UkraineTimoschenko darf Gefängnis für Behandlung verlassen

Die erkrankte ukrainische Ex-Regierungschefin Timoschenko darf außerhalb der Haftanstalt behandelt werden. Das bedeutet aber noch keine Verlegung ins Ausland.

Die in der Haft erkrankte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko darf wegen ihrer Rückenprobleme außerhalb des Straflagers behandelt werden. Diese grundsätzliche Entscheidung traf Generalstaatsanwalt Viktor Pschonka, wie seine Behörde in Kiew mitteilte.

Das bedeutet aber noch keine Verlegung der 51-Jährigen nach Deutschland, über die die Bundesregierung derzeit mit der Ex-Sowjetrepublik verhandelt. Die ukrainische Strafprozessordnung sieht derzeit für Häftlinge keine Therapie im Ausland vor.

Pschonka habe den Gefängnisdienst und das Gesundheitsministerium beauftragt, "im Rahmen des Gesetzes" die Untersuchung der Oppositionsführerin sicherzustellen, hieß es. Bei einem Treffen mit Pschonka hätten Abgeordnete von Timoschenkos Partei Vorschläge zur Bewachung außerhalb der Haftanstalt gemacht.

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Behandlung im Gefängnis nicht möglich

Im Februar war Timoschenko vom Leiter der Charité, Karl Max Einhäupl, und dem Orthopäden Norbert Haas untersucht worden. Beide kamen damals zu dem Schluss, dass die Politikerin nicht in einem Gefängnis behandelt werden kann. In Verhandlungen mit der ukrainischen Staatsführung bot das Bundeskanzleramt deshalb eine Therapie der 51-Jährigen in der Charité an. Nach Angaben ihrer Tochter leidet Timoschenko unter anderem an einem Bandscheibenvorfall.

Timoschenko war im Oktober wegen eines angeblich illegalen Gasgeschäftes mit Russland zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Im Westen gilt ihre Verurteilung als politisch motiviert. Der Politikerin stehen noch weitere Prozesse in der Ukraine wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung und Veruntreuung öffentlicher Mittel bevor.

 
Leserkommentare
  1. sehr human.
    "Timoschenko darf Gefängnis für Behandlung verlassen"

    Millosevich hat der EuGH DAS verweigert.

    Eine Leserempfehlung
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    ist wohl zu der Einschätzung gekommen, dass M. in dem hiesigen Gefängniskrankenhaus wohl die Behandlung erhalten konnte.

    In der Ukraine darf man das wohl hinterfragen, besonders wenn man auf die Haftbedingungen von Frau T. schaut. Was das betraf konnte sich M. nicht beklagen.

    Best E.

    Milosevic war ein Kriegsverbrecher auf dessen Konto
    tausende von Menschenleben gingen und seine Haftbedingungen
    hier Westen sind wohl etwas anders als in der Ukraine.

    Oder wollen Sie jetzt TimoSchenko zur Kriegsverbrecherin
    machen und uns erzählen das die Haftbedingungen und die
    medizinischer Versorgung in der Haft in der Ukraine
    besser sind als hier ?

    ist wohl zu der Einschätzung gekommen, dass M. in dem hiesigen Gefängniskrankenhaus wohl die Behandlung erhalten konnte.

    In der Ukraine darf man das wohl hinterfragen, besonders wenn man auf die Haftbedingungen von Frau T. schaut. Was das betraf konnte sich M. nicht beklagen.

    Best E.

    Milosevic war ein Kriegsverbrecher auf dessen Konto
    tausende von Menschenleben gingen und seine Haftbedingungen
    hier Westen sind wohl etwas anders als in der Ukraine.

    Oder wollen Sie jetzt TimoSchenko zur Kriegsverbrecherin
    machen und uns erzählen das die Haftbedingungen und die
    medizinischer Versorgung in der Haft in der Ukraine
    besser sind als hier ?

  2. Wenn man sie nicht auf Kosten der Ukraine nach Paris verlegt, ist das sozusagen Folter.

    Oder wie soll ich das verstehen?

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    (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seiner und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

    (2) [...]

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    Best E.

    (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seiner und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

    (2) [...]

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    Best E.

  3. (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seiner und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

    (2) [...]

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    Best E.

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    Antwort auf "Überschrift."
  4. ist wohl zu der Einschätzung gekommen, dass M. in dem hiesigen Gefängniskrankenhaus wohl die Behandlung erhalten konnte.

    In der Ukraine darf man das wohl hinterfragen, besonders wenn man auf die Haftbedingungen von Frau T. schaut. Was das betraf konnte sich M. nicht beklagen.

    Best E.

  5. Milosevic war ein Kriegsverbrecher auf dessen Konto
    tausende von Menschenleben gingen und seine Haftbedingungen
    hier Westen sind wohl etwas anders als in der Ukraine.

    Oder wollen Sie jetzt TimoSchenko zur Kriegsverbrecherin
    machen und uns erzählen das die Haftbedingungen und die
    medizinischer Versorgung in der Haft in der Ukraine
    besser sind als hier ?

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    ...Frau Timoschenko ein Urteil* hat, aber Millosevich nicht.

    *) über dessen Qualität habe ich zuwenig unparteiische Berichterstattung.

    ...Frau Timoschenko ein Urteil* hat, aber Millosevich nicht.

    *) über dessen Qualität habe ich zuwenig unparteiische Berichterstattung.

  6. ...Frau Timoschenko ein Urteil* hat, aber Millosevich nicht.

    *) über dessen Qualität habe ich zuwenig unparteiische Berichterstattung.

    Antwort auf "Ja klar,"

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