US-GesundheitsreformEntscheidung des Supreme Courts schwächt den Staat

Die Krankenversicherungspflicht definiert das Oberste Gericht der USA als Steuer. Das schränkt den Spielraum künftiger Sozialgesetze empfindlich ein. Von M. Klingst

Harry Reid (l.), Fraktionschef der Demokraten im US-Senat, spricht nach der Entscheidung des Supreme Courts zur Gesundheitsreform.

Harry Reid (l.), Fraktionschef der Demokraten im US-Senat, spricht nach der Entscheidung des Supreme Courts zur Gesundheitsreform.

Der Supreme Court, Amerikas oberstes Gericht, hat gesprochen, und Präsident Barack Obama hat gesiegt. Es war ein großer politischer und moralischer Erfolg – aber nur ein kleiner und womöglich zweifelhafter juristischer.

Wenn sich der Freudentaumel auf der einen und die Wutschreie auf der anderen Seite gelegt haben, wird man eines erkennen: Die juristische Begründung, die der Gesundheitsreform zum Durchbruch verhalf, ist durch und durch konservativ. Sie schränkt die Macht des Staates, allgemeine Regeln zum Wohle des Volkes zu erlassen, auf Dauer empfindlich ein.

Anzeige

Warum? Das Ja zur Gesundheitsreform war nur mit einer konservativen verfassungsrechtlichen Begründung zu haben. Denn nur in diesem Fall war der Präsident des Gerichts bereit, die Seiten zu wechseln und mit den vier liberalen Kollegen zu stimmen.

Danach ist die allgemeine Pflicht, sich eine Krankenversicherung zu kaufen und im Falle der Weigerung eine Strafgebühr zur zahlen, nur verfassungsgemäß, wenn man sie als eine allgemeine Steuerpflicht definiert. Aber nicht, wenn man das als Ausfluss jener Verfassungsbestimmung sieht, die es dem Bund erlaubt, den Wirtschaftsverkehr zwischen den Bundesstaaten zu regeln. Jene Bestimmung heißt Commerce Clause. Und auf sie stützte die Obama-Regierung ihre Gesundheitsreform.

Mehr Versicherte

Rund 32 Millionen bisher unversicherte Bürger sollen eine Krankenversicherung erhalten. Am Ende sollen 95 Prozent der US-Bürger versichert sein. Derzeit sind es 83 Prozent. Nach den Änderungen im Begleitpaket zur Senatsvorlage wird das den Staat nach Schätzungen der unabhängigen Budget-Behörde den kommenden zehn Jahren rund 940 Milliarden Dollar (696 Milliarden Euro) kosten. Der ursprüngliche Senatsentwurf schlug mit 871 Milliarden Dollar zu Buche.

Versicherungspflicht

Eine Grundversicherung wird für die allermeisten Amerikaner zur Pflicht. Wer sich eine leisten kann, aber keine will, muss von 2014 an mit Geldstrafen rechnen. Firmen wird zwar nicht direkt vorgeschrieben, Mitarbeiter zu versichern. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten werden aber zur Kasse gebeten, wenn Mitarbeiter staatliche Zuschüsse für ihre Versicherung kassieren. – Eine staatliche Krankenkasse, wie vor allem von linken Demokraten gefordert, sehen die Entwürfe nicht vor. Stattdessen sollen die Bundesstaaten ab 2014 sogenannte Gesundheits-Börsen einrichten, an der Amerikaner Policen vergleichen und kaufen können. Geringverdiener erhalten als Unterstützung Steuergeschenke. Das Begleitpaket zur Senatsvorlage sieht Änderungen vor, durch die Versicherungen für Bürger mit wenig Einkommen noch etwas erschwinglicher werden.

Medicaid

Die Zugangsschwelle zum staatlichen Gesundheitsprogramm für sozial Schwache soll gesenkt werden. Das Programm "Medicaid" soll dadurch rund 16 Millionen zusätzliche Mitglieder bekommen.

