Prozess Roman Polanski ist frei

Was er eigentlich nicht sein sollte. Doch der Regisseur durfte sich über Jahre in der Schweiz sicher fühlen, deshalb wird er nun nicht ausgeliefert.

Die Fußfessel, die er seit Dezember trägt, ist weg. Roman Polanski, der 76 Jahre alte Regisseur, wird nicht in die USA ausgeliefert. Er ist, so die Schweizer Justiz, ein freier Mann.

Eigentlich, das muss nach 33 Jahren betont werden, dürfte er es nicht sein. Er ist schuldig gesprochen worden wegen Vergewaltigung an einem Kind von 13 Jahren. Das mag verjährt sein, aber die Staatsanwaltschaft von Los Angeles war hinter ihm her wegen eines unverjährbaren Deliktes: Er ist nicht zur Strafmaßverkündung erschienen, sondern verschwand im Ausland. (Das amerikanische Recht trennt im Allgemeinen den Schuldspruch zeitlich von der Festsetzung der Strafe.)

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Dass er einer der größten Regisseure unserer Zeit ist ( Rosemary's Baby , Chinatown , The Pianist ), ist unbestritten. Dass aber seine prominenten französischen Freunde ihn wegen seiner Leistungen in Freiheit sehen wollten, ist irrelevant – es sei denn, es möge zweierlei Maß gelten, eines für große Künstler und eines für kleine Schurken.

Für Polanski sprach viel mehr ein anderes Prinzip, umschreiben wir es mit dem "freien Geleit". Polanski besaß ein Haus in Gstaad; er betrat und verließ die Schweiz routinemäßig, ohne dass die Eidgenossen ihn auch nur schief angeguckt hätten. Demnach durfte er sich in der Schweiz sicher fühlen. Diese Überzeugung wurde ihm jäh genommen, als ein Subalterner im Justizministerium den abgelegten Auslieferungsbefehl plötzlich aus dem Aktenschrank zog. Der Dienstweg führte bis nach Los Angeles.

Die Schweizer geben als Grund für die Auslieferungsverweigerung Prozedurales an. Die amerikanische Seite hätte ihrerseits vertrauliche Zeugenaussagen im Prozess von 1977/79 zurückgehalten. Außerdem führte sie "nationale Interessen" an. Ob die Staatsanwälte in Los Angeles das hinnehmen? Oder die Obama-Regierung ihr Vorrecht in der Außenpolitik ins Spiel gebracht hat, um umso besser den Konflikt über den Austausch von Steuerdaten endlich beizulegen?

Auf jeden Fall wird Obama, anders als der libysche Diktator Gaddafi, keine Schweizer Geschäftsleute in Geiselhaft nehmen.

 
Leser-Kommentare
  1. 1. Tja...

    All diejenigen, die fordern, dass man diese ganze "Sache" doch ad acta legen solle, zum Einen, weil es keinen mehr interessiert und zum Anderen, weil man mittlerweile die Vergewaltigung eines unter Drogen gesetzten Kindes wohl nicht mehr so eng [sic!] sieht in unseren toleranten Zeiten.

    Würde man einen katholischen Würdenträger auch so davonkommen lassen?

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    Die Zeiten haben sich in der Tat geändert. Die Sensibilisierung (die manchmal leicht hysterische Züge annimmt) für das Spannungsfeld "Sex & Drugs & Minderjährige" war in den 1970ern noch längst nicht so ausgeprägt wie heute.
    Damals war es noch vergleichsweise normal, daß Künstler im erweiterten Hippiemilieu im Drogenrausch wilde Orgien feierten. Die amtlich festgesetzten Altersgrenzen waren eher theoretisch, und auf Minderjährige mußten die Eltern aufpassen.

    Die Zeiten haben sich geändert, bei uns später als in Amerika.

