Recht in Europa EU will Scheidungsrecht reformieren
Klare Regeln für internationale Scheidungen: Die EU will das Scheidungsrecht für binationale Paare vereinfachen. Dies beträfe etwa jede sechste Scheidung in der EU.

Auch Deutschland ist für klare Regeln im europäischen Scheidungsrecht bei gemischt-nationalen Paaren
Die EU-Kommission hat einen Entwurf vorgelegt, der das Scheidungsrecht in der Europäischen Union vereinfachen soll. Demnach sollen binationale Paare wählen können, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen. Gibt es darüber Streit, gilt das Scheidungsrecht des Staates, mit dem die stärkste Verbindung besteht.
Bisher ist das in den 27 Mitgliedsstaaten ganz verschieden geregelt, mal entscheidet die Nationalität, mal der Wohnort. Dabei geht es um Paare, die aus unterschiedlichen Ländern kommen, und nationale Paare, die nicht in ihrem Heimatland leben. Der Vorstoß wird von elf EU-Mitgliedsstaaten unterstützt, darunter auch Deutschland. Falls die Gruppe tatsächlich Standards setzt, ohne dass sich alle Staaten beteiligen müssen (verstärkte Zusammenarbeit), wäre dies für die EU eine Premiere.
"Wir brauchen klare Regeln, damit kein Partner unfaire Nachteile hat", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding bei der Präsentation des Vorschlags. Oft suche sich ein Partner das Land mit den für ihn günstigsten Bedingungen – zum Beispiel geringe Unterhaltszahlungen – aus. "Das geht häufig zulasten von Frau und Kindern."
Der neue Plan der Brüsseler Behörde sieht eine klare Abstufung vor: Zunächst sollen Ehepaare selbst entscheiden. Können sie sich nicht einigen, gilt das Recht des Landes, in dem das Paar wohnt oder gewohnt hat, wenn noch einer der Partner dort lebt. Stammen sie beide aus dem gleichen Land, soll ihre gemeinsame Nationalität den Ausschlag geben. Ansonsten wird das Recht des Landes angewendet, in dem die Scheidung eingereicht wurde.
Nach Angaben des französischen EU-Vorsitzes gibt es in der EU pro Jahr rund 170.000 grenzüberschreitende Scheidungen. Das ist immerhin jede sechste Scheidung. In der Bundesrepublik laufen derzeit nach Regierungsangaben Scheidungsverfahren für 30.000 binationale Ehen, das sind gut 14 Prozent aller Ehescheidungen.
Es ist bereits das zweite Mal, dass die EU-Kommission einen Vorstoß für gemeinsame Regeln bei grenzüberschreitenden Scheidungen macht. Eine Initiative aus dem Jahr 2006 war – wegen der nötigen Einstimmigkeit – am Widerstand Schwedens gescheitert.
Jetzt setzt die EU auf eine sogenannte verstärkte Zusammenarbeit. Dabei haben zehn Staaten die EU-Kommission mit einem Vorschlag beauftragt, um zumindest untereinander gemeinsame Regeln einführen zu können, ohne dass sich alle 27 Länder beteiligen müssen. Deutschland schloss sich am Mittwoch dem Vorhaben an. Das Projekt werde den Bürgern in Europa "mehr Klarheit und Rechtssicherheit über das anwendbare Recht im Scheidungsfall bringen", sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums auf Anfrage. Zudem hätten die Ehegatten künftig mehr Wahlfreiheit.
Die EU-Kommission ist optimistisch, noch mehr Zustimmung zu bekommen. "Die Zahl der teilnehmenden Staaten wird eher bei 20 als bei 10 liegen", sagte Reding. Auch das Europaparlament muss der Verordnung noch zustimmen. Kommt sie durch, wäre es das erste Mal, dass die EU das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit nutzt.
- Datum 24.03.2010 - 18:46 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
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natürlich sind es lt Text die Männer
"Oft suche sich ein Partner das Land mit den für ihn günstigsten Bedingungen – zum Beispiel geringe Unterhaltszahlungen – aus. "Das geht häufig zulasten von Frau und Kindern.""
