Bundeswehr

Bilder aus dem Krieg

 |  © Michael Schmidt

Deutsche Soldaten, die im stundenlangen Feuergefecht gegen Aufständische kämpfen, Männer, die im Schützengraben kauern und auf feindliche Angriffe warten – so etwas hatte es seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben. Doch in Afghanistan befindet sich die Bundeswehr längst in einem Krieg, vor allem in der Region Kundus. 2010 starben neun deutsche Soldaten in Nordafghanistan und mindestens zwei deutsche Mitarbeiter von Hilfsorganisationen. Der Tagesspiegel-Reporter Michael Schmidt hat die Bundeswehr in Kundus und in Masar-i-Scharif (Foto) besucht. Seine Fotos zeigen den Alltag in den Camps und auf Patrouillen

Leser-Kommentare
  1. sie verteidigten unsere Freiheit in Deutsch-Südwest, in Tsingtao, in Flandern, vor Verdun, in El-Alamein, in Stalingrad.

    Heute verteidigen sie unsere Freiheit in Afghanistan.

    Leute, ehrlich. Gehts noch?

    Hört das denn nie auf?

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    Sagen Sie mal, geht's noch? Fühlen Sie sich nicht wohl? Ist das böswillige Absicht oder blanke Unkenntnis, wenn Sie den Afghanistan-Einsatz mit dem Ersten und Zweiten Weltkrieg gleichsetzen?

    Entweder Sie wollen unsere Politiker und Soldaten absichtlich auf's Scheusslichste verleumden, oder Sie wissen es einfach nicht besser.

    Sagen Sie mal, geht's noch? Fühlen Sie sich nicht wohl? Ist das böswillige Absicht oder blanke Unkenntnis, wenn Sie den Afghanistan-Einsatz mit dem Ersten und Zweiten Weltkrieg gleichsetzen?

    Entweder Sie wollen unsere Politiker und Soldaten absichtlich auf's Scheusslichste verleumden, oder Sie wissen es einfach nicht besser.

  2. ahem, die überschrift zur bildstrecke ist doch arg irreführend. wesentlich treffender:

    - bilder, wie man sie eigentlich nur aus dem krieg kennt;
    - bilder aus kriegsähnlichen zuständen;

    oder aber (schon etwas abgegriffen)

    - bilder aus einem robusten wiederaufbau-mandat.

    hier wäre es aber problematisch, da nicht ganz klar ist, was diese leute dort genau aufbauen, abgesehen von schützengräben und sandsäcken.

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  3. Sagen Sie mal, geht's noch? Fühlen Sie sich nicht wohl? Ist das böswillige Absicht oder blanke Unkenntnis, wenn Sie den Afghanistan-Einsatz mit dem Ersten und Zweiten Weltkrieg gleichsetzen?

    Entweder Sie wollen unsere Politiker und Soldaten absichtlich auf's Scheusslichste verleumden, oder Sie wissen es einfach nicht besser.

    Antwort auf "Deutsche Soldaten ...."
  4. Die Überschrift ist nicht nur leicht, sondern sehr irreführend. Denn mit Krieg haben diese Bilder nichts zu tun. Ich finde diese Bilder nichtssagend. Die einzige Aussage ist, dass Steuergelder dafür hergenommen werden, dass unsere Soldaten ein paar "Sandburgen" bauen und aus lauter Langeweile Piratenflaggen an ihre Baumhäuser hängen. Eine besser Überschrift wären: Bilder aus Afghanistan, ein deutscher Stützpunkt

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    Redaktion

    @ Bluecheck

    Die deutschen Soldaten befinden sich tatsächlich im Krieg. In einem sogenannten "Neuen Krieg" (Herfried Münkler), in dem es keine Frontlinie, keinen klar zu erkennenden Gegner gibt. Die Aufständischen verfügen mittlerweile auch im Norden Afghanistans über die Fähigkeit, fast überall anzugreifen. Ich empfehle allen Interessierten einen aktuellen Aufsatz der Stiftung Wissenschaft und Politik, zu finden unter: http://www.swp-berlin.org...

    Und mit Sandburgen haben Schützengräben und Hesco-Container wenig zu tun.

    @ norg blorg

    Wenn es nach der Sprachregelung der Regierung ginge, hätten wir Bilder aus einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt schreiben müssen. So lautet die gängige völkerrechtliche Bezeichnung für einen Bürgerkrieg

    Redaktion

    @ Bluecheck

    Die deutschen Soldaten befinden sich tatsächlich im Krieg. In einem sogenannten "Neuen Krieg" (Herfried Münkler), in dem es keine Frontlinie, keinen klar zu erkennenden Gegner gibt. Die Aufständischen verfügen mittlerweile auch im Norden Afghanistans über die Fähigkeit, fast überall anzugreifen. Ich empfehle allen Interessierten einen aktuellen Aufsatz der Stiftung Wissenschaft und Politik, zu finden unter: http://www.swp-berlin.org...

