Afghanistaneinsatz Guttenbergs kommunikative WendeSeite 2/2

Dafür, den Einsatz auch in Zukunft nicht offiziell Krieg zu nennen, gibt es im Übrigen noch weitere gute Gründe. Für den CDU-Außenpolitikexperten Ruprecht Polenz besteht der wichtigste in dem UN-Mandat, an das der deutsche Einsatz gebunden ist. "In diesem ist nun mal ausdrücklich festgehalten, dass es sich nicht um einen Kriegseinsatz handelt", sagt Polenz. Dass die USA, die schließlich dem gleichen Mandat unterliegen, gleichwohl von Krieg sprechen, ist für ihn da kein Argument. Die Rede vom war against terror habe man in Deutschland schließlich nie gut geheißen, sagt er.

Positiv sei auch, dass die deutschen Soldaten in Afghanistan nicht dem Kriegsrecht unterlägen sondern ihnen bei ihrem Einsatz engere Grenzen gezogen seien. Um dennoch Rechtssicherheit für Fälle zu schaffen, in denen deutsche Soldaten im Einsatz töten, müsse keinesfalls der Kriegsfall ausgerufen werden. Stattdessen wolle die schwarz-gelben Koalition nun Staatsanwaltschaften einrichten, die sich speziell mit Verfahren gegen Soldaten im Auslandseinsatz  beschäftigen und so über das notwendige fachliche Know-how für eine angemessene Einschätzung verfügen.

Auch für den Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU), der bereits unter Jung im Amt war, gibt es durchaus gewichtige Gründe, an der völkerrechtlichen Kriegsdefinition festzuhalten – so richtig er die kommunikative Wende seines neuen Ministers im Prinzip findet. "Ein Kriegseinsatz zielt im Zweifelsfall auf die Vernichtung des Gegners", gibt er beispielsweise zu bedenken. "Wollen wir das wirklich?"

Doch auch in Deutschland könnte die Erklärung des Kriegsfalles weitreichende Folgen haben. In letzter Konsequenz würde die Befehlsgewalt an die Bundeskanzlerin übergehen und Grundrechte über Notstandsgesetze ausgehebelt werden.

Man darf deshalb getrost unterstellen, dass zu Guttenberg mit dem K-Wort genau wie sein Vorgänger auch in Zukunft sehr vorsichtig umgehen wird. Wenn es ihm dennoch gelänge, für das, was in Afghanistan geschieht, klarere Worte als bisher zu finden, wäre dies allerdings durchaus zu begrüßen.

 
Leser-Kommentare
    • xtc
    • 03.11.2009 um 17:45 Uhr

    Aussage Nr. 1: Kommunikative Wende um den "Krieg"
    Aussage Nr. 2: Genau wie sein Vorgänger hält auch zu Guttenberg nämlich daran fest, dass es sich bei den Gefechten zwischen deutschen Soldaten und Taliban nicht um einen Krieg handele.
    Muß man verstehen, wo die "Kommunikative Wende" zu finden ist?

  1. Redaktion

    Die Wende besteht darin, dass zu Guttenberg von "kriegsähnlichen Zuständen" redet, anders als sein Vorgänger. Das ist, wie ich in meinem Artikel deutlich machen wollte, eine Akzentverschiebung, es ist aber kein wirklicher Bruch mit der Linie von Jung. Denn auch Guttenberg hält daran fest, dass der Begriff Krieg der völkerrechtlichen Definition nach auf den Einsatz in Afghanistan nicht zutrifft. Hilft das weiter?
    Katharina Schuler, ZEIT ONLINE

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    • xtc
    • 04.11.2009 um 13:54 Uhr

    Vielen Dank für Ihre Erklärung. Für eine "Wende" sehe ich keine Hinweise. Statt im Abstand von 20 Metern (wie sein Amtsvorgänger) schleicht der Herr Baron nunmehr lediglich noch 10 Meter um den heißen Brei herum. Ich sehe allenfalls eine vorsichtige Richtungskorrektur, aber ganz sicher keine Wende.

    • xtc
    • 04.11.2009 um 13:54 Uhr

    Vielen Dank für Ihre Erklärung. Für eine "Wende" sehe ich keine Hinweise. Statt im Abstand von 20 Metern (wie sein Amtsvorgänger) schleicht der Herr Baron nunmehr lediglich noch 10 Meter um den heißen Brei herum. Ich sehe allenfalls eine vorsichtige Richtungskorrektur, aber ganz sicher keine Wende.

  2. Wer kümmert sich eigentlich um die Gräber der Kriegsähnlichkeitsopfer? Die Kriegsähnlichkeitsgräberfürsorge?

  3. Da wollen wir mal ein paar historische Tatsachen ordnen:

    Der Angriff vom 11.09.2001 wurde in UN-Resolution 1368 am 12. 09.2001 als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit bezeichnet, was das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung gibt, das in der Charta der UN anerkannt wird. Es stellte also einen Angriff gem. Art. 51 UN-Charta da.