Gott Lob nutzen Frauen nicht ihre Vorteile
man bin ich froh nie mit dem Zeugs etwas zu tun zu bekommen, denn heiraten werde ich niemals
denn schließlich ist die bürgerliche Ehe eine Erfindung von Frauen für Frauen, ebenso die Scheidung, wenn für sie die Vorteile der staatlich abgesicherten Zugewinngemeinschaft aufgebraucht sind und, wenn es bei ihm schon emotional nichts mehr zu holen gibt, doch wenigstens finanziell noch etwas abzugreifen gibt.
denn schließlich ist die bürgerliche Ehe eine Erfindung von Frauen für Frauen, ebenso die Scheidung, wenn für sie die Vorteile der staatlich abgesicherten Zugewinngemeinschaft aufgebraucht sind und, wenn es bei ihm schon emotional nichts mehr zu holen gibt, doch wenigstens finanziell noch etwas abzugreifen gibt.
denn schließlich ist die bürgerliche Ehe eine Erfindung von Frauen für Frauen, ebenso die Scheidung, wenn für sie die Vorteile der staatlich abgesicherten Zugewinngemeinschaft aufgebraucht sind und, wenn es bei ihm schon emotional nichts mehr zu holen gibt, doch wenigstens finanziell noch etwas abzugreifen gibt.
Sie ist sicher besser durch Studien belegt als die bisherige Annahme der Wissenschaft, die Ehe diene als soziale Institution zur Gründung eines Hausstandes mit verteilten Aufgaben, in dem sowohl Männer wie auch Frauen gebraucht werden und der über eine gewisse Aufgabenteilung funktioniert. Weiterhin zur Zeugung legitimer Nachkommen zur Erbschaftsfolge und Versorgung der Eltern im Krankheits- oder Pflegefall. Meiner Meinung nach Dinge, die beiden Seiten gleich weit zugute kommen - mit Ausnahme der Erbschaft, denn damals (Entstehungszeit der bürgerlichen Ehe) durften Frauen nicht erben.
habe ich das erste mal darüber was gehört
was auffällig war, es waren in diesen ganzen Ausschüssen fast nur Frauen drin, dementsprechend kam auch nichts an die Öffentlichkeit, klammheimlich wurde da was ausgegoren, wahrscheinlich ohne die Rechte der Männer zu berücksichtigen, alles im Sinne der positiven Diskriminierung
Sie ist sicher besser durch Studien belegt als die bisherige Annahme der Wissenschaft, die Ehe diene als soziale Institution zur Gründung eines Hausstandes mit verteilten Aufgaben, in dem sowohl Männer wie auch Frauen gebraucht werden und der über eine gewisse Aufgabenteilung funktioniert. Weiterhin zur Zeugung legitimer Nachkommen zur Erbschaftsfolge und Versorgung der Eltern im Krankheits- oder Pflegefall. Meiner Meinung nach Dinge, die beiden Seiten gleich weit zugute kommen - mit Ausnahme der Erbschaft, denn damals (Entstehungszeit der bürgerlichen Ehe) durften Frauen nicht erben.
habe ich das erste mal darüber was gehört
was auffällig war, es waren in diesen ganzen Ausschüssen fast nur Frauen drin, dementsprechend kam auch nichts an die Öffentlichkeit, klammheimlich wurde da was ausgegoren, wahrscheinlich ohne die Rechte der Männer zu berücksichtigen, alles im Sinne der positiven Diskriminierung
Sie ist sicher besser durch Studien belegt als die bisherige Annahme der Wissenschaft, die Ehe diene als soziale Institution zur Gründung eines Hausstandes mit verteilten Aufgaben, in dem sowohl Männer wie auch Frauen gebraucht werden und der über eine gewisse Aufgabenteilung funktioniert. Weiterhin zur Zeugung legitimer Nachkommen zur Erbschaftsfolge und Versorgung der Eltern im Krankheits- oder Pflegefall. Meiner Meinung nach Dinge, die beiden Seiten gleich weit zugute kommen - mit Ausnahme der Erbschaft, denn damals (Entstehungszeit der bürgerlichen Ehe) durften Frauen nicht erben.
sprich, den akademisch verbildeten Statistikinterpreten zum Opfer gefallen ist, wußte ich noch gar nicht. Und die von Ihnen genannten Punkte hat die Wissenschaft alle aus der Institution Ehe extrahiert? Schau an, man lernt doch nie aus. Wenn davon erst die Eheleute erfahren ....