    Und mit Sandburgen haben Schützengräben und Hesco-Container wenig zu tun.

    @ norg blorg

    Wenn es nach der Sprachregelung der Regierung ginge, hätten wir Bilder aus einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt schreiben müssen. So lautet die gängige völkerrechtliche Bezeichnung für einen Bürgerkrieg

  5. Man hat den Eindruck, der verfassungswidrige Bundeswehreinsatz in Afghanistan soll durch diese Bilder schöngeredet werden, einfach geschmacklos.

    Wie wäre es den mit solchen Fotos,
    http://www.dawn.com/wp-co...

    http://bilder.bild.de/BIL...

    http://bilder.bild.de/BIL...

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    Redaktion

    @ Ka-Huna

    Letztlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob ein Einsatz der Bundeswehr im Ausland verfassungswidrig ist. Die obersten Richter sehen dies nicht so - und auch der Bundestag mehrheitlich nicht. Ein Verfassungsbruch liegt nicht vor - auch wenn das Grundgesetz einen Angriffskrieg verbietet, untersagt es nicht die deutsche Beteiligung an internationalen Missionen. Für den Isaf-Einsatz gibt es ein internationales Mandat.

    Redaktion

    @ Ka-Huna

    Letztlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob ein Einsatz der Bundeswehr im Ausland verfassungswidrig ist. Die obersten Richter sehen dies nicht so - und auch der Bundestag mehrheitlich nicht. Ein Verfassungsbruch liegt nicht vor - auch wenn das Grundgesetz einen Angriffskrieg verbietet, untersagt es nicht die deutsche Beteiligung an internationalen Missionen. Für den Isaf-Einsatz gibt es ein internationales Mandat.

  6. Redaktion
    6. Krieg

    @ Bluecheck

    Die deutschen Soldaten befinden sich tatsächlich im Krieg. In einem sogenannten "Neuen Krieg" (Herfried Münkler), in dem es keine Frontlinie, keinen klar zu erkennenden Gegner gibt. Die Aufständischen verfügen mittlerweile auch im Norden Afghanistans über die Fähigkeit, fast überall anzugreifen. Ich empfehle allen Interessierten einen aktuellen Aufsatz der Stiftung Wissenschaft und Politik, zu finden unter: http://www.swp-berlin.org...

    Und mit Sandburgen haben Schützengräben und Hesco-Container wenig zu tun.

    @ norg blorg

    Wenn es nach der Sprachregelung der Regierung ginge, hätten wir Bilder aus einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt schreiben müssen. So lautet die gängige völkerrechtliche Bezeichnung für einen Bürgerkrieg

    Antwort auf "Bilder aus dem Krieg?"
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    Aber dass Sie sich diese Legitimation zu eigen machen ist eines Journalisten nicht würdig! Es stellt sich doch zunächst die Frage, ob denn "legal" in diesem Zusammenhang Synonym für "richtig" ist. Über letzteres muss der Journalist nachdenken, nach bestem Wissen und Gewissen die Argumente zur Kenntnis nehmen und sich dann gut begründet äußern. Aber diese rein berichterstattende Widerkäuerei von formellen Entscheidungen braucht die Öffentlichkeit bestimmt nicht.

    Aber dass Sie sich diese Legitimation zu eigen machen ist eines Journalisten nicht würdig! Es stellt sich doch zunächst die Frage, ob denn "legal" in diesem Zusammenhang Synonym für "richtig" ist. Über letzteres muss der Journalist nachdenken, nach bestem Wissen und Gewissen die Argumente zur Kenntnis nehmen und sich dann gut begründet äußern. Aber diese rein berichterstattende Widerkäuerei von formellen Entscheidungen braucht die Öffentlichkeit bestimmt nicht.

  7. Redaktion

    @ Ka-Huna

    Letztlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob ein Einsatz der Bundeswehr im Ausland verfassungswidrig ist. Die obersten Richter sehen dies nicht so - und auch der Bundestag mehrheitlich nicht. Ein Verfassungsbruch liegt nicht vor - auch wenn das Grundgesetz einen Angriffskrieg verbietet, untersagt es nicht die deutsche Beteiligung an internationalen Missionen. Für den Isaf-Einsatz gibt es ein internationales Mandat.

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    ist ein politisches Gericht und spiegelt nicht den Willen des Volkes wieder, sonder es stellt klar und deutlich, die politischen Machtverhältnisse dar. Das heißt, die Besetzung wird nicht durch das Volk geregelt, sondern durch die Politik.Es hat sich im eigentlichen Sinne nicht viel geändert, die Politik gibt das Kommando, die Soldaten führen es aus, das Volk wird an der Nase herum geführt,und wer anders denkt ist ein Nestbeschmutzer. Die Medien machen da mit, weil sie ja Geld verdienen wollen, die Wahrheit bleibt auf der Strecke und aus einem Selbstmord wird ein Unfall? Diese Verlogene politische Gesellschaft schafft es auch noch, den Ruin als Sieg zu verkaufen!