Keine Diskriminierung

Versicherungen dürfen Amerikaner mit existierenden Erkrankungen künftig nicht mehr abweisen. Sie dürfen keine Aufschläge mehr wegen des Geschlechts oder des Gesundheitszustandes von Versicherten verlangen. Bestehende Policen können auch nicht einfach widerrufen werden, wenn ein Versicherter erkrankt oder behindert wird.

Illegale Zuwanderer haben nach dem Senatsentwurf allerdings keinen Zugang zu einer Krankenversicherung über die "Gesundheits-Börsen", selbst wenn sie die vollen Kosten zahlen könnten.

Keine Illegalen

Illegale Zuwanderer haben nach dem Senatsentwurf keinen Zugang zu einer Krankenversicherung über die Gesundheits-Börsen, selbst wenn sie die vollen Kosten zahlen könnten.

Steuern oder Commerce Clause – man könnte meinen, es sei doch völlig egal, mit welchem verfassungsrechtlichen Argument am Ende die allgemeine Versicherungspflicht legitimiert wird. Weit gefehlt.

Die Commerce Clause war in den vergangenen 80 Jahren die Grundlage für fast alle Sozialgesetze des Bundes. Mit ihrer Hilfe nahm sich der Bund das Recht, krasse Ungerechtigkeiten im Land auszuräumen. Die Commerce Clause diente der Einführung der Sozialversicherung und einer allgemeinen Krankenversicherung für Rentner. Auf sie berief sich die Krankenversorgung für Arme und stützten sich selbst die Bürgerrechtsgesetze und viele Antidiskriminierungsgesetze.

In den dreißiger Jahren versuchte der Supreme Court schon einmal, die Commerce Clause einzuschränken und die New-Deal-Politik auszuhebeln. Präsident Franklin Delano Roosevelt wehrte sich heftig, nach Jahren erbitterten Streits lenkte der Supreme Court ein. Seitdem war an dieser Front mehr oder weniger Ruhe.

Leserkommentare
  1. Ich zitiere Robert Reich:

    "By this bizarre logic, the federal government can pass all sorts of unconstitutional laws – requiring people to sell themselves into slavery, for example – as long as the penalty for failing to do so is considered to be a tax."
    http://robertreich.org/po...

    Zu deutsch: Man kann also alles machen und sich einen Dreck um die Verfassung scheren, solange man seine Tat eine Steuer nennt.

    2 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • TDU
    • 29.06.2012 um 12:16 Uhr

    Mag ja sein, aber der Artikel sorgt sich um den möglichen Umfang von Steuern, von dem Reich in Ihren Zitat gar nichts sagt.

    Wäre also mit dieser Gesunheitheitsteuer eine Schmerzgrenze erreicht, wäre der Spielraumn für Weiteres eingeengt. Kann man ja auch drüber diskutieren, aber die von Ihnen diesem Granken zugebilligte Qualität ist doch ein wenig übertrieben.

    Leider ist die von ihnen versuchte Übersetzung fehlerhaft.

    Eine treffendere Übersetzung wäre: Man darf verfassungswidrige Gesetzte beschließen, wenn die Strafe für die Nichteinhaltung des Gesetztes als Steuer definiert wird.

    Es gibt durchaus auch noch andere Verfassungsartikel außer dem Recht der Besteuerung.

    Auch andere Verfassungsartikel können ein Gesetz illegal machen.

    ....diese gesundheitsreform "an unconstitutional law" ist? Ein konservativer Richter hat sich gegen vier liberale durchgesetzt, um nicht sie erpresst zu sagen.
    Waere diese Reform Verfassungswidrig gewesn, waere sie nicht durchgekommen.

    • TDU
    • 29.06.2012 um 12:16 Uhr

    Mag ja sein, aber der Artikel sorgt sich um den möglichen Umfang von Steuern, von dem Reich in Ihren Zitat gar nichts sagt.

