Völkermordgesetz Der Preis für Leugnungsverbote ist hoch
Frankreich verbietet die Leugnung des Genozids an den Armeniern. Doch solche Verbote führen die Rechtsordnung in unauflösbare Widersprüche. Ein Kommentar
Bald braucht man einen Reiseführer durch das Dickicht staatlich verordneter Geschichtsbilder: In Ungarn und Polen darf man die nationalsozialistischen und stalinistischen Verbrechen nicht leugnen, in Frankreich nicht den Massenmord an den Armeniern, den zu thematisieren wiederum kann in der Türkei als Beleidigung des Türkentums" strafbar sein, und in Deutschland ist es verboten, den Holocaust zu leugnen, aber erlaubt, den Massenmord in Ruanda infrage zu stellen.
Der türkische Ministerpräsident Erdogan nennt die Entscheidung Frankreichs, das Leugnen des Genozids an den Armeniern unter Strafe zu stellen, ein "Massaker an der Meinungsfreiheit". Und da hat er, der ja selbst ein Experte für das Massakrieren von Meinungen ist, recht. Meinungsfreiheit kann man nicht einklagen, wenn man sie selbst einschränkt. Wer sie für dänische Karikaturisten und ägyptische Blogger einfordert, muss sie auch im eigenen Land ertragen. Als glaubwürdiger Mahner für Menschenrechte und Meinungsfreiheit kann Frankreich so kaum noch in Erscheinung treten.
Der historische Erkenntnisprozess wird nicht durch juristische Festschreibungen, so gut gemeint sie auch sein mögen, gesteuert. Erkenntnis lebt vom Widerspruch. Auch die erfolgreiche Ächtung der Holocaustleugnung in Deutschland ist keine Reaktion auf die Gesetzgebung. In einer Demokratie kann niemand "ein richtiges, vom Staat verwaltetes Geschichtsbild" wollen, sagt der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer.
Jedes Meinungsverbot wertet das Verbotene auf
Leugnungsverbote führen die Rechtsordnung in unauflösbare Widersprüche, wenn sie beginnen muss, Unterscheidungen zu treffen: Warum dürfen die stalinistischen Verbrechen oder auch die eigenen Kolonialverbrechen in Frankreich weiter abgestritten werden? So wirkt das moralisch aufgeladene Leugnungsverbot wie ein billiges innenpolitisches Manöver im Kampf um die armenischstämmigen Wähler.
In Ungarn wird ein Gesetz, das ins Leben gerufen wurde, um das Leugnen des Holocaust zu bestrafen, längst auf die Leugnung der stalinistischen Verbrechen angewandt. Warum auch nicht? Doch was kommt als Nächstes?
Der Preis für solche Gesetze ist also immer sehr hoch. Denn jedes Meinungsverbot wertet das Verbotene auf, jedes Verbot muss kontrolliert werden, jedes Verbot schafft prominente Meinungsmärtyrer, und die juristische Ahndung solcher Leugnungen ist kompliziert. Vor ein paar Jahren musste sich ein deutsches Gericht zum Beispiel mit der Frage beschäftigen, ob die Tierschutzorganisation Peta bestraft werden muss. Die hatte mit dem Slogan "Der Holocaust auf ihrem Teller" geworben.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 erklärt, warum die in Deutschland grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit für die Holocaustleugnung nicht gilt: das sei eine erwiesen unwahre Tatsache. Dass sich damit die umstrittene französische Entscheidung rechtfertigen lässt, zeigt, dass das deutsche Holocaustleugnungsverbot eben auch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt.
- Datum 25.01.2012 - 12:05 Uhr
- Quelle Tagesspiegel
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auch und darum ist es rechtens das das Leugnen unter Strafe steht. Das sollte bald in allen EU Staaten so sein und natürlich auch in Deutschland. Der Respekt vor den vielen Opfern lässt keine Alternative zu. Der Gesetzgeber ist gefragt, das schnell umzusetzen.
bewusst erfolgte, zu - jedoch dürften die Armenier gerne auch einmal endlich ihre Nationalarchive für die Geschichtswissenschaftler öffnen (was die Türken bereits getan haben), um eine angemessene und möglichst lobbyfreie und objektive Aufarbeitung der Vorgänge zu ermöglichen.
