Rechtsgutachten Den Haag nennt Unabhängigkeit des Kosovos rechtens

Klares Votum aus Den Haag: Nach Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs verstößt die Abspaltung des Kosovos von Serbien im Jahr 2008 nicht gegen das Völkerrecht.

Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos verstößt nach Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nicht gegen das Völkerrecht. "Die Erklärung vom 17. Februar 2008 hat das allgemeine internationale Recht nicht verletzt", sagte IGH-Präsident Hisashi Owada in Den Haag bei der Verlesung des Rechtsgutachtens des IGH, das mit zehn zu vier Richterstimmen bewilligt wurde. "Das internationale Recht kennt kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen", sagte Owada. Zudem habe der UN-Sonderbeauftragte für das Kosovo, Finnlands Ex-Präsident Martti Ahtisaari, seinerzeit ausdrücklich die Unabhängigkeit des Kosovos als einzigen möglichen Weg empfohlen.

Die Einschätzung des IGH ist rechtlich für keine Seite bindend, jedoch von großer politischer Bedeutung für die Zukunft der einstigen serbischen Provinz. Im Februar 2008 hatte sich das Kosovo für unabhängig erklärt – unter dem Protest der serbischen Regierung . Während die Kosovo-Albaner das Selbstbestimmungsrecht der Völker für ihre Unabhängigkeit anführen, besteht Serbien auf der Unverletzlichkeit seiner Staatsgrenzen und will die frühere Provinz wieder zurückhaben . Acht Monate nach der Unabhängigkeitserklärung bestellte die UN-Vollversammlung auf Betreiben Belgrads beim IGH ein Rechtsgutachten zu der Frage.

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Die Regierung in Belgrad hoffte, mithilfe des Gutachtens dieses höchsten UN-Gerichts in der UN-Vollversammlung eine Resolution durchsetzen zu können, die neue Verhandlungen über den Status des Kosovos verlangt. Auch nach der Entscheidung aus Den Haag will Serbien weiter um die Rückkehr des Kosovos in seinen Staatsverband kämpfen. "Wir werden niemals die Unabhängigkeit Kosovos anerkennen", sagte der sichtlich enttäuschte Außenminister Vuk Jeremic. "Vor uns liegen schwere Tage." Der "diplomatische Kampf" gehe weiter.

Ursprung des Streits

Das Ringen der Kosovaren um ihre Unabhängigkeit beginnt 1389. Bei der Schlacht auf dem Amselfeld im Südwesten des heutigen Kosovo unterliegen zwar die Serben den Türken. Dennoch gilt der Waffengang als Geburtsstunde der serbischen Nation.

1918 dann wird das Kosovo gegen den Willen der albanischen Bevölkerung Teil des neugegründeten Staates Jugoslawien.

Krieg und brüchiger Friede

1989 hält Serbiens Staatschef Slobodan Milošević zum 600. Jahrestag der mythenumrankten Schlacht auf dem Amselfeld eine Rede am historischen Schauplatz. Die Autonomierechte des Kosovos werden erheblich eingeschränkt.

Zwei Jahre später stimmen die Bewohner des Kosovos in einem von Serbien verbotenen Referendum mehrheitlich für eine vollständige Unabhängigkeit, die daraufhin ausgerufen, aber von Belgrad zurückgewiesen wird. Anfang 1998 beginnt Belgrad sein blutiges Vorgehen gegen die Kosovo-Befreiungsarmee UCK und ihre Anhänger. Bis zum Ende des Konflikts sterben mehrere Tausend Menschen.

Hilfe für die Kosovaren kommt im März 1999 von der Nato. Das Bündnis bombardiert Rest-Jugoslawien aus der Luft, um die zuvor begonnene gezielte Vertreibung der albanischen Bevölkerung aus dem Kosovo zu stoppen. Im Juni dann wird das Kosovo unter UN-Verwaltung gestellt. Die Nato stationiert die Schutztruppe KFOR in der Provinz. Rund 200.000 serbische Bewohner und Nicht-Albaner fliehen vor Übergriffen.

Ein Fall fürs Gericht

Anno 2005 stimmt das von der UN eingesetzte Übergangsparlament des Kosovos für die Gründung eines unabhängigen Staates.

