Internationaler Gerichtshof Das Kosovo steht nicht allein

Nach dem Urteil: Der Westen unterstützt die Unabhängigkeit des Kosovos, auch weil Serbien nur zögernd Mitverantwortung an den Gräueln trägt. Ein Kommentar

Freude unter den Albanern über das Urteil in Den Haag: Mitrovica im Norden des Kosovo, wo die Serben die Mehrheit stellen

Freude unter den Albanern über das Urteil in Den Haag: Mitrovica im Norden des Kosovo, wo die Serben die Mehrheit stellen

Dieses Gericht hat Mut. Kaum jemand hatte damit gerechnet, dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag in seinem Gutachten so klar zu dem Votum kommen würde, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovos im Jahre 2008 nicht mit dem Völkerrecht kollidiert. Das Urteil hat zwar keine rechtliche Bindekraft, aber es wird Autonomiebestrebungen anderswo auf der Welt ermuntern.

Hier das Selbstbestimmungsrecht der Völker, dort das Recht eines jeden Staates auf territoriale Integrität – nirgendwo in Europa sind diese grundlegenden Prinzipien des Völkerrechtes in den letzten 100 Jahren so anhaltend und so oft gebrochen worden wie auf dem Balkan. Nirgendwo kollidieren beide Ansprüche auch immer wieder so heftig. 69 Staaten, darunter 21 EU-Mitglieder, haben die staatliche Souveränität der ehemaligen serbischen Provinz bislang anerkannt. Deutschland und die USA gehören dazu. 120 andere Nationen verweigern diese Anerkennung bis heute, darunter Russland, China und Spanien. Warum sie sich sträuben, liegt auf der Hand. Was den Kosovaren recht ist, könnte man den Kaukasusvölkern, den Tibetern und den Basken kaum verweigern.

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Ursprung des Streits

Das Ringen der Kosovaren um ihre Unabhängigkeit beginnt 1389. Bei der Schlacht auf dem Amselfeld im Südwesten des heutigen Kosovo unterliegen zwar die Serben den Türken. Dennoch gilt der Waffengang als Geburtsstunde der serbischen Nation.

1918 dann wird das Kosovo gegen den Willen der albanischen Bevölkerung Teil des neugegründeten Staates Jugoslawien.

Krieg und brüchiger Friede

1989 hält Serbiens Staatschef Slobodan Milošević zum 600. Jahrestag der mythenumrankten Schlacht auf dem Amselfeld eine Rede am historischen Schauplatz. Die Autonomierechte des Kosovos werden erheblich eingeschränkt.

Zwei Jahre später stimmen die Bewohner des Kosovos in einem von Serbien verbotenen Referendum mehrheitlich für eine vollständige Unabhängigkeit, die daraufhin ausgerufen, aber von Belgrad zurückgewiesen wird. Anfang 1998 beginnt Belgrad sein blutiges Vorgehen gegen die Kosovo-Befreiungsarmee UCK und ihre Anhänger. Bis zum Ende des Konflikts sterben mehrere Tausend Menschen.

Hilfe für die Kosovaren kommt im März 1999 von der Nato. Das Bündnis bombardiert Rest-Jugoslawien aus der Luft, um die zuvor begonnene gezielte Vertreibung der albanischen Bevölkerung aus dem Kosovo zu stoppen. Im Juni dann wird das Kosovo unter UN-Verwaltung gestellt. Die Nato stationiert die Schutztruppe KFOR in der Provinz. Rund 200.000 serbische Bewohner und Nicht-Albaner fliehen vor Übergriffen.

Ein Fall fürs Gericht

Anno 2005 stimmt das von der UN eingesetzte Übergangsparlament des Kosovos für die Gründung eines unabhängigen Staates.

Zwei Jahre später lehnen Russland und Serbien einen auch von den USA unterstützten Plan für eine überwachte Unabhängigkeit des Kosovos ab. Im Dezember 2007 stellt der UN-Sicherheitsrat seine Uneinigkeit über die Kosovo-Frage fest. Die Staatengemeinschaft bereitet sich auf eine einseitige Unabhängigkeitserklärung vor.