    So ist es wohl zu erklären, daß 30 Jahre lang der Fall Polanski als "kleinere Jugendsünde" abgehakt war, und jetzt plötzlich auffällt, daß man an ihm ein Exempel für die heutige Form von Kinderliebe statuieren könnte.

    Ich finde es gut, daß die Schweizer Behörden mal wieder streng nach Vorschrift handeln, ohne Ansehen der Prominenz des Falles und der Forderungen des Boulevards.
    (Und das in einer angeblich so kampagnenanfälligen plebiszitären Demokratie!)

    Selten hat jemand seine Ahnungslosigkeit von gesellschaftlich-historischen Abläufen derart deutlich unter Beweis gestellt wie Sie. Wenn Sie auch nur einen Hauch einer Ahnung von den Irrungen und Wirrungen des Zeitgeistes hätten, würden Sie feststellen, dass vor drei Jahrzehnten, dem Zeitpunkt der Tat, ein überaus libertines Klima herrschte und nicht - wie Sie glauben machen wollen - heutzutage. Und für die Bewertung eine Tat ist das gesellschaftliche Umfeld und somit auch das Strafmaß der Tatzeit entscheidend, nicht der Zeitpunkt, an dem ein Staatsanwalt glaubt, er müsse seiner Karriere ein bisschen auf die Sprünge helfen.

    PS: Ihr "sic!" ist geradezu ekelhaft obszön. Und verräterisch.

    Die Zeiten haben sich in der Tat geändert. Die Sensibilisierung (die manchmal leicht hysterische Züge annimmt) für das Spannungsfeld "Sex & Drugs & Minderjährige" war in den 1970ern noch längst nicht so ausgeprägt wie heute.
    Damals war es noch vergleichsweise normal, daß Künstler im erweiterten Hippiemilieu im Drogenrausch wilde Orgien feierten. Die amtlich festgesetzten Altersgrenzen waren eher theoretisch, und auf Minderjährige mußten die Eltern aufpassen.

    Die Zeiten haben sich geändert, bei uns später als in Amerika.

    So ist es wohl zu erklären, daß 30 Jahre lang der Fall Polanski als "kleinere Jugendsünde" abgehakt war, und jetzt plötzlich auffällt, daß man an ihm ein Exempel für die heutige Form von Kinderliebe statuieren könnte.

    Ich finde es gut, daß die Schweizer Behörden mal wieder streng nach Vorschrift handeln, ohne Ansehen der Prominenz des Falles und der Forderungen des Boulevards.
    (Und das in einer angeblich so kampagnenanfälligen plebiszitären Demokratie!)

    Selten hat jemand seine Ahnungslosigkeit von gesellschaftlich-historischen Abläufen derart deutlich unter Beweis gestellt wie Sie. Wenn Sie auch nur einen Hauch einer Ahnung von den Irrungen und Wirrungen des Zeitgeistes hätten, würden Sie feststellen, dass vor drei Jahrzehnten, dem Zeitpunkt der Tat, ein überaus libertines Klima herrschte und nicht - wie Sie glauben machen wollen - heutzutage. Und für die Bewertung eine Tat ist das gesellschaftliche Umfeld und somit auch das Strafmaß der Tatzeit entscheidend, nicht der Zeitpunkt, an dem ein Staatsanwalt glaubt, er müsse seiner Karriere ein bisschen auf die Sprünge helfen.

    PS: Ihr "sic!" ist geradezu ekelhaft obszön. Und verräterisch.

  2. Ist diese zweifelhafte Angelegenheit erledigt und das schweizer Justzministerium hat Rückgrat bewiesen.
    Wenn die USA irgendwen vor Gericht stellen will, sollen sie Bush und Rumsfeld nehmen. Das sind dann auch die Richtigen.

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    • joG
    • 13.07.2010 um 8:29 Uhr

    ..."Oder die Obama-Regierung ihr Vorrecht in der Außenpolitik ins Spiel gebracht hat, um umso besser den Konflikt über den Austausch von Steuerdaten endlich beizulegen?"

    scheinen Ihr Gehirn verseucht zu haben. Sie sollten beim lesen aufpassen, ob die Zeitung (hier Die Zeit) auch belegen kann, was sie behauptet. Sonst trübt Ihr Weltbild ein und Sie kommen nie auf klare Gedanken.

