Todesstrafe Wo der Henker Unrecht als Recht vollstreckt

Die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe anwenden, geht zurück. Doch immer noch richten Behörden jedes Jahr Hunderte Gefangene hin. Amnesty veröffentlicht neue Zahlen.

Eine Frau demonstriert in Manila gegen ein Todesurteil gegen drei mutmaßliche Drogenschmuggler aus den Philippinen in China

Eine Frau demonstriert in Manila gegen ein Todesurteil gegen drei mutmaßliche Drogenschmuggler aus den Philippinen in China

Zum Tode verurteilte Menschen sterben durch das Schwert, durch Gift aus Spritzen, durch Kugeln aus Gewehren, in Gaskammern, am Galgen, auf dem elektrischen Stuhl oder bei Steinigungen. Auch im 21. Jahrhundert üben die Henker auf der ganzen Welt ihr grausames Handwerk aus.

527 Menschen wurden in 23 Ländern 2010 hingerichtet, teilt die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) am Montagmorgen mit. In dieser Zahl sind allerdings die Tötungen in China nicht inbegriffen. Mehr als 2000 Menschen in 67 Ländern verurteilten Richter zum Tode – fast 18.000 Gefangene harren in Todeszellen aus und hoffen auf Begnadigung. Die meisten Tötungen im Namen des Rechts fanden im vergangenen Jahr in China und Iran statt – eine Besserung ist in beiden Staaten nicht in Sicht.

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Amnesty international kämpft seit 1973 gegen die Todesstrafe. Der Jahresbericht der Organisation, der heute veröffentlicht wurde, versucht, alle Hinrichtungen zu erfassen. Doch in vielen Staaten fällt die Todesstrafe unter das Staatsgeheimnis. So veröffentlicht China keine Statistik. Amnesty schätzt, dass die Hinrichtungszahlen dort in die Tausende gehen. Vor allem Diktaturen und andere Unrechtsregime greifen auf Henker zurück – aber auch Demokratien wie die Vereinigten Staaten von Amerika verwenden die Giftspritze und den elektrischen Stuhl zur Bestrafung. In den USA wurden im vergangenen Jahr 46 Todesstrafen vollstreckt. Die USA und Japan sind die einzigen Staaten der G8, in denen laut ai hingerichtet wird.

Bei der Todesstrafe hat die Menschenrechtsorganisation, die 2011 ihr 50-jähriges Gründungsjubiläum begeht, keinen großen Grund zur Freude. Zwar geht die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe vollstrecken, leicht zurück, doch noch immer werden Hunderte Häftlinge hingerichtet.

Sie bedienen sich der altbekannten Taktik, politische Hinrichtungen gleichzeitig mit Massenexekutionen von Gefangenen durchzuführen.

Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi

Allein in Iran sind in diesem Jahr 86 Menschen hingerichtet worden, teilten sechs Menschenrechtsorganisationen mit. Bei mindestens acht der Getöteten handelte es sich um politische Gefangene, die wegen "Feindschaft gegen Gott" verurteilt worden waren. "Es hat sich gezeigt, dass sich die iranischen Behörden nicht mehr damit zufrieden geben, diejenigen, die die Wiederwahl Mahmud Ahmadineschads in Frage stellen, durch Verhaftung und Verurteilung im Zaum zu halten – sie haben bewiesen, dass sie auch vor Hinrichtungen nicht mehr zurückschrecken", sagte Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi dem Amnesty Journal. "Sie bedienen sich der altbekannten Taktik, politische Hinrichtungen gleichzeitig mit Massenexekutionen von Gefangenen durchzuführen, die wegen krimineller Delikte verurteilt wurden."

In Iran steht zudem eine besonders grausame Art der Hinrichtung im Strafgesetzbuch. Eheleute, denen vorgeworfen wird, ihren Partner betrogen zu haben, werden zur Steinigung verurteilt. Die Paragrafen schreiben nicht nur die Größe der Steine vor, sondern auch, wie tief der Delinquent vor der Hinrichtung eingegraben wird: Frauen bis zum Kopf, Männer bis zur Taille. Im vergangenen Jahr wurden in Iran 14 angebliche Ehebrecher zur Steinigung verurteilt. "Die Steinigung zielt darauf, während der Hinrichtung großen Schmerz zuzufügen", sagt Oliver Hendrich, Experte der deutschen Sektion von amnesty international.

