Leserartikel

Anschläge von NorwegenKein Zweifel am Rechtsstaat

Kann jemand, der 77 Menschen das Leben genommen hat, unschuldig sein? Wir müssen zwischen den Definitionen von Schuld unterscheiden, schreibt Jurastudent C. Marchlewitz.

Anders Breivik hat durch seine Anschläge vom vergangenen Sommer unzähligen Opfern und Angehörigen großes Unrecht zugefügt. Kann dieser Mann unschuldig sein? Wird von einem umgangssprachlichen Schuldbegriff ausgegangen, muss die Frage verneint werden.

Juristisch gesehen ist damit aber noch nicht mehr ausgesagt, als dass Breivik tatbestandsmäßig und rechtswidrig gehandelt hat. Die Schuldebene wird erst nach diesen Feststellungen betrachtet. Strafrechtler, die vor der schwierigen Aufgabe stehen, auch noch die entsetzlichste Tat nüchtern zu bewerten, verwenden dazu einen anderen Schuldbegriff, als ihn die Allgemeinheit gebraucht.

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Für sie entspricht Schuld persönlicher Vorwerfbarkeit. Auch ein Massenmörder wie Breivik kann unschuldig sein, wenn er unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Die Frage lautet also: Kann man einem Täter, der zu akribischer Planung fähig war, der seine menschenverachtende Weltsicht auf mehr als 1.500 Seiten ausgebreitet hat, diese Einsichtsfähigkeit absprechen?

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In Norwegen, wie auch in Deutschland, ist entscheidend, ob der Täter zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war. Selbst ein lichter Moment während der Vorbereitungsphase oder ein klarer Verstand bis kurz vor Beginn der Tatausführung, wären unbedeutend. Davon abgesehen haben die beiden Forensiker, die das Gutachten zu Breiviks psychischem Zustand verfasst haben, in ihrem Bericht angegeben, die paranoide Schizophrenie des Attentäters habe sich über längere Zeit im Vorfeld der Tat entwickelt.

Lässt sich das Gericht in Oslo von diesem Befund überzeugen, bleibt ihm nur, Breivik zu exkulpieren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

Es besteht kein Anlass, darüber wütend oder traurig zu sein. Das Schuldprinzip ist eines der elementarsten und zugleich edelsten Grundsätze des Rechtsstaats. Gewalttäter sollten nicht die Macht haben, uns daran zweifeln zu lassen.

 
Leserkommentare
  1. ...zudem ist wohl die einzige Möglichkeit den Mann tatsächlich lebenslang einzusperren die, ihn NICHT ins Gefängnis, sondern in die lebenslange Sicherungsverwahrung zu stecken.

    Man kann daher nun überzeugt davon sein, dass dieser Mensch nie wieder in Freiheit leben wird und auch nicht durch "irgendein Gutachten" nach wenigen Jahren für geheilt erklärt wird.

    Und bevor jetzt die "was das wieder kostet" Fraktion losheult: teurer als der Hochsicherheitsknast ist das auch nicht und teurer als eine (gottseidank hier nicht existente) Todesstrafe auch nicht.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    In einer "halbwegs humanen, intelligenten Gesellschaft" wäre es Allgemeinwissen, dass es "das Böse" nicht gibt und, dass Rache ein primitives, inhumanes Strafmotiv ist. Selbstverständlich ist JEDER Täter auch das Ergebis einerseits seiner Gene und andererseits der UMwelt in der er geprägt wurde. Für beides ist er nicht veranatwortlich!

    In einer "halbwegs humanen, intelligenten Gesellschaft" wäre bei richterlichen Urteilen also nur eine einzige Frage ausschlaggebend: Bildet der Täter in Zukunft eine Gefahr für die Gesellschaft?

    Danach, und nur danach, würde man in einer Zivilisation entscheiden. Leider aber sind wir von einer "halbwegs humanen, intelligenten Gesellschaft" unendlich weit entfernt und leben in einer Welt in der die Dummen die überwältigende Mehrheit sind und entscheiden dürfen.