    Am 4.10.2001 beschloss der Nato-Rat gem. Art. 5 Nato-Vertrag den Verteidigungsfall.

    Für sicherheitspolitische Analphabeten, Herrn Polenz hatte ich bisher nicht dazu gezählt, hier noch mal der Wortlaut zum nachlesen:

    http://www.nato.int/docu/...

    Krieg im Sinne des Völkerrechts herrschte in Afghanistan vom 7.10.2001 bis zum etwa Dez. 2001. Dann waren die damaligen afghanischen Machthaber im symmetrischen Krieg von der Nato geschlagen. Seitdem herrscht Besatzung.

    Es ist falsch, das Wort Krieg auf die Auseinandersetzung zwischen Staaten zu beschränken. Diese Sichtweise leitet sich aus der Tatsache ab, dass das Kriegsvölkerrecht sich nur auf Völkerrechtssubjekte bezieht und somit nur bei zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen Anwendung findet.

    Es gibt auch den Krieg im Inneren (Religionskrieg, Bürgerkrieg, Sezessionskrieg, ggf. Guerillakrieg), nur greift hier eben nicht das Kriegsvölkerrecht. Auch hat sich völkerrechtlich die Bezeichnung (innerer) Aufstand eingebürgert, ohne jedoch das Wort Krieg für innerstaatliche Auseinandersetzungen zu streichen.

  4. KRIEG ist KRIEG also sollte man nicht so tun als wuerde DEUTSCHMLAND
    dort eine Art "Ordnungsdienst" ausueben .

  5. Rein rechtlich ändert sich durch Guttenbergs Äußerungen nichts. Auf die Moral der Soldaten jedoch werden sie sich sehr wohl auswirken. Guttenberg suggeriert: Wir - die Deutschen - haben Verständnis, wenn Ihr - die Soldaten - Euch nicht mit "juristischen Feinheiten" befassen mögt, wenn Ihr Euch vom Krieg eigene Begriffe macht. Angesichts der Übergriffe auf Zivilisten durch Verdachtsbombardement, das zum Massaker um den kürzlich gestohlenen Tanklastzug führte, war das das falsche Signal! Dem Einsatz in Afghanistan wird man damit nicht gerecht, es sei denn eine Vietnamisierung ist das Ziel. Auch dort ließ die Führung den Soldaten in der Definition von Zivilisten und Aggressoren de facto freie Hand, was (bei zeitgleicher "Erfolgs"-Beurteilung durch Leichenzählerei und dem Stress eines asymmetrisch geführten Krieges) systematisch zu Kriegsverbrechen führte. Den asymmetrischen Krieg in einem Schauplatz mit fremder Kultur und unklarer Bedrohungslage führt nun auch die Bundeswehr in Afghanistan. Statt einer klaren Kriegszielvorgabe (die Kriegsziele werden verschleiert, offiziell redet man von Sicherung zivilen Aufbaus, tatsächlich führt man Kampfeinsätze) können die Soldaten ihren Erfolg an kaum etwas anderem messen als an getöteten "Feinden". Sie dann noch darin zu bestätigen, alles zum (tatsächlich allenfalls potentiellen) Feind zu erklären, und völker- sowie kriegsrechtliche "Feinheiten" (bei versuchter Verharmlosung) nachher von der Presse klären zu lassen, das ist Zynismus pur.

  6. fraglich abgesichert nun aber, auch, nicht nur, weil das Völkerrecht hier wohl nicht ausreichend klar ist. Die Form eines Polizeieinsatzes muss in einer hochgerüsteten Welt von Nationalstaaten halt die Form des Krieges haben. Gut, jetzt, nach dem welpolizeilichen Krieg haben wir also die fragwürdige weltpolizeiliche Besatzung mit kriegsartigen Episoden.
    Man sollte und muss sich hier aber um all die fragwürdigen Dinge kümmern! Derzeit geht von Afghanistan keine akute und besondere Terrorgefahr gegenüber dem Westen aus, nur gegenüber dem eigenen Volk, auch dafür kann man ja eine weltpolizeiliche Besatzung machen - das muss man dann aber ganz klar völkerrechtsmäßig auch definieren und in allen anderen solchen Fällen auch anwenden! Was ist denn, wenn in Somalia Bürgerkrieg herrscht, warum geht man dort dann nicht auch hin bzw. dazwischen?!

    • xtc
    • 04.11.2009 um 13:54 Uhr

    Vielen Dank für Ihre Erklärung. Für eine "Wende" sehe ich keine Hinweise. Statt im Abstand von 20 Metern (wie sein Amtsvorgänger) schleicht der Herr Baron nunmehr lediglich noch 10 Meter um den heißen Brei herum. Ich sehe allenfalls eine vorsichtige Richtungskorrektur, aber ganz sicher keine Wende.

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