Auch in Irans Nachbarland Irak vollstreckt die Regierung die Todesstrafe. Der wohl bekannteste Gefangene, der erhängt wurde, war der frühere Diktator Saddam Hussein. Doch der Strick droht auch normalen Bürgern, die auf Grund spärlicher Beweise und erpresster Geständnisse zum Tode verurteilt werden. Eines dieser Justizopfer könnte auch Samar Sa’ad Abdullah werden. Sie wurde 2005 in Bagdad wegen Ermordung ihres Onkels, dessen Frau und eines derer Kinder verurteilt. Während der Gerichtsverhandlung beteuerte die Angeklagte ihre Unschuld und verwies darauf, vor ihrem Geständnis schwer gefoltert worden zu sein. Zwischen 2004 und Ende 2009 wurden mindestens 255 Menschen im Irak hingerichtet. Rund 1.300 Gefangene sitzen dort nach Informationen von ai in der Todeszelle.

Leser-Kommentare
  1. Entfernt. Bitte vermeiden Sie überzogene Polemik und belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen. Danke. Die Redaktion/lv

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    Die möglichen Fehlurteile und die Unmöglichkeit so ein Fehlurteil im Falle der Todesstrafe zu revidieren kommt Ihnen gar nicht in den Sinn oder? Allein aus diesem Grund ist die Todesstrafe als Mittel des Rechtsstaates nicht zu halten.

    mein beileid.

    es gibt weder eine logische noch eine rechtliche erklaerung fuer die todesstrafe.
    falls sie dies nicht nachvollziehen koennen, wandern sie doch aus? [...]

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf respektlose Äußerungen. Danke. Die Redaktion/sh

    • hmber
    • 28.03.2011 um 8:58 Uhr

    Kein Mensch und keine Gesellschaft haben das Recht andere Menschen zu Tode zu richten. Wer dies tut ist ein Mörder!

    • hede
    • 28.03.2011 um 9:14 Uhr

    Wohl nicht die Mehrheit, sonst würden Sie das wohl auch so schreiben.

    Selbst in den USA bröckelt die Zustimmung zur Todesstrafe, einige Bundesstaaten führen Sie nicht mehr aus, nachdem klar wurde, das viele Unschuldig hingerichtet wurden.

    • ismus
    • 28.03.2011 um 9:36 Uhr

    unglücklicher zufälle dann mal unschuldig binnen 24 h an den galten "hinter jedem gefängnis" aufgehängt werden, wird sich ihre "meinung" sicher ändern.
    ich für meinen teil muss allerdings sagen, dass die welt ohne menschen wie sie zweifellos eine bessere wäre.

    ... bin ich gegen direkte Demokratie.

    zu unrecht angeklagt, verurteilt und dann - vielleicht - im letzten Moment durch Zufall doch noch freikommen. Oder auch nicht. Denn wer selber für dieses Risiko ist, der muss es auch zu erleiden bereit sein...

    Sie verurteilen Mörder und wollen sie deshalb töten. Wo liegt der Unterschied zwischen denen, die Sie verurteilen und ihnen selbst?
    Ich sehe keinen.

    Die möglichen Fehlurteile und die Unmöglichkeit so ein Fehlurteil im Falle der Todesstrafe zu revidieren kommt Ihnen gar nicht in den Sinn oder? Allein aus diesem Grund ist die Todesstrafe als Mittel des Rechtsstaates nicht zu halten.

    mein beileid.

    es gibt weder eine logische noch eine rechtliche erklaerung fuer die todesstrafe.
    falls sie dies nicht nachvollziehen koennen, wandern sie doch aus? [...]

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf respektlose Äußerungen. Danke. Die Redaktion/sh

    • hmber
    • 28.03.2011 um 8:58 Uhr

    Kein Mensch und keine Gesellschaft haben das Recht andere Menschen zu Tode zu richten. Wer dies tut ist ein Mörder!

    • hede
    • 28.03.2011 um 9:14 Uhr

    Wohl nicht die Mehrheit, sonst würden Sie das wohl auch so schreiben.

