PalästinensergebietAthen hält Gaza-Hilfsflotte im Hafen fest

Die griechische Regierung hat es pro-palästinensischen Aktivisten untersagt, mit ihren Schiffen gen Gaza auszulaufen. Die Aktivisten wollen sich nicht aufhalten lassen.

Ein Schiff der Gaza-Hilfsflotte liegt an im Hafen von Athen.

Ein Schiff der Gaza-Hilfsflotte liegt an im Hafen von Athen.

Die griechische Küstenwache hat ein US-Schiff der geplanten Hilfsflotte kurz nach dem Verlassen des Hafens von Piräus gestoppt. Zur Begründung teilte das Ministerium für Bürgerschutz mit, Israel habe eine Verbotszone für Schiffe vor Gaza verhängt.

Ein Sprecher der Aktivisten sagte, dass man trotzdem versuchen werde, auszulaufen. Seit einer Woche bereiten sich Aktivisten aus zahlreichen Staaten darauf vor, von verschiedenen Mittelmeerhäfen aus mit Schiffen Hilfsgüter nach Gaza zu bringen. Rund 300 pro-palästinensische Aktivisten sowie 35 Journalisten aus 22 Ländern wollen sich an der Aktion beteiligen.

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Am Dienstag wurde eines der Schiffe im Hafen von Athen schwer beschädigt. Ein Organisator der Flotte sprach von Sabotage. Israels Regierung hat seine Marine angewiesen, eine Ankunft der Schiffe im Gaza-Streifen zu unterbinden. Eine Konfrontation mit der Besatzung sollte aber so weit wie möglich vermieden werden.

Ende Mai letzten Jahres hatte eine Gaza-Hilfsflotte versucht, die israelische Seeblockade des palästinensischen Gaza-Streifens zu durchbrechen. Dabei waren neun türkische Aktivisten bei der Erstürmung eines Hilfsschiffes von einem israelischen Kommando getötet worden.


 
Leserkommentare
  1. Die einzigen Quellen, die das behaupten, sind Seiten mit sogenannten 'Argumentationshilfen' gegen die Palästinenser, wie beispielsweise hagalil.de. Aber das wissen Sie ja besser als ich.

    "...wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa Effektivität der Blockade, Vorliegen einer Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien, Kontrolle des blockierten Gebietes durch den Feind u.a.m."
    Das kennen wir schon vom Lobbyisten Heintschel von Heinegg. Selbst nach dessen Behauptungen ist damit die Blockade unrechtmäßig, denn die Effektivität der Blockade ist längst nicht mehr gegeben und es existieren garnicht zwei Parteien im Sinne des Völkerrechts.

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  2. Liebe Dame von Welt,

    also im Grunde können wir es abkürzen:

    Wir beide scheinen eine unterschiedliche Rechtsauffassung zu haben, insbesondere hinsichtlich der Interpretation der Rechtmäßigkeit von Seeblockaden.

    Ich schlage daher vor, dass wir den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anrufen und um Klärung bitten.

    Ansonsten nehme ich für mich in Anspruch, in unserer Auseinandersetzung keine Partei zu ergreifen, ich wollte tatsächlich nur auf den Begründungszusammenhang verweisen. Denn wer nach der rechtlichen Grundlage für eine Blockade fragt, der findet seine Antwort nunmal im Völkergewohnheitsrecht oder schriftlich im San Remo Manual (ab Ziffer 93 unter http://blog.jrsch.de/__on... ), das freilich kein Gesetz ist - klar!

    Sie (und andere) dürfen freilich eine andere Rechtsauffassung vertreten; dafür gibt es ja dann Gerichte zur Klärung. Einigen wir uns darauf, dass es zwei Rechtsauffassung gibt. Wird eigentlich gegen die Blockade als solche geklagt (, ich weiß es echt nicht!)?

    Zwei Rechtsauffassung. Nur welche ist nun wie gewichten? Tja, wenn hier mal keine moralischen, weltanschaulichen und politischen Aspekte hereinspielen - ich weiß ja nicht.

