Referendum Iren sagen "Ja" zum Lissabon-Vertrag

Im zweiten Anlauf haben die Iren sich offenbar mit deutlicher Mehrheit für den EU-Reformvertrag entschieden. Die Gegner räumten ihre Niederlage ein.

Die irische Regierung kann aufatmen. Bei der zweiten Abstimmung über den Reformvertrag von Lissabon scheint eine große Mehrheit der Bevölkerung in ihrem Sinne entschieden zu haben. Außenminister Micheál Martin sagte am Samstag im irischen RTE-Radio, es sehe so aus, als würden dieses Mal die Befürworter des EU-Reformwerks gewinnen. "Es sieht nach einem überzeugenden Sieg für die Ja-Seite aus", sagte er. "Das ist gut für Irland".

Dies bestätigen auch erste Auszählungen. Im Wahlkreis Carlow-Kilkennyvon wurden schon 15 Prozent der Stimmen ausgewertet. Sie zeigen ein starkes Ja-Lager, berichtete der irische Sender RTE am Samstag auf seiner Website. In anderen Wahlkreisen zeichne sich ebenfalls ein Vorsprung für die Befürworter des Reformvertrags ab. Mit einem offiziellen Ergebnis wird für den Nachmittag gerechnet.

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Der Anführer der Anti-Lissabon-Kampagne, Declan Ganley, räumte auf RTE unterdessen eine Niederlage ein. "Ich bin überrascht, wie groß die Ja-Seite ist. Das zeigt, wie viel Angst die Leute haben." Irland steckt derzeit in einer schweren Wirtschaftskrise.

In der EU wurde der Ausgang mit Erleichterung aufgenommen. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft würdigte das irische Ja als wichtigen Sieg für ganz Europa. Die Zustimmung stärke die europäische Stimme, sagte Außenminister Carl Bildt am Samstag. Nun sei es nur noch eine Frage der Zeit, wann die Gemeinschaft der 27 Staaten den Startknopf für eine bessere Zusammenarbeit drücken könne.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel beglückwünschte die Iren am Rande der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken zu ihrer Entscheidung."Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Lissabon-Vertrag und ich darf sagen: Deutschland ist an seinem Tag der Deutschen Einheit sehr glücklich über den Ausgang des Referendums", sagte Merkel.

Der Fraktions-Vize der Liberalen im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, forderte die Staatschefs Polens und Tschechiens, Lech Kaczynski und Vaclav Klaus auf, nun rasch das Vertragswerk zu unterschreiben. "Polens Präsident Kaczynski steht im Wort - bei einem irischen Ja würde er unterschreiben." Tschechien und Polen hatten ihre Zusage von dem Ausgang des irischen Referendums abhängig gemacht. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller 27 Mitgliedsstaaten nötig.

Auch in den Nachwahlbefragungen hatte sich bereits ein Ja zu dem Vertrag, der die gescheiterte europäische Verfassung ersetzen soll, abgezeichnet. Informelle Umfragen unter Wählern in Dublin zeigten Parteivertretern zufolge vor allem in jenen Wahlbezirken eine Meinungsumkehr an, die beim ersten Referendum noch mit deutlicher Mehrheit gegen die Reform gestimmt hatten. "Die Befragungen legen klar eine Tendenz zu einem 'Ja' nahe", sagte ein Vertreter der regierenden Partei Fianna Fail. Dies gelte vor allem in Arbeiter- und innerstädtischen Bezirken, die das letzte Mal mehrheitlich mit "Nein" gestimmt hätten. In Dublin lebt etwa ein Viertel der irischen Bevölkerung.

Laut der Zeitung Irish Times sieht die Umfrage das Ja-Lager mit 60 Prozent deutlich vor den Vertrags-Gegnern.

Mit dem Lissabon-Vertrag sollen Entscheidungsprozesse in der 27 Mitgliedstaaten zählenden Europäischen Union (EU) gestrafft werden, etwa durch eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen. Die Außenpolitik der Gemeinschaft würde durch einen europäischen Außenminister gestärkt. Alle EU-Mitglieder müssen den Vertrag ratifizieren, damit er in Kraft treten kann. Nachdem in Deutschland der Weg dazu noch vor der Bundestagswahl durch neue Begleitgesetze freigemacht wurde, fehlt noch die Zustimmung von Irland, Polen und Tschechien.