    • joG
    • 13.07.2010 um 8:29 Uhr

    ..."Oder die Obama-Regierung ihr Vorrecht in der Außenpolitik ins Spiel gebracht hat, um umso besser den Konflikt über den Austausch von Steuerdaten endlich beizulegen?"

    scheinen Ihr Gehirn verseucht zu haben. Sie sollten beim lesen aufpassen, ob die Zeitung (hier Die Zeit) auch belegen kann, was sie behauptet. Sonst trübt Ihr Weltbild ein und Sie kommen nie auf klare Gedanken.

  3. Die Zeiten haben sich in der Tat geändert. Die Sensibilisierung (die manchmal leicht hysterische Züge annimmt) für das Spannungsfeld "Sex & Drugs & Minderjährige" war in den 1970ern noch längst nicht so ausgeprägt wie heute.
    Damals war es noch vergleichsweise normal, daß Künstler im erweiterten Hippiemilieu im Drogenrausch wilde Orgien feierten. Die amtlich festgesetzten Altersgrenzen waren eher theoretisch, und auf Minderjährige mußten die Eltern aufpassen.

    Die Zeiten haben sich geändert, bei uns später als in Amerika.

    So ist es wohl zu erklären, daß 30 Jahre lang der Fall Polanski als "kleinere Jugendsünde" abgehakt war, und jetzt plötzlich auffällt, daß man an ihm ein Exempel für die heutige Form von Kinderliebe statuieren könnte.

    Ich finde es gut, daß die Schweizer Behörden mal wieder streng nach Vorschrift handeln, ohne Ansehen der Prominenz des Falles und der Forderungen des Boulevards.
    (Und das in einer angeblich so kampagnenanfälligen plebiszitären Demokratie!)

    Antwort auf "Tja..."
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    • TDU
    • 13.07.2010 um 9:58 Uhr

    Endlich mal einer, der Sex an Drugs an Rockn`Roll (minderjährig) anspricht und sich nicht allein dem Mainstream der Empörung hingibt.

    Damit rechtfertige ich weder ein bewusstes unter Drogen setzen noch Nötigung noch Ausnutzen einer Situation egal ob Jugendlicher oder Erwachsener zur sexueller Betätigung.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Reichen und wohlversorgten Älteren Herrschaften, deren Status zu der damaligen Zeit noch für spießige Treue und Verlässichkeit stand, sich heute gerne mit den Jungen umgeben. Das Geld dabei auch eine Rolle spielt, ist natürlich ausserhalb jedes Denkbaren.

    • TDU
    • 13.07.2010 um 9:58 Uhr

    Endlich mal einer, der Sex an Drugs an Rockn`Roll (minderjährig) anspricht und sich nicht allein dem Mainstream der Empörung hingibt.

    Damit rechtfertige ich weder ein bewusstes unter Drogen setzen noch Nötigung noch Ausnutzen einer Situation egal ob Jugendlicher oder Erwachsener zur sexueller Betätigung.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Reichen und wohlversorgten Älteren Herrschaften, deren Status zu der damaligen Zeit noch für spießige Treue und Verlässichkeit stand, sich heute gerne mit den Jungen umgeben. Das Geld dabei auch eine Rolle spielt, ist natürlich ausserhalb jedes Denkbaren.

  4. at last!

  5. 5. Tja...

    Polanski. Vergewaltigung. Flucht vor der Verurteilung. Keine Reue. Unter Drogen. 13-jähriges Mädchen.

    Blah Blah Blah. Rumsfeld, Bush, Schurkenstaat, etc...

    Die Zeit-Kommentatatoren haben es wieder einmal geschafft.

