Pussy-Riot-UrteilPutins Geisteshaltung ist das Problem

Russlands Justiz ist nicht unabhängig, und Präsident Putin fürchtet alles Liberale. Das bekam die protestierende Punkband Pussy Riot zu spüren, kommentiert S. Richter.

Die Mitglieder der Band Pussy Riot vor Gericht in Moskau: Jekaterina Samuzewitsch, Marija Aljochina und Nadeshda Tolokonnikawa

Die Mitglieder der Band Pussy Riot vor Gericht in Moskau: Jekaterina Samuzewitsch, Marija Aljochina und Nadeshda Tolokonnikawa

Der Prozess gegen die Frauen der Punk-Band Pussy Riot ist mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen: Je zwei Jahre Haft für einen 51-Sekunden-Auftritt in der Moskauer Erlöser-Kathedrale. Ob man das nun ein hartes oder ein mildes Urteil nennt, ist im Grunde egal. Denn selbst über ein mildes Strafmaß kann man sich am Ende nicht freuen.

Zwar wäre auch in westlichen Rechtsstaaten ein Auftritt dieser Art mit irgendeiner Form von Strafe belegt worden. Einer, die auch verhältnismäßig zur Tat ist. Nur: Das ist gar nicht das eigentliche Problem. Es ist vielmehr die Tatsache, dass Russlands Justiz nicht wirklich unabhängig ist.

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Im Fall Pussy Riot mischte sich gar der Präsident persönlich ein und bestimmte gleich den Strafrahmen für die Band: Lasst Milde walten, verkündete er Anfang August. Ganz so, als ob er richterliche Entscheidungsgewalt habe. Prompt folgte der Staatsanwalt Putins Linie: Der russischen Punkband drohten nur noch drei statt möglicher sieben Jahre Haft. Ein Zufall?

Der Staatsanwalt wollte belegen, dass die Angeklagten aus Hass auf die orthodoxe Religion gehandelt haben. Die Musikerinnen dagegen sagen, es sei eine politische Aktion gewesen, die auf die engen Beziehungen zwischen den russischen Machthaber und der orthodoxen Kirche hinweisen sollte.

Paranoia in der russischen Führung

Das aber wurde den Frauen von Pussy Riot zum Verhängnis, denn Regierungskritik ist im Putin-Staat nicht erwünscht, genauso wenig wie Kritik an der Kirche.

Es herrscht in der russischen Führung eine Geisteshaltung, die an Paranoia grenzt. Eine, die Regierungskritik und Liberalismus ablehnt. Paradebeispiele der jüngsten Zeit sind die Einschränkungen des Versammlungsrechts oder das Gesetz, wonach alle aus dem Ausland finanzierten NGO als potenziell ausländische Agenten gesehen werden und nun beim Staat regelmäßig Rechenschaft über ihr Tun ablegen müssen.

Diese Geisteshaltung und eine von der Politik beeinflusste Justiz bekamen Pussy Riot jetzt heftig zu spüren. Für die Frauen eine sehr unangenehme Erfahrung, die ihnen in einem Rechtsstaat erspart geblieben wäre.

 
Leserkommentare
    • uxxus
    • 17.08.2012 um 16:40 Uhr

    mit der Geisteshaltung des Kommentators.Ich denke, sie ist doch auschließlich dem aktuellen Mainstream untergeordnet.
    Über die Verhältnisse in Rußland zu fabulieren ist das Eine,
    sich auf hiesige Geisteshaltungen unserer Politiker einzulassen ist das Andere.

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    • cornus
    • 17.08.2012 um 17:26 Uhr

    Vielleicht Gerhard Schröder, denn Putin und er sind ja beste Freunde.
    Ansonsten finde ich es schon ziemlich bizarr, Parallelen zu der Geisteshaltung unserer Politiker zu ziehen - bei aller Kritik, die man berechtigter Weise bei vielen haben kann.

    Außerdem 'fabuliert' der Autor über Putins Geisteshaltung angesichts dieses jüngsten Falls von Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch diesen lupenreinen Demokraten und bleibt so beim Thema.
    Allerdings finde ich den Kommentar bestenfalls nichts sagend. Leider - da hätte man mehr daraus machen können. Ich hätte mir angesichts der Brisanz des Urteils da eine gut ausgearbeitete Analyse gewünscht. Sehr ausführlich war die Berichterstattung über den Prozess in der ZEIT bisher ja nicht.