    § 80
    Vorbereitung eines Angriffskrieges
    Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

    Der Afghanistan Einsatz ist nunmehr offiziell von Frau Merkel zu einem "Krieg" hochgestuft worden.
    Damit ist nicht auszuschließen, daß die Teilnehmenden möglicherweise straffällig gemacht haben und machen.

    Da von einem Angriff Afghanistans auf Nato-Gebiet nichts bekannt ist, D und die Nato sich also nicht im Verteidungszustand befinden, ist der in Afghanistan geführte Krieg ein Angriffskrieg.

    • clubby
    • 29.12.2010 um 19:46 Uhr

    Frua Friedrichs das KANN nicht Ihr ernst sein.
    Oder doch?

    Schauen sie, es ist korrekt , dass das BVG bestimmt hat, dass Einsätze der BW auch im Ausland erlaubt sind. Dass sie dort Krieg führen dürfen haben sie ncht gesagt. Kireg in dem Sinne kann nur ein Verteidigungsfall mit Angriff auf Natogebiet sein.

    Humnitäre Hilfe und friedensstiftende Maßnahmen sind jedoch etwas völlig anderes als Krieg. Die kommen NACH(!!!!) einem Krieg, als Aufbauhilfe. Es mag also durchaus sein, dass sie unter einem Mandat stehen, das international genehmigt ist. Wenn aber die Bedingungen nicht mehr gegeben sind dieses Mandat in dem gesetzten Rahemn zu erfüllen, MUß es beendet werden, sont ist es verfassungswidrig.

    Um es gaaanz einfach zu erklären: Wenn sie private Ordnungskräfte zu ner Veranstaltung laden haben die auch einen Auftrag , und dürfen auch eingreifen. Eskaliert aber die Situation dürfen sie noch lange nicht wie ein Polizist zu der Waffe greifen.

    Es ist beschämend wie mit geradezu spitzfindigen Definitionsspielereien versucht wird unter geschickter definitorische Umgehung des GG Deutschland wieder einen "richtigen" Platz in den Kriegen der Welt zu sichern.

    Mich würde mal interessieren, wie dass den Müttern und Vätern der gefallenen Soldaten erklärt wird. Ich hätte keine! Zumindest keine ihnen dabei ins Gesicht zu blicken!

    • BSiR
    • 30.12.2010 um 2:36 Uhr

    Ihre Antwort in 7. ist nur zum Teil richtig. Absicht oder Unwissen?
    Das BverfG hat bzgl. der Rechtmäßigkeit im Sinne des GG Art. 87a(2)bzw. 115a bisher mangels Auftrag kein Urteil gesprochen. Das berüchtigte Urteil von 1994 stellt nur fest, dass das Parlament mit einfacher Mehrheit einen Einsatz der BW im Ausland beschließen kann, soweit ein Verteidigungsfall nicht vorliegt. Diesem Begriff und seiner Anwendung sind alle Regierungen und Parlamente seit Beginn der 1.Einsatzes 1990 (Out of area Einsatz) bisher mit Vorsatz ausgewichen. Ein Krieg durfte es nicht sein u. doch war es ein Krieg. Es war / ist ein Verteidigungsfall im Sinn und Wortlaut des Nato-Vertrages, sonst hätte er keinen Bündnisfall auslösen dürfen. Aber ist er auch ein Verteidigungskrieg oder geht es auch um die Erhaltung des deutschen Wohlstandes, deutscher Arbeitsplätze, deutscher Einkommen à la Horst Köhler u. z.Gutenberg? In keinem Vertrag, weder im NATO-Vertrag, in der Charta der UN,noch nach den Bestimmungen des Völkerrechts, sind Kriege zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen erlaubt. Sie wären auch eine Missachtung der Allgemeinen Menschenrechte.
    Hat Struck nicht behauptet, die Freiheit der Deutschen würde am Hindukush verteidigt? Verteidigung ist auch eine Kriegsform, also ist es doch ein Krieg.
    Es wird höchste Zeit, dass sich das BverfG noch einmal vor diesem Hintergrund in Kenntnis aktueller Vorgänge mit diesem Krieg befasst.

    ist ein politisches Gericht und spiegelt nicht den Willen des Volkes wieder, sonder es stellt klar und deutlich, die politischen Machtverhältnisse dar. Das heißt, die Besetzung wird nicht durch das Volk geregelt, sondern durch die Politik.Es hat sich im eigentlichen Sinne nicht viel geändert, die Politik gibt das Kommando, die Soldaten führen es aus, das Volk wird an der Nase herum geführt,und wer anders denkt ist ein Nestbeschmutzer. Die Medien machen da mit, weil sie ja Geld verdienen wollen, die Wahrheit bleibt auf der Strecke und aus einem Selbstmord wird ein Unfall? Diese Verlogene politische Gesellschaft schafft es auch noch, den Ruin als Sieg zu verkaufen!