    Selbst in den USA bröckelt die Zustimmung zur Todesstrafe, einige Bundesstaaten führen Sie nicht mehr aus, nachdem klar wurde, das viele Unschuldig hingerichtet wurden.

    • ismus
    • 28.03.2011 um 9:36 Uhr

    unglücklicher zufälle dann mal unschuldig binnen 24 h an den galten "hinter jedem gefängnis" aufgehängt werden, wird sich ihre "meinung" sicher ändern.
    ich für meinen teil muss allerdings sagen, dass die welt ohne menschen wie sie zweifellos eine bessere wäre.

    ... bin ich gegen direkte Demokratie.

    zu unrecht angeklagt, verurteilt und dann - vielleicht - im letzten Moment durch Zufall doch noch freikommen. Oder auch nicht. Denn wer selber für dieses Risiko ist, der muss es auch zu erleiden bereit sein...

    Sie verurteilen Mörder und wollen sie deshalb töten. Wo liegt der Unterschied zwischen denen, die Sie verurteilen und ihnen selbst?
    Ich sehe keinen.

  2. Die möglichen Fehlurteile und die Unmöglichkeit so ein Fehlurteil im Falle der Todesstrafe zu revidieren kommt Ihnen gar nicht in den Sinn oder? Allein aus diesem Grund ist die Todesstrafe als Mittel des Rechtsstaates nicht zu halten.

    Antwort auf "Oh ja.."
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    die Fehlurteile, das ewige Totschlagargument der Todesstrafengegner...

    Dann muss man bei solchen Prozessen eben noch ein wenig genauer arbeiten, als dies sonst der Fall ist.

    Ich frage mich wirklich, mit welcher Begründung "Menschenfreunde" wie sie so vehement gegen die Todesstrafe sein können.

    Wer Leben nimmt, hat sein eigenes Recht auf Leben verwirkt. Das ist weder babarisch, noch unzivilisiert, das ist eine logische Schlussfolgerung.

    Würden Sie auch auf ihrer Meinung beharren, wenn jemand Ihr Kind zuerst schänden und anschließend töten würde und sie mit ihm im Gerichtsaal sitzen würden? Würden Sie dann immer noch von den unveräußerlichen Lebensrechten eines solchen Subjektes reden? Oder würden Sie auch fordern, dass eine solche Person aufgeknüpft wird um so garantiert nie wieder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen zu könnnen?

    Was wiegt höher? Die Sicherheit für Alle, oder die Rechte eines Mörders?

    Davon abgesehn, kann ich persoenlich nicht einmal der Vorraussetzung zustimmen, Lebensrecht koenne verwirken. Auf mich wirkt das wie eine Anmaszung der Menschen, beurteilen zu koennen, wann genau dieser Fall eintreten koenne. Bei einfachem Mord? Bei Raubmord? Bei Kindesmissbrauch und Mord?
    Was auch immer man nimmt, letztendlich messen wir damit das Leben des Einzelnen an einem menschlich-subjektiven Masz, auch wenn er gesellschaftlicher Konsens ist. Wir werden nie in der Lage sein, darueber eine objektive Entscheidung zu treffen, naehmen aber trotzdem an, in der Praxis darueber entscheiden zu koennen.

    Ein ganz anderer Grund, auf die Todesstrafe zu verzichten, ist, um zu verhindern, dass unseren Regierungen, sollten sie einmal ernshaft autokratische Bestrebungen betreiben, ein leicht erreichbares Werkzeug der Repression vorliegt.

    die Fehlurteile, das ewige Totschlagargument der Todesstrafengegner...

    Dann muss man bei solchen Prozessen eben noch ein wenig genauer arbeiten, als dies sonst der Fall ist.

    Ich frage mich wirklich, mit welcher Begründung "Menschenfreunde" wie sie so vehement gegen die Todesstrafe sein können.

    Wer Leben nimmt, hat sein eigenes Recht auf Leben verwirkt. Das ist weder babarisch, noch unzivilisiert, das ist eine logische Schlussfolgerung.

    Würden Sie auch auf ihrer Meinung beharren, wenn jemand Ihr Kind zuerst schänden und anschließend töten würde und sie mit ihm im Gerichtsaal sitzen würden? Würden Sie dann immer noch von den unveräußerlichen Lebensrechten eines solchen Subjektes reden? Oder würden Sie auch fordern, dass eine solche Person aufgeknüpft wird um so garantiert nie wieder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen zu könnnen?