    • Bashu
    • 19.08.2012 um 0:58 Uhr

    ist wahrscheinlich gar nicht anders. Im Endeffekt sind doch alle Karrieristen macht- und kontrollgeil.

    Der Unterschied ist ein anderer: Die Gewaltenteilung funktioniert noch halbwegs und so kann doch jeder nur in beschränktem Rahmen schalten und walten. Solche Entwicklungen wie Militäreinsätze im Innern und die Weigerung der Regierung(en), die UN Antikorruptionsgesetze in deutsche Recht umzuwandeln (da sind wir in einem Boot mit Syrien und Saudi-Arabien) sollten uns jedoch aufhorchen lassen !

    • cornus
    • 17.08.2012 um 17:26 Uhr

    Vielleicht Gerhard Schröder, denn Putin und er sind ja beste Freunde.
    Ansonsten finde ich es schon ziemlich bizarr, Parallelen zu der Geisteshaltung unserer Politiker zu ziehen - bei aller Kritik, die man berechtigter Weise bei vielen haben kann.

    Außerdem 'fabuliert' der Autor über Putins Geisteshaltung angesichts dieses jüngsten Falls von Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch diesen lupenreinen Demokraten und bleibt so beim Thema.
    Allerdings finde ich den Kommentar bestenfalls nichts sagend. Leider - da hätte man mehr daraus machen können. Ich hätte mir angesichts der Brisanz des Urteils da eine gut ausgearbeitete Analyse gewünscht. Sehr ausführlich war die Berichterstattung über den Prozess in der ZEIT bisher ja nicht.

    • Bashu
    • 19.08.2012 um 0:58 Uhr

    ist wahrscheinlich gar nicht anders. Im Endeffekt sind doch alle Karrieristen macht- und kontrollgeil.

    Der Unterschied ist ein anderer: Die Gewaltenteilung funktioniert noch halbwegs und so kann doch jeder nur in beschränktem Rahmen schalten und walten. Solche Entwicklungen wie Militäreinsätze im Innern und die Weigerung der Regierung(en), die UN Antikorruptionsgesetze in deutsche Recht umzuwandeln (da sind wir in einem Boot mit Syrien und Saudi-Arabien) sollten uns jedoch aufhorchen lassen !

  1. zu lesen oder zu hören, was unser Exkanzler Schröder dazu sagt( und auch zu den anderen Aktivitäten der russischen Führung). Schließlich gibt er ja locker überall Kommentare und Ratschläge.

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    ... und schließlich bekennt sich Schröder öffentlich der persönlichen Freundschaft zu Putin!

    ... ist doch klar.

    ... und schließlich bekennt sich Schröder öffentlich der persönlichen Freundschaft zu Putin!

    ... ist doch klar.

    • TottiZ
    • 17.08.2012 um 16:48 Uhr

    Putin blendet Europa und den Westen und die lassen es nur allzu gern geschehen, so hat man den Eindruck. Egal, was an Menschenrechtsverletzungen im Nichtrechtsstaat Russland geschieht, unsere aktuelle Bundesregierung glänzt durch Stillschweigende Anerkennung und Ablegen von Verantwortung, etc. bei Weißrussland, China, usw..
    Aber das große Geschäfte machen ist erlaubt. Welche Vorbildfunktion soll das bitte haben?

    Free Pussy Riot!

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    • Bashu
    • 19.08.2012 um 1:00 Uhr

    Es ist jedem klar was er macht. Wir hängen an Putins Gastropf und machen auch sonst ganz nette Geschäfte. Geschäfte gut, alles gut.

    • Bashu
    • 19.08.2012 um 1:00 Uhr

    Es ist jedem klar was er macht. Wir hängen an Putins Gastropf und machen auch sonst ganz nette Geschäfte. Geschäfte gut, alles gut.

  2. ... und schließlich bekennt sich Schröder öffentlich der persönlichen Freundschaft zu Putin!

    • pekaef
    • 17.08.2012 um 16:53 Uhr

    ... in Deutschland stehen auf dasselbe Verhalten ebenfalls bis zu drei Jahre Gefängnis, das kann man wohl schwer Putin anlasten. Bei uns wäre es zwar wahrscheinlich mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe abgegangen, aber ein härteres Justizsystem ist nicht per se gleich undemokratisch.

    9 Leserempfehlungen
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    ... und auf welches Gesetz berufen Sie sich?

    Ich erinnere zwar immer wieder Beschwerden der Kirchen in der BRD, aber ich erinnere keine Verurteilungen. Und schon gar nicht so provokante Urteile.