Zwei Jahre später lehnen Russland und Serbien einen auch von den USA unterstützten Plan für eine überwachte Unabhängigkeit des Kosovos ab. Im Dezember 2007 stellt der UN-Sicherheitsrat seine Uneinigkeit über die Kosovo-Frage fest. Die Staatengemeinschaft bereitet sich auf eine einseitige Unabhängigkeitserklärung vor.

Diese folgt zwei Monate später: Am 17. Februar 2008 erklärt das Parlament des Kosovos die Unabhängigkeit von Belgrad. Seither haben 69 Staaten – darunter die USA und 22 von 27 EU-Mitgliedsländern – die Unabhängigkeit anerkannt, Serbien und Russland hingegen nicht.

Oktober 2008: Die UN-Vollversammlung bestellt auf Betreiben Serbiens beim Internationalen Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos. Das Gericht soll klären, ob sie dem Völkerrecht entspricht, und hört dazu Vertreter von Serbien, des Kosovos und mehr als 20 weiteren Staaten an. Darunter sind auch Vertreter der USA und Russlands.

Am 22. Juli 2010 schließlich erklärt der IGH die Ausrufung der Unabhängigkeit des Kosovos für vereinbar mit dem Völkerrecht. Nach Auffassung des Gerichtshofs verletzte der Schritt das allgemeine internationale Recht nicht. Das Gutachten des IGH ist rechtlich nicht bindend.

Freude und große Erleichterung herrschte dagegen in Pristina. Staatspräsident Fatmir Sejdiu nannte die IGH-Entscheidung "weise"; sie beseitige "alle Zweifel". Wichtige Regierungsmitglieder stießen mit Champagner auf die Entscheidung an und bezeichneten das Urteil als "großen Sieg" und als "Bumerang für die hegemonistische Politik Serbiens". Auch die Regierung in Washington begrüßte das Gutachten. Damit werde nachhaltig festgestellt, dass "die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo rechtmäßig ist", sagte Außenamtssprecher Philip Crowley. "Eine Beurteilung, die wir unterstützen." Die USA gehören zu den weltweit 69 Staaten – darunter auch Deutschland –, die das Kosovo bislang anerkannt haben.

Bereits 1999 verlor Serbien die Kontrolle über das Kosovo. Damals beendete die Nato mit Bombenangriffen den mehr als zwei Jahre dauernden Krieg zwischen Serbien und seiner albanisch-stämmigen Minderheit. Das Gebiet wurde anschließend durch die Vereinten Nationen verwaltet, der Waffenstillstand von der Nato überwacht. Seither leben im Kosovo zwei Millionen Albaner und 120.000 Serben . Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen den Bevölkerungsgruppen . Der Streit behindert auch die Beitrittsbemühungen Serbiens zur Europäischen Union.

Die Entscheidung des Gerichts dürfte auch Auswirkungen auf eine ganze Reihe separatistischer Bestrebungen in der Welt haben. Schon die in Pristina ausgerufene Unabhängigkeit löste weltweit kontroverse Reaktionen aus. Vor allem Länder, die Unabhängigkeitsbewegungen innerhalb der eigenen Grenzen bekämpfen, lehnen bis heute eine Anerkennung des neuen Balkan-Staates ab.

Der Riss geht dabei auch quer durch die Europäische Union . Insgesamt fünf Mitgliedsstaaten – allen voran Spanien – sprechen sich entschieden gegen ein unabhängiges Kosovo aus. Die Regierung in Madrid hat bereits klargestellt, den Kosovo auch künftig nicht anerkennen zu wollen. Der Grund dürften die Bestrebungen von Basken und Katalanen nach mehr Unabhängigkeit sein. Andere EU-Länder verweisen auf die Instabilität des Landes, das von Korruption und Mafia durchsetzt sei.

Neben Serbien und Spanien betrachten rund 120 Länder das Kosovo offiziell noch immer als serbische Provinz. Gegen die Unabhängigkeit haben vor allem Russland und China als ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates Front gemacht. Peking wehrt sich gegen die Autonomiebestrebungen der Tibeter und Uiguren. Der Kreml wiederum sieht sich traditionell als Schutzmacht des slawischen Brudervolks der Serben und lehnte das selbstständige Kosovo von Anfang an als "gefährlichen Präzedenzfall" ab.