    In einer "halbwegs humanen, intelligenten Gesellschaft" wäre es Allgemeinwissen, dass es "das Böse" nicht gibt und, dass Rache ein primitives, inhumanes Strafmotiv ist. Selbstverständlich ist JEDER Täter auch das Ergebis einerseits seiner Gene und andererseits der UMwelt in der er geprägt wurde. Für beides ist er nicht veranatwortlich!

    In einer "halbwegs humanen, intelligenten Gesellschaft" wäre bei richterlichen Urteilen also nur eine einzige Frage ausschlaggebend: Bildet der Täter in Zukunft eine Gefahr für die Gesellschaft?

    Danach, und nur danach, würde man in einer Zivilisation entscheiden. Leider aber sind wir von einer "halbwegs humanen, intelligenten Gesellschaft" unendlich weit entfernt und leben in einer Welt in der die Dummen die überwältigende Mehrheit sind und entscheiden dürfen.

  2. Ich habe mich viele Jahre mit Gehirnforschung beschäftigt. Aus meiner Sicht ist jeder Täter krank! Untersuchungen in amerikanischen Gefängnissen ergaben das Gewaltverbrecher oft einen start erhöhten Testosterongehalt haben, oder eine mangelnde Sauerstoffversorgung des Gehirns oder eine Verminderte Fähikeit Stress zu verarbeiten oder oder alles zusammen.
    Dann diskutierte dieser Wissenschaftszweig auch noch ausführlich die Frage nach dem freien Willen. Und die meisten wissenschaftler in diesem Bereich können darüber nur noch schmunzeln...
    Die juristische Afugabe von Schuldfähig oder nicht würde allerdings unser Rechtsempfinden revolutionieren...

    • Aluni
    • 07.12.2011 um 1:32 Uhr

    Die individuelle Schuldfrage vernebelt aber das Ganze. Ich meine was hat zu seinem Geisteszustand geführt, welche "Hilfsmittel", insbesondere Pharmaka wurden eingesetzt??? Meines Erachtens muss da viel stärker nachgesorgt werden, wenn einem Mittel verschrieben werden, die die Persönlichkeit verändern, die die Hemmschwellen herabsetzen, die die Wahrnehmungen grotesk verzerren und die Aggression steigern, - oder er anderweitig dran kommt, über die morbide Oma bspw.
    Und ganz schlimm wird es ja erst, wenn diese Mittel mit Laienverstand abgesetzt werden, dann geht ja die Psychose erst so richtig ab.

  3. In einer "halbwegs humanen, intelligenten Gesellschaft" wäre es Allgemeinwissen, dass es "das Böse" nicht gibt und, dass Rache ein primitives, inhumanes Strafmotiv ist. Selbstverständlich ist JEDER Täter auch das Ergebis einerseits seiner Gene und andererseits der UMwelt in der er geprägt wurde. Für beides ist er nicht veranatwortlich!

    In einer "halbwegs humanen, intelligenten Gesellschaft" wäre bei richterlichen Urteilen also nur eine einzige Frage ausschlaggebend: Bildet der Täter in Zukunft eine Gefahr für die Gesellschaft?

    Danach, und nur danach, würde man in einer Zivilisation entscheiden. Leider aber sind wir von einer "halbwegs humanen, intelligenten Gesellschaft" unendlich weit entfernt und leben in einer Welt in der die Dummen die überwältigende Mehrheit sind und entscheiden dürfen.

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Zudem..."
  4. Vermutlich wird sich irgendwann klarer herausstellen - was sich immer mehr andeutet - dass das Verhalten zumindest sehr stark biologisch gesteuert ist. Insofern ist das mit der "Vorwerfbarkeit" dann ein Problem.

    Die Konsequenz wäre dann wohl, dass es nicht um Schuld oder Gerechtigkeit gehen kann, sondern nur um ein Regelwerk, das die Wahrscheinlichkeit von Straftaten und Rückfällen senkt und gleichzeitig human ist.