    Antwort auf
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    Das war keine Vergewaltigung, sondern die Verführung einer ziemlich reifen Minderjährigen. Das gehört sich nicht, doch scheint mir der Unterschied schon sehr wesentlich zu sein.

    • joG
    • 13.07.2010 um 8:41 Uhr

    [Entfernt. Bitte versuchen Sie, durch Ihre Beiträge zu einer sachlich geführten und konstruktiven Debatte beizutragen. Danke. /Die Redaktion pt.]

    Das war keine Vergewaltigung, sondern die Verführung einer ziemlich reifen Minderjährigen. Das gehört sich nicht, doch scheint mir der Unterschied schon sehr wesentlich zu sein.

    • joG
    • 13.07.2010 um 8:41 Uhr

    [Entfernt. Bitte versuchen Sie, durch Ihre Beiträge zu einer sachlich geführten und konstruktiven Debatte beizutragen. Danke. /Die Redaktion pt.]

    • valdi
    • 12.07.2010 um 19:27 Uhr

    Ob Polanski damals richtig handelte, sei dahingestellt.
    Auch ob die Eltern der damals 13-Jaehrigen der Aufsichtspflicht genuegten, is zu hinterfragen.
    Auch das Alter der Sexfaehigkeit ist individuell und eher ein fliessendes.

    Klar ist jedoch, dass das idiotische US Justizsystem den Freiheitsgedanken in den USA praktisch ad Absurdum fuehrt.

    Ich empfehle niemandem in diesem Land zu investieren, oder gar ansassig zu werden. Ueber Kurz oder Lang wird es zu einem Crash des jeweiligen Projektes kommen.

    Schade, jedoch unbestrittene Realitaet.

    Gruss aus den USA.

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    Pädophile halten ihre Opfer immer für sexfähig und - bereit.
    Verurteilen aber diejenigen, deren Opfer jünger sind.
    Ein Kinderschänder, der auf dreizehnjährige steht, verurteilt den, der auf zehnjährige steht.
    Kinder sind Kinder! Außerdem wollte das Kind den Polanski nicht.

    • joG
    • 13.07.2010 um 8:31 Uhr

    ....jener Menschen, die finden, dass kleine Männer kleine Mädchen missbrauchen sollten dürfen?

    • Oli.M
    • 13.07.2010 um 14:40 Uhr

    ...die Eltern - Amerika - das Opfer

    Her Polanski wollte doch nur spielen - der tut doch keiner was!

    Und jetzt soll der Jung zur Verantwortung gezogen werden - das geht doch nicht - das ist doch so lang her!

    ...und sooo schöne tolle Filme hat der Jung gemacht.

    Das Mädel sollte sich freuen, dass sich so ein toller Typ überhaupt mit ihr abgegeben hat!

    Achtung Ironie!!!! Aufgrund der vielen sinn freien Kommentare hier halte ich es für angemessen dies zu betonen!

    Pädophile halten ihre Opfer immer für sexfähig und - bereit.
    Verurteilen aber diejenigen, deren Opfer jünger sind.
    Ein Kinderschänder, der auf dreizehnjährige steht, verurteilt den, der auf zehnjährige steht.
    Kinder sind Kinder! Außerdem wollte das Kind den Polanski nicht.

    • joG
    • 13.07.2010 um 8:31 Uhr

    ....jener Menschen, die finden, dass kleine Männer kleine Mädchen missbrauchen sollten dürfen?

    • Oli.M
    • 13.07.2010 um 14:40 Uhr

    ...die Eltern - Amerika - das Opfer

    Her Polanski wollte doch nur spielen - der tut doch keiner was!

    Und jetzt soll der Jung zur Verantwortung gezogen werden - das geht doch nicht - das ist doch so lang her!

    ...und sooo schöne tolle Filme hat der Jung gemacht.

    Das Mädel sollte sich freuen, dass sich so ein toller Typ überhaupt mit ihr abgegeben hat!