    Was wiegt höher? Die Sicherheit für Alle, oder die Rechte eines Mörders?

    Davon abgesehn, kann ich persoenlich nicht einmal der Vorraussetzung zustimmen, Lebensrecht koenne verwirken. Auf mich wirkt das wie eine Anmaszung der Menschen, beurteilen zu koennen, wann genau dieser Fall eintreten koenne. Bei einfachem Mord? Bei Raubmord? Bei Kindesmissbrauch und Mord?
    Was auch immer man nimmt, letztendlich messen wir damit das Leben des Einzelnen an einem menschlich-subjektiven Masz, auch wenn er gesellschaftlicher Konsens ist. Wir werden nie in der Lage sein, darueber eine objektive Entscheidung zu treffen, naehmen aber trotzdem an, in der Praxis darueber entscheiden zu koennen.

    Ein ganz anderer Grund, auf die Todesstrafe zu verzichten, ist, um zu verhindern, dass unseren Regierungen, sollten sie einmal ernshaft autokratische Bestrebungen betreiben, ein leicht erreichbares Werkzeug der Repression vorliegt.

  3. mein beileid.

    es gibt weder eine logische noch eine rechtliche erklaerung fuer die todesstrafe.
    falls sie dies nicht nachvollziehen koennen, wandern sie doch aus? [...]

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf respektlose Äußerungen. Danke. Die Redaktion/sh

    Eine Leser-Empfehlung
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    1: Logische Erklärung(en)

    - Der Täter wird nie wieder eine Straftat begehen
    - Das Urteil wird auf andere abschreckend wirken.
    - Die Menschen werden sehen, dass Täterschutz endlich nicht mehr über Opferschutz steht

    2. Rechtliche Erklärung(en)

    - Wer Leben nimmt, verwirkt das Recht auf sein Eigenes
    - Ein gehenkter Täter kann nirgendwo mehr ausbrechen und kostet keinen müden Cent mehr

    Auch Ihnen stelle ich die Frage: Wie würden Sie zur Todesstrafe stehen, wenn sie im Gerichtsaal Auge in Auge mit dem Mörder Ihres Kindes stehen würden? Würden Sie seine Rechte immer noch höher stellen, als den unendlichen Schmerz und die Wut über Ihren Verlust?

    Was würden Sie den Eltern sagen, deren Kinder evtl auch noch zum Opfer werden falls man ein solches Subjekt jemals wieder freilassen würde?

    1: Logische Erklärung(en)

    - Der Täter wird nie wieder eine Straftat begehen
    - Das Urteil wird auf andere abschreckend wirken.
    - Die Menschen werden sehen, dass Täterschutz endlich nicht mehr über Opferschutz steht

    2. Rechtliche Erklärung(en)

    - Wer Leben nimmt, verwirkt das Recht auf sein Eigenes
    - Ein gehenkter Täter kann nirgendwo mehr ausbrechen und kostet keinen müden Cent mehr

    Auch Ihnen stelle ich die Frage: Wie würden Sie zur Todesstrafe stehen, wenn sie im Gerichtsaal Auge in Auge mit dem Mörder Ihres Kindes stehen würden? Würden Sie seine Rechte immer noch höher stellen, als den unendlichen Schmerz und die Wut über Ihren Verlust?

    Was würden Sie den Eltern sagen, deren Kinder evtl auch noch zum Opfer werden falls man ein solches Subjekt jemals wieder freilassen würde?

    • MaDDoC
    • 28.03.2011 um 8:13 Uhr

    ist nicht nur die Tatsache, dass es die Todesstrafe weiterhin gibt sondern, dass es z.B. im Iran ein Straftatbestand ist politische Entscheidungen in Frage zu stellen oder seinen Ehepartner zu betrügen. Auch die Tötung durch Steinigung könnte nicht mittelalterlicher sein.
    Allegemein gehört die Todesstrafe nicht in das 21. Jahrhundert. Vorallem da durch Kanada der Schluss sehr nahe liegt, dass sie eben keine abschreckende Wirkungen auf pot. Mörder hat.
    Ein soweit liberalisiertes Rechtswesen wie in Deutschland kann allerdings auch nicht die Lösung sein. Wenn man liest, dass Vergewaltiger im Schnitt 4 Jahre im Gefängnis sitzen und Jugendliche bei der Abführung durch die Polizei noch frech grinsend den Mittelfinger aus dem Einsatzwagen zeigen weist dies auf ein schleichendes Problem hin.

