausnahmeforderung von Klaus gibt es in Tschechien ein weiteres Hindernis: Vor einer Unterzeichnung muss noch das Verfassungsgericht über eine kürzlich eingelegte Beschwerde gegen den Vertrag entscheiden. Eine öffentliche Verhandlung ist für Dienstag angesetzt.

Die EU ringt seit mehr als zehn Jahren um die Reform, die die auf 27 Staaten angewachsene Union handlungsfähiger machen soll. So sollen Entscheidungen durch die Einschränkung des Prinzips der Einstimmigkeit beschleunigt und die Außenpolitik durch einen europäischen Außenminister gestärkt werden.

 
Leser-Kommentare
  1. ... , da ich nicht denke, dass die EU einen weiteren geplatzten Vertrag verkraften wird. Dann wird es vielleicht wirklich zu einem Kerneuropa kommen.

    Es ist sehr traurig, wie Staaten, die selber sehr wenig zur EU beitragen (GB meine ich natürlich nicht) und nur von ihr profitieren, die restlichen Staaten erpressen können.

    Sehr ironisch ist auch, wie die Iren, die letztes mal meinten, sie würden durch den EU Vertrag mehr zahlen müssen, jetzt unterschreiben, wo ihr Land nahe des Staatsbankrottes ist.

    Bei solchen Freunden braucht man keine Feinde mehr...

  2. Diese Zustimmung wurde auf Kosten des Völkerrechts und der Menschenrechte erkauft. Jedes andere europäische Land hat jetzt freie Hand mit seinen Volksgruppen. Diese EU ist keine Stück Papier wert. Wo bleibt der Protest der Bundesregierung? Es bleibt zu hoffen, dass die ungarische Regierung ihre vertriebenen Bürger stärker unterstützt

    • joG
    • 23.10.2009 um 17:34 Uhr

    ...und zwar viel. Es gab kürzlich einen ganz interessanten Artikel im Economist dazu. Er bewertete den Vertrag als Grotten schlecht und Begründungen wie die der Effizienzverbesserung als gelogen. Immerhin hat man seit der Aufnahme der neuen Mitglieder schneller Regeln erlassen als vorher, hat man die Gaskrise mit Russland und den Georgienkrieg gemeistert. Die Gefahren im Vertrag seien enorm, was jeder weiss, der ihn gelesen hat. Die Art und Weise seiner Durchsetzung kann die Legitimität der EU nicht verbesser. Eher das Gegenteil, wenn man bedenkt, dass die Bürokratien und Politiker sich weigerten ihn dem Volk zu präsentieren und er immer wieder abgelehnt wurde, wo man es tat.
    Dennoch sagt der Artikel, es wäre vermutlich besser ihn nicht weiter zu bekämpfen, weil man ihn nicht mehr verhindern kann.

  3. das ist also der Anfang vom Ende der souveränen Staaten Europas und ihrer Staatsformen, das Ende unsrer Neutralität (Österreich).

    NIEMAND hatte je eine Möglichkeit (außer den Iren) über diesen Vertrag abzustimmen, unsere Politschen Führer haben das für uns übernommen.
    (und es wäre egal gewesen welche Partei an der Macht gewesen wäre)
    Wie demokratisch ist dieses System.
    Wenn die Möglichkeit besteht das ein Volk nein sagen könnte, dann lassen wir es mal lieber gar nicht abstimmen.
    Egal ob über den EU-Beitritt, die EURO einführung oder den Lisabonn Vertrag.
    Die Iren durften abstimmen, aber da das Volk, das der EU ohnehin am positivsten gegenüber stand, nein sagte, durften sie nochmal abstimmen.

    Ich frage euch, wie Demokratisch ist sowas?
    Ich lasse ein Volk einfach solange abstimmen bis es "richtig" antwortet...
    Allein das sagt alles über die EU aus.

    Falls es noch jemanden Interessiert was uns in Zukunft erwartet:
    http://info.kopp-verlag.d...

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