Diese folgt zwei Monate später: Am 17. Februar 2008 erklärt das Parlament des Kosovos die Unabhängigkeit von Belgrad. Seither haben 69 Staaten – darunter die USA und 22 von 27 EU-Mitgliedsländern – die Unabhängigkeit anerkannt, Serbien und Russland hingegen nicht.

Oktober 2008: Die UN-Vollversammlung bestellt auf Betreiben Serbiens beim Internationalen Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos. Das Gericht soll klären, ob sie dem Völkerrecht entspricht, und hört dazu Vertreter von Serbien, des Kosovos und mehr als 20 weiteren Staaten an. Darunter sind auch Vertreter der USA und Russlands.

Am 22. Juli 2010 schließlich erklärt der IGH die Ausrufung der Unabhängigkeit des Kosovos für vereinbar mit dem Völkerrecht. Nach Auffassung des Gerichtshofs verletzte der Schritt das allgemeine internationale Recht nicht. Das Gutachten des IGH ist rechtlich nicht bindend.

In demokratischen Ländern wie Spanien haben ethnische Minoritäten im Lauf der Jahrzehnte einen Grad der Autonomie erreicht, der gewaltsames Aufbegehren gegen die Zentralgewalt als unverhältnismäßig erscheinen lässt. In diktatorischen Regimen ist das anders. China will bis heute die kulturelle und historische Identität der Tibeter brechen. Die Bilder aus Grosny, der von russischen Truppen zerstörten tschetschenischen Hauptstadt, gingen um die Welt.

Kosovo hätte ohne die massive Hilfe der USA und der Westeuropäer und den Schutzschirm der Nato keine Chance auf Loslösung von Serbien gehabt, denn auch hier gibt es eine Vorgeschichte brutaler Gewalt. Serbisches Militär hatte bis 1999 fast 800.000 Albaner aus dem Kosovo vertrieben, um die Region "ethnisch sauber", also serbisch zu machen. Serbisches Dominanzstreben ist die Hauptursache der meisten Konflikte auf dem Gebiet der früheren Republik Jugoslawien. Das serbische Massaker an 8000 bosnischen Muslimen in Srebrenica 1995 und die 1425 Tage währende Belagerung und Blockade Sarajevos, bei der zwischen 1992 und 1996 mehr als 10.000 Menschen umkamen, waren traurige Marksteine dieser Kriege.

Die Republik Serbien war lange nur sehr zögernd bereit, die historische Mitverantwortung für die Gräuel anzuerkennen. Das ist die wesentliche Erklärung für den Kampf der Kosovaren um Unabhängigkeit und die anhaltende westliche Unterstützung dafür.

Ein Beitrag aus dem Tagesspiegel

 
Leser-Kommentare
  1. … wenn immer gesagt oder angedeutet wird, diejenigen die vertrieben wurden, zuletzt waren es ja die serbischen Einwohner des Kosovo, ohne dass jemand dies verhindert hat, seien letztendlich selber schuld.

    • th
    • 23.07.2010 um 18:01 Uhr

    Menschengruppen die man vertreiben darf, und andere die man nicht vertreiben darf. Beneidenswert, wer sich durch selektive Wahrnehmung ein gutes Gewissen verschaffen kann.

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    "Es gibt halt Menschengruppen die man vertreiben darf, und andere die man nicht vertreiben darf. Beneidenswert, wer sich durch selektive Wahrnehmung ein gutes Gewissen verschaffen kann."

    Vor allem, wenn diese selektive Wahrnehmung machtpolitischen Gründen folgt. Das internationale Völkerrecht scheint nur zu gelten, wenn es den geopolitischen Intentionen des großen Bruders in Übersee entspricht. Daß die deutschen Bundesregierungen seit Genscher in der Beziehung zum Nachteil eigener Interessen brav und folgsam im Fahrwasser des State Departments schwimmen, ist bekannt; erstaunlich nur, daß die einheimischen Medien dieses üble Spiel so bereitwillig mitmachen.