    • Keiner
    • 28.03.2011 um 8:23 Uhr

    Ach, das soll ne Demokratie sein?

    Nur weil es Wahlen und ein Parlament gibt?

    Na wer's glaubt...

  4. die Fehlurteile, das ewige Totschlagargument der Todesstrafengegner...

    Dann muss man bei solchen Prozessen eben noch ein wenig genauer arbeiten, als dies sonst der Fall ist.

    Ich frage mich wirklich, mit welcher Begründung "Menschenfreunde" wie sie so vehement gegen die Todesstrafe sein können.

    Wer Leben nimmt, hat sein eigenes Recht auf Leben verwirkt. Das ist weder babarisch, noch unzivilisiert, das ist eine logische Schlussfolgerung.

    Würden Sie auch auf ihrer Meinung beharren, wenn jemand Ihr Kind zuerst schänden und anschließend töten würde und sie mit ihm im Gerichtsaal sitzen würden? Würden Sie dann immer noch von den unveräußerlichen Lebensrechten eines solchen Subjektes reden? Oder würden Sie auch fordern, dass eine solche Person aufgeknüpft wird um so garantiert nie wieder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen zu könnnen?

    Was wiegt höher? Die Sicherheit für Alle, oder die Rechte eines Mörders?

    Antwort auf "Fehlurteile?"
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    Hielten Sie sich im Angesicht des Moerders Ihrer Kinder noch fuer zurechnungsfaehig?

    Ich mich nicht. Es koennte sein, dass ich dem Angeklagten in dem Fall augenblicklich selbst einige Grausamkeiten aufbuerden wollen wuerde, aber mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun, sondern mit Rache und Hilflosigkeit.
    Diese Form des Rechtsempfindens gehoert gluecklicherweise nicht zur Basis unseres Rechtssystems. Es waere das Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

    Auch der Hinweis auf verbesserbare Genauigkeit, um Fehlurteile zu verhindern ueberzeugt, mich nicht. Fehlurteile werden in jedem Fall nie ganz auszuschliessen sein, nehmen wir an, zu x %.
    Selbst wenn man auch noch annimmt, dass ein Mensch das Recht auf sein eigenes Leben verlieren koenne, verblieben noch x % Wahrscheinlichkeit, dass dieser unschuldig waere und man ihm so sein Lebens unberechtigt nimmt.
    Wie hoch darf x liegen, damit es noch gerade akzeptabel ist?

    Ich bin fuer x=0, ich halte es fuer uneingeschraenkt inakzeptabel, hier einen Fehler in Kauf zu nehmen. Das Recht des Unschuldigen wiegt hoeher als jede Muehe, dass noetig waere, um die Todeskandidaten 'nur' lebenslaenglich einzusperren und so nie die Tuer ganz fuer eine eventuelle Fehlerkorrektur zu verschliessen.

    ...und was ist mit dem Henker, der jemanden hinrichtet, der sein "eigenes Recht auf Leben" verwirkt hat, oder dem Richter, der so ein Urteil ausspricht?

    Er würde sich genauso ins Unrecht setzen.

    Es ist doch eine ganz prinzipielle Sache. Wenn in einem Land wie zB Deutschland Mord und Totschlag unter Strafe stehen und außerdem NIEMAND über dem Gesetz stehen darf, steht es auch dem Staat nicht zu, Menschen zu töten.

    Und in welchem Gesetz steht, dass ein Mensch sein "eigenes Recht auf Leben" überhaupt verwirken kann?
    So einem Paragraphen dürfte -Gottseidank- Art. 1 GG aus gutem Grund im Wege stehen.