    Achtung Ironie!!!! Aufgrund der vielen sinn freien Kommentare hier halte ich es für angemessen dies zu betonen!

  6. Woher nehmen Sie, Herr Joffe, die Berechtigung zu sagen; dass Roman Polanski nicht auf freien Fuß hätte gesetzt werden dürfen: „ Eigentlich, das muss nach 33 Jahren betont werden, dürfte er es nicht sein.“ Erlätern Sie doch, bitte, was Sie mit Ihrem „Eigentlich“ ( ein Wort, das nur allzu oft zum Kaschieren dient) hier genau meinen!
    Die NZZ schreibt am 12. 07.2010: „Polanski hatte argumentiert, er habe die Strafe für das Sexualdelikt schon abgesessen. Er sei für den sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen im Jahre 1977 verurteilt worden und habe damals nach einem Schuldbekenntnis für eine diagnostische Untersuchung 42 Tage in einem kalifornischen Gefängnis verbracht. Nach Angaben Polanskis hatte ihm der damalige Richter, der inzwischen verstorben ist, zugesichert, dass er keine weitere Haftstrafe absitzen müsse.
    Über diesen umstrittenen Sachverhalt sind die USA offenbar nicht bereit, Klarheit zu schaffen. Wie Justizministerin Widmer-Schlumpf vor den Medien erklärte, hat sich die Schweiz vergeblich um das im Januar 2010 verfasste Protokoll des Staatsanwalts bemüht, der in den Siebzigerjahren für den Fall zuständig gewesen war. Weil die USA das Protokoll unter Verschluss behielten, seien Zweifel an der Rechtmässigkeit einer Auslieferung nicht auszuschliessen. In dieser Situation könne die Schweiz den Regisseur nicht ausliefern.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • joG
    • 13.07.2010 um 8:35 Uhr

    ....seine die angemessene Strafe für Missbrauch Minderjähriger? Dann muss Sie das hiesige Gesetz doch sehr aufregen. Oder sind Sie einer jener Kumpanen, die gegen allgemeine Rechtsanwendung sind?

    • TDU
    • 13.07.2010 um 10:01 Uhr

    Soll man mal ein paar Urteile von vor 30 Jahren für ganz andere Delikte aufheben, weil man meint, die Richter hätten damals zu milde geurteilt?

    • TDU
    • 13.07.2010 um 10:28 Uhr

    Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass die Akte direkt beiseite gelegt worden wäre, hätte es sich um einen kleinen Schurken gehandelt.

    Das Ärgerliche an der Sache ist, dass im Hinblick auf die Porminenz und das Delikt gar nicht sorgfältig recherchiert wurde. Man siehts ja auch an der höchst unvollständigen Berichterstattung zu den aktuellen Missbrauchsfällen je nach Institution.

    Hat Polanski seine Strafe nun abgesessen? Gabs eine Agreement, richterlich gedeckt und damit gültig?

    Entweder man rühmt sich der Vorurteilsfreiheit oder man gibt zu, dass manche Delikte eben doch nicht so sachlich zu betrachten sind.

    Merkwürdigerweise hat man fürs Bombenlegen heutzutage eher jede Menge Entschuldigungen als für 30 Jahre alte Vergehen in Milieus, die vom Feuilleton wegen der avantgardistischen und freiheitlichen Lebensweise gefeiert wurden.

    Die Groupies waren damals ab 12 Jahre alt. Wenn ein Vater seinerzeit einen Rock Star, der seine Tochter verführt hat, veprügelt hätte, wäre er allgemein wohl als reaktionär bezeichnet worden. Ausser mit Sicherheit in bestimmten Gegenden und Gerichten der USA.

    Das Geständnis von Polanski hätte ich auch gerne gelesen. Gerne gewusst, wer dabei war, und wieviele Minderjährige da noch so waren.

    Aus dem Promi Bonus eien Promi Malus zu machen, bringt es auch nicht. Genauso wie die Manager nicht die einzigen Gierigen auf der Welt sind.