Falschbehauptungen über konkrete Personen sind verboten und dagegen kann man sich wehren. Dabei ist es egal, ob man alleine Opfer von irgendwas ist oder eine ganze Volksgruppe (das spielt für die Rechte des einzelnen Opfers keine Rolle).
Darüber hinaus ist "Respekt vor den vielen Opfern" kein Grund, eine bestimmte Sicht der Geschichichte gesetzlich festzuschreiben (was hat man als Opfer denn auch davon?). Das hätte man sich in Deutschland in Sachen Holocaust auch sparen können. Besonders glaubwürdig sind in der Debatte sicherlich Wissenschaftler aus Ländern, in denen es zunächst mal erlaubt ist, zu jedem dankbaren Ergebnis zu kommen.
Was ich mich frage ist ob die Leugnung von den Daschnacks getöteten 570.000 Türken auch unter Strafe steht? Ist ja immerhin in erster Linie ein allgemeines Leugnungsverbot.
Es ist auch eine erwiesene wahre Tatsache, dass heute Donnerstag ist. Soll die Leugnung jetzt unter Strafe stehen?
Die Einschränkung der Redefreiheit (die Meinungsfreiheit ist nur deren häßliche kleine Schwester) ist ein Verbrechen, nicht das Leugnen von Tatsachen, das ist blos dumm. Besonders unverschämt ist es, wenn auch noch Freiheitsstrafen dafür vorgesehen sind.
Darüberhinnaus machen die Türken sich mit ihrer Haltung lächerlich.
Wenn es den Franzosen an dem Fall so sehr liegt, sollten sie es in Den Haag oder woanders verklagen und die Türkei verurteilen lassen! Wenn es aber solche Gerichtsurteile nicht gibt, wie kann eine Sache erwiesen sein?
bewusst erfolgte, zu - jedoch dürften die Armenier gerne auch einmal endlich ihre Nationalarchive für die Geschichtswissenschaftler öffnen (was die Türken bereits getan haben), um eine angemessene und möglichst lobbyfreie und objektive Aufarbeitung der Vorgänge zu ermöglichen.
Falschbehauptungen über konkrete Personen sind verboten und dagegen kann man sich wehren. Dabei ist es egal, ob man alleine Opfer von irgendwas ist oder eine ganze Volksgruppe (das spielt für die Rechte des einzelnen Opfers keine Rolle).
Darüber hinaus ist "Respekt vor den vielen Opfern" kein Grund, eine bestimmte Sicht der Geschichichte gesetzlich festzuschreiben (was hat man als Opfer denn auch davon?). Das hätte man sich in Deutschland in Sachen Holocaust auch sparen können. Besonders glaubwürdig sind in der Debatte sicherlich Wissenschaftler aus Ländern, in denen es zunächst mal erlaubt ist, zu jedem dankbaren Ergebnis zu kommen.
Was ich mich frage ist ob die Leugnung von den Daschnacks getöteten 570.000 Türken auch unter Strafe steht? Ist ja immerhin in erster Linie ein allgemeines Leugnungsverbot.
Es ist auch eine erwiesene wahre Tatsache, dass heute Donnerstag ist. Soll die Leugnung jetzt unter Strafe stehen?
Die Einschränkung der Redefreiheit (die Meinungsfreiheit ist nur deren häßliche kleine Schwester) ist ein Verbrechen, nicht das Leugnen von Tatsachen, das ist blos dumm. Besonders unverschämt ist es, wenn auch noch Freiheitsstrafen dafür vorgesehen sind.
Darüberhinnaus machen die Türken sich mit ihrer Haltung lächerlich.
Wenn es den Franzosen an dem Fall so sehr liegt, sollten sie es in Den Haag oder woanders verklagen und die Türkei verurteilen lassen! Wenn es aber solche Gerichtsurteile nicht gibt, wie kann eine Sache erwiesen sein?
bewusst erfolgte, zu - jedoch dürften die Armenier gerne auch einmal endlich ihre Nationalarchive für die Geschichtswissenschaftler öffnen (was die Türken bereits getan haben), um eine angemessene und möglichst lobbyfreie und objektive Aufarbeitung der Vorgänge zu ermöglichen.
Der Autor hat vollkommen recht.
Wer abwegige Geschichtsthesen vertritt, soll sich auch im Diskurs mit ernsthaften Historikern lächerlich machen dürfen.