    Es steht nicht zur Debatte das Gefühl von Selbstjustiz zu verspüren wenn sein eigenes Kind getötet wird. Ich bin Vater, und ich will nicht wissen, was ich tue, sollte mir so etwas wiederfahren...DAS WÄHREN ABER EMOTIONEN, jene mit dem Verständnis eines Rechtsstaates nichts zu tun haben. Mord bleibt Mord. Die Todesstarfe ist quasi ein legalisierter Mord. Unabhängig davon halte ich es für eine größere Strafe sein restliches Leben hinter Gittern zu verbringen, ohne das Recht auf Previlegien und Lebensstil.

    Hielten Sie sich im Angesicht des Moerders Ihrer Kinder noch fuer zurechnungsfaehig?

    Ich mich nicht. Es koennte sein, dass ich dem Angeklagten in dem Fall augenblicklich selbst einige Grausamkeiten aufbuerden wollen wuerde, aber mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun, sondern mit Rache und Hilflosigkeit.
    Diese Form des Rechtsempfindens gehoert gluecklicherweise nicht zur Basis unseres Rechtssystems. Es waere das Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

    Auch der Hinweis auf verbesserbare Genauigkeit, um Fehlurteile zu verhindern ueberzeugt, mich nicht. Fehlurteile werden in jedem Fall nie ganz auszuschliessen sein, nehmen wir an, zu x %.
    Selbst wenn man auch noch annimmt, dass ein Mensch das Recht auf sein eigenes Leben verlieren koenne, verblieben noch x % Wahrscheinlichkeit, dass dieser unschuldig waere und man ihm so sein Lebens unberechtigt nimmt.
    Wie hoch darf x liegen, damit es noch gerade akzeptabel ist?

    Ich bin fuer x=0, ich halte es fuer uneingeschraenkt inakzeptabel, hier einen Fehler in Kauf zu nehmen. Das Recht des Unschuldigen wiegt hoeher als jede Muehe, dass noetig waere, um die Todeskandidaten 'nur' lebenslaenglich einzusperren und so nie die Tuer ganz fuer eine eventuelle Fehlerkorrektur zu verschliessen.

    ...und was ist mit dem Henker, der jemanden hinrichtet, der sein "eigenes Recht auf Leben" verwirkt hat, oder dem Richter, der so ein Urteil ausspricht?

    Er würde sich genauso ins Unrecht setzen.

    Es ist doch eine ganz prinzipielle Sache. Wenn in einem Land wie zB Deutschland Mord und Totschlag unter Strafe stehen und außerdem NIEMAND über dem Gesetz stehen darf, steht es auch dem Staat nicht zu, Menschen zu töten.

    Und in welchem Gesetz steht, dass ein Mensch sein "eigenes Recht auf Leben" überhaupt verwirken kann?
    So einem Paragraphen dürfte -Gottseidank- Art. 1 GG aus gutem Grund im Wege stehen.

    Es steht nicht zur Debatte das Gefühl von Selbstjustiz zu verspüren wenn sein eigenes Kind getötet wird. Ich bin Vater, und ich will nicht wissen, was ich tue, sollte mir so etwas wiederfahren...DAS WÄHREN ABER EMOTIONEN, jene mit dem Verständnis eines Rechtsstaates nichts zu tun haben. Mord bleibt Mord. Die Todesstarfe ist quasi ein legalisierter Mord. Unabhängig davon halte ich es für eine größere Strafe sein restliches Leben hinter Gittern zu verbringen, ohne das Recht auf Previlegien und Lebensstil.

  5. Ich verstehe nicht, wie sich die Mehrzahl der US-Staaten in dieser schlechten Gesellschaft wohl fuehlen koennen.
    Die Staaten, die die Todesstrafe anwenden, schliessen sich nach meiner Meinung aus dem Kreis der zivilisierten Staaten aus. Es ist ein Zeichen von Barbarei.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    freizulassen der andere umgebracht hat, geschändet hat, der Drogen unters Volk bringt, DAS ist Barbarei.

    Manche Menschen verlieren vor lauter westlicher Konsumsorglosigkeit den Blick für´s Wesentliche...

    Völlig richtig.

    Mit Blick auf die Todesstrafe vor allem die Staaten, die an ihr festhalten.

    Darüber hinaus unzivilisiert aber aber auch mit Blick auf die Scheinwelt Hollywoods, Fast Food, Mickey Mouse und das goldene Kalb "Mammon" an der Ostküste...

