Bundeswehr in Afghanistan "Die Soldaten stehen bereits mit zwei Beinen im Gefängnis"

Der Afghanistaneinsatz birgt für Soldaten hohe juristische Risiken, sagt Völkerrechtler Matthias Hartwig im Interview. Er ist für eine Einstufung des Einsatzes als Krieg.

Deutsche Soldaten bewachen das Feldlager in Kundus. In Deutschland streiten Politiker darüber, ob die Bundeswehr in Afghanistan Krieg führt

Deutsche Soldaten bewachen das Feldlager in Kundus. In Deutschland streiten Politiker darüber, ob die Bundeswehr in Afghanistan Krieg führt

ZEIT ONLINE: Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg will angeblich das Kabinett dazu bringen, in Afghanistan künftig von einem nicht staatlichen bewaffneten Konflikt zu sprechen. Kann die Bundesregierung einfach so festlegen, welchen rechtlichen Status die Auseinandersetzung dort hat?

Matthias Hartwig: Weder die Bundesregierung noch der Bundestag können eine rechtlich bindende Qualifikation der bewaffneten Auseinandersetzung in Afghanistan vornehmen. Wenn ein tödlicher Zwischenfall, an dem Bundeswehrsoldaten beteiligt sind, in Deutschland vor Gericht landet, entscheiden letztlich die Richter, wie sie es einstufen.

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ZEIT ONLINE: Befindet sich die Bundeswehr denn Ihrer Meinung nach in Afghanistan im Krieg?

Hartwig: Im Süden und Osten Afghanistans führt die Internationale Schutztruppe Isaf definitiv Krieg. Dort unterscheiden sich die Aktionen der Soldaten nicht von der Operation Enduring Freedom (OEF), die ganz klar eine Kriegsoperation ist und sich auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen beruft. Für die OEF gilt das Kriegsrecht. Es wäre widersprüchlich, wenn behauptet würde, dass die Isaf-Soldaten nicht nach dem Kriegsrecht handeln, obwohl sie exakt dieselben Dinge tun. Wenn die Isaf aber nach dem Kriegsrecht handelt, dann darf der Gegner offensiv bekämpft werden und Kollateralschäden sind keine Kriegsverbrechen. Das gilt auch für den Norden, wo ja seit dem Sommer 2009 die deutschen Truppen nicht nur reaktiv, sondern durchaus auch offensiv vorgehen. Deutsche Soldaten zogen aus, um die Taliban zu jagen und zu bekämpfen.

ZEIT ONLINE: Isaf-Kommandeur Stanley McChrystal wirft den Deutschen im Fall der Tanklaster-Bombardierung schwere Fehler vor. Hat das juristische Konsequenzen?

Hartwig: Wenn gesagt wird, Oberst Klein habe Fehler begangen, dann mag das durchaus so sein. Ich kenne die Akten nicht genau genug, um das beurteilen zu können. Wir müssen aber berücksichtigen, dass der Oberst seine Entscheidung in einer Kriegssituation traf. Strafrechtlich kann er nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn er gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen hat, wenn er also in unverhältnismäßiger Weise Zivilisten verletzt oder getötet hat. Das deutsche Strafrecht kann im Krieg nicht immer gleich dann angewendet werden, wenn ein Mensch getötet worden ist. Wir müssen anerkennen, dass der Krieg auf die Tötung von Menschen angelegt ist. Einen Krieg zu führen und gleichzeitig diejenigen zu verurteilen, welche auf dem Kriegsschauplatz eingesetzt werden und zum Einsatz kommen, ist absurd. Viel wichtiger als die Frage nach der Strafbarkeit von Kriegshandlungen ist die Frage, ob wir den Krieg führen und  seine Konsequenzen, nämlich den Tod auch von unschuldigen Menschen hinnehmen wollen. Darüber sollte die Diskussion in unserem Land geführt werden und nicht darüber, wer wusste wann was. Es geht nicht um den Kopf von Herrn zu Guttenberg, es geht um Krieg und Frieden.

ZEIT ONLINE: Aus dem Ausland war zu hören, dass, wenn in Deutschland nicht gegen Oberst Klein ermittelt werde, dann müsse er von den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag kommen. Halten Sie das für möglich?

