Afghanistan Bundesregierung soll für Kundus-Opfer zahlen

Die Angehörigen der Opfer des Luftangriffs auf zwei Tanklastzüge in Kundus fordern von der Bundesregierung Entschädigungszahlungen. Ein Bremer Anwalt vertritt sie.

Dutzende Angehörige von Opfern des von der Bundeswehr befohlenen Luftangriffs auf zwei Tanklastzüge im afghanischen Kundus fordern von der Bundesregierung Entschädigungszahlungen. Der aus Afghanistan stammende Bremer Rechtsanwalt Karim Popal sagte dem Weser-Kurier, dass er mit drei Kollegen einen entsprechenden Brief an das Verteidigungsministerium geschickt habe.

Popal, der neben der deutschen auch die afghanische Staatsbürgerschaft besitzt und vor Kurzem die Angehörigen besucht hat, hofft auf eine außergerichtliche Einigung mit der Regierung in Berlin. Scheitert dies, wollen die Anwälte auf Schadenersatz wegen fehlerhaftem und grob fahrlässigem Verhalten der Bundeswehr klagen.

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Die Vorermittlungen zu dem von dem deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Angriff hatte Anfang November die Bundesanwaltschaft übernommen. Sie muss sich nun mit den möglichen strafrechtlichen Folgen dieses Angriffs beschäftigen.

Wie der Weser-Kurier weiter berichtet, haben die Anwälte in einem Schreiben an die Generalbundesanwaltschaft Akteneinsicht sowie Zulassung als Nebenkläger gefordert.

Die Bundesanwaltschaft bestätigt den Eingang mehrerer Strafanzeigen wegen vermeintlicher Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Danach macht sich strafbar, wer einen militärischen Angriff durchführt und dabei sicher die Tötung und Verletzung von Zivilisten erwartet – und dies in einem Ausmaß, das in keinem Verhältnis zum militärischen Vorteil steht.

Die vier Anwälte haben nach eigenen Angaben 78 Vollmachten von Hinterbliebenen des Luftschlags vom 4. September, bei dem laut Nato bis zu 142 Menschen getötet worden sind – darunter viele Zivilisten. 

Die Bundeswehr hatte von US-Kampfjets Luftunterstützung angefordert, da Taliban die Tanklastzüge in ihre Gewalt gebracht hatten. Man hatte befürchtet, dass die Taliban mit den Tankwagen das nur wenige Kilometer entfernt gelegene deutsche Lager angreifen könnten.

 
Leser-Kommentare
    • joG
    • 21.11.2009 um 15:02 Uhr

    ...wer für Schäden haften soll, die bei einem gerechtfertigten Eingriff an Unbeteiligten entstehen. Es kann kaum (bei nichtschuldhaftem Verhalten) kaum der Soldat, Pilot oder Offizier sein. Es wäre denkbar Afghanistan, die Bundesrepublik oder die auftraggebende UNO. Alternativ könnte man sagen, die Taliban sei verantwortlich oder die örtliche Gebietskörperschaft, die die Ordnung nicht durchgesetzt hatte.

  1. Haben sie schon mal gehört, dass die Taliban für ihre Opfer Entschädigungen zahlt. Und die sind reichlich und willkürlich gewählt. Nein. Nur der dumme Westen lässt sich das bieten. Mag sein, dass man das mit einem Rechtsstaat ertragen muss. Im Kriegseinsatz kann man jedoch nciht so kleinlich sein. Was haben die Kläger denn verloren. Die Anwälte wollen sich provilieren und werden keine Rechnung stellen. Wie sollen denn die Dorfbewohner das auch bezahlen? Schon Prozesskostenhilfe beantragt oder gar Asyl.

    Gerichtsstand Kundus. Sollen sie doch Karzai verklagen.

  2. Anwälte arbeiten nicht für ein Dankeschön und auch nicht auf die Hoffnung hin, sich u. U. profilieren zu können. Es zählt das Bare und nicht die traurige Geschichte, das Leid von Unschuldigen.
    WER kann sich dort drüben einen Anwalt erlauben; wer weiss, wie man im Westen, in Deutschland, zu seinem "Recht" kommt?

    Das sind nicht die Hinterbliebenen der unschuldigen Zivilopfer. Es ist ja noch nicht einmal klar, ob es zivile unschuldige Opfer gibt, geschweige denn die Anzahl.

    Es gibt aber westlich ausgebildete Taliban und westlich zivilisierte Symphatisanten, die mal hier mal dort ihr Wesen treiben.

    Die wissen, wie man an Regierungsgeld aus Deutschland kommt und die wissen auch, wo die Anwälte in Deutschland sind - und die wissen auch, wer diese Anwälte bezahlen kann. Es wird um viel Geld gehen, also auch um viel Honorar. Und dieses Geld kann eigentlich nur schmutzig sein - entweder direkt Taliban zur Auffüllung der Kriegskasse, eventuell noch vermögende Regionsfürsten. Und die bezahlen dann gerne auch noch einen kleinen Obolus für Vorzeige - Zivilopfer, die dann ihr Gesicht hergeben dürfen für die pekuniäre Mär von den Zivilopfern.

  3. "Bundesregierung soll für Kundus-Opfer zahlen". Nicht die Bundesregierung wird zahlen. Wir, die Steuerzahler werden zur Kasse gebeten. Zur Kasse gebeten für sinnlose Opfer in einem Krieg, den man so immer noch nicht klar benennen darf, in einem Land, das unsere Krieger nicht braucht.

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