Gerichtsentscheidung Guantánamo-Insassen können kaum auf Justiz hoffen

Ein US-Gericht hat die unbegrenzte Inhaftierung Terrorverdächtiger erleichtert. Die Richter machten es den Gefangenen schwerer, ihre Verhaftung juristisch anzufechten.

Ein amerikanischer Soldat am Militärgefängnis von Guantánamo

Ein amerikanischer Soldat am Militärgefängnis von Guantánamo

Ein Berufungsgericht in Washington hat die Kriterien für eine unbegrenzte Inhaftierung von Terrorverdächtigen ausgeweitet. Mit dem Urteil zum Fall eines mutmaßlichen Kochs der Taliban schränkten die Washingtoner Richter zugleich die Möglichkeiten der Gefangenen aus dem umstrittenen Lager Guantánamo auf Kuba ein, ihre Inhaftierung anzufechten.

Der Jemenit Ghaleb Nasser Al-Bihani hatte nach Überzeugung des Gerichts eine Kampfbrigade der Taliban in Afghanistan begleitet, ihre Waffen getragen und für sie gekocht. Die "Unterstützung", die Bihani der Gruppe gewährt habe, sei ein hinreichender Grund für seine Festnahme und Inhaftierung, urteilten die Richter nun. Bislang hatten die meisten US-Bundesrichter geprüft, ob den Angeklagten eine "substanzielle Unterstützung" nachzuweisen war. Zudem hatten sie meist berücksichtigt, wenn der Angeklagte nicht aktiv gekämpft hatte.
  
Es war das erste Mal seit Juni 2008, dass sich ein US-Gericht zu den sogenannten Habeas-Corpus-Verfassungsrechten äußerte. Damals hatte der Oberste Gerichtshof der USA Guantánamo-Insassen das Recht zugestanden, vor ordentlichen Zivilgerichten in den USA ihre Inhaftierung anzufechten. Die US-Regierung hatte bislang darauf bestanden, dass nur eigens eingerichtete Militärtribunale für die Gefangenen zuständig seien, in denen Angeklagte und Verteidigung weniger Rechte haben als vor ordentlichen Gerichten.

 
Leser-Kommentare
    • joG
    • 06.01.2010 um 13:10 Uhr

    ...wie mit den von der Bundeswehr gefangene Piraten:

    "Die US-Regierung hatte bislang darauf bestanden, dass nur eigens eingerichtete Militärtribunale für die Gefangenen zuständig seien, in denen Angeklagte und Verteidigung weniger Rechte haben als vor ordentlichen Gerichten."

    Nur vielleicht ein wenig schlimmer bei die Piraten, die entweder in Entwicklungsländer in grauenhafte Löcher inhaftiert, erschoßen oder freigelassen wurden. Man sollte vielleicht in einem Artikel die Problematik durchdeklinieren, die sich hier stellte und erklären, wieso man vorging wie man dies tat. Dann kann man die Reglung in den USA dagegen abgrenzen.

  1. na das nenne ich mal einen rechtsstaat

    vor was haben denn die usa angst, wenn sie ein verbrechen verübt haben, dann werden sie auch von einem "normalen" gericht verurteilt, unglaublich dass man menschen einfach so ohne rechtliche verteidigungsmöglichkeit einsperren kann

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