Strafjustiz Deutscher Haftbefehl gegen Argentiniens Ex-Diktator

Die Nürnberger Justiz hat Haftbefehl gegen den früheren Juntachef Videla erlassen. Den Anlass dafür war ein gefundenes deutsches Opfer der argentinischen Militärdiktatur.

Vor mehr als 30 Jahren putschte der argentinische Militärdiktator Jorge Rafael Videla die argentinische Regierung weg und errichtete eine Militärdiktatur, der bis zu 30.000 Menschen zum Opfer fielen. "Es müssen so viele Menschen wie nötig in Argentinien sterben, damit das Land wieder sicher wird", war seine Motivation.

Nun hat die Nürnberger Justiz wegen des Todes eines Deutschen Anfang der 1980er Jahre Haftbefehl gegen Videla erlassen. Zugleich sei ein internationaler Fahndungsaufruf ergangen, sagte ein Justizsprecher. Damit solle Videlas Festnahme auch für den Fall sichergestellt werden, dass sich dieser ins Ausland absetzt.

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Der Haftbefehl ist der zweite Vorstoß der Nürnberger im sogenannten Argentinienverfahren gegen Videla. Im Jahr 2007 hatte sie das Verfahren gegen den Ex-Juntachef eingestellt, nachdem Argentinien die Auslieferung Videlas abgelehnt hatte. Die Regierung des lateinamerikanischen Landes hatte damals erklärt, Videla solle wegen der Ermordung von Deutschen vor einem heimischen Gericht der Prozess gemacht werden.

Das seitdem ruhende Verfahren war Ende 2009 neu in Gang gesetzt worden, nachdem in Argentinien Überreste der Leiche des Deutschen Rolf Stawowiok gefunden wurden. Da sein Schicksal unklar gewesen sei, habe die Justiz in dem Fall nicht ermitteln können. Mit dem Leichenfund habe sich die Sachlage nun geändert, zumal Spuren darauf hindeuteten, das Stawowiok erschossen wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft Videla Mord aus niederen Beweggründen vor. Der Juntachef habe so die Verschleppung von Oppositionellen zu vertuschen versucht. Videla war 1985 wegen Menschenrechtsverbrechen während seiner Diktatur zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, wurde aber schon bald darauf begnadigt. Auf seinen Befehl hin soll auch die Tochter des deutschen Theologen Ernst Käsemann, Elisabeth Käsemann, 1977 entführt und später getötet worden sein.

 
Leser-Kommentare
  1. ... und traut sich nie mehr hierher. [...]
    [entfernt. Bitte beachten Sie, dass wir auf diese Seite nicht verlinken möchten. Die Redaktion/vv]

    • rajsch
    • 22.01.2010 um 18:54 Uhr

    Der Mann wird in diesem Jahr 85 Jahre alt - ehe der in Deutschland ist und den Prozeß bekommt ist er wahrscheinlich schon unter der Erde - vom Rechtsstandpunkt ist das ja gut und schön, aber doch ziemlich witzlos - wäre es nicht besser, wenn die Gerichte sich um hießige Fälle kümmern würden - wie z.B. die wegen irgendwelcher Verfahrensfehler freigelassenen Triebtäter?

    • joG
    • 22.01.2010 um 19:11 Uhr

    ...ob man ihm den Mord nachweisen kann, scheint erstaunlich. Kann man dies nicht, so ist der Haftbefehl auf Vermutung hin irgendwie nicht in Ordnung.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Maebh
    • 15.07.2011 um 9:56 Uhr

    Kein guter Mensch?
    Der Haftbefehl irgendwie nicht in Ordnung?

    Wissen Sie überhaupt, um wen es hier geht?

    • Maebh
    • 15.07.2011 um 9:56 Uhr

    Kein guter Mensch?
    Der Haftbefehl irgendwie nicht in Ordnung?

    Wissen Sie überhaupt, um wen es hier geht?

  2. Der Hinweis auf das Alter des mit Haftbefehl belegten ist wenig hilfreich. In einer Gesellschaft, die sich rühmt und ständig danach strebt immer älter zu werden, kann es keinen Freibrief für "Höchstaltrige" geben.

    • Maebh
    • 15.07.2011 um 9:56 Uhr

    Kein guter Mensch?
    Der Haftbefehl irgendwie nicht in Ordnung?

    Wissen Sie überhaupt, um wen es hier geht?

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
  • Kommentare 5
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  • Schlagworte Kriminalität | Argentinien | Recht | Justiz | Ganges
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