Doch Moskau sah sich 2008 auch selbst dem Vorwurf ausgesetzt, separatistische Bestrebungen zu unterstützen. Die Anschuldigen erhob Georgien wegen des Konflikts in Süd-Ossetien: Moskau sprach den beiden Regionen Abchasien und Südossetien ein Recht auf Selbstbestimmung zu und erkannte die abtrünnigen georgischen Gebiete als neue Staaten an. Im Sommer kam es deshalb zum Krieg Russlands gegen die Kaukasusrepublik Georgien.

In seiner scharfen Kritik am Votum des IGH nimmt Russland auch auf diesen Konflikt Bezug. Das Gutachten sei "ein typisches Beispiel für doppelte Standards", sagte der Vizechef des Auswärtigen Ausschusses der Staatsduma, Leonid Kalaschnikow. Zwei Jahre nach dem Kaukasuskrieg zwischen Russland und Georgien weigere sich die internationale Gemeinschaft immer noch, die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien anzuerkennen. "Dagegen ist das heutige Urteil juristisch nicht sauber und rein politisch."

 
Leser-Kommentare
  1. "Bereits 1999 verlor Serbien die Kontrolle über das Kosovo. Damals beendete die Nato mit Bombenangriffen den mehr als zwei Jahre dauernden Krieg zwischen Serbien und seiner albanisch-stämmigen Minderheit"
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    Hier wird (bewußt?) ausgelassen, daß es sich mit dem NATO-Bombardement um einen völkerrechtswidrigen Angiff auf Serbien handelte!

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    • joG
    • 22.07.2010 um 20:09 Uhr

    ....Gott!? Das ist Ihr Ernst nicht. Gell? Zugegeben, Genscher hat den Serben übel mitgespielt. Aber das entschuldigt nicht Serbiens Behandlung seiner Bürger. Mit diesem Verhalten des serbischen Staates gegenüber der Minorität seiner Bürger, hat er seine Legitimität verwirkt.

    Oder fanden sie die Massenvergewaltigungen und -Morde gut?

    Bitte achten Sie auf einen respektvollen Ton. die Redaktion/cs

    die berufspazifisten ?die den krieg mit angezettelt haben?

    • joG
    • 22.07.2010 um 20:09 Uhr

    ....Gott!? Das ist Ihr Ernst nicht. Gell? Zugegeben, Genscher hat den Serben übel mitgespielt. Aber das entschuldigt nicht Serbiens Behandlung seiner Bürger. Mit diesem Verhalten des serbischen Staates gegenüber der Minorität seiner Bürger, hat er seine Legitimität verwirkt.

    Oder fanden sie die Massenvergewaltigungen und -Morde gut?

    Bitte achten Sie auf einen respektvollen Ton. die Redaktion/cs

    die berufspazifisten ?die den krieg mit angezettelt haben?

  2. Auf Wunsch entfernt. Die Redaktion/cs

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    Mit dem völkerrechtswidrigen NATO-Bombardement, und der in dieser Folge später stattgefundenen Anerkennung der kosovaren Unabhängigkeitserklärung, wurde gegen die territoriale Integrität Serbiens verstoßen.

    Das ist ein Rechtsbruch, der leider in der öffentlichen Wahrnehmung durch das Urteil des IGH nun rückwirkend negiert wird.

    Zudem stellt sich die Frage, wer dem IGH die Zuständigkeit für solche Rechtsbetrachtungen zugesteht?

    Mit dem völkerrechtswidrigen NATO-Bombardement, und der in dieser Folge später stattgefundenen Anerkennung der kosovaren Unabhängigkeitserklärung, wurde gegen die territoriale Integrität Serbiens verstoßen.

    Das ist ein Rechtsbruch, der leider in der öffentlichen Wahrnehmung durch das Urteil des IGH nun rückwirkend negiert wird.

    Zudem stellt sich die Frage, wer dem IGH die Zuständigkeit für solche Rechtsbetrachtungen zugesteht?

  3. Sie vermitteln in Ihrer Headline Inhalte, die vom IGH nicht gesagt wurden. Der IGH hat die Unabhängigkeitserklärung nicht als "rechtens" eingestuft, sondern lediglich darüber befunden, ob sie gegen internationales Recht verstösst. Owada betonte ausdrücklich, das Rechtsgutachten beschäftige sich nicht mit Rechtsfolgen der Sezession.