Anderseits gibt es die von Laien aufgestellte, wissenschaftlich natürlich völlig inakzeptable Behauptung, dass solche Erwartungen auch an nichteheähnliche Beziehungen gestellt und in manchen Fällen sogar erfüllt werden. Ob das allerdings genügt, die wissenschaftlich erwiesene Sinnhaftigkeit der Ehe zu falsifizieren, mag bezweifelt werden.
sprich, den akademisch verbildeten Statistikinterpreten zum Opfer gefallen ist, wußte ich noch gar nicht. Und die von Ihnen genannten Punkte hat die Wissenschaft alle aus der Institution Ehe extrahiert? Schau an, man lernt doch nie aus. Wenn davon erst die Eheleute erfahren ....
Anderseits gibt es die von Laien aufgestellte, wissenschaftlich natürlich völlig inakzeptable Behauptung, dass solche Erwartungen auch an nichteheähnliche Beziehungen gestellt und in manchen Fällen sogar erfüllt werden. Ob das allerdings genügt, die wissenschaftlich erwiesene Sinnhaftigkeit der Ehe zu falsifizieren, mag bezweifelt werden.
sprich, den akademisch verbildeten Statistikinterpreten zum Opfer gefallen ist, wußte ich noch gar nicht. Und die von Ihnen genannten Punkte hat die Wissenschaft alle aus der Institution Ehe extrahiert? Schau an, man lernt doch nie aus. Wenn davon erst die Eheleute erfahren ....
Anderseits gibt es die von Laien aufgestellte, wissenschaftlich natürlich völlig inakzeptable Behauptung, dass solche Erwartungen auch an nichteheähnliche Beziehungen gestellt und in manchen Fällen sogar erfüllt werden. Ob das allerdings genügt, die wissenschaftlich erwiesene Sinnhaftigkeit der Ehe zu falsifizieren, mag bezweifelt werden.
Auf der einen Seite profitieren viele verheirateten Männer sehr wohl von der Ehe. Sie haben nämlich auch heute noch oft ein ziemlich bequemes Leben.
Zumal ich auch Familien kenne, in denen die Frau Hauptverdiener ist. Ich selber komme aus einer solchen.
Unterhaltszahlungen werden in erster Linie an die Kinder gezahlt. Dafür sind ja beide verantwortlich. Frauen erhalten dann Unterhalt, wenn sie wegen der Kinder zu Hause sind oder deretwegen ihre Ausbildung unterbrochen haben - solange bis diese Ausbildung beendet ist und sie einen Beruf haben.
Eine ganz normal im Beruf stehende Frau bekommt keinen Unterhalt egal, wie oft und wie lange sie verheiratet war und ob der Mann mehr verdient hat.
Da es nur gerecht ist, dass auch nach der Scheidung beide für die Kinder aufkommen und das eben nicht an der Frau hängenbleibt, kann ich nicht verstehen, warum hier soviel davon die Rede ist, dass die Ehe nur für Frauen gut ist und die Männer ausgenutzt würden.
Und ich hab grad in einem anderen Artikel erfahren, dass der Mann mit der Heirat nicht nur Pflichten sondern auch Rechte an den eventuellen gemeinsamen Kindern bekommt.
wenn sie nicht durchsetzbar sind bzw. sie von den Richtern nicht durchgesetzt werden
und wenn man uups Frau schon unabhängig von der Ehe Kindesunterhalt will, dann sollten auch unabhängig von der Ehe das Umgangsrecht der Männer an ihren Kindern gewahrt werden
"Auf der einen Seite profitieren viele verheirateten Männer sehr wohl von der Ehe. Sie haben nämlich auch heute noch oft ein ziemlich bequemes Leben."
also die verheirateten Männer, die ich kenne haben kein angenehmes Leben, die dürfen unter Woche hart arbeiten, am Wochenende am Haus herumbasteln (zaun streichen, rasen mähen, Löwenzahn rupfen) und machen und sagen dürfen sie, was ihnen die Frau sagt
"Zumal ich auch Familien kenne, in denen die Frau Hauptverdiener ist. Ich selber komme aus einer solchen."
na die sind aber lt. Statistik eine sehr seltene Sache und kaum relevant
"Unterhaltszahlungen werden in erster Linie an die Kinder gezahlt. Dafür sind ja beide verantwortlich."
auch das stimmt so nicht ganz, die ersten drei Jahre sieht es da schon ganz anders aus, ob beide dafür verantwortlich sind, na ja Geschmackssache, was wenn die Frau ohne es zu sagen, das Verhütungsmittel einfach absetzt??