    Wäre also mit dieser Gesunheitheitsteuer eine Schmerzgrenze erreicht, wäre der Spielraumn für Weiteres eingeengt. Kann man ja auch drüber diskutieren, aber die von Ihnen diesem Granken zugebilligte Qualität ist doch ein wenig übertrieben.

    Leider ist die von ihnen versuchte Übersetzung fehlerhaft.

    Eine treffendere Übersetzung wäre: Man darf verfassungswidrige Gesetzte beschließen, wenn die Strafe für die Nichteinhaltung des Gesetztes als Steuer definiert wird.

    Es gibt durchaus auch noch andere Verfassungsartikel außer dem Recht der Besteuerung.

    Auch andere Verfassungsartikel können ein Gesetz illegal machen.

    ....diese gesundheitsreform "an unconstitutional law" ist? Ein konservativer Richter hat sich gegen vier liberale durchgesetzt, um nicht sie erpresst zu sagen.
    Waere diese Reform Verfassungswidrig gewesn, waere sie nicht durchgekommen.

    • TDU
    • 29.06.2012 um 12:16 Uhr

    Mag ja sein, aber der Artikel sorgt sich um den möglichen Umfang von Steuern, von dem Reich in Ihren Zitat gar nichts sagt.

    Wäre also mit dieser Gesunheitheitsteuer eine Schmerzgrenze erreicht, wäre der Spielraumn für Weiteres eingeengt. Kann man ja auch drüber diskutieren, aber die von Ihnen diesem Granken zugebilligte Qualität ist doch ein wenig übertrieben.

  2. Leider ist die von ihnen versuchte Übersetzung fehlerhaft.

    Eine treffendere Übersetzung wäre: Man darf verfassungswidrige Gesetzte beschließen, wenn die Strafe für die Nichteinhaltung des Gesetztes als Steuer definiert wird.

  3. Es gibt durchaus auch noch andere Verfassungsartikel außer dem Recht der Besteuerung.

    Auch andere Verfassungsartikel können ein Gesetz illegal machen.

    • ThorHa
    • 29.06.2012 um 12:38 Uhr

    kann man eigentlich nur noch als feudalistisch bezeichnen. Kein Wunder, dass eine Verfassungsgerichtsentscheidung als gefährlich gilt, die das Recht des Staates tatsächlich begrenzt, unumschränkt in das Alltagsleben von Menschen einzugreifen.
    Dabei ist in den USA diese Sichtweise keineswegs "konservativ". Der Vorrang des Individuums vor dem Staat ist der Kern der amerikanischen Verfassung, "liberale" Neuinterpretationen ohne Verfassungsänderung genau genommen Verfassungsbruch.
    Der Artikel zeigt deshalb nur deutlich auf, wo das Problem liegt, wenn man nicht einmal versucht, einen neutralen (nichtwertenden) Blick auf verfassungsrechtliche Fragen zu werfen. Ideologie schlägt dann selbst ziemlich eindeutige verfassungsrechtliche Grundlagen. Und dass die amerikanische Verfassung geschaffen wurde, um den Einzelnen gegen Ausbrüche europäischen Feudalismus/Paternalismus zu schützen, wird nicht einmal Herr Klingst ernsthaft bestreiten. Also ist das Verfassungsgerichtsurteil schlicht verfassungsmässig. Und für Ideologen damit "gefährlich".

    2 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Irgendwie erinnert mich ihr Kommentar doch sehr an Koran und Bibel-Fundamentalisten.

    Nein, die englische Königin steht nicht mehr mit ihren Truppen vor Washington. Sie hat nicht einmal das Bedürfnis dazu. Als die Verfassung geschrieben wurde, gab es viele heute elementare Bestandteile einer modernen Gesellschaft noch überhaupt nicht.