    Der IGH hat sich zwar als zuständig für eine Begutachtung nach internationalem Recht erklärt, doch bleibt die Frage offen, ob hier überhaupt internationales Recht betroffen ist. Die Begründung für das Urteil liegt darin, dass die Sezessionisten nicht unter die parlamentarische Hoheit der kosovarischen Übergangsregierung fallen und somit nicht in Konflikt mit der Resolution 1244 geraten, die der Übergangsregierung nur eingeschränkte Rechte einräumt.

    Das Gutachten verweigert eigentlich eine Beurteilung internationalen Rechts, da die Sezession ausserhalb ordentlicher Vertretungen angesiedelt und als hinnehmbar bewertet wird. Damit kann nun jede Gruppierung ungeachtet ihrer Legitimität überall und jederzeit die "Unabhängigkeit" erklären, ohne dass internationales Recht betroffen wäre.

    Das Prinzip der territorialen Integrität nach Art. 2 bildete die Grundlage der internationalen Ordnung. Die Staaten verpflichteten sich zur Zurückhaltung und verzichteten auf interne Einmischung, welche die territoriale Integrität eines Staates untergraben könnte. Dies waren die Lehren aus den Weltkriegen, dazu wurde der Völkerbund gegründet.

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    • joG
    • 22.07.2010 um 20:56 Uhr

    ....auch argumentieren, dass ein Staat seine Legitimität gegenüber seinen Bürgern verliert, wenn er gegen sie Massenmord und Vertreibung verübte. Da ist internationales Recht im Sinne der UNO nur darin berührt, als man im Nachgang einen neuen Staat anerkennt. Ob die UNO Schutz einer Bevölkerung vor seinem Staat durchsetzen darf ist umstritten aber zunächst nicht vorgesehen. Das ist auch ein wesentlicher Webfehler der UNO Charta.

    • joG
    • 22.07.2010 um 20:56 Uhr

    ....auch argumentieren, dass ein Staat seine Legitimität gegenüber seinen Bürgern verliert, wenn er gegen sie Massenmord und Vertreibung verübte. Da ist internationales Recht im Sinne der UNO nur darin berührt, als man im Nachgang einen neuen Staat anerkennt. Ob die UNO Schutz einer Bevölkerung vor seinem Staat durchsetzen darf ist umstritten aber zunächst nicht vorgesehen. Das ist auch ein wesentlicher Webfehler der UNO Charta.

  4. Auf Wunsch gelöscht. Die Redaktion/cs

  5. Serbien kann froh sein, dass es Kosovo los ist. Der neue
    Staat faellt nunmehr der EG zur Last.
    Den Praezedenzfall Georgien - Ossetien haben Sie schon ange-
    sprochen. Gut wenn das irgendwie geloest wird.
    Aber wir haben mitten in Europa Belgien, Spanien und nicht
    zuletzt das Vereinigte Koenigreich. Da hat man was losgetreten!

    • BerndL
    • 22.07.2010 um 18:35 Uhr

    daß D an dem völkerrechtswidrigen Angriff der NATO auf Serbien beteiligt war unter der rot-grünen Regierung!
    Im Interesse und auf Druck der USA, aber meiner Meinung nach im Widerspruch zu unseren eigenen Interessen.

  6. Mit dem völkerrechtswidrigen NATO-Bombardement, und der in dieser Folge später stattgefundenen Anerkennung der kosovaren Unabhängigkeitserklärung, wurde gegen die territoriale Integrität Serbiens verstoßen.

    Das ist ein Rechtsbruch, der leider in der öffentlichen Wahrnehmung durch das Urteil des IGH nun rückwirkend negiert wird.

    Zudem stellt sich die Frage, wer dem IGH die Zuständigkeit für solche Rechtsbetrachtungen zugesteht?

  7. Wie heißt es doch von Mao Tse Tung:

    Alle Macht kommt aus dem Gewehrlauf (der USA mit Verbündeten).
    Offensichtlich hat der IGH das vor der Urteilsverkündung nochmals genau repetiert!

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