EU-Reformstreit

Regierungschef Fischer: Tschechien wird Lissabon-Vertrag unterzeichnen

Prag mindert den Widerstand: Tschechien stellt im Streit um den EU-Vertrag von Lissabon die baldige Unterschrift des EU-kritischen Präsidenten in Aussicht.

Bei der ausstehenden Zustimmung Tschechiens zum Reformvertrag der Europäischen Union deutet sich ein Einlenken an: Präsident Vaclav Klaus werde das Papier unterzeichnen, versprach Regierungschef Jan Fischer während einer Telefon-Pressekonferenz. "In Tschechien heißt das Problem nicht Ja oder Nein, sondern wann." Tschechien könne die Ratifizierung wahrscheinlich bis Ende des Jahres abschließen. "Ich bin überzeugt, das wird der Fall sein", sagte Fischer. Es gebe "keinen Grund zur Sorge in Europa".

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Fischer hatte zuvor in einer Videokonferenz mit dem schwedischen Regierungschef und EU- Ratspräsidenten Fredrik Reinfeldt, EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und EU-Parlamentspräsident Jerzy Buzek gesprochen.

Klaus gilt als vehementer EU-Kritiker. Erst nach dem Ausräumen aller verfassungsrechtlichen Bedenken will er den Lissabon-Vertrag unterzeichnen. Er hatte die Volksabstimmung in Irland abgewartet, bei der die Iren vor wenigen Tagen den Vertrag befürworteten. Auch macht er seine Unterschrift von der Haltung Polens abhängig, dessen Präsident den Lissabon-Vertrag ebenfalls noch nicht unterzeichnete. Die Parlamente beider Länder haben das Abkommen bereits gebilligt.

Ziel

Der Reformvertrag von Lissabon soll die vergrößerte EU mit ihren derzeit 27 Mitgliedsstaaten in die Lage versetzen, schneller zu entscheiden, und er schafft dazu klarere Strukturen. Der Vertrag ersetzt die EU-Verfassung, die am Nein der Franzosen und Niederländer gescheitert war.

Der Vertrag mit seinen neuen Regeln kann erst in Kraft treten, wenn ihn alle 27 Mitgliedsländer ratifiziert haben. In Irland hatte das Volk im Oktober mehrheitlich dafür gestimmt, nachdem ein erstes Referendum im Juni 2008 gescheitert war. Polen und Tschechien haben den Vertrag noch  nicht unterzeichnet.

Mehrheitsentscheidungen

Beschlüsse können im Ministerrat künftig in mehr Bereichen mit Mehrheit statt bisher einstimmig gefasst werden. Ausgenommen sind die Steuer- und Sozialpolitik, der EU-Haushalt sowie Verteidigung und Außenpolitik.

Bei den Abstimmungen gilt ab 2014 das Prinzip der doppelten Mehrheit: Zustimmen müssen dann 55 Prozent aller Mitgliedsstaaten, mindestens jedoch 15, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Bis 2017 kann allerdings jeder Mitgliedsstaat beantragen, dass noch nach den alten Regeln des Nizza-Vertrags abgestimmt wird.

Demokratisierung

Die Rechte des Europäischen Parlaments werden gestärkt. Es wählt künftig den Kommissionspräsidenten und muss auch alle anderen Kommissare bestätigen. Außerdem darf es über den EU-Haushalt und internationale Verträge mitentscheiden. Das Recht, selber Gemeinschaftsgesetze (Richtlinien) einzubringen, erhalten die Straßburger Abgeordneten jedoch weiterhin nicht.

Auch die nationalen Parlamente werden stärker eingebunden. Sie können Einspruch gegen Brüsseler Entscheidungen einlegen, wenn sie nationale Zuständigkeiten beschränkt sehen. Die EU-Bürger können über eine Petition mit mindestens einer Million Unterschriften die Kommission zu einer Gesetzesinitiative auffordern.

Führung

Um das bisherige Nebeneinander von Außenkommissar und Außenbeauftragten zu beseitigen, soll künftig ein "Hoher Vertreter" die EU in internationalen Verhandlungen repräsentieren. Er ist zugleich Vizepräsident der Kommission. Anders als in der Verfassung vorgesehen, erhält er zwar einen eigenen diplomatischen Dienst, allerdings nicht den Titel EU-Außenminister.