Historisches Wissen wächst daran, dass Leute es in Frage stellen und dann nochmal genauer geforscht wird. Schreibt der Staat eine bestimmte Sicht fest, ist ergebnisoffene (und damit glaubwürdige) Forschung nicht mehr ohne weiteres möglich.
Wirklichg gefährlich ist Geschichtsfälschung nur, wenn daraus hetzerische Forderungen für Gegenwart und Zukunft abgeleitet werden. Da greifen dann aber ohnehin andere Verbote. Gegenüber allem anderen sollte man mit mehr Gelassenheit begegnen (oder am besten mit wissenschaftlichem Eifer die Sache zu klären).
fühlt sich gar nicht einmal in so geringem Maße an 1984 und 'Thought Control' erinnert.
Andererseits muss man sich ja nur einmal anschauen, inwiefern immer wieder Leute, die der US-Regierung nahe stehen versuchen google zu beeinflusen, gewisse websites aus den Suchergebnissen zu verbannen.
Von gelöschten youtube-Videos (nicht unbedingt immer nur mit extremistischen Inhalt) auf Regierungsbetreiben (besonders US und UK) ganz zu schweigen.
... bevor vielen klar wird, dass es schon aus Prinzip nicht richtig sein kann, das Leugnen oder Anzweifeln (selbst wenn es in gutem Glauben geschieht) unter Strafe zu stellen.
Dass es da eine Eindämmung nicht geben kann, war eigentlich absehbar und man hätte besser und wirkungsvoller den Anfängen gewehrt. Vorbild im negativen Sinne dafür war ja insbesondere die Bundesrepublik Deutschland. Vorher waren ja ähnliche Gesetze nur in totalitären Staaten denkbar.
Nun zurrt jeder unter Androhung von Strafe fest, was ihm als Geschichtsbild wichtig ist. Da fehlt nur noch, dass bei dem einen oder anderen Völkermord (ich meine jetzt keinen bestimmten) die Zweifler auf einmal doch erkennbar Recht haben, vielleicht weil die Einordnung als Völkermord zweifelhaft ist, und die jeweilige Gesetzgebung und Justiz blamiert sind, weil zwischenzeitlich Menschen eingebuchtet worden waren.
Romantische Vorstellungen von Erkenntnisfortschritt hilft nicht weiter. Jede Generation und jeder Historiker rekonstruiert Geschichte neu.(vgl Jan Assmann). Vorannahmen, Emotionen, Weltanschauungen und niedrige Beweggründe sind Teil davon. Ansonsten würde nicht jeder Unsinn, jede Unwahrheit mit schöner Regelmäßigkeit auftauchen. Unabängig vom Erkenntnisgewinn geht es um Macht (Gestaltungs- und Deutungsmacht). Die Leugnung des Armeniergenozids gehört nun einmal zu den Grundpfeilern des offiziellen türkischen Selbstverständnisses.
Ansonsten zur Erinnerung STGB $13:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft
Absatz 3 schließt die Leugnung des Holocausts ein
und werte (r) GDH: sie waren niemals Opfer, sie wüßten sonst was Anerkennung von Unrecht heißt
fühlt sich gar nicht einmal in so geringem Maße an 1984 und 'Thought Control' erinnert.
Andererseits muss man sich ja nur einmal anschauen, inwiefern immer wieder Leute, die der US-Regierung nahe stehen versuchen google zu beeinflusen, gewisse websites aus den Suchergebnissen zu verbannen.
Von gelöschten youtube-Videos (nicht unbedingt immer nur mit extremistischen Inhalt) auf Regierungsbetreiben (besonders US und UK) ganz zu schweigen.
... bevor vielen klar wird, dass es schon aus Prinzip nicht richtig sein kann, das Leugnen oder Anzweifeln (selbst wenn es in gutem Glauben geschieht) unter Strafe zu stellen.
Dass es da eine Eindämmung nicht geben kann, war eigentlich absehbar und man hätte besser und wirkungsvoller den Anfängen gewehrt. Vorbild im negativen Sinne dafür war ja insbesondere die Bundesrepublik Deutschland. Vorher waren ja ähnliche Gesetze nur in totalitären Staaten denkbar.