    "Es gibt halt Menschengruppen die man vertreiben darf, und andere die man nicht vertreiben darf. Beneidenswert, wer sich durch selektive Wahrnehmung ein gutes Gewissen verschaffen kann."

    Vor allem, wenn diese selektive Wahrnehmung machtpolitischen Gründen folgt. Das internationale Völkerrecht scheint nur zu gelten, wenn es den geopolitischen Intentionen des großen Bruders in Übersee entspricht. Daß die deutschen Bundesregierungen seit Genscher in der Beziehung zum Nachteil eigener Interessen brav und folgsam im Fahrwasser des State Departments schwimmen, ist bekannt; erstaunlich nur, daß die einheimischen Medien dieses üble Spiel so bereitwillig mitmachen.

    • Zack34
    • 23.07.2010 um 18:44 Uhr

    Sehr geehrte Herr Appenzeller, Damen und Herren von der Redaktion,

    In Ihrem Info-Kasten und Reiter "Ursprung des Streits" steht:
    "Das Ringen der Kosovaren um ihre Unabhängigkeit beginnt 1389. Bei der Schlacht auf dem Amselfeld im Südwesten des heutigen Kosovo unterliegen zwar die Serben den Türken. Dennoch gilt der Waffengang als Geburtsstunde der serbischen Nation."

    Erstens muss dazu gesagt werden, dass sich 1389 bei weitem nicht nur die "Kosovaren" 1389 auf dem auf dem Amselfeld im damaligen Königreich Serbien, den Osmanen widerstezt und bitter verloren hatten.
    Allein dadurch kann die Schlacht keineswegs "als die Geburtsstunde der serbischen Nation" betrachtet werden, denn diese Nation gab es schon lange dort mitsamt des annerkannten Staates, einer konstitutionellen Monarchie. Vielmehr (oder weniger) wird dieses Ereignis als der Beginn eines fünf jahrhunderte langen nationalen Opfergangs angesehen, so zumindest die allgemein zugänglichen Quellen zu entnehmen.

    Ein erkennbarer Mindestmaß an verlässlichen Fakten könnte Ihrer Argumentation sicher nicht schaden.

    • lupo73
    • 23.07.2010 um 19:31 Uhr

    die serbische Nation gab es auch vor 1389,also vor diesem Waffengang,aber ich glaube auch kaum dass eine Nation aus einer Schlacht entstanden ist?!

    Und 1389 gabe es auch keine Kosovaren in dieser Region,oder sind jetzt auch die Kosovaren eine neue Nation?!Oder eine alte Nation die auch bei diesem Waffengang 1389 entstanden ist,in dem aber Türken gegen Serben gekämpft hatten?

    Was haben dabei diese Kosovaren gemacht?Oder geht es hier um Kosovo-Albaner?
    Die These dass der Befreiungskampf der sog.Kosovaren schon 1389 begann ist sehr interessant und gewagt!

    Dann schreiben sie wieder dass albanische Bevölkerung 1918 gegen die Eingliederung in das damalige Jugoslawien war...

    Waren das jetzt Kosovaren,oder eben Albaner aus Albanien,oder Kosovo-Albaner?

    Ich möchte hier schon aufgeklärt werden,denn so versteht das hier keiner richtig...

    Im Jahre 1999 wurde von Greueltaten berichtet,da gab es 100.000 Tote,Massengräber,60.000 Vergewaltigte,da wurde von den Serben ein KZ im Fussballstadion in Prishtina angeblich aufgebaut und gehalten...So hat uns damals der deutsche Verteidigungsminister informiert....Da fehlten noch die Massenvernichtungswaffen oder ähnl. und das Bild wäre perfekt....

    Nun,sie haben aber Recht wenn sie meinen dass diese objektive Entscheidung des Gerichts in den Haag andere Autonomiebestrebungen anderswo auf der Welt ermuntern wird..

    Auch in der EU,und in ganz Europa,hoffe ich....Der Balkan ist schon bedient....

    • lupo73
    • 23.07.2010 um 19:38 Uhr

    zack34-ja ,genau.....die einseitige Story wird langsam langweilig....