    Herzlichst
    am Rande

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    Es gibt vermutlich so viele Rechtsauffassungen, wie es Juristen gibt, verehrter am Rande. Ich bin ausdrücklich keine Juristin und gebe lediglich meinen persönlichen Eindruck wieder, daß nämlich Israel ganz offenkundig und seit sehr vielen Jahren mit dem 'Recht des Stärkeren' agiert.

    Ihrer Frage nach einer Klage gegen die Blockade des Gazastreifens in Den Haag bin ich nachgegangen und fand etwas höchst Interessantes. Nämlich: ja, Den Haag hat 09 eine Klage akzeptiert und zwar von einer libanesischen Anwältin, May Al-Khansa und nein, es ist darüber nichts in den großen Medien zu finden. Suchen Sie selbst, hier ein Blog zum Thema http://mordor-company.blo...

    Es gibt vermutlich so viele Rechtsauffassungen, wie es Juristen gibt, verehrter am Rande. Ich bin ausdrücklich keine Juristin und gebe lediglich meinen persönlichen Eindruck wieder, daß nämlich Israel ganz offenkundig und seit sehr vielen Jahren mit dem 'Recht des Stärkeren' agiert.

    Ihrer Frage nach einer Klage gegen die Blockade des Gazastreifens in Den Haag bin ich nachgegangen und fand etwas höchst Interessantes. Nämlich: ja, Den Haag hat 09 eine Klage akzeptiert und zwar von einer libanesischen Anwältin, May Al-Khansa und nein, es ist darüber nichts in den großen Medien zu finden. Suchen Sie selbst, hier ein Blog zum Thema http://mordor-company.blo...

  3. "Also kurz und knapp: Eine Blockade ist gemäß Londoner Seerechtsdeklaration von 1909 sowie San-Remo-Handbuch von 1994 ein völkerrechtlich durchaus legitimes Mittel."
    Etwas länger, aber dafür zutreffend: Es gibt keine Londoner Seerechtsdeklaration mit Rechtskraft, das San-Remo-Handbuch beinhaltet kein Blockaderecht, das Israel für sich in Anspruch nehmen kann und völkerrechtlich gibt es gewiss keine Legitimation, wie immer wieder eine Reihe kundiger Völkerrechtler nachgewiesen haben.

    Es gibt also keinen Rechtsbruch der Hilfsaktivisten, keine Straftat, die sie begehen und schon garkein Gesetz, gegen das sie verstoßen. Schön, das wir das geklärt haben.
    Trotzdem gebe ich dem Kommentar meine Empfehlung - für das Bemühen und natürlich als Beispiel dafür, wie gern doch versucht wird, mangelnde Legitimation in einem Dickicht von Gesetzen und Rechten zu verstecken.

    "Aber im Prinzip steht das alles auch hier" Sie hätten auch die Kommentare zu dieser Lobbyistenmeinung lesen sollen. Kurz zusammengefasst stellen sie fest:
    Der Autor ist mehr als voreingenommen, seine Behauptungen sind falsch und widerlegbar und selbst nach den eigenen Maßstäben, wie der des Charakters der Auseinandersetzung und der Effektivität ist die Blockade illegal.

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  4. eine Hühnerfarm und eine Molkerei wurden bei cast lead dem Erdboden gleichgemacht, damit wurde die Blockade natürlich noch effektiver.
    Dann verfasst man eine Liste der Waren,
    die erlaubt/nicht erlaubt sind, die ihrer Willkür nach, nur dem Scriptblock von Kafka's Prozeß entstammen können.

    Und jetzt heult man rum, dass dieses schöne Konstrukt 'Gaza-Blockade' nicht von allen Menschen als natürliches Selbstverteidigungsrecht von Israel akzeptiert wird.

    Böse Welt !

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  5. "Es wurde nach "dem Gesetz" gefragt - deshalb meine Antwort. Rechtliche Grundlage ist das Völkerrecht in Form des Völkergewohnheitsrechts."