Die Wahlbeteiligung soll nach Meldungen des TV-Senders RTE leicht über der des ersten Referendums gelegen haben. Vor knapp 16 Monaten waren 53,1 Prozent der über drei Millionen Stimmberechtigten zu den Urnen gegangen. Während aus der Hauptstadt Dublin und mehreren anderen Wahlbezirken ein deutlich höherer Zulauf zu den Wahllokalen gemeldet wurde, ging in anderen Gegenden der grünen Insel das Interesse zurück.

Irland hatte im Juni vergangenen Jahres den Vertrag bei einem ersten Referendum abgelehnt. Hätten die Iren zum zweiten Mal mehrheitlich mit Nein gestimmt, wäre die EU-Reform gescheitert gewesen. Nach letzten Umfragen waren viele Iren bis zuletzt unentschieden, ob sie dem Vertrag von Lissabon diesmal zustimmen würden.

Als Grund für die Zustimmung gilt auch die Wirtschaftskrise, die die Insel schwerer getroffen hat als andere Länder. Angst vor Arbeitslosigkeit oder vor der Abwanderung von Investoren beeinflussten das Votum. Die EU gilt vielen Menschen als rettender Schutzschirm.

 
Leser-Kommentare
  1. 1. Tjaaa

    Da wartet unser Innenminister ja nur drauf.. hier ein Auszug aus diesem segensreichen Papier

    "“(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

    a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
    b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
    c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”"

    Punkt c bedeutet das man eine Demo (den eine Definition von Aufruhr oder Aufstand ist nicht gegeben) letal niederschlagen darf.

    Ich kann nur hoffen das die Iren nicht zustimmen... Ich bin Europäer.. und verfechter der europäischen Idee... aber bitte liebe Iren... stimmt dagegen..

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    Sehr geehrter Treknor, das sind 2 Paar Stiefel. Schau mal im Wörtebuch nach, büüüdddeee!

    a) ist heute doch auch schon so (wenn Sie ein Geiselnehmner mit der Waffe bedroht, ist ein finaler Schuss u.U. gerechtfertigt)
    b) ist heute auch schon so (wenn jmd. z.B. aus einem Gefängnis entfliehen will, ist der erste Schuss ein Warnschuss, der zweite muss auf den Fliehenden gehen)
    c)die Niederschlagung muss "rechtmäßig" sein - soll heissen, wenn z.B. eine kommunistische Minderheit Revolution machen will (heute eher unwahrscheinlich, aber bspw. wie 1923)

    Wo ist das Problem? Die Anwendung der Artikel muss immer im Einklang mit unserem GG respektive unseren Gesetzen stehen. Das Bundesverfassungsgericht sieht hier anscheinend auch kein Problem.

    @1: Nein, das bedeutet es nicht. Aber: Sollte ein Haufen wildgewordener Nazis den Bundestag stuermen, dann duerfte die Polizei mehr tun, als nur zugucken.

    Das ist jetzt auch schon so.

    Sehr geehrter Treknor, das sind 2 Paar Stiefel. Schau mal im Wörtebuch nach, büüüdddeee!

    a) ist heute doch auch schon so (wenn Sie ein Geiselnehmner mit der Waffe bedroht, ist ein finaler Schuss u.U. gerechtfertigt)
    b) ist heute auch schon so (wenn jmd. z.B. aus einem Gefängnis entfliehen will, ist der erste Schuss ein Warnschuss, der zweite muss auf den Fliehenden gehen)
    c)die Niederschlagung muss "rechtmäßig" sein - soll heissen, wenn z.B. eine kommunistische Minderheit Revolution machen will (heute eher unwahrscheinlich, aber bspw. wie 1923)

    Wo ist das Problem? Die Anwendung der Artikel muss immer im Einklang mit unserem GG respektive unseren Gesetzen stehen. Das Bundesverfassungsgericht sieht hier anscheinend auch kein Problem.

    @1: Nein, das bedeutet es nicht. Aber: Sollte ein Haufen wildgewordener Nazis den Bundestag stuermen, dann duerfte die Polizei mehr tun, als nur zugucken.

    Das ist jetzt auch schon so.

  2. Sehr geehrter Treknor, das sind 2 Paar Stiefel. Schau mal im Wörtebuch nach, büüüdddeee!

    Antwort auf "Tjaaa"
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    • Puzi
    • 03.10.2009 um 12:59 Uhr

    Sehr geehrter Herr Huber,
    bevor Sie andere zurechtweisen, bitte lesen Sie doch wenigstens was er geschrieben hat...