    In der Regel wurde über die Anlässe berichtet, ohne den Anstoß in Wort oder Bild darzustellen. Damit wurden die Religiösen geschont und die Bevölkerung informiert. Es war selten, dass es Urteile auf Unterlassung gab. Eher gab es eine Selbstzensur der Rundfunkanstalten wie des BR.

    In UK wurde die Queen und in den USA wurden die Präsidenten beleidigt. Aber es gab keine Freiheitsstrafen. In der BRD gingen die Politiker sogar selbst in das Kabarett (Münchner Lach- und Schießgesellschaft), um sich öffentlich verballhornen zu lassen.

    Madonna durfte sich an das Kreuz nageln lassen. Wir verteidigen die dänischen Mohammedkarikaturen als Meinungsfreiheit. Und den iranischen Karikaturenwettbewerb mit Jesus als Thema nehmen wir gelassen schmunzelnd als Retourkutsche zur Kenntnis.

    Ich bin froh, dass hier die Religiösen die Gefühle der Agnostiker respektieren (müssen). Und unsere Politiker respektieren, dass wir gegen sie motzen!

    Unwahrheit, die immer wieder behauptete wird. In Deutschland gibt es zwar das Gesetz, dass dieses Strafmaß ermöglichen WÜRDE. Es gab aber in der Rechtsgeschichte noch niemals einen Fall, wo es Freiheitsstrafe gegeben hätte. Das krasseste mir bekannte war eine Geldstrafe von 1800€ aufgrund von Nacktaufnahmen in der Kirche.

    Es ist unsauber argumentiert, wenn man nur das Gesetz vorschiebt. Dazu gehört die Rechtsprechung elementar. Und diese ist in Deutschland in diesem Bereich sehr rechtstaatlich und demokratisch.

    In Russland hingegen wurden diese starken, russischen Frauen zu Freiheitsstrafen von Zwei Jahren verurteilt, weil sie für 30 Sekunden eine Kirche in ihrem Frieden störten. Das Gericht meinte sogar, dass bei diesre Strafe mildernde Umstände berückstichtigt wurden.

    Dazu darf man den Verlauf des Fallen nicht vergessen. Es war einS chauprozess wie er im buche steht. DieFrauen wurden wie Mörderinnen vorgeführt. Zeugen und Beweise wurden nicht angenommen während die Zeugen der Anklage mehr als Fadenscheinig sind. Pussy-Riot sind politische Gefangene.

    Dieser fall wird bis an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Da bin ich fast sicher.

    Ich sage es immer wieder, und ich sollte wohl jeden meiner Kommentare mit dem Satz beenden: Diese Frauen sind Heldinnen unserer Zeit!

    ... und auf welches Gesetz berufen Sie sich?

    Ich erinnere zwar immer wieder Beschwerden der Kirchen in der BRD, aber ich erinnere keine Verurteilungen. Und schon gar nicht so provokante Urteile.

    In der Regel wurde über die Anlässe berichtet, ohne den Anstoß in Wort oder Bild darzustellen. Damit wurden die Religiösen geschont und die Bevölkerung informiert. Es war selten, dass es Urteile auf Unterlassung gab. Eher gab es eine Selbstzensur der Rundfunkanstalten wie des BR.

    In UK wurde die Queen und in den USA wurden die Präsidenten beleidigt. Aber es gab keine Freiheitsstrafen. In der BRD gingen die Politiker sogar selbst in das Kabarett (Münchner Lach- und Schießgesellschaft), um sich öffentlich verballhornen zu lassen.

    Madonna durfte sich an das Kreuz nageln lassen. Wir verteidigen die dänischen Mohammedkarikaturen als Meinungsfreiheit. Und den iranischen Karikaturenwettbewerb mit Jesus als Thema nehmen wir gelassen schmunzelnd als Retourkutsche zur Kenntnis.

    Ich bin froh, dass hier die Religiösen die Gefühle der Agnostiker respektieren (müssen). Und unsere Politiker respektieren, dass wir gegen sie motzen!

    Unwahrheit, die immer wieder behauptete wird. In Deutschland gibt es zwar das Gesetz, dass dieses Strafmaß ermöglichen WÜRDE. Es gab aber in der Rechtsgeschichte noch niemals einen Fall, wo es Freiheitsstrafe gegeben hätte. Das krasseste mir bekannte war eine Geldstrafe von 1800€ aufgrund von Nacktaufnahmen in der Kirche.