    An anderer Stelle habe ich das bereits widerlegt.
    Doch selbst wenn man Ihren Behauptungen folgt, haben Sie keinerlei Antwort darauf gegeben, welche Straftat die Friedensaktivisten begehen und gegen welches Recht sie verstoßen.
    Selbst wenn die Blockade rechtens ist, so ist es deren Durchbruch ohne jeden Zweifel auch. Es KANN also - egal welche Definition man anwendet - keine Straftat vorliegen.
    Im übrigen hat, dieser Auslegung folgend, auch Griechenland keinerlei Recht, die Schiffe festzuhalten, insofern es nicht Konfliktpartei ist.

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    [...]

    es bedarf keiner jurustischen kenntnisse, das humanitäre hilfslieferung nicht mit gewalt umgesetzt werden dürfen.
    sie sind parteienneutral, sonst funktionieren sie nicht!!!!

    es ist also ausgeschlossen, dass ein hilfskonvoi unter androhung von gewalt (durchbruch gegen die, die das verbieten)durchgeführt wird.

    gewalt bleibt militärischen hilfsleistungen vorbehalten, die bestimmten regularien unterliegen. in unserem falle kann eine seeblockade eines staates nur durch beschluss der völkergemeinschaft durch mandatierte staaten zum festgelegten zweck, unter androhung von gewalt, mißachtet werden.

    das ist der unterschied zwischen moral und regeln.

    Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgangston und verzichten Sie auf ungefragtes Duzen. Danke, die Redaktion/fk.

    [...]

    es bedarf keiner jurustischen kenntnisse, das humanitäre hilfslieferung nicht mit gewalt umgesetzt werden dürfen.
    sie sind parteienneutral, sonst funktionieren sie nicht!!!!

    es ist also ausgeschlossen, dass ein hilfskonvoi unter androhung von gewalt (durchbruch gegen die, die das verbieten)durchgeführt wird.

    gewalt bleibt militärischen hilfsleistungen vorbehalten, die bestimmten regularien unterliegen. in unserem falle kann eine seeblockade eines staates nur durch beschluss der völkergemeinschaft durch mandatierte staaten zum festgelegten zweck, unter androhung von gewalt, mißachtet werden.

    das ist der unterschied zwischen moral und regeln.

    Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgangston und verzichten Sie auf ungefragtes Duzen. Danke, die Redaktion/fk.

  6. sollte ich Sie mißverstanden haben. Was aber möchten Sie denn mit 'Banken-Israel' aussagen? Das ist sehr mißverständlich und nah am 'Weltfinanzjudentum' http://de.wikipedia.org/w...

    Wie gesagt - sollte ich Sie mißverstanden haben, möchte ich Sie gern herzlich um Entschuldigung bitten.

    Selbstverständlich ist begründete Kritik am Staat Israel kein Antisemitismus. Was deutsche Presse zu Griechenland angeht - würde man 'Griechenland' durch 'Israel' ersetzen, verdiente einiges das Etikett Antisemitismus - wie auch der Kommentar, auf den Sie reagiert haben. Es ist blanker Rassismus, allen Griechen zu unterstellen, sie würden nur tanzen* und Wein panschen oder sich frühpensionieren lassen und der EU aus Faulheit und Böswilligkeit auf der Tasche liegen.

    *Bißchen peinlich, wenn weder Kommentator noch Redaktion (bei der Löschung eines Antwortkommentars) über genug Bildung verfügen, um den Unterschied zwischen Souvlaki http://de.wikipedia.org/w... und Sirtaki http://www.meet2dance.com... zu kennen ...;-)...

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    Ich danke Ihnen für Ihren Antwort.

    ich wollte nur sagen, dass die gr. Regierung nun einfach großen Interessen dient, wie den Banken und anderen Staaten (in diesem Fall Israel), unabhänging davon, was sie verlangen.

    Den Begriff "Weltjudentum" wusste ich gar nicht. Es gibt kein Pendant dieses Begriffes auf griechisch, oder ist es mir unbekannt.

    Ich bedanke mich, dass Sie mir das bemerkt haben.