    Schließlich geht es um die Tötung, die rechtmässig ist, wenn sie zur Niederschlagung eines dient.
    Also letale Niederschlagung.

    In nicht-letalem Sinne legal ist die zwangsmässige Auflösung nicht angemeldeter Demonstrationen schon länger, denke ich zumindest.

    However :) Auch wenns vergeblich ist, so hoffe ich doch insgeheim auf ein Nein der Iren und eine Selbstauflösung der EU in Folge.
    Ich bin stark proeuropäisch aber kein glühender EU Fan.

    • Puzi
    • 03.10.2009 um 12:59 Uhr

    Sehr geehrter Herr Huber,
    bevor Sie andere zurechtweisen, bitte lesen Sie doch wenigstens was er geschrieben hat...

    Schließlich geht es um die Tötung, die rechtmässig ist, wenn sie zur Niederschlagung eines dient.
    Also letale Niederschlagung.

    In nicht-letalem Sinne legal ist die zwangsmässige Auflösung nicht angemeldeter Demonstrationen schon länger, denke ich zumindest.

    However :) Auch wenns vergeblich ist, so hoffe ich doch insgeheim auf ein Nein der Iren und eine Selbstauflösung der EU in Folge.
    Ich bin stark proeuropäisch aber kein glühender EU Fan.

    • crex
    • 03.10.2009 um 11:12 Uhr

    Wie kommt es, daß Bürgern fast aller EU-Staaten - die zwar in Demokratien leben, aber noch nicht einmal über die Änderung ihrer Verfassung gefragt werden - sich darin einig sind, daß der EU-Vertrag schädlich ist, obwohl er Politiker und Journalisten ständig in gebetsmühlenhafter Form als einzige Lösung, deren Ablehnung eine "beispiellose Krise" wäre, präsentiert wird? Sogar die Iren, die von der EU finanziell profitieren, haben zwei Male der auch in diesem Artikel angedeuteten finanziellen Erpressung und der massiven mit EU-Geldern finanzierten Werbung standgehalten (danke dafür!) und ihre Interessen vertreten, werden diesmal aber wohl dem Druck nachgeben.

    Man kann diesen Politikern und Journalisten zugute halten, daß sie den Vertrag (http://europa.eu/lisbon_t...) nicht gelesen haben - sonst wäre ihr Interesse, über seinen Inhalt zu schreiben, größer. Artikel 20 unseres Grundgesetzes sagt "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Man ist geneigt, zu fragen, wo sie denn hingeht. Leider geht sie in zunehmendem Maße an Institutionen über, die noch nicht einmal auf europäischer Ebene in gleicher Wahl gewählt sind, in denen es keine Gewaltenteilung gibt und die sich in zunehmendem Maße selbst neue Kompetenzen zuteilen können. In diesem Sinne weiterhin Augen zu und durch!

  3. a) ist heute doch auch schon so (wenn Sie ein Geiselnehmner mit der Waffe bedroht, ist ein finaler Schuss u.U. gerechtfertigt)
    b) ist heute auch schon so (wenn jmd. z.B. aus einem Gefängnis entfliehen will, ist der erste Schuss ein Warnschuss, der zweite muss auf den Fliehenden gehen)
    c)die Niederschlagung muss "rechtmäßig" sein - soll heissen, wenn z.B. eine kommunistische Minderheit Revolution machen will (heute eher unwahrscheinlich, aber bspw. wie 1923)

    Wo ist das Problem? Die Anwendung der Artikel muss immer im Einklang mit unserem GG respektive unseren Gesetzen stehen. Das Bundesverfassungsgericht sieht hier anscheinend auch kein Problem.

    Antwort auf "Tjaaa"
  4. Ja, die wirtschaftliche Not pfeift auf Selbstbestimmung, wenn der Magen knurrt und die Arbeitsstelle sich auflöst wie der Morgennebel bei Sonnenschein. Besser ist: "Alle für einen und einer für alle." In einer Notlage spannt man oft auch den Teufel vor einen schweren Karren, ob das gut ist, ist eine andere Frage.