    Die Frage des "freien Willens" schließt sich dann an. Denn wenn alles nur das Ergebnis einer sich zufällig abspulenden Kette biochemischer Ereignisse im Inneren in Wechselwirkung mit den Einflüssen und Wahrnehmungen aus der Umwelt wäre, das Leben sozusagen ein Billiardspiel, wo sich die Kugeln ständig gegenseitig ablenken, könnte keiner etwas für das, was er tut - wir wären alle nur Beobachter des Films, in dem wir mitspielen.

    In diesem Fall wäre natürlich auch die Entwicklung des Regelwerks unbeeinflussbar, weshalb wir uns dann alle getrost entspannen könnten und schauen, wie der Film weiterläuft. "Sit back and enjoy the show".

    Letztlich gibt es wohl keine Lösung aus dem Dilemma - wenn alles eine Illusion ist, schön. Wenn es aber keine ist, und man es dennoch für eine Illusion hält, folgt der Irrsinn.

    Also bleibt vorerst nur, am freien Willen und zumindest ein einem begrenzten Maß von Schuld festzuhalten - egal ob Illusion oder nicht.

  5. "...kann unschuldig sein, wenn er unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen..."

    Unrecht bzw. recht? er selbst muss erkennen ob seine tat unrecht ist. aber er selbst wird diese entscheidung zufolge seiner eigenen ethisch moralischen vorstellung treffen. ist es aus meiner persönlichen sicht unrecht. als beispiel: für manche menschen ist es unrecht ein tier zu töten, für andere das tägliche leben.

    die frage was erlaubt bzw. verboten ist, wird durch die gesellschaft bzw. die gesetze bestimmt. die gelten auch für die, welche diese an sich ablehnen, bzw. wird der staat die gesetze auch gegenüber solchen menschen durchsetzen die deren inhalt ablehnen. hier setzt der staat "die bezugslinie" an, an der recht oder unrecht gemessen wird. die schuldfrage hingegen wird scheinbar an der "bezugslinie" des täters gemessen. und dass finde ich doch etwas sonderbar. demzufolge ist jeder täter an sich unschuldig, der seine tat selbst nicht für unrecht hält.

    de sade schreibt in den 120 tagen, dass alles, dass uns sexuelle erregung verursacht - egal wie schlimm dies für andere aussehen mag - für uns selbst nicht mehr unrecht ist. folglich ist jeder täter der eine derartige tat begangen hat unschuldig ist, da er das unrecht seiner tat, welches unrecht ja nur in den augen der gesellschaft besteht, nicht erkennt.

    • ORCA
    • 07.12.2011 um 11:29 Uhr

    Das ist wohl das eigentliche Thema. Natürlich ist der Massenmörder Breivik schuldig, denn er hat ja nun zig Menschen niedergemetzelt. Seine Mission und sein Geisteszustand interessieren dabei nicht. Sonst könnte man im Nachhinein auch insbesondere die unter dem kollektiven Rassenwahn stehenden faschistischen deutschen Massenmörder von der Schuld für ihre Taten freisprechen. Die Pathologisierung von Mördern ist für die Gesellschaften eine bequeme Ausrede, sich mit den Mördern nicht angemessen befassen zu müssen.

    Auch die faschistischen deuschen Massenmörder waren für ihre Taten vollumfänglich verantwortlich und sind dafür zur Rechenschaft gezogen worden. Leider wurden bei den Nürnberger Prozessen nur ein äußerst geringer Teil dieser Verbrecher abgeurteilt. http://de.wikipedia.org/w...

    Die Pathologisierung und Psychatrisierung von Tätern ist aus meiner Sicht eine Erleichterung für die Täter. Man wird als (geistig) krank attestiert und bekommt Straf- und Hafterleichterung. Und die Gesellschaft hat sich herausgelogen aus dem Dilemma, sich nicht mit den angeblich individuellen Tatgründen befassen zu müssen. Wieder einmal ist es ein irregeleiteter Einzeltäter. Die Nazis in ganz Europa können ob solch einer Einstufung nur frohlocken. Sie bleiben weiterhin ungestört. Bis zur nächsten Mordserie eines gestörten Einzeltäteters.