    --
    In der Flotilla nehmen noch Israelis teil. Israelis sind nicht ihrer Regierung und Palestinenser sind nicht Hamas. Die Interessen der politischen und ökonomischen Eliten sind nicht die einfache Menschen, die wegen ihnen leiden.

    Ich danke Ihnen für Ihren Antwort.

    ich wollte nur sagen, dass die gr. Regierung nun einfach großen Interessen dient, wie den Banken und anderen Staaten (in diesem Fall Israel), unabhänging davon, was sie verlangen.

    Den Begriff "Weltjudentum" wusste ich gar nicht. Es gibt kein Pendant dieses Begriffes auf griechisch, oder ist es mir unbekannt.

    Ich bedanke mich, dass Sie mir das bemerkt haben.

    --
    In der Flotilla nehmen noch Israelis teil. Israelis sind nicht ihrer Regierung und Palestinenser sind nicht Hamas. Die Interessen der politischen und ökonomischen Eliten sind nicht die einfache Menschen, die wegen ihnen leiden.

  7. Wenn sie meinen wir würden den Griechen aus Altruismus helfen, irren sie.

    Eine Leserempfehlung
  8. Lieber DerKönig,

    sie argumentieren zweifach:

    1.) Völkergewohnheitsrecht

    In der Tat hängt eine Beurteilung der Blockade davon ab, wie man sich zu diesem Rechtsinstitut stellt. Ich erkenne es - wie beispielsweise der Internationale Gerichtshof in Den Haag in Art. 38 seines Statut - an.

    Ich habe verschiedentlich oben erwähnt, dass die zitierten Quellen keine Gesetze sind! Unterstellen Sie mir nicht das Gegenteil.
    Es ist ausschließlich ungeschriebenes Völkergewohnheitsrecht, mehr habe ich nie behauptet. Aber es gibt Dokumente, die allgemein anerkannt werden als Fixierungen dieses Rechts, auf diese verwies ich.

    Und am Rande: Selbst wenn bspw. die Londoner Erklärung rechtskräftig wäre, kann man natürlich fragen, was ein Vertrag des Deutschen Kaisers für Rechtskraft in Gaza haben soll. Mir ging es nur um eine Illustration des Völkergewohnheitsrechts.

    2.) Voraussetzungen einer Seeblockade

    Hier scheint mir ein grundlegendes Missverständnis vorzuliegen: Vielfach scheint mir nach einer Voraussetzung gefragt zu sein, im Sinne von einem Gesetz o.ä.; nach dem Motto: Wer bei Rot über die Ampel geht, zahlt Strafe.

    Wichtig ist: In einem bewaffneten Konflikt können sich beide Konfliktparteien gegenseitig blockieren, genauso wie sich ihre Soldaten gegenseitig be- und erschießen dürfen oder was weiß ich.

    Ich sage nicht, das mir das gefällt - aber ich habe das Völkerrecht nicht gemacht.

    LG
    aR

    3 Leserempfehlungen
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    "Ich erkenne es - wie beispielsweise der Internationale Gerichtshof in Den Haag in Art. 38 seines Statut - an."
    Auch hier muss man sich fragen, was das Ziel Ihrer Argumentation ist. Natürlich hat niemand - auch ich nicht - angezweifelt, dass das Völkergewohnheitsrecht ANSICH teil der internationalen Rechtsprechung ist. Aber das heißt noch lange nicht, dass auch die Blockade Teil dieser Rechtsgrundlage ist und ganz gewiss ist sie nicht, wie von Ihnen suggeriert, vom Internationalen Gerichtshof anerkannt.
    Ihre Argumentation ist hochgradig manipulativ und folgt jenem Prinzip der gedanklichen Nähe, derer sich Bushregierung so oft bediente, indem sie immer wieder in zwei direkt aufeinander folgenden Sätzen den Irak, die Massenvernichtungswaffen und die Anschläge des 11. September nannten (das Prinzip: 'Der Irak hat Massenvernichtungswaffen. Die Anschläge des 11. September waren schrecklich.' - die Folge war, dass über 70% der Amerikaner glaubten, der Irak sei für die Anschläge des 11. September mitverantwortlich. Es gibt dazu einen sehr ausführlichen Spiegelbericht über diese Art der Manipulation.)
    Genau dieses Prinzip versuchen Sie anzuwenden, indem Sie immer wieder darauf hinzuweisen versuchen, dass die Blockade angeblich Teil des Völkergewohnheitsrechts sei und das Völkergewohnheitsrecht vom Internationalen Gerichtshof anerkannt ist. Ersteres ist falsch und Letzteres einer Tautologie.
    Insofern können Sie sich Ihre angeblichen Neutralitätsbeteuerungen sparen.