  5. Sie mögen Wählen was Sie wollen, die Iren.

    Die nächste Blase ist schon da! Diese Blase aufzulösen, werden die Europäischen Staaten nicht leisten können. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Verschuldung einiger Staaten in den Staatsbankrott mündet. Dies wird eine Kettenraktion bei den anderen "gesunden" Staaten auslösen. Am ende wird es eine Währungsreform geben und Europa auseinanderbrechen. Das Glauben Sie nicht.

    Solange die Steuervermeidungsstrategien von Internationalen Konzernen in den Staaten noch funktionieren, solange gibts für die moderne Steuerhinterziehung keine Lösung. Steuern sollten in dem Land versteuert werden wo Sie anfallen. Lizenzgebühren (Von Ikea und anderen.) sollten vom Nettogewinn bezahlt werden. Auch die Verrechnungspreise in Internationalen Konzernverbünden können damit Ausgehebelt werden. Egal welches Problem, mann kann mich Fragen!

    Da man mich nicht Fragen wird, werden unsere Politiker weiterhin, mit den alten Denkmodellen versuchen die Probleme zu lösen und scheitern! Eine Währungsreform in der Zukunft damit unausweislich!

    Die grossen Konzeren werden das wohl überleben, die meisten Mittelständissen Unternehmen wohl nicht. Gute Nacht Europa!

  6. Die Iren haben wohl mit Ja gestimmt. Was kommt nun? Polen wird vielleicht jetzt oder auch später unterschreiben. Tschechien versucht ja auch möglichst lange hinauszuzögern, bis es in Großbritannien den Regierungswechsel gibt.
    Die spannende Frage ist, was Großbritannien tun kann. Die Volksabstimmung ist ja schon angekündigt. Allerdings hat Großbritannien eigentlich schon komplett ratifiziert. Können die so einfach widerrufen?

    • Puzi
    • 03.10.2009 um 12:59 Uhr

    Sehr geehrter Herr Huber,
    bevor Sie andere zurechtweisen, bitte lesen Sie doch wenigstens was er geschrieben hat...

    Schließlich geht es um die Tötung, die rechtmässig ist, wenn sie zur Niederschlagung eines dient.
    Also letale Niederschlagung.

    In nicht-letalem Sinne legal ist die zwangsmässige Auflösung nicht angemeldeter Demonstrationen schon länger, denke ich zumindest.

    However :) Auch wenns vergeblich ist, so hoffe ich doch insgeheim auf ein Nein der Iren und eine Selbstauflösung der EU in Folge.
    Ich bin stark proeuropäisch aber kein glühender EU Fan.

    Antwort auf "Lethal oder Legal?"
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    Wie du bereits in obigen Kommentaren lesen kannst erwartet uns mit der Regelung keinerlei rechtlichliche Neuigkeit. Vielleicht malst du dir mal aus, was mit den Worten "einen Aufstand rechtmäßig niederschlagen" noch so gemeint sein könnte. Deine Auslegung (die ja unter Lissabon-Gegnern nicht untypisch ist), es handele sich dabei um eine Demonstration ist absolut überzogen (mal abgesehen davon, dass die Regelung ja heute schon gilt). Es geht vielmehr um Aufstände, bei denen versucht wird eine politische Ordnungen umzustoßen. Es wäre sehr seltsam wenn da nicht geschossen werden dürfte. Die Tatsache, dass wir eine solche Regelung haben liegt darin, dass man nicht ohne expliziten rechtlichen Verweis schießen darf. Ich denke, dass dürftest auch du sehr schätzen.

    Wie du bereits in obigen Kommentaren lesen kannst erwartet uns mit der Regelung keinerlei rechtlichliche Neuigkeit. Vielleicht malst du dir mal aus, was mit den Worten "einen Aufstand rechtmäßig niederschlagen" noch so gemeint sein könnte. Deine Auslegung (die ja unter Lissabon-Gegnern nicht untypisch ist), es handele sich dabei um eine Demonstration ist absolut überzogen (mal abgesehen davon, dass die Regelung ja heute schon gilt). Es geht vielmehr um Aufstände, bei denen versucht wird eine politische Ordnungen umzustoßen. Es wäre sehr seltsam wenn da nicht geschossen werden dürfte. Die Tatsache, dass wir eine solche Regelung haben liegt darin, dass man nicht ohne expliziten rechtlichen Verweis schießen darf. Ich denke, dass dürftest auch du sehr schätzen.

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