Nun zurrt jeder unter Androhung von Strafe fest, was ihm als Geschichtsbild wichtig ist. Da fehlt nur noch, dass bei dem einen oder anderen Völkermord (ich meine jetzt keinen bestimmten) die Zweifler auf einmal doch erkennbar Recht haben, vielleicht weil die Einordnung als Völkermord zweifelhaft ist, und die jeweilige Gesetzgebung und Justiz blamiert sind, weil zwischenzeitlich Menschen eingebuchtet worden waren.
Romantische Vorstellungen von Erkenntnisfortschritt hilft nicht weiter. Jede Generation und jeder Historiker rekonstruiert Geschichte neu.(vgl Jan Assmann). Vorannahmen, Emotionen, Weltanschauungen und niedrige Beweggründe sind Teil davon. Ansonsten würde nicht jeder Unsinn, jede Unwahrheit mit schöner Regelmäßigkeit auftauchen. Unabängig vom Erkenntnisgewinn geht es um Macht (Gestaltungs- und Deutungsmacht). Die Leugnung des Armeniergenozids gehört nun einmal zu den Grundpfeilern des offiziellen türkischen Selbstverständnisses.
Ansonsten zur Erinnerung STGB $13:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft
Absatz 3 schließt die Leugnung des Holocausts ein
und werte (r) GDH: sie waren niemals Opfer, sie wüßten sonst was Anerkennung von Unrecht heißt
Falschbehauptungen über konkrete Personen sind verboten und dagegen kann man sich wehren. Dabei ist es egal, ob man alleine Opfer von irgendwas ist oder eine ganze Volksgruppe (das spielt für die Rechte des einzelnen Opfers keine Rolle).
Darüber hinaus ist "Respekt vor den vielen Opfern" kein Grund, eine bestimmte Sicht der Geschichichte gesetzlich festzuschreiben (was hat man als Opfer denn auch davon?). Das hätte man sich in Deutschland in Sachen Holocaust auch sparen können. Besonders glaubwürdig sind in der Debatte sicherlich Wissenschaftler aus Ländern, in denen es zunächst mal erlaubt ist, zu jedem dankbaren Ergebnis zu kommen.
fühlt sich gar nicht einmal in so geringem Maße an 1984 und 'Thought Control' erinnert.
Andererseits muss man sich ja nur einmal anschauen, inwiefern immer wieder Leute, die der US-Regierung nahe stehen versuchen google zu beeinflusen, gewisse websites aus den Suchergebnissen zu verbannen.
Von gelöschten youtube-Videos (nicht unbedingt immer nur mit extremistischen Inhalt) auf Regierungsbetreiben (besonders US und UK) ganz zu schweigen.
und der einzige Weg geht durch eine Aufarbeitung beider Seiten.
Auf dieser Art werden sie kaum einen Türken überzeugen können. Ganz im Gegenteil er wird noch mehr dagegen angehen.
Vielleicht ist es ja gerade was man will, warum sonst ist man so stark gegen eine Aufarbeitung der Geschehen ?
m.f.g.
Ayhan Dogan
Hallo AYHAN DOGAN ,
.
Sicher, per Gesetz kann man keinen türkischen Genozid-Leugner überzeugen. fragt sich, ob das überhaupt beabsichtigt ist! Vielleicht geht es nur darum, Ausschreitungen zwischen der armenischen und der türkischen Bevölkerungsgruppe vorzubeugen. Kann auch sein, dass ein Showdown gewollt ist, damit endlich die Genozid-Frage diskutiert wird und nicht länger in der Schwebe bleibt.
.
Langfristig wird wohl europaweit Genozidleugnung und Holocaustleugnung einheitlich behandelt werden müssen. Dann wird wohl auch das Defizit an Logik bei Urteilsbegründungen ein Ende finden:
.
"Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 erklärt, warum die in Deutschland grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit für die Holocaustleugnung nicht gilt: das sei eine erwiesen unwahre Tatsache."
.
Eine Begründung wie aus Gummi - so wird das Lügen allgemein unter Strafe gestellt. Das kann ja nicht im Sinne des Gesetzgebers sein!
Hallo AYHAN DOGAN ,
.
Sicher, per Gesetz kann man keinen türkischen Genozid-Leugner überzeugen. fragt sich, ob das überhaupt beabsichtigt ist! Vielleicht geht es nur darum, Ausschreitungen zwischen der armenischen und der türkischen Bevölkerungsgruppe vorzubeugen. Kann auch sein, dass ein Showdown gewollt ist, damit endlich die Genozid-Frage diskutiert wird und nicht länger in der Schwebe bleibt.