Um für mehr Kontinuität in der politischen Führung nach innen und außen zu sorgen, wird künftig für jeweils zweieinhalb Jahre ein ständiger Präsident des EU-Rats gewählt. Bisher wechselt dieser Posten alle sechs Monate unter den Mitgliedsländern.

Ursprünglich war vorgesehen, dass ab 2014 nicht mehr jedes Mitgliedsland einen Vertreter in der Brüsseler Kommission stellt. Auf Drängen kleinerer Länder soll das aber wieder geändert werden. Dann bliebe es doch bei einstweilen 27 Kommissaren.

Grundrechte

Die Grundrechtscharta der EU-Verfassung wurde formal nicht in den Vertrag übernommen. Sie wird jedoch für rechtsverbindlich erklärt – mit Ausnahme für Großbritannien und Irland. Auch Irland hat sich Ausnahmen ausbedungen. So will es in jedem Fall sein striktes Scheidungs- und Abtreibungsrecht beibehalten.

Nun scheint Klaus nur noch die anhängige Verfassungsklage abwarten zu wollen. "Alle Signale, die ich bekommen habe, deuten darauf hin, dass der Präsident seine Unterschrift nicht weiter verzögern wird, sobald das Verfassungsgericht die Vereinbarkeit mit der tschechischen Verfassung festgestellt hat", sagte Fischer. Der als EU-kritisch bekannte Senatsabgeordnete Jiri Oberfalzer hatte gemeinsam mit 16 anderen Senatoren Ende September eine zweite Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag eingereicht. Fischer betonte, das tschechische Verfassungsgericht habe schon bei der ersten Klage entschieden, dass der EU-Vertrag nicht gegen die Verfassung verstoße. Optimistisch stimme ihn, dass das Gericht eine zügige Behandlung der jüngsten Beschwerde von 17 Senatoren zugesagt habe.

Tschechiens Regierungschef konnte wegen einer Flugzeugpanne nur per Videoschaltung an dem Krisengespräch der EU-Vertreter über die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags teilnehmen, wie Diplomaten in Brüssel sagten. Reinfeldt und Kommissionspräsident Barroso warteten in Brüssel vergeblich auf Fischers Erscheinen. Dieser ließ wissen, er könne wegen eines defekten Regierungsflugzeugs leider nicht kommen.

Die EU will wegen der Neubesetzung der EU-Kommission bis Anfang November Klarheit über die Rechtsgrundlage haben. "Wir wollen, dass der Vertrag bis zum Jahresende in Kraft tritt", sagte der EU-Ratspräsident Reinfeldt. Auch in Deutschland hatte es Widerstand gegeben. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Vertrag im Juli schließlich, machte aber Auflagen zugunsten nationaler Entscheidungsbefugnisse.

Der letzte Bremser ist Polen: Staatspräsident Lech Kaczynski nannte bei einem Besuch in Rumänien keinen Termin für seine Unterschrift unter den Reformvertrag. Bei einem Treffen mit seinem rumänischen Amtskollegen Traian Basescu gab er auf Nachfrage keine Auskunft darüber, ob und wann er den Lissabon-Vertrag unterzeichnen werde. EU-Kommissionspräsident Barroso sagte jedoch, Kaczynski habe versprochen, noch in dieser Woche zu unterzeichnen.
 

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Leser-Kommentare

  1. Wenn ich diesen Artikel genau lese, besagt er nur, daß der tschechische Premierminister behauptet, Klaus werde den V.v.Lissabon bald unterzeichnen. Unter der Überschrift "Tschechiens Präsident lenkt im EU-Reformstreit ein" würde ich mir etwas anderes vorstellen. Im Augenblick sind es nur Spekulationen über Klaus' Verhalten, nicht - wie die Überschrift suggeriert - eine Äußerung oder Handlung von Klaus selbst. Und ob die tschechische Regierung hier für Klaus sprechen kann - ich meine eher nicht.

    Übrigens ist zumindest umstritten, ob Klaus überhaupt verpflichtet ist, den Vertrag zu ratifizieren.

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  • Datum 7.10.2009 - 19:05 Uhr
  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
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  • Schlagworte Europa | Reformpolitik
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