Hartwig: Das ist zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Bundesrepublik hat das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes ratifiziert, sie war sogar einer der Staaten, der die Gründung des Gerichtshofs vorangetrieben hat. Der Internationale Strafgerichtshof ist aber nur für schwere Verletzungen des Kriegsvölkerrechts zuständig, und die Frage ist nun, ob die Bombardierung der Tanklaster eine schwere Verletzung des  Kriegsvölkerrechts darstellt. Bei allem Mitleid für jeden einzelnen Zivilisten, der dabei ums Leben gekommen ist, habe ich Zweifel. Man kann heute vielleicht von einer Fehlentscheidung sprechen, aber Oberst Klein ist wohl davon ausgegangen, dass die Tanklaster als Waffe verwendet werden könnten und dass sich bei den Fahrzeugen eine große Anzahl Taliban, darunter einige Anführer, aufhielten. Die Bekämpfung der Tanklaster wie auch der Taliban war eine normale Kriegsmaßnahme. Die Kollateralschäden können in diesem Fall unverhältnismäßig gewesen sein, aber das ist noch kein schweres Kriegsverbrechen.

ZEIT ONLINE: Ob die Tanklaster eine Bedrohung für das Bundeswehr-Feldlager bedeuteten, ist umstritten. Als die Bomben fielen, steckten die Fahrzeuge in einem Flussbett fest, zuvor hatten sie sich von Kundus wegbewegt. Deckt das Kriegsvölkerrecht auch einen Luftschlag gegen Ziele, von denen keine unmittelbare Gefahr ausgeht?

Hartwig: In asymmetrischen Konflikten, wo auf der anderen Seite keine Kombattanten, also keine regulären Soldaten beteiligt sind, ist das ein strittiger Punkt. Wenn es sich beim Gegner um Streitkräfte handelt, wäre ein Angriff sicher durch das Kriegsvölkerrecht gedeckt. Denn bei einem regulären Krieg ist auch die Bekämpfung von Gegnern, die sich zurückziehen oder verlegt werden, gestattet. Im Süden behandeln Amerikaner und Briten die Taliban von Anfang an wie Kriegsgegner; sie griffen sie auch an, wenn keine unmittelbare Gefahr von ihnen ausging, also wenn sie sich in ihren versteckten Rückzugspunkten befanden. Dies ist von der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt kritisiert worden. Folgt man dieser Sicht, durfte Oberst Klein zwei Fahrzeuge ausschalten, die zu einem späteren Zeitpunkt als rollende Bomben verwendet werden könnten.

Leser-Kommentare
    • FD
    • 14.01.2010 um 15:32 Uhr

    Auch ein Völkerrechtlersollte wissen, daß man nicht nachträglich bestrafen aber auch nicht straffrei stellen kann. Da zum Zeitpunkt der Bombardierung sich Deutschland nicht im Krieg befand und bis heute nicht befindet, unterliegt Oberst Klein nicht dem Kriegsrecht!

    Und unsere Soldaten wären nicht besser sondern schlechter dran, wenn der Bundestag den Verteidigungsfall erklärt. Sie würden ihre steuerfreie Zulage verlieren (gegenwärtig 110 € Netto je Tag) und damit den eigentlichen Grund, warum sich junge Menschen freiwillig für den Einsatz melden. Die Bereitschaft für nur noch 5 € Kriegssold je Tag in den Krieg zu ziehen, wäre vermutlich nahe Null!

    Oberst Klein hat sich vermutlich strafbar gemacht nach unserem StGB, mit Sicherheit hat er sich strafbar gemacht nach dem Soldatengesetz. Er hat mindestens 2 unwahre dienstliche Erklärungen abgegeben, um den Bombenabwurf zu ermöglichen und außerdem einen Befehl nicht befolgt. Denn die Einsatzregeln gelten nicht als freundlicher Hinweis sondern als Befehl,den Oberst Klein mißachtet hat.

    Ein Vergleich mit dem Verhalten der Amerikaner ist zynisch! Die Amerikaner haben sich noch niemals um Völkerrecht geschert, wenn es um ihr eigenes Verhalten geht. Man denke nur an die vielen Kriegsverbrechen in Vietnam oder an die Beteiligung an Bürgerkriegen in Mittel- und Südamerika. Man denke an die Ermordung von Allende oder die Ermordung Dag Hammarskjölds.

    Natürlich kann man die Sache zum Krieg erklären; aber auch alle Folgen bedacht???

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    1. Dag Hammarsjköld wurde nicht ermordet, sondern starb bei einem Flugzeugabsturz.
    2. Die Amerikaner haben Allende nicht ermordet.
    3. "Die Amerikaner halten sich nie ans Völkerrecht": ist das nicht eine ganz klein wenig zu undifferenzierte Aussage?

    Sie schreiben: "Da zum Zeitpunkt der Bombardierung sich Deutschland nicht im Krieg befand und bis heute nicht befindet, unterliegt Oberst Klein nicht dem Kriegsrecht!"