    Es ist ein alter Hut, dass die Freiheit des einen genau dort aufhört, wo die Freiheit des anderen anfängt. Letztendlich ist es immer eine Güterabwägung. Hier helfen ein paar, nicht freiwillig gezahlte, Kröten anderen die Freiheit überhaupt elementare Grundrechte bezüglich des eigenen Körpers überhaupt wahrnehmen zu können.

    • ThorHa
    • 29.06.2012 um 21:09 Uhr

    Mit dem klitzekleinen Zusatz, dass man dann eben die Verfassung ändern muss. Tut man das nicht, gilt sie. Verbiegen bis zur Unkenntlichkeit wäre - durch ein Verfassungsgericht - ein institutionalisierter Verfassungsbruch.

    Irgendwie erinnert mich ihr Kommentar doch sehr an Koran und Bibel-Fundamentalisten.

    Nein, die englische Königin steht nicht mehr mit ihren Truppen vor Washington. Sie hat nicht einmal das Bedürfnis dazu. Als die Verfassung geschrieben wurde, gab es viele heute elementare Bestandteile einer modernen Gesellschaft noch überhaupt nicht.

    Es ist ein alter Hut, dass die Freiheit des einen genau dort aufhört, wo die Freiheit des anderen anfängt. Letztendlich ist es immer eine Güterabwägung. Hier helfen ein paar, nicht freiwillig gezahlte, Kröten anderen die Freiheit überhaupt elementare Grundrechte bezüglich des eigenen Körpers überhaupt wahrnehmen zu können.

    • ThorHa
    • 29.06.2012 um 21:09 Uhr

    Mit dem klitzekleinen Zusatz, dass man dann eben die Verfassung ändern muss. Tut man das nicht, gilt sie. Verbiegen bis zur Unkenntlichkeit wäre - durch ein Verfassungsgericht - ein institutionalisierter Verfassungsbruch.

    • MSQ82
    • 29.06.2012 um 12:40 Uhr

    Der Artikel sorgt sich darüber, inwieweit die Gestaltungsfähigkeit der Politik künftig dadurch eingeschränkt sein wird, dass man Sozialabgaben 'Steuern' nennen muss.

    Ich weiss nicht, ob sich das in der Praxis so großartig auswirken wird. Bürgern dürfte es egal sein, ob sie eine Gebühr, eine Abgabe, einen Beitrag oder eine Steuer zahlen (müssen). Entscheidender ist, ob sie dafür sichtbar etwas bekommen - in diesem Fall etwa eine Krankenversicherung für sich und ihre Kinder. Das wird den Widerstand geringer ausfallen lassen als gegen eine Steuer, die allgemein im Bundeshaushalt versickert.

    "Politiker scheuen das Wort Steuer wie der Teufel das Weihwasser" - bisher. Politiker wie Bürger werden sich daran gewöhnen müssen. Im Gegensatz zu Deutschland macht es den Abgabenwust vielleicht transparenter und damit ehrlicher.

    2 Leserempfehlungen
  4. Bei allem Respekt: Ich verstehe nicht, warum sich hier überhaupt nur jemand einen Kopp macht hinsichtlich der Krankenversicherung in den USA, und das auch noch über zwei Seiten.

    2 Leserempfehlungen
    • Drupi
    • 29.06.2012 um 13:32 Uhr

    Wenn der Versicherungsbeitrag abhängig vom Einkommen ist, findet eine Umverteilung statt, und das sollte nicht Sinn der Versicherung sein sondern mit Steuermitteln erfolgen. Außer bei Kranken- und Pflegeversicherung ist die Leistung bei Versicherungen abhängig vom Beitrag. Es wäre ehrlicher, diesen Pseudosteueranteil bei KV/PV über eine entsprechend erhöhte Einkommensteuer aufzubringen. Da gibt es dann auch keine Beitragsbemessungsgrenze, sondern jeder zahlt entsprechend seinem Einkommen und weiß ansonsten auch, was die Versicherung wirklich für ihn kostet.
    Das Urteil ist wegen der Klarstellung Steuer/Versicherung sehr zu begrüßen.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service