    Es ist unsauber argumentiert, wenn man nur das Gesetz vorschiebt. Dazu gehört die Rechtsprechung elementar. Und diese ist in Deutschland in diesem Bereich sehr rechtstaatlich und demokratisch.

    In Russland hingegen wurden diese starken, russischen Frauen zu Freiheitsstrafen von Zwei Jahren verurteilt, weil sie für 30 Sekunden eine Kirche in ihrem Frieden störten. Das Gericht meinte sogar, dass bei diesre Strafe mildernde Umstände berückstichtigt wurden.

    Dazu darf man den Verlauf des Fallen nicht vergessen. Es war einS chauprozess wie er im buche steht. DieFrauen wurden wie Mörderinnen vorgeführt. Zeugen und Beweise wurden nicht angenommen während die Zeugen der Anklage mehr als Fadenscheinig sind. Pussy-Riot sind politische Gefangene.

    Dieser fall wird bis an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Da bin ich fast sicher.

    Ich sage es immer wieder, und ich sollte wohl jeden meiner Kommentare mit dem Satz beenden: Diese Frauen sind Heldinnen unserer Zeit!

  3. unter Strafe gestellt wird, weil seine Richtung für den obersten Oligarchen nicht kalkulierbar ist.
    Ein Staat, in dem auch ein unbefangenes Lachen bald unter Strafe gestellt werden wird, weil es nicht kalkulierbar ist und der Apparat daher mindestens davon auszugehen habe, dass es eine Kritik beeinhalte.

    8 Leserempfehlungen
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    Hat sich die Mentalität geändert? Nein! Es ist immer das Selbe, leider. Siehe Tschechows Kurzgeschichte: "Der Tod des Beamten".
    Fangt doch mit Tschechow an!

    Hat sich die Mentalität geändert? Nein! Es ist immer das Selbe, leider. Siehe Tschechows Kurzgeschichte: "Der Tod des Beamten".
    Fangt doch mit Tschechow an!

  4. ... und auf welches Gesetz berufen Sie sich?

    Eine Leserempfehlung
  5. § 167; Störung der Religionsausübung - in Deutschland auch bis zu 3 Jahren Haft.

    "Sch***, Sch***, Sch*** Oberhaupt"; "...Kyrill I. glaubt an Putin, der H****sohn sollte lieber an Gott glauben"

    Das sind nur kleine Teile aus dem Lied der Pussy Riot. Drei Jahre, keine Frage, zu viel. Vor allem die Art und Weise des Prozesses ist extrem anti-demokratisch.

    Aber welcher streng religiöse Mensch würde sich bei solchen Liedtexten, die an einem für sie allerheiligsten Platz ausgesprochen werden, nicht angegriffen fühlen?

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    Vor allem die Art und Weise des Prozesses ist extrem anti-demokratisch.

    Woran genau machen Sie das fest?

    Wie so viele andere Paragrafen. Besonders bzgl. der Strafmaße, die Relationen stimmen nicht.

    fühle mich aber durch den angeprangerten Missstand in meinem Glauben nicht angegriffen. Warum? Weil der Text das mehr als problematische Verhältnis zwischen Kirche und Staat aufgreift. Wenn der Pfarrer von der Kanzel herab gegen das weltliche Oberhaupt wettert, dann ist dies sein gutes Recht. Er wird diese Kritik in der Regel auch theologisch begründen. In Russland erklärt man aber gerne Dinge für heilig um sie der Kritik zu entziehen. Es interessiert dann gar nicht mehr ob er oder sie mit seiner Kritik Recht haben könnte, sondern nur noch der Umstand, dass Kritik dann eben ein Sakrileg ist. Kurz, sie ist dann per se nicht mehr statthaft. Eben dies ist dort geschehen.

    Die Frage bleibt, ob die Kirche wirklich ihrem Auftrag gerecht wird, wenn sie zu Missständen schweigt, um ihre recht weltlichen Vorteile zu wahren.

    Vielleicht hat die dpa als Dienstleister der Presse einen glaubhaften Übersetzer beauftragt. Der Liedtext in voller Länge:
    http://www.augsburger-all...

    Man kann das Lied auch als Fürbitte lesen. Gut, bei politischen Fürbitten gibt es natürlich in den Kirchen unterschiedliche Meinungen. In der BRD hätte die evangelische Kirche es wahrscheinlich als private Fürbitte heruntergespielt. Die kath. Kirche hätte vielleicht geklagt. Aber eine Verurteilung halte ich für unwahrscheinlich.