    "Ich habe verschiedentlich oben erwähnt, dass die zitierten Quellen keine Gesetze sind!"
    Sie hatten Ihre Argumentation wie folgt eingeleitet: 'Da Sie ausdrücklich nach dem "Gesetz" fragten: Blockadebrecher brechen somit Völkerrecht.', wobei die Ausgangsfrage war, was die Friedensaktivisten zu STRAFTÄTERN macht.

    "Wichtig ist: In einem bewaffneten Konflikt können sich beide Konfliktparteien gegenseitig blockieren..." Und BEIDES wäre legal - die Blockade ebenso wie der Durchbruch. Darum - noch einmal - zur Erinnerung: Es geht um das Begehen einer Straftat beim Blockadedurchbruch.

    "Ich erkenne es - wie beispielsweise der Internationale Gerichtshof in Den Haag in Art. 38 seines Statut - an."
    Auch hier muss man sich fragen, was das Ziel Ihrer Argumentation ist. Natürlich hat niemand - auch ich nicht - angezweifelt, dass das Völkergewohnheitsrecht ANSICH teil der internationalen Rechtsprechung ist. Aber das heißt noch lange nicht, dass auch die Blockade Teil dieser Rechtsgrundlage ist und ganz gewiss ist sie nicht, wie von Ihnen suggeriert, vom Internationalen Gerichtshof anerkannt.
    Ihre Argumentation ist hochgradig manipulativ und folgt jenem Prinzip der gedanklichen Nähe, derer sich Bushregierung so oft bediente, indem sie immer wieder in zwei direkt aufeinander folgenden Sätzen den Irak, die Massenvernichtungswaffen und die Anschläge des 11. September nannten (das Prinzip: 'Der Irak hat Massenvernichtungswaffen. Die Anschläge des 11. September waren schrecklich.' - die Folge war, dass über 70% der Amerikaner glaubten, der Irak sei für die Anschläge des 11. September mitverantwortlich. Es gibt dazu einen sehr ausführlichen Spiegelbericht über diese Art der Manipulation.)
    Genau dieses Prinzip versuchen Sie anzuwenden, indem Sie immer wieder darauf hinzuweisen versuchen, dass die Blockade angeblich Teil des Völkergewohnheitsrechts sei und das Völkergewohnheitsrecht vom Internationalen Gerichtshof anerkannt ist. Ersteres ist falsch und Letzteres einer Tautologie.
    Insofern können Sie sich Ihre angeblichen Neutralitätsbeteuerungen sparen.

    "Ich habe verschiedentlich oben erwähnt, dass die zitierten Quellen keine Gesetze sind!"
    Sie hatten Ihre Argumentation wie folgt eingeleitet: 'Da Sie ausdrücklich nach dem "Gesetz" fragten: Blockadebrecher brechen somit Völkerrecht.', wobei die Ausgangsfrage war, was die Friedensaktivisten zu STRAFTÄTERN macht.

    "Wichtig ist: In einem bewaffneten Konflikt können sich beide Konfliktparteien gegenseitig blockieren..." Und BEIDES wäre legal - die Blockade ebenso wie der Durchbruch. Darum - noch einmal - zur Erinnerung: Es geht um das Begehen einer Straftat beim Blockadedurchbruch.

  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, afp
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