    • joG
    • 13.07.2010 um 8:35 Uhr

    ....seine die angemessene Strafe für Missbrauch Minderjähriger? Dann muss Sie das hiesige Gesetz doch sehr aufregen. Oder sind Sie einer jener Kumpanen, die gegen allgemeine Rechtsanwendung sind?

    • TDU
    • 13.07.2010 um 10:01 Uhr

    Soll man mal ein paar Urteile von vor 30 Jahren für ganz andere Delikte aufheben, weil man meint, die Richter hätten damals zu milde geurteilt?

    • TDU
    • 13.07.2010 um 10:28 Uhr

    Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass die Akte direkt beiseite gelegt worden wäre, hätte es sich um einen kleinen Schurken gehandelt.

    Das Ärgerliche an der Sache ist, dass im Hinblick auf die Porminenz und das Delikt gar nicht sorgfältig recherchiert wurde. Man siehts ja auch an der höchst unvollständigen Berichterstattung zu den aktuellen Missbrauchsfällen je nach Institution.

    Hat Polanski seine Strafe nun abgesessen? Gabs eine Agreement, richterlich gedeckt und damit gültig?

    Entweder man rühmt sich der Vorurteilsfreiheit oder man gibt zu, dass manche Delikte eben doch nicht so sachlich zu betrachten sind.

    Merkwürdigerweise hat man fürs Bombenlegen heutzutage eher jede Menge Entschuldigungen als für 30 Jahre alte Vergehen in Milieus, die vom Feuilleton wegen der avantgardistischen und freiheitlichen Lebensweise gefeiert wurden.

    Die Groupies waren damals ab 12 Jahre alt. Wenn ein Vater seinerzeit einen Rock Star, der seine Tochter verführt hat, veprügelt hätte, wäre er allgemein wohl als reaktionär bezeichnet worden. Ausser mit Sicherheit in bestimmten Gegenden und Gerichten der USA.

    Das Geständnis von Polanski hätte ich auch gerne gelesen. Gerne gewusst, wer dabei war, und wieviele Minderjährige da noch so waren.

    Aus dem Promi Bonus eien Promi Malus zu machen, bringt es auch nicht. Genauso wie die Manager nicht die einzigen Gierigen auf der Welt sind.

  7. Woher nehmen Sie, Herr Joffe, die Berechtigung zu sagen; dass Roman Polanski nicht auf freien Fuß hätte gesetzt werden dürfen: „ Eigentlich, das muss nach 33 Jahren betont werden, dürfte er es nicht sein.“ Erlätern Sie doch, bitte, was Sie mit Ihrem „Eigentlich“ ( ein Wort, das nur allzu oft zum Kaschieren dient) hier genau meinen!
    Die NZZ schreibt am 12. 07.2010: „Polanski hatte argumentiert, er habe die Strafe für das Sexualdelikt schon abgesessen. Er sei für den sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen im Jahre 1977 verurteilt worden und habe damals nach einem Schuldbekenntnis für eine diagnostische Untersuchung 42 Tage in einem kalifornischen Gefängnis verbracht. Nach Angaben Polanskis hatte ihm der damalige Richter, der inzwischen verstorben ist, zugesichert, dass er keine weitere Haftstrafe absitzen müsse.
    Über diesen umstrittenen Sachverhalt sind die USA offenbar nicht bereit, Klarheit zu schaffen. Wie Justizministerin Widmer-Schlumpf vor den Medien erklärte, hat sich die Schweiz vergeblich um das im Januar 2010 verfasste Protokoll des Staatsanwalts bemüht, der in den Siebzigerjahren für den Fall zuständig gewesen war. Weil die USA das Protokoll unter Verschluss behielten, seien Zweifel an der Rechtmässigkeit einer Auslieferung nicht auszuschliessen. In dieser Situation könne die Schweiz den Regisseur nicht ausliefern.

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