UN-Strafgerichtshof Karadžić bleibt Völkermordprozess fern

Serbenführer Karadžić muss sich für den Massenmord verantworten. Zum Auftakt des Prozesses in Den Haag blieb er fern, nach zehn Minuten wurde das Verfahren vertagt.

Vor dem Haager Kriegsverbrechertribunal hat der Völkermord-Prozess gegen den früheren bosnischen Serbenführer Radovan Karadžić begonnen. Wie angekündigt boykottierte Karadžić den Auftakt des Strafverfahrens – er verlangt für sich eine längere Vorbereitungszeit.

"Ich stelle fest, dass Herr Karadžić nicht anwesend ist", sagte der Vorsitzende Richter O-Gon Kwon. Der Angeklagte habe sich trotz einer dringenden Aufforderung des Gerichtshofes entschieden, nicht an der Eröffnungssitzung teilzunehmen. Das Verfahren werde dennoch weitergeführt, über Karadžićs Vertretung sei später zu entscheiden.

Die Verlesung der Anklageschrift wurde aber, wie die Fortführung des gesamten Prozesses, auf Dienstag vertagt. Der Richter appellierte an den 64-Jährigen, seinen Boykott aufzugeben und an der Sitzung am Dienstag teilzunehmen.
 

Anzeige

Das Problem an Karadžićs Boykott: Der Prozess kann zwar ohne Angeklagten, aber nicht ohne Anwalt beginnen. Karadžić hatte jedoch angekündigt, sich während des gesamten Prozesses selbst zu verteidigen.

Nun beantragte die deutsche Staatsanwältin Hildegard Uertz-Retzlaff, dass Karadžić das Recht entzogen wird, sich selbst zu verteidigen. Das Gericht müsse stattdessen einen Pflichtverteidiger für ihn bestellen. Karadžić versuche mit einer Blockadehaltung, den Prozess gegen ihn massiv zu behindern. Dies dürfe das Gericht nicht weiter hinnehmen.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Karadžić ist wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen während des Bosnien-Kriegs von 1992 bis 1995 angeklagt. Darunter ist auch das Massaker von Srebrenica, bei dem 1995 etwa 8000 muslimische Männer und Jungen getötet wurden.
 

Völkermord

Karadžić soll, gemeinsam mit anderen Tätern, in zwei großen Fällen Völkermord an Teilen der muslimischen sowie der kroatischen Bevölkerung von Bosnien-Herzegowina geplant und befohlen sowie zu derartigen Verbrechen angestiftet und sie begünstigt haben.

Ziel sei es gewesen, bosnische Muslime und Kroaten zu vernichten oder für immer aus Gebieten zu vertreiben, die von bosnischen Serben
beansprucht wurden.

Die Staatsanwaltschaft fasst zum einen zahlreiche Orte zusammen, in denen Völkermord verübt worden sei. Im zweiten – und zugleich am stärksten herausragenden Fall des gesamten Verfahrens – wirft sie Karadžić vor, das Massaker an bis 8000 muslimischen Männern und Jungen in Srebrenica im Juli 1995 geplant und angeordnet zu haben.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Karadžić soll die gewaltsame Verfolgung und Vertreibung der bosnischen Muslime und Kroaten geplant und angeordnet haben. Dadurch seien in zahlreichen Orten Tausende von Menschen Opfer von Diskriminierung, Durchsuchungen, ungesetzlicher Haft, Schikanen, Zwangsarbeit, Folter, Vergewaltigung und Mord geworden. Zudem seien ihre Wohnungen, kulturellen und religiösen Stätten zerstört worden.

Die Anklage führt dazu fünf Fälle an.

Kriegsverbrechen

Karadžić werden in vier Fällen Verletzungen des Kriegsrechts vorgeworfen. So soll er die 43 Monate währende Belagerung und Terrorisierung der Bevölkerung von Sarajevo zu verantworten haben, darunter die Tötung und Verwundung Tausender von Zivilisten, unter ihnen viele Kinder, durch Artillerie und Scharfschützen.

Als Kriegsverbrechen wird ihm auch die Geiselnahme von mehr als 200 Soldaten der UN-Friedenstruppen sowie von Militärbeobachtern der UN und der Nato in mehreren Orten in Bosnien-Herzegowina angelastet.

Mehr als eine Million Seiten umfasst das Beweismaterial, das Chefankläger Serge Brammertz zusammengetragen hat, die Anklageschrift ist 40 Seiten lang. Der Prozess wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Allein die Beweisaufnahme könnte bereits ein Jahr dauern.

Karadžić bestreitet alle Anklagevorwürfe. Nach elfjähriger Flucht war er 2008 verhaftet worden. Während dieser Zeit lebte er als Heilpraktiker unter falschem Namen in der serbischen Hauptstadt Belgrad.

 

 
Leser-Kommentare
    • joG
    • 26.10.2009 um 11:07 Uhr

    ...Karadžić das Recht entzogen wird, sich selbst zu verteidigen. "

    Das ist dick. Zuerst macht man unfunktionale Regeln und dann entzieht man einem Beklagten seine Rechte. Ob das rechtstaatlich oder allgemein ist? Für mich ist es das jedenfalls nicht. Wer sich zu moralischen Urteilen aufschwingt und nichts Anderes tun wir da, der sollte sich an das Grundrecht des Menschen halten, sich innerhalb der Ordnung bewegen zu dürfen und einschätzen zu können, welches Recht er innerhalb dieser Ordnung hat.

  1. Dafür braucht man schon länger als ein paar Monate.

    Wenn man 200 Seiten pro Tag bearbeitet, dann sind das 5 000 Tage und bei 250 Arbeitstagen pro Jahr, bräuchte man 20 Jahre für das Material.

    Würde sagen das Gericht sollte entweder den Umfang des Materials drastisch kürzen oder dem Angeklagten viel viel Zeit lassen.

    Ansonsten ist das einfach nur ein Schauprozess.

  2. Unbelehrbar wie der Nazi Göring, dieser hat noch im Nürnbergerprozeß das Naziregimes verteidigt und hinterher hat er von den Judenmorden nichts gewußt.
    Unfaßbar wieviel Morde dieser Herr Karadžić ruhigen Gewissens ignoriert.

    • joG
    • 26.10.2009 um 11:52 Uhr

    ...Herr Karadžić ruhigen Gewissens ignoriert."

    Wir sind ja in den Augen der größten Glaubensgemeinschaft auch nicht besser, nach deren Ethik wir jetzt den größten Massenmord der Geschichte (also größer als die Vernichtungen des Haulocost) durchführen. Wir haben die momentan die Staatsgewalt auf unserer Seite, aber fragen Sie Herrn Karadžić. Macht ist vergänglich und Massenmörder hängt man ofteinmal.

  3. ...dass er nicht endet, wie sein Kollege Milosevic.

  4. Solange, wie ein Herr Busch und Kollegen noch frei herumlaufen sind solche Prozesse für mich Siegerprozesse. Die Grossen läßt man laufen...

  5. ...auspackt, spielt er mit seinem Leben.

    Genau wie sein Kollege, der schon vorher
    in Den Haag war - und es nicht überlebt
    hat. Hoffen wir das beste.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service