    Das Völkerstrafgesetzbuch, das 2002 unter rot-grün in Kraft trat, spricht unter der Überschrift Kriegsverbrechen ja auch von "internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikten." Da muss niemand vorher einen Krieg erklärt oder einen Verteidigungsfall festgestellt haben...

    Etwas mehr Klarheit darüber, unter welchen Umständen genau wir das sichere Terrain der Zivilgesellschaft verlassen und jenes des Völkerstrafgesetzbuches betreten dürfen, wäre allerdings dringend erforderlich. Eine Frage von solch weitreichender Bedeutung sollte wenn möglich im Grundgesetz beantwortet werden.

    1. Dag Hammarsjköld wurde nicht ermordet, sondern starb bei einem Flugzeugabsturz.
    2. Die Amerikaner haben Allende nicht ermordet.
    3. "Die Amerikaner halten sich nie ans Völkerrecht": ist das nicht eine ganz klein wenig zu undifferenzierte Aussage?

    Sie schreiben: "Da zum Zeitpunkt der Bombardierung sich Deutschland nicht im Krieg befand und bis heute nicht befindet, unterliegt Oberst Klein nicht dem Kriegsrecht!"

    Das Völkerstrafgesetzbuch, das 2002 unter rot-grün in Kraft trat, spricht unter der Überschrift Kriegsverbrechen ja auch von "internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikten." Da muss niemand vorher einen Krieg erklärt oder einen Verteidigungsfall festgestellt haben...

    Etwas mehr Klarheit darüber, unter welchen Umständen genau wir das sichere Terrain der Zivilgesellschaft verlassen und jenes des Völkerstrafgesetzbuches betreten dürfen, wäre allerdings dringend erforderlich. Eine Frage von solch weitreichender Bedeutung sollte wenn möglich im Grundgesetz beantwortet werden.

  1. der Beitrag von Herrn Dr. Hartwig sagt aus meiner Sicht alles, was zu diesem Vorgang zu sagen ist.
    Schade nur, dass es offenbar innerhalb von Regierung/en und Parlament an derartigem Vermögen von Wahrheit und Klarheit zu fehlen scheint.

  2. Wollten die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht genau das verhindern - dass wieder mal von deutschem Boden Krieg ausgeht?

    Und was für ein Krieg darf es denn nun sein?

    Der Verteidigungsfall?
    Blutrünstige Taliban greifen an und marschieren auf Berlin ?

    Oder ist es doch wieder nur ein Angriffskrieg mit geopolitischem Hintergrund ?

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    ...die Übersicht wieder herzustellen. Lesen Sie den Artikel 26 GG genau. Der Afghanistan-Einsatz dient einzig und allein dazu (Absicht!), die Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker, die von den Taliban indirekt ausging, indem sie Terroristen beherbergten und willkommen hießen, dauerhaft und notfalls gewaltsam zu beseitigen. Andererseits: Wenn der Afghanistan-Einsatz (unbeabsichtigt!) selbst zu einer noch größeren Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker führt, ist er umgehend zu beenden.

    Zu keinem Zeitpunkt wird die Verfassung verletzt...

    Es sei denn, Sie unterstellen, dass die Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker beabsichtigt von der NATO (von Deutschland) ausging: Wer hat mit den Agressionen begonnen? Die Antwort auf diese Frage ist banal, so lange Sie mir kein NATO-Mitglied nennen können, das vor dem 11. September 2001 auch nur ansatzweise erwogen hat, sich militärisch ausgerechnet in Afghanistan zu engagieren.

    ...die Übersicht wieder herzustellen. Lesen Sie den Artikel 26 GG genau. Der Afghanistan-Einsatz dient einzig und allein dazu (Absicht!), die Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker, die von den Taliban indirekt ausging, indem sie Terroristen beherbergten und willkommen hießen, dauerhaft und notfalls gewaltsam zu beseitigen. Andererseits: Wenn der Afghanistan-Einsatz (unbeabsichtigt!) selbst zu einer noch größeren Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker führt, ist er umgehend zu beenden.

    Zu keinem Zeitpunkt wird die Verfassung verletzt...

    Es sei denn, Sie unterstellen, dass die Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker beabsichtigt von der NATO (von Deutschland) ausging: Wer hat mit den Agressionen begonnen? Die Antwort auf diese Frage ist banal, so lange Sie mir kein NATO-Mitglied nennen können, das vor dem 11. September 2001 auch nur ansatzweise erwogen hat, sich militärisch ausgerechnet in Afghanistan zu engagieren.