    Denn es geht über die juristische Frage hinaus, ob Breivik als zurechnungsunfähiger Täter gilt.

    • Floak
    • 07.12.2011 um 12:48 Uhr

    Straf oder Hafterleichterungen interessieren hier nicht, auch wenn viele ihren Rechedurst dadurch zu stillen suchen.

    Viel wichtiger ist, dass auch der Rechtsstaat klar macht, dass Breivik ein durchgedrehter Irrer ist, dessen Thesen schlicht das Geschreibsel eines schwachsinnigen und kranken Wesens sind, der durch seine Geisteskrankheit so weit vom Menschsein entfernt ist, wie es überhaupt möglich ist.

    Der Rechtsstaat würde durch ein ordentliches Verfahren gegen jemanden dem geistige Gesundheit bescheinigt wird seine Tat ja praktisch zur radikalstmöglichen, aber dennoch zur gesetzlich einem als Gesund eingestuften Verstand entspringende "Meinungsäusserung" und "Botschaft" aufwerten.

    So leid es mir für die Rachesuchenden tut. Es ist wichtiger sein Werk als das eines völlig Verrückten auszuweisen, als ihm Hafterleichterungen zu verwehren.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ihrer wortmeldung entnehme ich, dass für sie ein verrückter kein mensch ist: thesen eines kranken WESENS der weit vom MENSCHSEIN entfernt ist. also ein wesen das kein mensch ist.

    ich sehe das etwas anders. meines erachtens sind seine thesen so weit weg vom (selbst-)verständnis der sog. Normalbürger, vom common sense, dass diese dadurch von solchen normalen menschen nicht mehr verstanden, nicht im sinne von billigigung, sondern im sinn von überhaupt irgendwie nachvollziebar, werden (können).

    die beschreibung "krank" entspringt ja ebenfalls einer wertung die auf den unter sog. normalen menschen unhinterfragen wertekanon basiert.

    ich sehe in brevik einen menschen der so weit weg vom common sense ist, dass er dadurch nicht verstehbar ist, ebenso wie seine taten. ob dies die bezeichnung krank rechtfertigt, mit allen folgen? ich weiss es nicht. aber das alles ändert nichts an seinen taten. für die er, wie ich finde zur rechenschaft gezogen werden sollte. denn, ist es erforderlich die taten und das vorgehen des täters wirklich voll zu verstehen, um darüber zu urteilen? bzw. macht es einen unterschied warum ich einen menschen getötet habe? er hat getötet, dafür sollte er belangt werden. es war sichtlich keine notwehr und eine andere zulässige begründung gibt es bei uns nicht. also was solls, ob jemand die schuld seines handelns erkennt.

    ihrer wortmeldung entnehme ich, dass für sie ein verrückter kein mensch ist: thesen eines kranken WESENS der weit vom MENSCHSEIN entfernt ist. also ein wesen das kein mensch ist.

    ich sehe das etwas anders. meines erachtens sind seine thesen so weit weg vom (selbst-)verständnis der sog. Normalbürger, vom common sense, dass diese dadurch von solchen normalen menschen nicht mehr verstanden, nicht im sinne von billigigung, sondern im sinn von überhaupt irgendwie nachvollziebar, werden (können).

    die beschreibung "krank" entspringt ja ebenfalls einer wertung die auf den unter sog. normalen menschen unhinterfragen wertekanon basiert.

    ich sehe in brevik einen menschen der so weit weg vom common sense ist, dass er dadurch nicht verstehbar ist, ebenso wie seine taten. ob dies die bezeichnung krank rechtfertigt, mit allen folgen? ich weiss es nicht. aber das alles ändert nichts an seinen taten. für die er, wie ich finde zur rechenschaft gezogen werden sollte. denn, ist es erforderlich die taten und das vorgehen des täters wirklich voll zu verstehen, um darüber zu urteilen? bzw. macht es einen unterschied warum ich einen menschen getötet habe? er hat getötet, dafür sollte er belangt werden. es war sichtlich keine notwehr und eine andere zulässige begründung gibt es bei uns nicht. also was solls, ob jemand die schuld seines handelns erkennt.

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