    In den USA, gibt es zurzeit keinen Präsident, der das Bundesrecht, sprich die Hoheit der jeweiligen Bundesrichter anzutasten versucht, in dem er die Todesstrafen-entscheidung auf seine Agenda setzt. Da die Bundesrichter auf Lebenszeit gewählt werden, sitzen da noch einige erzkonservative (oft auch mit sehr starken fundamentalistischen religiösen Hintergrund) Richter, die die Entscheidung die Todesstrafe abzuschaffen, zukünftigen Nachfolgern hinterlassen.

    Soweit E.

    freizulassen der andere umgebracht hat, geschändet hat, der Drogen unters Volk bringt, DAS ist Barbarei.

    Manche Menschen verlieren vor lauter westlicher Konsumsorglosigkeit den Blick für´s Wesentliche...

    Völlig richtig.

    Mit Blick auf die Todesstrafe vor allem die Staaten, die an ihr festhalten.

    Darüber hinaus unzivilisiert aber aber auch mit Blick auf die Scheinwelt Hollywoods, Fast Food, Mickey Mouse und das goldene Kalb "Mammon" an der Ostküste...

    In den USA, gibt es zurzeit keinen Präsident, der das Bundesrecht, sprich die Hoheit der jeweiligen Bundesrichter anzutasten versucht, in dem er die Todesstrafen-entscheidung auf seine Agenda setzt. Da die Bundesrichter auf Lebenszeit gewählt werden, sitzen da noch einige erzkonservative (oft auch mit sehr starken fundamentalistischen religiösen Hintergrund) Richter, die die Entscheidung die Todesstrafe abzuschaffen, zukünftigen Nachfolgern hinterlassen.

    Soweit E.

  6. 1: Logische Erklärung(en)

    - Der Täter wird nie wieder eine Straftat begehen
    - Das Urteil wird auf andere abschreckend wirken.
    - Die Menschen werden sehen, dass Täterschutz endlich nicht mehr über Opferschutz steht

    2. Rechtliche Erklärung(en)

    - Wer Leben nimmt, verwirkt das Recht auf sein Eigenes
    - Ein gehenkter Täter kann nirgendwo mehr ausbrechen und kostet keinen müden Cent mehr

    Auch Ihnen stelle ich die Frage: Wie würden Sie zur Todesstrafe stehen, wenn sie im Gerichtsaal Auge in Auge mit dem Mörder Ihres Kindes stehen würden? Würden Sie seine Rechte immer noch höher stellen, als den unendlichen Schmerz und die Wut über Ihren Verlust?

    Was würden Sie den Eltern sagen, deren Kinder evtl auch noch zum Opfer werden falls man ein solches Subjekt jemals wieder freilassen würde?

    Antwort auf "asdasdasd"
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    • hmber
    • 28.03.2011 um 9:14 Uhr

    Es ist zynisch und höchst menschenverachtend, im Zusammenhang mit dem Recht auf Leben, hier im Kontext mit der Frage nach der Legitimation einer Todesstrafe, von eingesparten Kosten zu sprechen.

    "In Staaten wie den USA, deren Verfassung ein rechtsstaatliches Verfahren auch bei Kapitalvergehen garantiert, sind die realen Kosten eines Todesstrafenprozesses im Durchschnitt um einiges höher als die einer lebenslangen Haft." (Wikipedia)

    • hede
    • 28.03.2011 um 9:26 Uhr

    1. "Der Täter wird nie wieder eine Straftat begehen"

    Kann er auch nicht, wenn er lebenslang sitzt, dafür kann man ihn dann aber noch entlassen, wenn sich seine Unschuld herausstellt.

    2."Das Urteil wird auf andere abschreckend wirken"

    Definitiv falsch, die Verbrechensrate ist den den Staaten mit Todesstrafe keinesfalls geringer, kann man in den USA genau beobachten, es geschen in den Staaten mit Todesstrafe nicht weniger Verbrechen als in denen ohne Todesstrafe. Und die Mordrate ist wesentlich höher als in Deutschland, wo ein Mörder ja nun (leider) die Chance hat, schon nach 15 Jahren rauszukommen.
    "Die Menschen werden sehen, dass Täterschutz endlich nicht mehr über Opferschutz steht" Auch da tut es lebenslange Haft.