    • FD
    • 14.01.2010 um 16:04 Uhr

    Offenbar gehört Herr Hartwig zu denen, welche sich nach den "Guten Alten Zeiten" sehnen. Wie schön war es doch unterm Kaiser. "Germans to the Front" hieß es damals. Da konnte man noch die Chinesen oder die Hereros in Deutsch-Südwest mal so richtig zusammenschießen. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Herr Hartwig gehört zu denen, welche sich danach sehnen, endlich wieder DAZU zu gehören. Endlich wieder als Großmacht auftreten und so richtig mitmischen. Auch Folter ist dann als "übergesetzlicher Notstand" aus Sicht dieser Juristen erlaubt.

    Das Preußen die Folter bereits 1740!!! verboten hat, zeigt wie weit uns solcherlei Kriegstreiber in unserer zivilatorischen Entwicklung zurückwerfen wollen.

    Nachdem Frankreich wieder in die militärischen Struckturen der NATO zurückgekehrt ist,sollten wir uns aus eben denen zurückziehen.

    Natürlich muß man sich gegen Terroristen wehren können, die ihre Attentäter zu uns schicken, wie z.B. die Milizen in Somalia. Dafür sind aber nicht Soldaten vor Ort notwendig! Besser und präzieser sind B2-Bomber und Raketen. Dafür brauchen wir aber erst mal eine breite gesellschaftliche Debatte mit anschließender Volksabstimmung um die Verfassung entsprechend zu ändern.

    Das wäre doch die Gelegenheit, endlich die ursprüngliche Präambel des GG umzusetzen und das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine endgültige Verfassung beschließen zu lassen. Ein Grundrecht, welches uns die Politiker klammheimlich geraubt haben.

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    Niemand beraubt Sie eines Grundrechtes auf eine Verfassung (ein solches Recht gibt es auch gar nicht). Wir haben eine sehr gute Verfassung, das GG.

    Niemand beraubt Sie eines Grundrechtes auf eine Verfassung (ein solches Recht gibt es auch gar nicht). Wir haben eine sehr gute Verfassung, das GG.

  3. Ich beneide die Soldaten nicht. Ein defakto Krieg, der in der Heimat verlogen diskutiert und bewertet wird. Zudem von real fraglicher moralischer Begründung.

    Was mich am meisten ärgert, ist aber die arrogant-verlogene Haltung genau jener Politiker, die den Afghanistan-Krieg eigenhändig beschlossen haben.

    Wenn sich heute SPD- und Grünen-Politiker aufplustern, sollte man sie daran erinnern, wer denn dieses Dilemma angerichtet hat: genau die Schröder-Fischer-Regierung. Und auch ein Trittin saß mit am Kabinettstisch und hat für den Kriegs- (Verzeihung) Friedenseinsatz die Hand gehoben!

  4. Wenn der Krieg formal erklärt würde,

    dann würde ja die NRW Wahl ausfallen,

    dann gebe es auch keine Steuerreform,

    dann...

  5. "Dann sollte gleich ein Staatsanwalt die Soldaten begleiten, um sie festzunehmen, auch wenn sie befehlsgemäß handeln."

    das bringt die surrealität des status quo auf den punkt. ein gutes interview, dessen klare aussagen in wohltuendem kontrast stehen zu der obszönen dummheit, mit der die deutsche politik seit jahren ihren nichtkrieg samt nichtkriegsdurchführungsverordnungen (nicht) führt.

    würde ich eine uniform tragen, würde ich diese mit freuden mit den apokryphen worten des letzten sachsenkönigs "Machd doch eiern Drägg alleene" an die geistesleuchten in berlin abgeben, damit diese ihren nichtkrieg fortan eigenhändig nicht führen können.....

  6. Könnte Merkel per gesetzt die nächsten bundestagswahlen streichen. Von daher ist es ganz cool wenn wir weiterhin von einem Kreigsähnlichen zsutand sprechen..oder vielleicht mal aufhören anderen Ländern kriegsähnliche Zustände zu erklären.

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    Natürlich nicht? Warum sollte das so sein?

    damit tuhen Sie Frau Merkel nur einen Gefallen, Vorläufig keine Wahlen, sie bestimmt mit einem stark verbinderten . Besser kann es doch nicht kommen und Westerwelle würde eingezogen - oder auch nicht.

    Natürlich nicht? Warum sollte das so sein?

    damit tuhen Sie Frau Merkel nur einen Gefallen, Vorläufig keine Wahlen, sie bestimmt mit einem stark verbinderten . Besser kann es doch nicht kommen und Westerwelle würde eingezogen - oder auch nicht.

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