FlüchtlingsschutzDeutsches Gericht verhindert Ausweisung nach Italien

Wegen unzureichendem Flüchtlingsschutz darf eine somalische Asylbewerberin nicht nach Italien ausgewiesen werden. Dort weise das Asylverfahren systematische Mängel auf.

Italien gewährt Flüchtlingen nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Darmstadt keinen hinreichenden Schutz. Mit dieser Begründung untersagte das Gericht, eine somalische Asylbewerberin nach Italien zurückzuschicken, obwohl die Frau über dieses Land in die EU gekommen war.

Der Staat, in dem ein Asylbewerber die EU erstmals betritt, ist grundsätzlich für das Asylverfahren zuständig. Dieser Grundsatz könne aber durchbrochen werden, wenn in dem eigentlich zuständigen Mitgliedsstaat "systematische Mängel des Asylverfahrens" vorlägen, die dazu führten, "dass von einer unmenschlichen, den Asylbewerber erniedrigenden Behandlung im Sinne der EU-Grundrechtecharta auszugehen ist", heißt es in der nun veröffentlichten Begründung des Beschlusses vom 25. April.

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Der Mitteilung zufolge müsse davon ausgegangen werden, dass sich Italien schutzsuchenden Ausländern ohne jede Prüfung entledigen wolle. Das Land sei nicht mehr willens oder in der Lage, die europaweiten Mindeststandards zur Durchführung von Asylverfahren und zur Unterbringung von Flüchtlingen zu gewährleisten. Die Entscheidung kann laut Mitteilung nicht angefochten werden.
 

 
Leserkommentare
    • H.v.T.
    • 09.05.2012 um 20:29 Uhr

    ankommen, nur ´systematische Mängel im Asylverfahren´ vorantreiben, dann sind jene Staaten das Problem ´Asylsuchende´ los.

    6 Leserempfehlungen
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    • joG
    • 09.05.2012 um 21:24 Uhr

    ....und überlegen, ob man nicht eine Verpflichtung hätte über die EU die dortigen Zustände abzuschaffen. Immerhin handeln die Grenzländer im Auftrag aller und vor allem der Binnenländer wohin Flüchtlinge nur über die Grenzländer kommen aber vertraglich nicht bleiben können.

    20.01.2011 * Flüchtlinge, die in den letzten Jahren über Griechenland nach Deutschland einreisten, müssen eigentlich von den deutschen Behörden nach Griechenland zurückgeschickt werden, um dort ihr Asylverfahren zu betreiben.
    http://www.anwaltsprung.c...
    Hier noch was interessantes beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V gefunden.
    150 nach Malta geflüchtete Personen in Deutschland aufgenommen.
    http://www.frsh.de/filead...

    @ Hvt
    Wie sie sehen liegen sie vollkommen Richtig.
    Meine Liste der Länder aus denen Wir Flüchtlinge aufnehem erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
    Wer weiß in welches EU Land wir noch keine Flüchtlinge mehr zurückschicken ohne das es der deutschen Bevölkerung mitgeteilt wird.
    Der Fall aus Malta wurde ja nun auch nicht gerade an die große Glocke gehängt.

    • joG
    • 09.05.2012 um 21:24 Uhr

    ....und überlegen, ob man nicht eine Verpflichtung hätte über die EU die dortigen Zustände abzuschaffen. Immerhin handeln die Grenzländer im Auftrag aller und vor allem der Binnenländer wohin Flüchtlinge nur über die Grenzländer kommen aber vertraglich nicht bleiben können.

    20.01.2011 * Flüchtlinge, die in den letzten Jahren über Griechenland nach Deutschland einreisten, müssen eigentlich von den deutschen Behörden nach Griechenland zurückgeschickt werden, um dort ihr Asylverfahren zu betreiben.
    http://www.anwaltsprung.c...
    Hier noch was interessantes beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V gefunden.
    150 nach Malta geflüchtete Personen in Deutschland aufgenommen.
    http://www.frsh.de/filead...

    @ Hvt
    Wie sie sehen liegen sie vollkommen Richtig.
    Meine Liste der Länder aus denen Wir Flüchtlinge aufnehem erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
    Wer weiß in welches EU Land wir noch keine Flüchtlinge mehr zurückschicken ohne das es der deutschen Bevölkerung mitgeteilt wird.
    Der Fall aus Malta wurde ja nun auch nicht gerade an die große Glocke gehängt.

    • H.v.T.
    • 09.05.2012 um 20:32 Uhr

    Gerichtsentscheidungen nicht mehr vor einem höheren Gericht angefochten werden können; nicht nur in diesem Fall.

    4 Leserempfehlungen
    • joG
    • 09.05.2012 um 21:24 Uhr

    ....und überlegen, ob man nicht eine Verpflichtung hätte über die EU die dortigen Zustände abzuschaffen. Immerhin handeln die Grenzländer im Auftrag aller und vor allem der Binnenländer wohin Flüchtlinge nur über die Grenzländer kommen aber vertraglich nicht bleiben können.

    4 Leserempfehlungen
  1. 20.01.2011 * Flüchtlinge, die in den letzten Jahren über Griechenland nach Deutschland einreisten, müssen eigentlich von den deutschen Behörden nach Griechenland zurückgeschickt werden, um dort ihr Asylverfahren zu betreiben.
    http://www.anwaltsprung.c...
    Hier noch was interessantes beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V gefunden.
    150 nach Malta geflüchtete Personen in Deutschland aufgenommen.
    http://www.frsh.de/filead...

    @ Hvt
    Wie sie sehen liegen sie vollkommen Richtig.
    Meine Liste der Länder aus denen Wir Flüchtlinge aufnehem erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
    Wer weiß in welches EU Land wir noch keine Flüchtlinge mehr zurückschicken ohne das es der deutschen Bevölkerung mitgeteilt wird.
    Der Fall aus Malta wurde ja nun auch nicht gerade an die große Glocke gehängt.

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  2. Endlich ein richtungsweisendes Urteil!

    Wie auch die Zeit berichtete sind die Zustände in Italien unzulänglich!

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    • keibe
    • 09.05.2012 um 22:54 Uhr

    zunächst mal ein paar Fragen nahe:

    "Deutsches Gericht verhindert Ausweisung nach Italien"

    Welches Gericht war das? Wo kann man den Entscheid nachlesen? Ist der Entscheid letztverbindlich?

    • kyon
    • 09.05.2012 um 23:17 Uhr

    Widerspricht Italien vehement der Einschätzung des Gerichtes oder freut es sich über die Mängelrüge, weil es die somalische Asylbewerberin nicht zurücknehmen muß?

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