    "2. Rechtliche Erklärung(en)

    - Wer Leben nimmt, verwirkt das Recht auf sein Eigenes"

    Das ist keine rechtliche Erklärung sondern Ihre persönliche Meinung

    "Ein gehenkter Täter kann nirgendwo mehr ausbrechen und kostet keinen müden Cent mehr"

    Dann lesen Sie mal nach, was die Vollstreckung und Verhängung der Todesstrafe in den USA kosten, das sind Millionenbeträge, lebenslange Haft, am besten mit Arbeit ist da viel preiswerter

    braucht sich in unserem Land ohnehin Niemand weiter mit moralisch fehlgeleitetem Geschrei nach der Todesstrafe befassen. Das verhindert §1 unseres Grundgesetzes bereits wirksam.

    • leon1
    • 28.03.2011 um 17:07 Uhr

    stellen sich moeglicherweise auf eine moralische Stufe mit den Verurteilten.
    Es ist ein zivilisatorischer Rueckschritt in der Geschichte.
    Buerger die die Todesstrafe befuerworten - aus welchen pragmatisch oder juristischen Gruenden auch immer - machen sich zu Komplizen staatlichen Mordens.
    Haben sie mal darueber nachgedacht was das hinnehmen oder unterstuetzen von staatlichen Toetungen auch im Krieg fuer einen Einfluss hat auf ihre Moralbildung und die ihrer Kinder?

    • hmber
    • 28.03.2011 um 9:14 Uhr

    Es ist zynisch und höchst menschenverachtend, im Zusammenhang mit dem Recht auf Leben, hier im Kontext mit der Frage nach der Legitimation einer Todesstrafe, von eingesparten Kosten zu sprechen.

    "In Staaten wie den USA, deren Verfassung ein rechtsstaatliches Verfahren auch bei Kapitalvergehen garantiert, sind die realen Kosten eines Todesstrafenprozesses im Durchschnitt um einiges höher als die einer lebenslangen Haft." (Wikipedia)

    • hede
    • 28.03.2011 um 9:26 Uhr

    1. "Der Täter wird nie wieder eine Straftat begehen"

    Kann er auch nicht, wenn er lebenslang sitzt, dafür kann man ihn dann aber noch entlassen, wenn sich seine Unschuld herausstellt.

    2."Das Urteil wird auf andere abschreckend wirken"

    Definitiv falsch, die Verbrechensrate ist den den Staaten mit Todesstrafe keinesfalls geringer, kann man in den USA genau beobachten, es geschen in den Staaten mit Todesstrafe nicht weniger Verbrechen als in denen ohne Todesstrafe. Und die Mordrate ist wesentlich höher als in Deutschland, wo ein Mörder ja nun (leider) die Chance hat, schon nach 15 Jahren rauszukommen.
    "Die Menschen werden sehen, dass Täterschutz endlich nicht mehr über Opferschutz steht" Auch da tut es lebenslange Haft.

    "2. Rechtliche Erklärung(en)

    - Wer Leben nimmt, verwirkt das Recht auf sein Eigenes"

    Das ist keine rechtliche Erklärung sondern Ihre persönliche Meinung

    "Ein gehenkter Täter kann nirgendwo mehr ausbrechen und kostet keinen müden Cent mehr"

    Dann lesen Sie mal nach, was die Vollstreckung und Verhängung der Todesstrafe in den USA kosten, das sind Millionenbeträge, lebenslange Haft, am besten mit Arbeit ist da viel preiswerter

    braucht sich in unserem Land ohnehin Niemand weiter mit moralisch fehlgeleitetem Geschrei nach der Todesstrafe befassen. Das verhindert §1 unseres Grundgesetzes bereits wirksam.

    • leon1
    • 28.03.2011 um 17:07 Uhr

    stellen sich moeglicherweise auf eine moralische Stufe mit den Verurteilten.
    Es ist ein zivilisatorischer Rueckschritt in der Geschichte.
    Buerger die die Todesstrafe befuerworten - aus welchen pragmatisch oder juristischen Gruenden auch immer - machen sich zu Komplizen staatlichen Mordens.
    Haben sie mal darueber nachgedacht was das hinnehmen oder unterstuetzen von staatlichen Toetungen auch im Krieg fuer einen Einfluss hat auf ihre Moralbildung und die ihrer Kinder?

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