Afghanistan Neue Schlappe für Karsai bei Regierungsbildung

Afghanistans Parlament hat Präsident Karsai erneut eine Niederlage beigebracht. Zehn seiner 17 Kandidaten für einen Ministerposten lehnte es ab.

Die derzeitigen Mitglieder des afghanischen Parlaments – sie lehnten zehn der 17 von Präsident Karsai vorgeschlagenen Ministerkandidaten ab

Die derzeitigen Mitglieder des afghanischen Parlaments – sie lehnten zehn der 17 von Präsident Karsai vorgeschlagenen Ministerkandidaten ab

Hamid Karsai brachte nur seinen bisherigen Sicherheitsberater Salmai Rasul als neuen Außenminister durch. Damit hat Karsai zwei Wochen vor der internationalen Afghanistan-Konferenz in London noch immer keine komplette Regierungsmannschaft.

Nur eine von drei vorgeschlagenen Frauen wurde bei dem Votum im Parlament bestätigt: Amena Afsali, die das Ministerium für Soziales führen soll. Beobachter werteten das Ergebnis als weitere politische Niederlage für den Präsidenten, der es sich zum Ziel gesetzt hatte, die neue Regierung vor der am 28. Januar beginnenden Londoner Konferenz auf die Beine zu stellen.

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Trotz der schwierigen Kabinettsbildung hat Karsai nun 14 Minister seiner geplanten 24-köpfigen Mannschaft bestätigt, darunter auch die Minister für die wichtigen Ressorts Verteidigung, Inneres und Finanzen. Bereits bei seinem ersten Anlauf Anfang des Monats hatte Karsai eine Schlappe erlitten, als 17 seiner vorgeschlagenen 24 Ministerkandidaten im Parlament durchfielen.

Karsai war drei Monate nach der von Betrug überschatteten Präsidentenwahl im November im Amt bestätigt worden. Er steht unter wachsendem Druck des Westens, gegen die weit verbreitete Korruption vorzugehen und sein vom Krieg zerrissene Land acht Jahre nach dem Fall des Taliban-Regimes zu befrieden.

 
Leser-Kommentare
  1. Wieder zeigt sich, dass es noch viele Jahre dauern wird, bis die Afghanen zu stabilen demokratischen Strukturen in der Lage sein werden. Bis dahin werden sie ISAF als "Babysitter" brauchen.

    Gerade wir als Deutsche sollten uns dabei aber vor Augen hatten, dass es nach 1945 bis 1990 (2 4 Vertrag) gedauert hat, bis Deutschland volle nationale Autonomie zurück erlangte. Bis dahin durften wir unter alliierter Kontrolle Demokratie üben.

    So hieß es im bis 1990 gültigen Besatzungsstatut: "Die Besatzungsbehörden behalten sich jedoch das Recht vor, auf Anweisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen, wenn sie der Ansicht sind, dass dies aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsform in Deutschland oder in Folge der internationalen Verpflichtungen ihrer Regierungen unumgänglich ist. Bevor sie dies tun, werden sie die zuständigen deutschen Behörden von ihrem Entschluss und seinen Gründen offiziell unterrichten."

  2. Wenn Sie schon streng formell argumentieren, dann müssten Sie aber Deutschland die Staatsgewalt ganz absprechen - denn es hat die Volksabstimmung über das Grundgesetz nie gegeben. Die Legitimation unserer Verfassung ergibt sich nur konkludent aus der Beteiligung an Wahlen.

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    Sie meinen Artikel 146 GG an?

    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Ich stimme ihnen zu, dass es nicht sauber von unserer Politik ist, das "Provisorium" Grundgesetz nicht durch eine Verfassung zu ersetzen.

    Völkerrechtlich delegitimiert ist unsere Regierung dadurch aber nicht, denn es gibt ja den 2 4 Vertrag.

    Zudem ist meine Argumentation nicht streng formell. Es gab z.B. noch in den 1980ger Jahren die Anwendung von Besatzungsrecht. Als da mal eine alliierte Militärmaschine abgestürzt ist, wurde den deutschen Sicherheitskräften nach kurzer Zeit gesagt, sie können jetzt nach Hause gehen, die Alliierten würden übernehmen.

    In der praktischen Politik war die Wirkung des Besatzungsstatuts (bzw. Pariser Verträge, Deutschlandvertrag oder wie man das Besatzungsstatut auch immer gerade nannte) auch enorm. Da man wusste, dass einem die Zügel jederzeit aus der Hand genommen werden konnten, tat man alles, was die Alliierten wollten. Deutschland war also faktisch an der Leine, konnte innerhalb der gewährten Freiheiten alles tun, was es wollte, den Handlungskorridor aber nicht verlassen.
    Im Ergebnis hat das unserem Land gut getan.

    Zeit.de könnte diesbezüglich ja mal ein interessantes Interview mit Herrn Schmidt führen.

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    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Ich stimme ihnen zu, dass es nicht sauber von unserer Politik ist, das "Provisorium" Grundgesetz nicht durch eine Verfassung zu ersetzen.

    Völkerrechtlich delegitimiert ist unsere Regierung dadurch aber nicht, denn es gibt ja den 2 4 Vertrag.

    Zudem ist meine Argumentation nicht streng formell. Es gab z.B. noch in den 1980ger Jahren die Anwendung von Besatzungsrecht. Als da mal eine alliierte Militärmaschine abgestürzt ist, wurde den deutschen Sicherheitskräften nach kurzer Zeit gesagt, sie können jetzt nach Hause gehen, die Alliierten würden übernehmen.

    In der praktischen Politik war die Wirkung des Besatzungsstatuts (bzw. Pariser Verträge, Deutschlandvertrag oder wie man das Besatzungsstatut auch immer gerade nannte) auch enorm. Da man wusste, dass einem die Zügel jederzeit aus der Hand genommen werden konnten, tat man alles, was die Alliierten wollten. Deutschland war also faktisch an der Leine, konnte innerhalb der gewährten Freiheiten alles tun, was es wollte, den Handlungskorridor aber nicht verlassen.
    Im Ergebnis hat das unserem Land gut getan.

    Zeit.de könnte diesbezüglich ja mal ein interessantes Interview mit Herrn Schmidt führen.

  3. 3. 146 GG

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    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Ich stimme ihnen zu, dass es nicht sauber von unserer Politik ist, das "Provisorium" Grundgesetz nicht durch eine Verfassung zu ersetzen.

    Völkerrechtlich delegitimiert ist unsere Regierung dadurch aber nicht, denn es gibt ja den 2 4 Vertrag.

    Zudem ist meine Argumentation nicht streng formell. Es gab z.B. noch in den 1980ger Jahren die Anwendung von Besatzungsrecht. Als da mal eine alliierte Militärmaschine abgestürzt ist, wurde den deutschen Sicherheitskräften nach kurzer Zeit gesagt, sie können jetzt nach Hause gehen, die Alliierten würden übernehmen.

    In der praktischen Politik war die Wirkung des Besatzungsstatuts (bzw. Pariser Verträge, Deutschlandvertrag oder wie man das Besatzungsstatut auch immer gerade nannte) auch enorm. Da man wusste, dass einem die Zügel jederzeit aus der Hand genommen werden konnten, tat man alles, was die Alliierten wollten. Deutschland war also faktisch an der Leine, konnte innerhalb der gewährten Freiheiten alles tun, was es wollte, den Handlungskorridor aber nicht verlassen.
    Im Ergebnis hat das unserem Land gut getan.

    Zeit.de könnte diesbezüglich ja mal ein interessantes Interview mit Herrn Schmidt führen.

    Antwort auf "an Vorposterin"

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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