VorratsdatenspeicherungEU will Richtlinie überprüfen

Auftrieb für die Datenschützer: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts will sich auch die EU die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch einmal genau ansehen.

Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. "Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen", sagte sie der Zeitung Die Welt. "Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist." Der Reformvertrag der Europäischen Union – eine Art Geschäftsgrundlage für die Staatengemeinschaft – war Ende 2009 in Kraft getreten.

Die schwedische EU-Kommissarin sagte, dass der Nutzen der EU-Richtlinie für den Anti-Terror-Kampf und zur Bekämpfung der Kriminalität noch nicht abschließend bewertet werden könne. Als Grund nannte sie, dass die Direktive in einigen EU-Staaten noch nicht umgesetzt worden sei. In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, dass sie nützlich sei, so die liberale Politikerin.

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Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung, die auf Grundlage der EU-Richtlinie Ende 2007 von der damaligen Großen Koalition beschlossen worden war, in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Die EU-Richtlinie wurde jedoch nicht infrage gestellt.

Während die Union rasch ein neues, am Urteil des Bundesverfassungsgerichts orientiertes Gesetz auf den Weg bringen will, will sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht unter Druck setzen lassen.

Gegner von Vorratsdatenspeicherungen wollen nun auch die EU-Richtlinie zu Fall bringen. "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mitgeteilt und angekündigt, auch europaweit gegen das massive Speichern von Kommunikationsdaten kämpfen zu wollen.

 
Leserkommentare
  1. ...plötzlich über Datenschutz besorgt während sie sich früher gar nicht dafür interessierte...

    Siehe Flugastdatenspeicherung - dann Swift (vor der Absage des EU Parlament vor kurzem) - dann die Vorratsdatenspeicherung...

    Jetzt wird plötzlich geprüft, neu verhandelt und der Datenschutz gestärkt?

    Hat denn das Zentralkomitee die Macht verloren? Rebellieren die Genossen?

  2. Diese etwas hilflose Auslegung des Bundesinneministers wird nun gebetsmühlenhaft von allen Medien, die darüber berichten, wiederholt. Nicht zu fassen. Das bedeutet doch nicht, daß sie grundrechtkonform wäre! Im Gegenteil.
    Wenn diese Richtlinie nicht mit dem GG vereinbar ist, bedeutet das, daß sie den Menschenrechten widerspricht und in einer demokratisch verfaßten Gesellschaft keinen Platz hat, und das ist nicht weniger als eine schallende Ohrfeige für die Eurokraten. Die Kompetenz des Verfassungsgerichts bezieht sich nämlich auf deutsches Recht, nicht auf EU-Richtlinien.

    • Setro
    • 04.03.2010 um 9:33 Uhr

    Damit meine ich expliezit unsere Regierung.

    Ich denke, die Überprüfung der EU-Richtlinie stärkt den Kurs von SLS. Ob de Maizière sich davon beeindrucken lässt? Ich meine eher nicht. Sachargumente sind ihm eher fremd.

    Lassen wir uns also überraschen und wünschen dem AK Vorrat viel Erfolg.

  3. HUCH - Was haben wir denn da für ein Gesetz gemacht ?

    wird anscheinend nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU zur gängigen Praxis. Verfassungswidrige Gesetze verabschieden und kucken, ob man damit durchkommt.

    Wenn nicht tut man einfach so, als hätte man mit der ganzen Geschichte eigentlich gar nicht s zu tun....

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