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/cs

  2. "Es gibt halt Menschengruppen die man vertreiben darf, und andere die man nicht vertreiben darf. Beneidenswert, wer sich durch selektive Wahrnehmung ein gutes Gewissen verschaffen kann."

    Vor allem, wenn diese selektive Wahrnehmung machtpolitischen Gründen folgt. Das internationale Völkerrecht scheint nur zu gelten, wenn es den geopolitischen Intentionen des großen Bruders in Übersee entspricht. Daß die deutschen Bundesregierungen seit Genscher in der Beziehung zum Nachteil eigener Interessen brav und folgsam im Fahrwasser des State Departments schwimmen, ist bekannt; erstaunlich nur, daß die einheimischen Medien dieses üble Spiel so bereitwillig mitmachen.

    Antwort auf "Es gibt halt"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • th
    • 23.07.2010 um 21:24 Uhr

    dass die Bundesrepublik im Gegensatz zu England und Frankreich sich ziemlich früh und aus eigenem Antrieb für die Sache der Auspaltung Jugoslawiens eingesetzt hat, unabhängig von den Amerikanern. Nicht ganz klar ist, aus welcher Motivation. Immerhin war besonders München seit der Nachkriegszeit ein Zentrum nationalistische Exilgruppen aus den jugoslawischen republiken, besonders Kroatien. Ob das eine Rolle gespielt hat, weiss ich nicht.

    • joG
    • 25.07.2010 um 11:08 Uhr

    "Vor allem, wenn diese selektive Wahrnehmung machtpolitischen Gründen folgt. Das internationale Völkerrecht scheint nur zu gelten, wenn es den geopolitischen Intentionen des großen Bruders in Übersee entspricht. "

    Bemerken Sie in Ihrem Schreiben nicht die gleiche Anwendung zweier Maße? Es ist bei Ihnen doch so - überlegen Sie doch zurück und versuchen Sie ehrlich zu sein -, dass Ihre Behauptung so antiamerikanisch ist, wie Ihre eigene Einstellung. Natürlich würden Sie das nie so formulieren und sie werden Objektive Nachweise postulieren. Das ist halt so. Aber überlegen Sie doch, wie asymmetrisch Ihre Wahrnehmung ist, indem Sie vielleicht ausländische Zeitungen lesen. Vielleicht auch polnische, französische amerikanische und einen Chinesen? Sie werden sich wundern, wie oft Sie da draußen dumme Ansichten finden.

    • th
    • 23.07.2010 um 21:24 Uhr

    dass die Bundesrepublik im Gegensatz zu England und Frankreich sich ziemlich früh und aus eigenem Antrieb für die Sache der Auspaltung Jugoslawiens eingesetzt hat, unabhängig von den Amerikanern. Nicht ganz klar ist, aus welcher Motivation. Immerhin war besonders München seit der Nachkriegszeit ein Zentrum nationalistische Exilgruppen aus den jugoslawischen republiken, besonders Kroatien. Ob das eine Rolle gespielt hat, weiss ich nicht.

    • joG
    • 25.07.2010 um 11:08 Uhr

    "Vor allem, wenn diese selektive Wahrnehmung machtpolitischen Gründen folgt. Das internationale Völkerrecht scheint nur zu gelten, wenn es den geopolitischen Intentionen des großen Bruders in Übersee entspricht. "

    Bemerken Sie in Ihrem Schreiben nicht die gleiche Anwendung zweier Maße? Es ist bei Ihnen doch so - überlegen Sie doch zurück und versuchen Sie ehrlich zu sein -, dass Ihre Behauptung so antiamerikanisch ist, wie Ihre eigene Einstellung. Natürlich würden Sie das nie so formulieren und sie werden Objektive Nachweise postulieren. Das ist halt so. Aber überlegen Sie doch, wie asymmetrisch Ihre Wahrnehmung ist, indem Sie vielleicht ausländische Zeitungen lesen. Vielleicht auch polnische, französische amerikanische und einen Chinesen? Sie werden sich wundern, wie oft Sie da draußen dumme Ansichten finden.

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