.
Langfristig wird wohl europaweit Genozidleugnung und Holocaustleugnung einheitlich behandelt werden müssen. Dann wird wohl auch das Defizit an Logik bei Urteilsbegründungen ein Ende finden:
.
"Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 erklärt, warum die in Deutschland grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit für die Holocaustleugnung nicht gilt: das sei eine erwiesen unwahre Tatsache."
.
Eine Begründung wie aus Gummi - so wird das Lügen allgemein unter Strafe gestellt. Das kann ja nicht im Sinne des Gesetzgebers sein!
alle hinter denen starke staaten sind, haben gewaltige rechte.
jetzt ist die zeit für alawiten und aleviten ihre rechte von den osmanen und danach in der republik türkei zu nehmen. denn in der osmanischen zeit sind über 1 millionenn aligruppen ermordet worden.
den aligruppen bleibt nur noch russland und china, denn die usa und israel sind auf der seite der sunniten und muslimbruder. und england frankreich und deutschland sind auch automatisch auf der seite der usa und israel.
Offensichtlich falsch - werde ich jetzt dafür belangt? Es geht nicht darum, ob etwas tatsächlich "unumstößlich" richtig oder falsch ist, sondern ob jemand damit demokratiefeindlich agitiert. Vielleicht sollte man sich mehr auf die Ursache konzentrieren anstatt irgendwelche Generalverbote zu erlassen...
Es geht hier nicht um Generalverbote, sondern um konkrete Genozide in im 20. Jahrhundert. Das ist auch kein Widerspruch wie der Autor meint, sondern sehr klar, wenn auch verschiedene Schwerpunktsetzungen in verschiedenen Ländern aufgrund ihrer Geschichte.
Die strafbaren Genozid-Leugnungen betreffen die Vernichtungen durch Hitler-Deutschland und durch Stalin-Sowjetunion im Umfeld des 2. Weltkrieges sowie durch die Türkei an den Armeniern im Umfeld des ersten Weltkrieges. Wenn jemand noch mehr Genozide im europäischen Umfeld im 20. Jahrhundert weiß, muss er sich melden. Konfus ist an dieser Zusammenstellung gar nichts.
Nun passen nicht alle Genozid-Leugnungs-Bestrafungen gleichermaßen ins eigene Weltbild. Es ist schon sehr interessant, dass der Aufschrei gerade an dieser Stelle kommt. Vielleicht müssen wir es uns einfach abgewöhnen, alles sonst Akzeptierte nicht mehr für akzeptabel zu halten, wenn die Täter einen islamischen Hintergrund haben und ihre Ehre reklamieren. Das befördert nur den Eindruck der Beanspruchung von zweierlei Maßstäben und ist das wirklich Ansehensschädigende. Oder hat es an den anderen Stellen einen vergleichbaren Aufschrei gegeben?
Es geht hier nicht um Generalverbote, sondern um konkrete Genozide in im 20. Jahrhundert. Das ist auch kein Widerspruch wie der Autor meint, sondern sehr klar, wenn auch verschiedene Schwerpunktsetzungen in verschiedenen Ländern aufgrund ihrer Geschichte.
Die strafbaren Genozid-Leugnungen betreffen die Vernichtungen durch Hitler-Deutschland und durch Stalin-Sowjetunion im Umfeld des 2. Weltkrieges sowie durch die Türkei an den Armeniern im Umfeld des ersten Weltkrieges. Wenn jemand noch mehr Genozide im europäischen Umfeld im 20. Jahrhundert weiß, muss er sich melden. Konfus ist an dieser Zusammenstellung gar nichts.
Nun passen nicht alle Genozid-Leugnungs-Bestrafungen gleichermaßen ins eigene Weltbild. Es ist schon sehr interessant, dass der Aufschrei gerade an dieser Stelle kommt. Vielleicht müssen wir es uns einfach abgewöhnen, alles sonst Akzeptierte nicht mehr für akzeptabel zu halten, wenn die Täter einen islamischen Hintergrund haben und ihre Ehre reklamieren. Das befördert nur den Eindruck der Beanspruchung von zweierlei Maßstäben und ist das wirklich Ansehensschädigende. Oder hat es an den anderen Stellen einen vergleichbaren Aufschrei gegeben?
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