"Frauen erhalten dann Unterhalt, wenn sie wegen der Kinder zu Hause sind oder deretwegen ihre Ausbildung unterbrochen haben - solange bis diese Ausbildung beendet ist und sie einen Beruf haben. Eine ganz normal im Beruf stehende Frau bekommt keinen Unterhalt egal, wie oft und wie lange sie verheiratet war und ob der Mann mehr verdient hat."
auch das ist sehr undifferenziert und verallgemeinernd geschrieben, oft bekommen Frauen sehr wohl lebenslang Unterhalt, weil ihnen eine Arbeit nicht zugemutet werden kann, was gab es für einen Aufschrei der Frauen, als das geändert wurde???
...und wen SIE nicht will kann er mit seinen Rechten etwas hübsches basteln. Für mehr sind die leider nicht gut!
wenn sie nicht durchsetzbar sind bzw. sie von den Richtern nicht durchgesetzt werden
und wenn man uups Frau schon unabhängig von der Ehe Kindesunterhalt will, dann sollten auch unabhängig von der Ehe das Umgangsrecht der Männer an ihren Kindern gewahrt werden
"Auf der einen Seite profitieren viele verheirateten Männer sehr wohl von der Ehe. Sie haben nämlich auch heute noch oft ein ziemlich bequemes Leben."
also die verheirateten Männer, die ich kenne haben kein angenehmes Leben, die dürfen unter Woche hart arbeiten, am Wochenende am Haus herumbasteln (zaun streichen, rasen mähen, Löwenzahn rupfen) und machen und sagen dürfen sie, was ihnen die Frau sagt
"Zumal ich auch Familien kenne, in denen die Frau Hauptverdiener ist. Ich selber komme aus einer solchen."
na die sind aber lt. Statistik eine sehr seltene Sache und kaum relevant
"Unterhaltszahlungen werden in erster Linie an die Kinder gezahlt. Dafür sind ja beide verantwortlich."
auch das stimmt so nicht ganz, die ersten drei Jahre sieht es da schon ganz anders aus, ob beide dafür verantwortlich sind, na ja Geschmackssache, was wenn die Frau ohne es zu sagen, das Verhütungsmittel einfach absetzt??
"Frauen erhalten dann Unterhalt, wenn sie wegen der Kinder zu Hause sind oder deretwegen ihre Ausbildung unterbrochen haben - solange bis diese Ausbildung beendet ist und sie einen Beruf haben. Eine ganz normal im Beruf stehende Frau bekommt keinen Unterhalt egal, wie oft und wie lange sie verheiratet war und ob der Mann mehr verdient hat."
auch das ist sehr undifferenziert und verallgemeinernd geschrieben, oft bekommen Frauen sehr wohl lebenslang Unterhalt, weil ihnen eine Arbeit nicht zugemutet werden kann, was gab es für einen Aufschrei der Frauen, als das geändert wurde???
...und wen SIE nicht will kann er mit seinen Rechten etwas hübsches basteln. Für mehr sind die leider nicht gut!
schließt natürlich auch solche Kinder in die Zahlungsverpflichtungen mit ein, die eventuell gar nicht von ihm sind. Doch das ist ein anderes Thema.
Aber gerade die von Bettinka erwähnte Sinnesänderung in Teilen der neumodischen Rechtsprechung ist den vielen Frauen völlig suspekt. Merkwürdigerweise auch dann, wenn sie sich sonst allenthalben gerne modern und emanzipiert geben. Das heißt, überall, wo sie einen Nutzen daraus ziehen können. Aber Rechte für geschiedene Väter? Warum sollen Exväter Rechte haben?
Das Kind wird immer noch in erster Linie als persönlicher Besitz der Frau gesehen, den sie unveräußerbar in die Ehe miteingebracht hat und um das nach der Scheidung von weiblicher Seite aus mit Zähnen und Klauen gekämpft wird. Auch wenn es dabei gar nicht um das Wohl des Kindes, sondern um das der Mutter geht.
Letzteres ist wohl tatsächlich so. Und das finde ich auch höchstbedenklich. Eine Scheidung ist sowieso schon schwierig genug für die Kinder, die ja in den meisten Fällen wohl am liebsten mit beiden Elternteilen weiterleben würden. Und dann wird sich oft noch rücksichtslos um sie gestritten ...
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