    So ein Happening kann missraten und Konventionen verletzen, wenn man nicht regelmäßig in die Kirche geht. Aber wenn ein Sünder sich an den Herrn oder die Jungfrau wendet, dann muss man doch Milde walten lassen. Schließlich freut sich der Herr über ein verlorenes Schaf mehr als über 1000 Gerechte.

    • okmijn
    • 17.08.2012 um 23:14 Uhr

    sollte man auch in Deutschland abschaffen. Die ganzen Sonderrechte für Religionsgemeinschaften entbehren jeder vernünftigen Grundlage. Hausfriedensbruch reicht vollkommen.

    Das sieht man ja im Iran oder Saudi-Arabien "gerne". Bloß ist Rußland laut Verfassung immer noch ein säkularer Staat, und es ist nicht Aufgabe des Staates, sich um die religiösen Verletzlichkeiten zu kümmern, da müßten die Gläubigen schon zivil klagen. Ist natürlich nicht passiert, die "Verletzten" waren nur als Nebenkläger zugelassen, der Staat hat sich angeblich religiös angegriffen gefühlt. Glatter Verfassungsbruch. Wer das verteidigt, dem gefällt wahrscheinlich auch unser Grundgesetz nicht. Bitte Farbe bekennen: wer will Staatsreligion, vielleicht auch hier?

    Vor allem die Art und Weise des Prozesses ist extrem anti-demokratisch.

    Woran genau machen Sie das fest?

    Wie so viele andere Paragrafen. Besonders bzgl. der Strafmaße, die Relationen stimmen nicht.

    fühle mich aber durch den angeprangerten Missstand in meinem Glauben nicht angegriffen. Warum? Weil der Text das mehr als problematische Verhältnis zwischen Kirche und Staat aufgreift. Wenn der Pfarrer von der Kanzel herab gegen das weltliche Oberhaupt wettert, dann ist dies sein gutes Recht. Er wird diese Kritik in der Regel auch theologisch begründen. In Russland erklärt man aber gerne Dinge für heilig um sie der Kritik zu entziehen. Es interessiert dann gar nicht mehr ob er oder sie mit seiner Kritik Recht haben könnte, sondern nur noch der Umstand, dass Kritik dann eben ein Sakrileg ist. Kurz, sie ist dann per se nicht mehr statthaft. Eben dies ist dort geschehen.

    Die Frage bleibt, ob die Kirche wirklich ihrem Auftrag gerecht wird, wenn sie zu Missständen schweigt, um ihre recht weltlichen Vorteile zu wahren.

    Vielleicht hat die dpa als Dienstleister der Presse einen glaubhaften Übersetzer beauftragt. Der Liedtext in voller Länge:
    http://www.augsburger-all...

    Man kann das Lied auch als Fürbitte lesen. Gut, bei politischen Fürbitten gibt es natürlich in den Kirchen unterschiedliche Meinungen. In der BRD hätte die evangelische Kirche es wahrscheinlich als private Fürbitte heruntergespielt. Die kath. Kirche hätte vielleicht geklagt. Aber eine Verurteilung halte ich für unwahrscheinlich.

    So ein Happening kann missraten und Konventionen verletzen, wenn man nicht regelmäßig in die Kirche geht. Aber wenn ein Sünder sich an den Herrn oder die Jungfrau wendet, dann muss man doch Milde walten lassen. Schließlich freut sich der Herr über ein verlorenes Schaf mehr als über 1000 Gerechte.

    • okmijn
    • 17.08.2012 um 23:14 Uhr

    sollte man auch in Deutschland abschaffen. Die ganzen Sonderrechte für Religionsgemeinschaften entbehren jeder vernünftigen Grundlage. Hausfriedensbruch reicht vollkommen.

    Das sieht man ja im Iran oder Saudi-Arabien "gerne". Bloß ist Rußland laut Verfassung immer noch ein säkularer Staat, und es ist nicht Aufgabe des Staates, sich um die religiösen Verletzlichkeiten zu kümmern, da müßten die Gläubigen schon zivil klagen. Ist natürlich nicht passiert, die "Verletzten" waren nur als Nebenkläger zugelassen, der Staat hat sich angeblich religiös angegriffen gefühlt. Glatter Verfassungsbruch. Wer das verteidigt, dem gefällt wahrscheinlich auch unser Grundgesetz nicht. Bitte Farbe bekennen: wer will Staatsreligion, vielleicht auch hier?

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