    § 80
    Vorbereitung eines Angriffskrieges
    Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

    Der Afghanistan Einsatz ist nunmehr offiziell von Frau Merkel zu einem "Krieg" hochgestuft worden.
    Damit ist nicht auszuschließen, daß die Teilnehmenden möglicherweise straffällig gemacht haben und machen.

    Da von einem Angriff Afghanistans auf Nato-Gebiet nichts bekannt ist, D und die Nato sich also nicht im Verteidungszustand befinden, ist der in Afghanistan geführte Krieg ein Angriffskrieg.

    • clubby
    • 29.12.2010 um 19:46 Uhr

    Frua Friedrichs das KANN nicht Ihr ernst sein.
    Oder doch?

    Schauen sie, es ist korrekt , dass das BVG bestimmt hat, dass Einsätze der BW auch im Ausland erlaubt sind. Dass sie dort Krieg führen dürfen haben sie ncht gesagt. Kireg in dem Sinne kann nur ein Verteidigungsfall mit Angriff auf Natogebiet sein.

    Humnitäre Hilfe und friedensstiftende Maßnahmen sind jedoch etwas völlig anderes als Krieg. Die kommen NACH(!!!!) einem Krieg, als Aufbauhilfe. Es mag also durchaus sein, dass sie unter einem Mandat stehen, das international genehmigt ist. Wenn aber die Bedingungen nicht mehr gegeben sind dieses Mandat in dem gesetzten Rahemn zu erfüllen, MUß es beendet werden, sont ist es verfassungswidrig.

    Um es gaaanz einfach zu erklären: Wenn sie private Ordnungskräfte zu ner Veranstaltung laden haben die auch einen Auftrag , und dürfen auch eingreifen. Eskaliert aber die Situation dürfen sie noch lange nicht wie ein Polizist zu der Waffe greifen.

    Es ist beschämend wie mit geradezu spitzfindigen Definitionsspielereien versucht wird unter geschickter definitorische Umgehung des GG Deutschland wieder einen "richtigen" Platz in den Kriegen der Welt zu sichern.

    Mich würde mal interessieren, wie dass den Müttern und Vätern der gefallenen Soldaten erklärt wird. Ich hätte keine! Zumindest keine ihnen dabei ins Gesicht zu blicken!

    • BSiR
    • 30.12.2010 um 2:36 Uhr

    Ihre Antwort in 7. ist nur zum Teil richtig. Absicht oder Unwissen?
    Das BverfG hat bzgl. der Rechtmäßigkeit im Sinne des GG Art. 87a(2)bzw. 115a bisher mangels Auftrag kein Urteil gesprochen. Das berüchtigte Urteil von 1994 stellt nur fest, dass das Parlament mit einfacher Mehrheit einen Einsatz der BW im Ausland beschließen kann, soweit ein Verteidigungsfall nicht vorliegt. Diesem Begriff und seiner Anwendung sind alle Regierungen und Parlamente seit Beginn der 1.Einsatzes 1990 (Out of area Einsatz) bisher mit Vorsatz ausgewichen. Ein Krieg durfte es nicht sein u. doch war es ein Krieg. Es war / ist ein Verteidigungsfall im Sinn und Wortlaut des Nato-Vertrages, sonst hätte er keinen Bündnisfall auslösen dürfen. Aber ist er auch ein Verteidigungskrieg oder geht es auch um die Erhaltung des deutschen Wohlstandes, deutscher Arbeitsplätze, deutscher Einkommen à la Horst Köhler u. z.Gutenberg? In keinem Vertrag, weder im NATO-Vertrag, in der Charta der UN,noch nach den Bestimmungen des Völkerrechts, sind Kriege zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen erlaubt. Sie wären auch eine Missachtung der Allgemeinen Menschenrechte.
    Hat Struck nicht behauptet, die Freiheit der Deutschen würde am Hindukush verteidigt? Verteidigung ist auch eine Kriegsform, also ist es doch ein Krieg.
    Es wird höchste Zeit, dass sich das BverfG noch einmal vor diesem Hintergrund in Kenntnis aktueller Vorgänge mit diesem Krieg befasst.

  8. Fotos, die uns daran erinnern, dass die Bundeswehr dort nichts zu suchen hat. Wir brauchen die Soldaten hier in Deutschland bei ihren Familien.

    Eine Leser-Empfehlung

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